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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    @wayfarer: es gibt auch aus steyr noch mitfahrgelegenheiten zur trutzpartie in schladming!
    Danke für das angebot. bin aber nur mitleser da ich nicht radfahre (hat mir noch nie spass gemacht) find aber das MB'er das recht haben müssen zu mindest auf forststrassen/wanderwegen fahren zu dürfen
    Ich steige nicht auf Berge um Gott oder einem anderen spirituellen Wesen näher zu sein sondern um einmal etwas über den dingen zu stehen!

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von wayfarer Beitrag anzeigen
      Danke für das angebot. bin aber nur mitleser da ich nicht radfahre (hat mir noch nie spass gemacht) find aber das MB'er das recht haben müssen zu mindest auf forststrassen/wanderwegen fahren zu dürfen
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
        In diesem Forum dürfte eine Mehrheit auch unter denjenigen, die nicht MTB fahren, es ähnlich sehen. Gesamtgesellschaftlich dürfte es leider anders sein.
        "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

        https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
          Gesamtgesellschaftlich dürfte es leider anders sein.
          Das sehe ich nicht so, ganz im Gegenteil!
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
            Das sehe ich nicht so, ganz im Gegenteil!
            Ich kann nur von meinem Bekanntenkreis sprechen, da ist die (überwiegende) Mehrheit auf Seiten der MTB. Wies die Leute in der Stadt sehen weis ich nicht, vermutlich tendenziell kritischer.

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Das Problem ist ja lediglich, dass der Forstweghalter haftbar ist für etwaige Unfälle, oder? Wenn diese unsägliche Regelung fallen würde, dürfte man wohl auch im Osten mit den Bikes auf Forststraßen fahren! In Westösterreich ist das ohnehin kaum ein Thema. Sofern nicht explizit angeschrieben darf man fast überall fahren.
              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                Das sehe ich nicht so, ganz im Gegenteil!
                Bei Wanderwegen glaube ich es nicht, aber das ist eh Kaffeesatzleserei.
                "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  In Österreich ist das Mountainbiken bundesweit verboten.
                  Egal ob das jedem Mountainbiker bekannt ist oder nicht, vor Gericht zählt das Gesetz.
                  (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe).
                  Darüber hinaus ist so gut wie jede Forststrasse mit einem Fahrverbot gekennzeichnet.
                  Dadurch ist jedermann zusätzlich erkenntlich, dass ein Befahren, somit auch Mountainbiken, verboten ist.
                  Deshalb besteht in diesen Fällen, der rechtswidrigen, widmungswidrigen Befahrung und der erkenntlichen Unerlaubtheit andererseits keine Haftung für den Wegehalter gegenüber dem Mountainbiker.

                  Selbstverständlich kann ein Schaden, der durch eine vorsätzliche Handlung(=”böse Absicht”, finde mich damit ab, dass jemand zu Schaden kommt) herbeigeführt wird niemals haftungsfrei sein.
                  Beispielsweise das Stellen von “Fallen” wie unsichtbare Drähte spannen…. Hierfür wird der Täter immer entsprechend zur Verantwortung gezogen, selbst dann, wenn sich der Mountainbiker unrechtmäßig auf einem Weg, einer Forststrasse bewegt und durch eine derartige Falle zu Schaden kommt!

                  Als braucht der Grundeigentümer nix machen, und er hat keine Haftung.

                  Die Verbotstafeln sind den Bikern schon seit 30 Jahren egal.

                  Was aber in letzter Zeit passiert, ist die massive rechtliche Verfolgung von Bikern auf Forststraßen.
                  Auch unter dem Vorwand, man sei ja sonst haftbar, was - wie gezeigt - nicht stimmt.
                  Manche Eigentümer,... wollen einfach keine Radfahrer im Wald haben. So wie sie auch keine Schwammerlsucher, Wanderer, Kletterer, Schitourengeher, Paragleiter, Reiter, .... im Wald haben wollen.
                  Gegen Radfahrer können sie halt leider durch die aktuelle Gesetzeslage leicht was machen, darum machen sie was gegen sie.

