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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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bergwacht knebelt jogger

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  • #16
    AW: bergwacht knebelt jogger

    Zitat von bergschnegge Beitrag anzeigen
    Ich kenne die Rechte auch nicht alle, aber rein gefühlsmäßig wenn zwei Bergwachtler dort auf der Lauer liegen stört dass genauso als wenn einer mal durch joggt, ich kenn das Gebiet dort sehr gut da gibts wesentlich mehr und andere Dinge die stören würden......

    und ob eure Bergwachtler gscheiter sind das weiß ich nicht....da sei dahingestellt
    Bergschnegge
    Unsere fesseln mit Handschellen und knebeln mit Fetzen

    Darum sinds gscheiter.....

    tch

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    • #17
      AW: bergwacht knebelt jogger

      Zitat von tch Beitrag anzeigen
      Unsere fesseln mit Handschellen und knebeln mit Fetzen

      Darum sinds gscheiter.....

      tch
      das heißt dann einfach bei euch noch schneller laufen oder sich nicht erwischen lassen :
      Bergschnegge
      DER WEG IST DAS ZIEL

      Kommentar


      • #18
        AW: bergwacht knebelt jogger

        Zitat von bergschnegge Beitrag anzeigen
        das heißt dann einfach bei euch noch schneller laufen oder sich nicht erwischen lassen :
        Bergschnegge
        Wir laufen nicht in den Vogelschutzgebieten, wir v..... dort, ist auch gut für den Körper.

        Kommentar


        • #19
          AW: bergwacht knebelt jogger

          Zitat von tch Beitrag anzeigen
          Wir laufen nicht in den Vogelschutzgebieten, wir v..... dort, ist auch gut für den Körper.
          ja dann lass dich da bloß nit erwischen, da hättest gleich no a Strafe mehr drauf im hl Land Tirol
          Bergschnegge
          DER WEG IST DAS ZIEL

          Kommentar


          • #20
            AW: bergwacht knebelt jogger


            Na gut, dann geb ich eben meinen Senf auch noch dazu.
            So wie ich dem Zeitungsbericht entnehmen konnte (und solche sind bitte immer mit großer Skepsis zu betrachten!!) kam der ganze Wirbel nur deswegen zustande, weil der Jogger in einer Verbotszone unterwegs war und sich bei "Betreten auf frischer Tat" nicht ausweisen wollte oder seinen Namen sagen wollte. Organe der Bergwacht sind sehr wohl berechtigt, dort derartige Kontrollen durchzuführen. Nur was das Anlegen der Handschellen betrifft, das geht meiner Ansicht nach auf jeden Fall zu weit. Denn in einem solchen Fall müssten sie die Polizei um Assistenz ersuchen. Ich nehme aber an, dass der Jogger flüchten wollte und die beiden dann die Nerven verloren.
            Ich denke mir immer, je weiter ich nach unten komme, umso hektischer wird die Welt. So gesehen ist es weit oben einfach am schönsten!

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            • #21
              AW: bergwacht knebelt jogger

              Zitat von bua Beitrag anzeigen
              Ich nehme aber an, dass der Jogger flüchten wollte und die beiden dann die Nerven verloren.
              Warum hatten sie die Handschellen denn überhaupt mit? Warum hatten sie sie überhaupt gekauft? Die einzige Erklärung ist, dass sie schon lange auf eine Gelegenheit warteten, jemandem Handschellen anzulegen - warum auch immer.

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              • #22
                AW: bergwacht knebelt jogger

                ... vielleicht aber auch, weil ihnen schon einige Male erfolgreich eingefangene "Sünder" wieder entwischt sind.
                Grüße
                Fritz

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                • #23
                  AW: bergwacht knebelt jogger

                  Die Vogel- und andere 'Schutz'gebiete dienen in erster Linie dem Schutz der (Vogel)schützer und anderer Wichtigmacher. Den Vögeln sind die Jogger völlig egal.
                  Ist ähnlich wie bei den Jägern, die krampfhaft den Schutz des Wildes beschwören, wenn es darum geht andere aus dem Wald fernzuhalten, bloß ihre Autos stören das Wild überhaupt nicht, Wanderer und Radfahrer natürlich extrem .

                  Besonders witzig ist ein Vogelschutzgebiet neben dem Flughafen IBK, mehr oder weniger in der Anflugschneise

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                  • #24
                    AW: bergwacht knebelt jogger

                    Darf ich die doch provokante Frage stellen: alles schön und gut, aber wie stellt ihr euch vor, dass Verbote/Verordnungen, welche einfach nicht eingehalten werden, vollzogen werden sollen?
                    Den Jogger zu bedauern ist ja schön, nur warum läuft er in einen Gebiet wo er nicht darf, warum nennt er seinen Namen nicht? Jemand, der Jogger, macht etwas ungesetzliches und nun sind natürlich alle anderern schuld.
                    Es gibt nun mal, zum Glück Gerichte, man kann nun gegen das Urteil berufen, aber so tun als wären die Anderen Schuld, damit kann ich nicht einverstanden sein.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: bergwacht knebelt jogger

                      Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                      Den Jogger zu bedauern ist ja schön, nur warum läuft er in einen Gebiet wo er nicht darf
                      Weil er damit niemandem schadet und er etwas für seine Gesundheit tut?
                      warum nennt er seinen Namen nicht?
                      Weil die Bergwächter sich nicht ausgewiesen haben?
                      Jemand, der Jogger, macht etwas ungesetzliches und nun sind natürlich alle anderern schuld.
                      Verbote sind halt nicht immer sinnvoll, und ich bin hier offensichtlich nicht der einzige, der nicht mit Wichtigtuern und Paragrafenreitern sympathisiert, sondern mit Menschen, die der Vernunft folgen.

