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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Rechtsschutz

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  • Rechtsschutz

    " viele Biker haben eine Rechtsschutzversicherung, und deshalb müssen wir die vielen Verbotstafeln aufstellen", sagte mir ein Bauernvertreter. "Für alle Fälle, wenn was passiert, müssen wir uns absichern"Und 99%der Bauern haben nix dagegen wenn ich deren Forst/Waldwege mit dem MTB benutze...
    ......ist eine Rechtschutzversicherung in den Bergen für was gut?
    Habt ihr eine/ habt ihr sie schon einmal gebraucht?
    Zuletzt geändert von robins; 09.01.2008, 12:16.
    I nix daham bliem!

  • #2
    AW: Rechtsschutz

    ein guter anwalt ist besser als eine rechtsschutzversicherung.

    ich hatte mal einen nachbarkeitsstreit und da hatte ich über sowas nachgedacht, besser gesagt danach. denn so eine versicherung gilt nur ein paar monate nach abschluss also nie für ein verfahen in dem man drinnen hockt. dann kommt noch dazu, dass die auflagen ziemlich hoch sind, so bist du an die anwälte des versicherers gebunden (das kann bei spezialthemen tödlich sein), gedeckelt sind die beträge natürlich auch und das ist oft illusorisch wenn man realkosten betrachtet. abgedeckt werden meist nur die anwaltskosten, nicht aber die kosten wenn der einen prozess verleiert...

    grad mit bergbezug sehe ich da keine bedarf. wie gesagt, der richtige briefkopf ist bei den meisten streithanseln ausreichend, die gegnerische partei eignet sich meistens sachlich mit dem anwalt. resultat wenn man gscheit vehandelt: als verlierer zahlt man das was der gegner verlangt (der anwalt nix), schaut gewinn raus geht's macht man 50:50 mit dem anwalt. habe ich so schon einige male erlebt, aber bergunabhängig.
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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    • #3
      AW: Rechtsschutz

      Das vom Bauernvertreter angesprochene Problem ist ja das: Mit Rechtsschutzversicherung im Hintergrund klagt sich's leicht. Prackt's einen Rechtsschutzversicherten auf dem Feldweg auf, klagt er, weil er selbst ja kein Kostenrisiko hat (und sich seine Versicherungsprämien auch rentieren sollen). Ich hab auch eine und bin im Moment recht froh drüber, weil ich (als Beklagter) auf ein Verfahren eingestiegen bin, das ich ohne Versicherung hätte bleiben lassen, weil das Prozess- und damit das Kostenrisiko unverhältnismäßig zum Streitwert gewesen wäre.

      Bergbezogen ist eine Rechtsschutzversicherung nicht nötiger oder unnötiger als sonstwo. Die Konditionen sollte man sich halt genau anschauen. Wennst bisher keine gebraucht hast und friedliebend bist, wirst auch weiter keine brauchen.

      Zitat von a666
      ein guter anwalt ist besser als eine rechtsschutzversicherung.
      Das stimmt, solange es nur darum geht, einen Prozess abzuwenden (Viele Streithanseln lassen sich vom "richtigen Briefkopf" abschrecken und ziehen den Schwanz ein bzw. vergleichen sich). In einem Prozess bist aber, wenn Du (auch nur teilweise) verlierst, recht rasch viel Geld an gegnerischen Anwaltskosten los.

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      • #4
        AW: Rechtsschutz

        die verbotstafeln im wald bringen absolut gar nix, sind nur dazu da, um einem wanderer oder biker auf ev. drohende gefahr hinzuweisen - beispiel: schlägerungsarbeiten.
        für biker kann man ein durchfahrtsverbot verhängen, da diese bei benutzung des fahrweges an die stvo gebunden sind.
        in erster ist für die grundgesitzer eine anständige haftpflichtversicherung wichtiger, als die schilder. den diese wehrt ungerechtfertigte forderungen ab und befriedigt gerechtfertigte.

