AW: Lawinengefahr und Missachtung
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinengefahr und Missachtung
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Da haben die Internetbergsteiger wieder ien super Thema gefunden. Nix wissen, aber gscheit daherreden.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
bergsteirer, ich genieße deine kommentareZitat von bergsteirer Beitrag anzeigenAber kaum geht die LWS dann auf 3 kommen sie aus ihren Löchern gekrochen und glauben sie können überall hinunterfahren.
mfbg
MR
P.S.: Ähnliches habe ich mir gestern gedacht...
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Ganz einfach - weil da schon die Straßen zu den Bergen gesperrt sindZitat von ingmar Beitrag anzeigenOder anders gefragt: warum passieren bei LWS 5 kaum Unfälle?
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Zitat von ingmar Beitrag anzeigenOder anders gefragt: warum passieren bei LWS 5 kaum Unfälle?
Also im Hochschwab passieren die wenigsten Lawinenunfälle im August,
vermutlich weil die Leute in der Zeit besonders vorsichtig sind.
Aber im ernst,
bei 3 passieren einfach deshalb mehr Unfälle als bei 4 weil die Wappler bei 4 gleich daheim bleiben oder die Schwiegermutter besuchen fahren.
Aber kaum geht die LWS dann auf 3 kommen sie aus ihren Löchern gekrochen und glauben sie können überall hinunterfahren.
Klingt hart, ist aber die Wahrheit.Zuletzt geändert von bergsteirer; 02.03.2009, 11:30.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Oder es waren schlicht und ergreifend weniger Leute unterwegs. Ohne die Anzahl der Gesamttouren zu kennen (und da gibts faktisch keine Zahlen, woher denn auch) kann man da keine seriöse Aussage treffen.Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigenUnd wenn es bei Warnstufe 4 weniger erwischt, als bei Warnstufe 3, dann waren die Leute bei LWS 4 insgesamt sicherer unterwegs, hatten also durch entsprechende Vorsicht das Unfallrisiko trotz ungünstigerer Bedingungen entsprechend reduziert.
Oder anders gefragt: warum passieren bei LWS 5 kaum Unfälle?
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
na ja ich denk mal das wäre ungefähr so wie die aussageZitat von Bernhard G. Beitrag anzeigenDie da wären?
Die meisten Unfälle auf den Autobahnen spielen sich bei Tempo 80-140Km/h ab
bei 275 km/h sind es deutlich weniger
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Der Autor der dürren Bemerkung hat sich ja noch nicht gemeldet, also antworte ich mal darauf.
Habe ich das behauptet? Allerdings ist die Wahl des richtigen Geländes schon mal der wichtigste Schritt zur Risikominimierung. Und wenn in gewissen Gegenden noch nie eine Lawinenabgang beobachtet wurde, bedeutet das, daß hier statistisch erwiesen ein geringes Lawinenrisiko besteht. Als Vorauswahlkriterium für eine Tour bei kritischer Lawinenlage ist das schon mal nicht schlecht. Mehr habe ich nicht behauptet.Zitat von alpendohle Beitrag anzeigenWenn seit Menschengedenken etwas nicht passiert ist, dann heißt das nicht, daß es nicht sehr wohl morgen passieren kann.
Das interpretierst Du im meine Aussage rein. Ich habe geschriebenDer Umkehrschluß, daß bei LWS 4 "DESHALB" "AUCH" sicher sein kann, weil am meisten bei Stufe 3 passiert, ist rein von der Logik nicht korrekt. Natürlich kann man auch bei LWS 4 sicher unterwegs sein, aber nicht "weil am meisten bei 3 passiert".
Statistisch betrachtet sagt die Anzahl der Lawinenunfälle was darüber aus, welchem Risiko sich die Tourengeher ausgesetzt haben. Und wenn es bei Warnstufe 4 weniger erwischt, als bei Warnstufe 3, dann waren die Leute bei LWS 4 insgesamt sicherer unterwegs, hatten also durch entsprechende Vorsicht das Unfallrisiko trotz ungünstigerer Bedingungen entsprechend reduziert.Zitat von Bernhard G.Übrigens: die meisten Lawinenunfälle ereignen sich bei Warnstufe 3 und nicht bei Warnstufe 4. Das zeigt, daß man durch entsprechende Vorsicht auch bei größerer Lawinengefahr sicher unterwegs sein kann!"
Wobei man bei der Definition des Wortes "sicher" angelangt ist. Ich würde es als Restrisiko unterhalb einer gewissen Toleranzschwelle definieren.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Ich würde auf die fehlende stafrechtliche Grundlage tippen. Wenn jemand verletzt oder gar getöt wird haben wir eine Handhabe, aber bloße Gefährdung? Ist schwierig, eine Gemeingefahr stellt eine Lawine im allgemeinen nicht dar.Zitat von Walter Siebert Beitrag anzeigenDer Grund, warum es keine (?) Verurteilungen gibt, wenn jemand bei akuter Lawinenwarnung bei einer Variantenfahrt eine Lawine auslöst und eine Person auf der Piste verschüttet dürfte in der geringen Anzahl von Fällen sein, außerdem war noch kein Prominenter betroffen.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Nach meinem Wissen können oberflächliche Nassschneerutsche (nasse Lockerschneelawinen) beim normalen (Ab-)Schwingen in steilen Hängen ausgelöst werden. Startrolle ist da nicht notwendig.Zitat von Lampi Beitrag anzeigenDas wiederum müsste mit Vorsatz (Herstellen einer hinreichend großen "Startrolle") geschehen, woran ich nicht glaube. Dass sich eine solche Rolle von selbst bildet wäre schon sehr zufällig.