                      Würde man sich an alle Verbote halten, dann könnte man übrigens mit Mountainbikes nur im eigenen Schrebergarten fahren. Wo die StVO gilt, sind sie sowieso verboten (Beleuchtung, Reflektoren, Klingel usw. vorgeschrieben); und MTB-Strecken sind nur zu manchen Jahres- und Tageszeiten freigegeben und oft nur abschnittsweise, weil die Grundbesitzer das Radfahren nach Lust und Laune verbieten können und von dieser Möglichkeit reichlich gebrauch machen. Und bei vielen Fahrverbotsschildern hat man schlicht und einfach vergessen, eine Zusatztafel "ausgenommen Radfahrer" zu montieren.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: bergwacht knebelt jogger

                        Ich bin zwar kein Mountainbiker, aber ich kenne die Lage in Tirol hier ein wenig und diese ist vielleicht nicht so mit dem Osten vergleichbar. Die Radler haben hier meiner Ansicht nach Freiheiten genug.
                        Als die Verbotsschilder damals aufgestellt wurden, hat man nicht damit gerechnet, dass das Radeln so populär werden wird.
                        Ich denke mir immer, je weiter ich nach unten komme, umso hektischer wird die Welt. So gesehen ist es weit oben einfach am schönsten!

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: bergwacht knebelt jogger

                          sowit ich weiss. duerfen diese organe zwar jemanden anzeigen aber nicht ahndgreiflich werden. das gleiche gilt fuer ordnungsdienste bei diversen veranstaltungen.
                          wenn sich juemand ihren foderungen widersetzt muessen sie die polizei um unterstuetzung rufen. diese kann dann jemanden festhalten oder ahndschellen anlegen.

                          wenn jemand schon mit handschellen asugeruestet ist, weist dies, meines erachtens, in hoechstem grad auf geltungsbeduerfnis und machtsausuebung hin...
                          ob sO jemand geeigent ist fuer einen ordnungsdienst?
                          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                          asti, asti bandar ko bakaro!
                          Langsam, langsam fang den Affen!
                          Indisches Sprichwort

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                          • #28
                            AW: bergwacht knebelt jogger

                            Liebe Bergfreunde !
                            Vielleicht könnte jemand mal mitteilen was eigentlich wirklich passiert ist. Diese medialen Aufhänger (sie Überschrift) ist wieder mal typisch österreichisch. Es gibt nun mal Gebote und Verbote, wie auch im Straßenverkehr oder sonst überall. Diese sind dazu da um eingehalten zu werden. Also nicht wieder Spekulationen und Vermutungen sondern die Fakten und dann kann man dazu auch urteilen. In einem ausgewiesenen Vogelparadies hat eben ein Jogger, noch dazu wenn es dafür ausgewiesen und markiert ist nichts zu suchen. Nicht immer gleich eine Freiwillige Institution, welche der Landesbehörde untersteht und auch befugt ist dieses Gebiet zu überwachen und eventuelle Ungereimtheiten zu ahnden verteufeln. Gibt es eines Tages diesen Vogel dann nicht mehr, dann sind es nämlich genau diejenigen die wiederum ein mediales Echo inszenieren und die Öffentlichkeit auf sich zu lenken und andere wiederum die Schuld zuweisen. Also Fakten auf den Tisch und wie gesagt in einer Demokratie gibt es Gerichte die solche Fälle klären werden. Vielleicht ein kleiner Denkanstoß - Liebe Grüsse Yeti 55.
                            Herrgott is d`Hoamat schen !

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: bergwacht knebelt jogger

                              ich habe meine erklärungen möglichst unparteiisch gehalten. fakt ist, dass das sog. vogelparadies ein verordnetes paradies ist und das erst seit zwei jahren. davor hat sich keiner drum gekümmert. liegt direkt zwischen autobahn und bundesstrasse, kann also nicht so toll sein. trotz meiner sonstigen sehr naturverbunden ansichten ist diese verordnung für mich nicht nachvollziehbar. es gäbe hunderte flusskilometer am Inn, die man renaturieren könnte um sie für die vögel attraktiver zu machen (wäre sogar fürn hochwasserschutz sinnvoll), aber nein, man nimmt das einzige erholungareal am Inn dafür, nahe des unmittelbaren stadtgebiets.
                              servus, andré
                              http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                              • #30
                                AW: bergwacht knebelt jogger

                                Zitat von a666 Beitrag anzeigen
                                ... liegt direkt zwischen autobahn und bundesstrasse, ...
                                Da würde ich mir als Jogger aber auch lieber eine andere Laufstrecke aussuchen, allein schon der Gesundheit zuliebe.
                                Grüße
                                Fritz

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