        eine rechtsschutzversicherung macht sicher auch für bergsportler sinn, denn sollte ein ÖFFENTLICHER radweg in schlechtem zustand, sprich hereinhängende äste, offene wasserdurchlässe udgl, sein, habe ich nur noch privat die möglichkeit einen anwalt selbst zu bezahlen.
        in diesem fall allerdings hat man die freie anwaltswahl und auch keine verlängerte wartezeit nach abschluss des vertrages. natürlich muss das beginndatum der rechtsschutz vor eintritt eines ev. falles sein.
        allerdings genügt dafür eine kleine privatrechtsschutzversicherung.
        natürlich betrifft dies nicht nur den bergsport, sondern sämtliche bereiche im privaten, schifahren, fahrradfahren, rasenmähen, etc.
        allerdings finde ich eine privathaftpflichtversicherung für wesentlich sinnvoller.

        was a666 beschrieben hat, betrifft den punkt grundstückseigentum und mietvertrag, oder allgemeiner vertragsrechtsschutz, auf denen jeweils 3 monate wartezeit nach erstmaligen abschluss des vertragsbestandteiles ist

        Kommentar


        • #5
          AW: Rechtsschutz

          Zitat von a666 Beitrag anzeigen
          ein guter anwalt ist besser als eine rechtsschutzversicherung.
          bei den besseren rechtschutzversicherungen kannst du je nach Fachbereich des Streits oder der Klage ohnehin einen Wahl-anwalt nehmen.

          Bei machen darfst nur aus einem Pool wählen, bei manchen gar net.

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          • #6
            AW: Rechtsschutz

            Zitat von joe77 Beitrag anzeigen
            ...denn sollte ein ÖFFENTLICHER radweg in schlechtem zustand, sprich hereinhängende äste, offene wasserdurchlässe udgl, sein, habe ich nur noch privat die möglichkeit einen anwalt selbst zu bezahlen.
            i...
            ich find wenn man in einen hereinhängenden ast reinfährt oder über a schlagschloch "stolpert" aufn radlweg is ma selber schuld (vor allem wenn ma ohne Helm an Brezen reißt ) wenn ma net genug schaut bzw. net stehenbleiben kann, egal ob öffentlicher radweg oder sonstwo.


            und genau wegen dieser einstellung (siehe zitat) der sportler geben viele grundbesitzer ihre forststrassen NICHT offiziell zum radfahren frei. weil 98.9978% der Radler dann denken wenn was passiert kann i sowieso schadenersatz klagen.

            Kommentar


            • #7
              AW: Rechtsschutz

              Zitat von kletterbärli Beitrag anzeigen
              ich find wenn man in einen hereinhängenden ast reinfährt oder über a schlagschloch "stolpert" aufn radlweg is ma selber schuld (vor allem wenn ma ohne Helm an Brezen reißt ) wenn ma net genug schaut bzw. net stehenbleiben kann, egal ob öffentlicher radweg oder sonstwo.


              und genau wegen dieser einstellung (siehe zitat) der sportler geben viele grundbesitzer ihre forststrassen NICHT offiziell zum radfahren frei. weil 98.9978% der Radler dann denken wenn was passiert kann i sowieso schadenersatz klagen.
              habe leider schon genug solcher meldungen auf meinem schreibtisch gehabt ... und noch andere, haarsträubendere gschichtn

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              • #8
                AW: Rechtsschutz

                Beispiel :

                Autofahrer A und Beifahrerin B (61 Jahre), die auch Eigentümerin des Fahrzeugs ist, fahren über eine Landstraße, Tempo 80.
                Irgendwo ist eine Ampel. Von rechts nähert sich Autofahrer B. Die Sonne steht tief. B wird etwas geblendet und erkennt nicht, dass die Ampel "rot" zeigt.
                Ebenfalls mit rund Tempo 80 kracht B gegen A.
                Die Beifahrerin A wird erheblich verletzt. 3 Monaten Krankenhaus, trotzdem bleibt ein Bein steif, so dass sie einen Dauerschaden hat.
                Außerdem entstehen Unfallnebenkosten wie Kleidung, Taxikosten zu Krankengymnasten, Selbstbeteiligungen usw.
                Der Wagen hat Totalschaden bei etwa 30.000 €.

