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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Rechtsschutz

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  • #16
    AW: Rechtsschutz

    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    Du sollst nicht das Beispiel verstehen sondern eine Versicherung abschließen
    Guter Spruch

    @Stefan B
    Der Unfallversucher will lügen, wahrscheinlich ein Versuch wegen der ihm bevorstehenden Kosten, und behaupten, er hätte Grün gehabt.
    Zuletzt geändert von Spirit; 09.01.2008, 17:06.

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    • #17
      AW: Rechtsschutz

      Zitat von berggassigeher Beitrag anzeigen
      eine ausdrückliche rsv für "berge" gibt es nicht.
      Das ist nicht ganz korrekt, z.B. die Mitgliedschaft beim AV beinhaltet auch eine Rechtsschutzversicherung für die meisten Bergsportdisziplinen bis derzeit € 32.703,-, siehe Alpenverein Weltweit Service.
      Be Edenistic!

      Kommentar


      • #18
        AW: Rechtsschutz

        Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
        Guter Spruch

        @Stefan B
        Der Unfallversucher will lügen, wahrscheinlich ein Versuch wegen der ihm bevorstehenden Kosten, und behaupten, er hätte Grün gehabt.
        Bevor der arme Stefan sich wieder nicht auskennt: Nehme an, Du meinst den Unfallverursacher.
        [] Fahrlässigkeitsdelikte kann man nicht versuchen. [/]

        Kommentar


        • #19
          AW: Rechtsschutz

          Zitat von kletterbärli Beitrag anzeigen
          ich find wenn man in einen hereinhängenden ast reinfährt oder über a schlagschloch "stolpert" aufn radlweg is ma selber schuld (vor allem wenn ma ohne Helm an Brezen reißt ) wenn ma net genug schaut bzw. net stehenbleiben kann, egal ob öffentlicher radweg oder sonstwo.


          und genau wegen dieser einstellung (siehe zitat) der sportler geben viele grundbesitzer ihre forststrassen NICHT offiziell zum radfahren frei. weil 98.9978% der Radler dann denken wenn was passiert kann i sowieso schadenersatz klagen.
          Nun ich glaube das das Problem ganz woanders liegt, nähmlich bei den Sozialversicherungsanstalten schlechthin:
          Nehmen wir einmal an das der Prozentsatz der Radfahrer welche KEINE Schadenersatzforderungen bei einem etwaigen Unfall stellen, wesentlich höher ist als der welcher von "Kletterbärli" genannt wurde. Selbst dann würden sich die Grundstücksbesitzer hüten Ihre Wege freizugeben. Der Grund ist das der verunfallte Radfahrer spätestens bei der Erstversorgung im Spital oder beim Arzt, gefragt wird wo und wann und wie der Unfall passierte. An sich nichts schlimmes, bis darauf das die Sozialversicherungsanstalten nach Bezahlung der Arzt oder Spitalskosten des Versicherten, sich dieses Geld wieder auf dem Regressweg vom Grundstücksbesitzer, da auf seinem Grund der Unfall passierte, zurückholen wird und dies oft auch nach vielen Jahren !! Das heißt, es ist völlig wurscht wo und wie Du versichert bist, weil Deine Angaben die Du machst, sofort vom Spital oder vom Arzt aus an die Sozialversicherungsanstalten weitergegeben werden müssen und diese wiederum dann sofort den Regressweg beschreiten !!!!
          Verstehst Du nun warum die Grundbesitzer nicht interessiert sind das jemand auf Ihrem Grund oder Forststrassen mit dem Bike fährt.
          Um hier eine Lösung zu finden, sind auf alle Fälle die unverschämten Sozialversicherungsanstalten aufgerufen hier einen Kompromiss für den Regressweg zu finden, am besten wäre es ihn ganz aufzuheben !

          Kommentar


          • #20
            AW: Rechtsschutz

            Hello Robins,

            wenn Du mit Bauernvertreter sprichst und Dich über Mountainbiken im Wald unterhältst, dann wirst Du eine Reihe von Gründen finden, warum das Forstgesetz §33 nicht geändert werden kann und darf.
            Ein Grund ist eben die Rechtsunsicherheit!