                  Und darum gehört das österreichischen Forstgesetz 1975 § 33 (1) so geändert:

                  Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten und, soweit sich die Wege dafür eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen auf eigenes Risiko befahren.

                  genau das ist das Ziel von "legal biken - auch in Österreich"
                  Zuletzt geändert von AndiPS; 22.10.2014, 16:58.
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    finde ich nicht gut, Andi! Gerade dieses "sofern sich die Wege dafür eignen" ist ziemlich schwammig. Es würde mMn schon reichen, wenn, wie gesagt, der Weghalter für etwaige Unfälle mit Bikes nicht mehr uneingeschränkt haftbar zu machen ist.
                    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                      finde ich nicht gut, Andi! Gerade dieses "sofern sich die Wege dafür eignen" ist ziemlich schwammig. Es würde mMn schon reichen, wenn, wie gesagt, der Weghalter für etwaige Unfälle mit Bikes nicht mehr uneingeschränkt haftbar zu machen ist.
                      Diese Formulierung stammt aus dem bayrischen Naturschutzgesetz.
                      Rad fahrende Juristen raten zu dieser Formulierung weil, sie die Verantwortung, ob ein Weg zum fahren geeignet ist, dem Radfahrer überlässt, und somit Wegeerhalter und Grundstückseigentümer von Haftungsfragen befreit.
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Auf diese Auslegung wäre ich nicht gekommen. Ich befürchte auch, dass diese Formulierung wieder für die Einschränkung der Wegefreiheit genutzt wird.

                        Wie AndiPS bereits darauf hingewiesen hat, sind Wegerhalter keineswegs uneingeschränkt haftbar für Unfälle mit Bikes, sondern nur sehr eingeschränkt! Eine (weitere) Reduzierung der Haftung alleine würde daher so gut wie nichts bringen.

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                          Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten und, soweit sich die Wege dafür eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen auf eigenes Risiko befahren.

                          genau das ist das Ziel von "legal biken - auch in Österreich"
                          das hebelt aber die wegehalterhaftung und die daraus resultierenden verkehrssicherungspflichten nicht aus, oder überseh ich da was?
                          Zuletzt geändert von Steirerspur; 23.10.2014, 19:34.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
                            das hebelt aber die wegehalterhaftung und die daraus resultierenden verkehrssicherungspflichten nicht aus, oder überseh ich da was?
                            doch, wird ausgehebelt, da niemand verpflichtet ist, für eine - wie auch immer geartete - Eignung zu sorgen
                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

                            Kommentar


                            • Auszug aus dem bayr. NSG:
                              Art. 30
                              (1)*1*Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.*2*Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

                              (2)*1*Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.*2*Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

                              ich kenn mich im forstrecht nicht aus, aber das gehäufte verwenden von unbestimmten begriffen wie "geeignete wege" impliziert für mich doch eine einfallschneise für einschränkungen...

                              net falsch verstehen: ich will auch im wald mtb fahren und unterstütze euer anliegen.... aber ich fürchte, dass es keine wirklich einfache legistische lösung gibt...

                              EDIT: nach kurzer recherche muss ich aber schon sagen, dass die bayern auf den ersten blick sehr viel radlerfreundlicher als die österreicher sind (bay. waldG + bay. NSG)... so eine regelung wär für Ö eh schon ein wahnsinn!!
                              Zuletzt geändert von Steirerspur; 23.10.2014, 20:53.

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
                                Auszug aus dem bayr. NSG:
                                Art. 30
                                (1)*1*Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.*2*Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

                                (2)*1*Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.*2*Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

                                ich kenn mich im forstrecht nicht aus, aber das gehäufte verwenden von unbestimmten begriffen wie "geeignete wege" impliziert für mich doch eine einfallschneise für einschränkungen...

                                net falsch verstehen: ich will auch im wald mtb fahren und unterstütze euer anliegen.... aber ich fürchte, dass es keine wirklich einfache legistische lösung gibt...

                                EDIT: nach kurzer recherche muss ich aber schon sagen, dass die bayern auf den ersten blick sehr viel radlerfreundlicher als die österreicher sind (bay. waldG + bay. NSG)... so eine regelung wär für Ö eh schon ein wahnsinn!!
                                also unsere juristen, und auf die müssen wir uns da verlassen, sagen: so iss gut!

                                wenn ma das haben, sind wir 'save' :-)
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

                                Kommentar

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