                Alles schön gut. Nur leider erzählt B seiner Versicherung, er habe "grün" gehabt und A stattdessen "rot".
                Die Versicherung bezahlt keinen Pfennig.

                Die verletzte A, die schon anwaltlich vertreten ist, möchte nun klagen. Der Anwalt errechnet eine monatliche Rente von 1.000 €, hochgerechnet auf die Lebenserwartung von 85 Jahren also 24.000 € als Streitwert und zusätzliches einmaliges Schmerzensgeld von 10.000 €. Dazu die Kosten für den Wagen, Gutachter, ein fiktiver Haushaltsführungsschaden. Insgesamt rund 70.000 €, die er nun einklagen möchte.

                Der Anwalt arbeitet aber ungern umsonst und stellt daher den üblichen Vorschuss in Rechnung.
                Das wären inklusive Gerichtskosten in Deutschland 4988 €.

                Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es bei uns ab 67 €/ Jahr.

                Noch Fragen......
                www.kfc-online.de

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rechtsschutz

                  Zitat von a666 Beitrag anzeigen
                  dann kommt noch dazu, dass die auflagen ziemlich hoch sind, so bist du an die anwälte des versicherers gebunden (das kann bei spezialthemen tödlich sein),

                  abgedeckt werden meist nur die anwaltskosten, nicht aber die kosten wenn der einen prozess verleiert...

                  schaut gewinn raus geht's macht man 50:50 mit dem anwalt. habe ich so schon einige male erlebt, aber bergunabhängig.
                  da sind ein paar unschärfen drinnen.

                  1. man kann mit der versicherung freie anwaltswahl vereinbaren.

                  2. die üblichen rechtschutzversicherungen decken das prozessrisiko - also im fall des prozessverlustes die eigenen anwaltskosten, die anwaltskosten des gegners (die man bei prozessverlust dem gegner zu ersetzen hat) und die gerichtsgebühren. da immer nur die kosten nach rechtsanwaltstarifgesetz gedeckt werden, kann bei anwälten, die anders abrechnen (stundensatz!) ein differenzbetrag zu den von der versicherung ersetzten anwaltskosten entstehen (dieses problem stellt sich nur bei den eigenen anwaltskosten - die kosten des obsiegenden gegners werden immer nur nach rechtsanwaltstarifgesetz ersetzt).

                  der abschluss einer rechtschutzversicherung, die lediglich die eigenen anwaltskosten deckt, ist sinnlos (die muss ich ja ohnehin nur zahlen, wenn ich verliere und der brocken, der weh tut, sind alle kosten zusammen). deckt die rsv diese kosten, kann ich bequem klagen, da ich kein kostenrisiko habe. das ist der grund, warum sich die bauernvertreter hier über rsv beschweren (da hilft nur: selbst eine abschließen).

                  eine ausdrückliche rsv für "berge" gibt es nicht. wer für unfälle und schadenersatz rs-versichert ist, hat das aber mit eingeschlossen.

                  3. ein anwalt, der die von dir erwähnte honorargestaltung akzeptiert, vereinbart "quota litis" (an sich ziehen von teilen der streitsache), begeht damit ein disziplinarvergehen und riskiert ein disziplinarverfahren bei der rechtsanwaltskammer, das im schlimmsten fall mit einem berufsausübungsverbot enden kann (bei erstmaliger begehung unwahrscheinlich). dementsprechend wird die von dir erwähnte vereinbarung grundsätzlich nicht getroffen. einem anwalt gegenüber, der dies dennoch tut, wäre ich eher skeptisch (abgesehen davon, dass er wohl keine große freude hat, dass du diese rechtswidrige abmachung in einem internetforum offenlegst).