            Ich habe 2007 eine Bürgerinitiative organisiert (info unter http://www.simonfinance.com/mtb )und für ein freies Wegerecht im Wald ca. 21.000 Stimmen gesammelt und an das Parlament übergeben.

            Die Haftung ist sicher DER Grund, der bei der aktuellen Gesetzeslage den Eigentümer trifft. Auch wenn eine allfällige Klage abgewiesen wird (was beim OGH immer gemacht wurde - sieh RIS) so hat der Eigentümer dennoch mit seinem Geld und seiner Zeit bei einem Rechtsstreit in Vorlage zu treten.

            Und leider gibt es tatsächlich diese "Koffer", die reflexartig den Wegehalter klagen, wenn sie von der Natur wegen Fahrfehler abgeschält oder deformiert werden. Und hier ist eine Rechtsschutzversicherung von solchen "Koffern" sicher für uns Biker negativ zu werten, da er ja bei Kostendeckung der Versicherung kein Prozessrisiko trägt und leichter in ein Verfahren einsteigt, als müsste er die Prozesskosten selbst bezahlen.

            Meine Meinung ist, dass aus solchen Überlegungen für den Normaldenker keine Rechtsschutzversicherung notwendig sein sollte.
            Andererseits kann es Dir auch im Wald, im Beruf, auf der Strasse oder sonstwo passieren, dass Dein Gegner eine Rechtsschutzversicherung hat und dann schaust Du ohne recht alt aus (selbst passiert und auch bei einigen Kunden sehr hilfreich).

            Dem "Prozesshansel" sollte eine Vers. verweigert werden, als Normaldenker ist sie aber sicher hilfreich. Ausserdem gibt es bei einigen Anbietern auch Beratungsrechtsschutz, der durchaus hilfreich sein kann, um das eigene Recht vom Profi beurteilen zu lassen.

            Werbung in eigener Sache - wenn Du möchtst findest Du auf meiner Homepage (Hauptseite) einen Versicherungrechner, der die unterschiedlichen Versicherer samt Leistung und Prämie gegenüber stellt und die Du gegebenfalls auch online abschliessen kannst ... Werbung ende

            ich wünsche Dir jedenfalls viele entspannte und konfliktfreie Biketouren !!!

            Kommentar


            • #21
              AW: Rechtsschutz

              @zypern

              der clou an rechtschutzversicherungen (zumindest für das versicherungsunternehmen) ist, dass sie vor deckungszusage eine prozesschancenbeurteilung vornehmen und die deckung bei mangelnden erfolgsaussichten verweigern.

              das mindert deren risiko, kosten eines verlorenen prozesses zu zahlen. die kosten eines gewonnenen prozesses zahlt sowieso der unterliegende gegner. soviel zum generellen sinn und zweck einer rechtschutzversicherung. daran kann auch ein per prämienrechner optimierter prämienbetrag wenig ändern...

              im übrigen hilft die rechtschutzversicherung nur bei prozessen in einem der versicherten rechtsbereiche. meist ist schadenersatz umfasst. deshalb kann man zb den grundstückseigentümer (positive deckungszusage vorausgesetzt) relativ entspannt verklagen, wenn man sich auf waldwegen verletzt. hat man allerdings probleme mit dem grundstückeigentümer, weil der einen detektiv mit der ausforschung des radlers beauftragt hat und nun die kosten ersetzt haben will und zusätzlich auf unterlassung klagt (so mehrfach geschehen vor einem jahr in kirchdorf oö), wird so gut wie jede rechtschutzversicherung zu kurz greifen, weil kaum eine polizze zb ansprüche aus unterlassungsklagen und besitzstörungen deckt. der versicherte zahlt also selbst...

              der beratungsrechtschutz ist ohnehin eher zur kundenberuhigung gedacht als mit irgendeinem objektiven zweck versehen. denn beratungsrechtschutz ist meist mit etwa € 70 - 80 gedeckelt. für diesen betrag arbeiten selbst die meisten handwerker nur sehr, sehr kurz. für eine fundierte beratung durch einen anwalt reicht er dementsprechend in den meisten fällen nicht. er deckt allenfalls die kosten einer ersten einschätzung - alles weitere darf der kunde einer "beratungsrechtsuchtzversicherung" dann selber löhnen...