Abgesehen davon würde ich mich sehr wundern, wenn es sich bei der vorliegenden Lawine um eine Nasschneelawine gehandelt hat. Ich tippe auf ein "normales" trockenes Schneebrett.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Ich möchte das noch einmal bekräftigen:Zitat von alpendohle Beitrag anzeigenWenn seit Menschengedenken etwas nicht passiert ist, dann heißt das nicht, daß es nicht sehr wohl morgen passieren kann.
Der Umkehrschluß, daß bei LWS 4 "DESHALB" "AUCH" sicher sein kann, weil am meisten bei Stufe 3 passiert, ist rein von der Logik nicht korrekt. Natürlich kann man auch bei LWS 4 sicher unterwegs sein, aber nicht "weil am meisten bei 3 passiert".
Wenn ich das richtig verstanden habe :-)
"Menschengedenken" ist ein völlig zu vernachlässigender Faktor in bezug auf Lawinenwahrscheinlichkeit beim Variantenfahren und Skitourengehen. Wer kann sich an die tödliche Lawine auf der Planneralm erinnern? Wer kennt noch das Unglück in Werfenweng? Oder: Wer weiß, dass das größte Lawinenunglück in Österreich am Schneeberg passiert ist? und da sind wir von "Menschengedenken" weit entfernt.
Das Argument "Da ist seit Menschengedenken nichts heruntergekommen" ist höchstwahrscheinlich völlig falsch.
Die Lawinenwarnstufen sind sicherlich sehr unglücklich gewählt und formuliert, weil 3 sehr harmlos klingt. Das kommt daher, dass man touristische Lawinengefahr und die Gefahr von Verkehrswegen, Liften und Ortschaften in eine Skala genommen hat. 3 müßte für Skitouristen und Variantenfahrer bereits die höchste Warnstufe darstellen. Bei 4 und 5 kommt nur noch dazu, dass lawinengemäßes Verhalten (=einzeln fahren von sicherem Punkt zu sicherem Punkt) mangels sicherer Wartepunkte nicht mehr möglich ist und man somit die Gesamtverschüttung der Gruppe in Kauf nimmt, auch wenn man sich im "seit Menschengedenken" sicheren Gelände aufhält.
Ich glaube, die einzige Chance, das Todesrisiko in Lawinen zu verringern liegt im konsequenten Einzeln Fahren ab ca. 30 Grad und in der konsequenten Benützung von Ortungsgeräten für die Kameradenbergung (VS-Gerät, Airbag, Ballon). Und das spätestens ab Stufe 2.
Hier widerspreche ich ganz klar den Entlastungsabständen (wie sie von Munter & Co propagiert werden) und auch den Definitionen in den Lawinenwarnstufen.
Bei 4 oder gar 5 unterwegs zu sein bedeutet das gleiche Risiko wie in Werfenweng auf sich zu nehmen. Das ist ok, gehört aber deklariert und vereinbart.Zuletzt geändert von Walter Siebert; 02.03.2009, 01:45.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Ich kann nur vermuten was master0max gemeint haben könnte...Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigenDie da wären?
Wenn seit Menschengedenken etwas nicht passiert ist, dann heißt das nicht, daß es nicht sehr wohl morgen passieren kann.
Der Umkehrschluß, daß bei LWS 4 "DESHALB" "AUCH" sicher sein kann, weil am meisten bei Stufe 3 passiert, ist rein von der Logik nicht korrekt. Natürlich kann man auch bei LWS 4 sicher unterwegs sein, aber nicht "weil am meisten bei 3 passiert".
Wenn ich das richtig verstanden habe :-)
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Die da wären?Zitat von master0max Beitrag anzeigenHier liegen zwei veritable Denkfehler vor.
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die lawine war kein nassschneerutsch, die polizei versucht zu ermitteln wer der auslöser war. dieser muss auf jeden fall den einsatz zahln und das wird sicher nicht billig es warn vier hubschrauber im einsatz. der hang war ausdrücklich gesperrt, und es war sicher keine spontane selbstauslösung.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Das wiederum müsste mit Vorsatz (Herstellen einer hinreichend großen "Startrolle") geschehen, woran ich nicht glaube. Dass sich eine solche Rolle von selbst bildet wäre schon sehr zufällig.Zitat von Walter Siebert Beitrag anzeigenWenn mit Nassschneerutsch eine nasse Lockerschneelawine gemeint ist, dann kann sie sehr wohl von Menschen ausgelöst werden.
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