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                  • #10
                    AW: Rechtsschutz

                    Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                    Beispiel :

                    Autofahrer A und Beifahrerin B (61 Jahre), der auch Eigentümerin des Fahrzeugs ist, fahren über eine Landstraße, Temop 80.
                    Irgendwo ist eine Ampel. Von rechts nähert sich Autofahrer B. Die Sonne steht tief. B wird etwas geblendet und erkennt nicht, dass die Ampel "rot" zeigt.
                    Ebenfalls mit rund Tempo 80 kracht B gegen A.
                    Die Beifahrerin A wird erheblich verletzt. 3 Monaten Krankenhaus, trotzdem bleibt ein Bein steif, so dass sie einen Dauerschaden hat.
                    Außerdem entstehen Unfallnebenkosten wie Kleidung, Taxikosten zu Krankengymnasten, Selbstbeteiligungen usw.
                    Der Wagen hat Totalschaden bei etwa 30.000 €.

                    Alles schön gut. Nur leider erzählt B seiner Versicherung, er habe "grün" gehabt und A stattdessen "rot".
                    Die Versicherung bezahlt keinen Pfennig.

                    Die verletzte A, die schon anwaltlich vertreten ist, möchte nun klagen. Der Anwalt errechnet eine monatliche Rente von 1.000 €, hochgerechnet auf die Lebenserwartung von 85 Jahren also 24.000 € als Streitwert und zusätzliches einmaliges Schmerzensgeld von 10.000 €. Dazu die Kosten für den Wagen, Gutachter, ein fiktiver Haushaltsführungsschaden. Insgesamt rund 70.000 €, die er nun einklagen möchte.

                    Der Anwalt arbeitet aber ungern umsonst und stellt daher den üblichen Vorschuss in Rechnung.
                    Das wären inklusive Gerichtskosten in Deutschland 4988 €.

                    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es bei uns ab 67 €/ Jahr.

                    Noch Fragen......
                    Mir deim B und A kren i mi numma aus... wer ist jetzt bei Rot drüber. Die Geschädigte oder der wo behauptet das er grün hatte?
                    Für schwindelerregende Aufgaben: www.seil-biggel.de - wieder online im neuen Gesicht!

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                    • #11
                      AW: Rechtsschutz

                      Du sollst nicht das Beispiel verstehen sondern eine Versicherung abschließen

                      Gruß, MBrtin

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rechtsschutz

                        Zitat von kletterbärli Beitrag anzeigen
                        und genau wegen dieser einstellung (siehe zitat) der sportler geben viele grundbesitzer ihre forststrassen NICHT offiziell zum radfahren frei. weil 98.9978% der Radler dann denken wenn was passiert kann i sowieso schadenersatz klagen.
                        Nicht freigeben aus Haftungsgründen ist was anderesa als Sperren bauen / Ordnungswidrigkeiten verhängen lassen / Strafanzeigen stellen...

                        Duisburg hat ja mehr Grün als so mancher Alpenrepublikaner vielleicht denkt, aber das ist größtenteils in öffentlicher Hand; da gibt's solche Probleme erfreulicherweise nicht.

                        Gruß, Martin

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                        • #13
                          AW: Rechtsschutz

                          Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                          Du sollst nicht das Beispiel verstehen sondern eine Versicherung abschließen

                          Gruß, MBrtin

                          Ah so... wusste nicht das Marc in Versicherungen macht
                          Für schwindelerregende Aufgaben: www.seil-biggel.de - wieder online im neuen Gesicht!

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rechtsschutz

                            Abgesehen vom Berg und unfreiwilligen Bergungen durch den Hubschrauber
                            (Catch Me If You Can)- eine Rechtsschutzversicherung für Versicherungsstreitigkeiten!
                            Die Klagen sich dann selber
                            I nix daham bliem!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Rechtsschutz

                              Zitat von robins Beitrag anzeigen
                              Die Klagen sich dann selber
                              Is doch leiwand, dann verdienen's auch an sich selbst.

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