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              • #22
                AW: Rechtsschutz

                Zitat von a666 Beitrag anzeigen
                denn so eine versicherung gilt nur ein paar monate nach abschluss also nie für ein verfahen in dem man drinnen hockt.
                Hmmm. Sie es mal so: Kann man ein Feuerversicherung abschließen, wenn es hinten schon vom Haus rausraucht?



                Seien wir nicht abergläubisch - es bringt nur Unglück!

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rechtsschutz

                  @ berggassigeher

                  ich behaupte nicht, dass eine rs-versicherung alles und jeden deckt. in vielen fällen versuchen sich versicherungen auch vor der leistung zu drücken. es macht auch keinen sinn zu klagen, wenn ein fachmann keine chance auf erfolg sieht. wenn ich aber verklagt werde, dann wird die deckung auch über eine rs-versicherung entsprechend den vers-bed. übernommen werden.

                  mit versicherungen ist es auch so wie mit vielen anderen dingen im leben - ich entscheide, ob ich was haben will oder nicht. und um entscheidungen objektiv treffen zu können, tut ein vergleich schon gut (siehe artikel oben) sowohl im bezug auf leistung als auch preis.
                  natürlich werde ich mich nicht damit beschäftigen, wenn ich etwas gänzlich ablehne, wie in deinem fall. und das ist ja auch gut so, denn in vielen fällen hat man sowieso keine chance und darf zahlen (kammerumlage, sozialversicherung, abgaben und gebühren ...).

                  wenn man sich für eine versicherung interessiert, dann ist es in jedem fall vorteilhaft, einen vergleich über einen makler einzuholen oder selbst 20 versicherungsgesellschaften zu kontaktieren. keinesfalls wird es sinnvoll sein, alleinig das angebot des vers.vertreters oder der netten dame am bankschalter glauben zu schenken. aber selbst das ist natürlich jedem unbenommen ...

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rechtsschutz

                    Ich hatte eine Autorechtsschutzversicherung und es kam günstiger die
                    Gebäudeversicherung damit zu kombinieren, also nur noch bei einem
                    Versicherer. Jetzt könnte ich halt auch die Wegerhalter einklagen
                    Viele Versicherte vergessen übrigens mit der Zeit wofür/wozu/weshalb/wogegen sie versichert sind
                    I nix daham bliem!

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rechtsschutz

                      Zitat von robins Beitrag anzeigen
                      Ich hatte eine Autorechtsschutzversicherung und es kam günstiger die
                      Gebäudeversicherung damit zu kombinieren, also nur noch bei einem
                      Versicherer. Jetzt könnte ich halt auch die Wegerhalter einklagen
                      Viele Versicherte vergessen übrigens mit der Zeit wofür/wozu/weshalb/wogegen sie versichert sind
                      Du scheinst ein solcher "PROZESSHANSL" zu sein, gelt ???????

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Rechtsschutz

                        Zitat von Neopren Beitrag anzeigen
                        Du scheinst ein solcher "PROZESSHANSL" zu sein, gelt ???????

                        wenn du sowas in der Öffentlichkeit nochmals behauptest, dann verklag ich dich!
                        I nix daham bliem!

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                        • #27
                          AW: Rechtsschutz

                          Zitat von robins Beitrag anzeigen
                          wenn du sowas in der Öffentlichkeit nochmals behauptest, dann verklag ich dich!
                          ich glaube, in dem fall kommst du ein wenig zu spät. wenn du dir das foto von nepren anschaust, erkennst du, dass er bereits bis auf die badehose geklagt wurde ...


                          welchen grund - ausser vorsätzliche gefährdung durch den wegehalter oder jagdpächter - kann es als MTBer geben, einen wegehalter zu klagen ????

                          ich verstehe es nicht und wundere mich, wie dumm menschen sein können. statt blut verschmiert abzutreten, werden diverse kleingeister angespornt, den schuldigen immer wo anders zu suchen ....
                          was das betrifft verstehe ich jeden eigentümer, der generell den zutritt bzw. fahrt verweigert, um sich nicht einem prozessrisiko auszusetzen.

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