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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wandern: Nordwestgrat Schober, 1328m, Salzkammergut Berge (827)

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Sodenn, ein halbes Jahr (!) ist es ungefähr her, dass ich dieses Rätsel eingestellt habe, und es ist nur relativ mühsam vorwärts gegangen.

    Da sich dieses Rätsel nicht im Gipfelquiz befindet, schlage ich vor, es folgendermaßen aufzulösen:

    Wandern: Nordwestgrat Schober, 1328 m, Salzkammergut Berge (827)

    Das Foto habe ich bei meiner Schober Rundtour vom 08. 07. 2017 aufgenommen. Wie man anhand der Auflösung sehen kann, steht die Bank am "Normalanstieg" zum Schober, also von der Ruine Wartenfels aus hinauf. Zufälligerweise hat es die Bank nicht in den Bericht geschafft

    Man sieht: auch ein lang andauerndes Rätsel geht irgendwann zuende.
    Freundliche Grüße,
    Jgaordhelagenornres

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di rades,

    damit haddu vollkommen
    Zitat von rades Beitrag anzeigen
    sooo weit war i dann eh ned daneben, die paar Meter der Grenze entlang nach W fallen ja eigentlich unter Toleranz
    recht. Doch der Übergang von der Drachenwand über Wolfgangs Schatzwand zum Schober ist doch nicht besonders leicht...

    Gratulation zur
    3Bronze.png-Medaille!
    rades

    Auflösung folgt...

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  • rades
    antwortet
    sooo weit war i dann eh ned daneben, die paar Meter der Grenze entlang nach W fallen ja eigentlich unter Toleranz

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di Berghase

    ich glaube zwar nicht an den "Topf am Ende des Regenbogens", aber die geografische Lage, wie du sie beschreibst, ist vollkommen
    Zitat von mountainrabbit Beitrag anzeigen
    Beim ersten gefundenen Gipfel mit HQS 14 entlang der Grenze kann man östl. davon eventuell reich werden ? Das weibliche Haupt freut sich sicherlich darüber..
    korrekt



    Gratulation zur
    2Silber.png-Medaille!
    mountainrabbit

    Nochmal meine Warnung: Sobald die Bronze Medaille vergeben ist, oder die eine Woche um ist, löse ich auf!

    LG

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  • mountainrabbit
    antwortet
    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
    Hallo Jga,

    hat der markante Gipfel laut AMap die Höhenquersumme 14?
    Beim ersten gefundenen Gipfel mit HQS 14 entlang der Grenze kann man östl. davon eventuell reich werden ? Das weibliche Haupt freut sich sicherlich darüber..

    LG, Günter

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di Wolfgang,

    alles, was du hier schreibst, ist vollkommen
    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
    hat der markante Gipfel laut AMap die Höhenquersumme 14?
    richtig und lässt mich sicher sein, dass du den Berg gefunden hast.


    Gratulation zur mühsamen - da über längeren Zeitraum dauernden
    1Gold.png-Medaille!
    Wolfgang A.

    Da dieses Rätsel über so einen langen Zeitraum bereits dauert, warte ich noch eine Woche, bis ich auflöse. Hierbei können noch mögliche Stockerlplätze errungen werden.

    LG

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  • Wolfgang A.
    antwortet
    Hallo Jga,

    hat der markante Gipfel laut AMap die Höhenquersumme 14?

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di Berghase Günter

    Zitat von mountainrabbit Beitrag anzeigen
    Damit da was weitergeht versuche ich Wolfgang zu unterstützen.
    Und nur um alle Klarheiten zu beseitigen , der gesuchte Gipfel befindet sich auf diesem Ausschnitt
    [Foto]


    Grias di rades ,

    Zitat von rades Beitrag anzeigen
    Drachenwand?

    Meiner äußerst spärlichen Erinnerung nach stehen keine Bänke da hinauf, oder liege ich falsch? Ach ja, am Klettersteig war ich nicht, irgendwo bei der Seilbrücke soll es eine Bank geben...

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  • rades
    antwortet
    Drachenwand?

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  • mountainrabbit
    antwortet
    Damit da was weitergeht versuche ich Wolfgang zu unterstützen.

    Und nur um alle Klarheiten zu beseitigen , der gesuchte Gipfel befindet sich auf diesem Ausschnitt ?
    Clipboard.jpg

    LG, Günter

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di Wolfgang A. ,

    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
    Seeehr langsam komme ich der Lösung dieses Rätsels vielleicht doch noch näher: Die Rastbank steht knapp im Bundesland Salzburg, an ihr vorbei kann man einen Gipfel erreichen, über den die Grenze zwischen Oberösterreich und einem weiteren Bundesland führt, und in OÖ ist entweder der Bezirk Gmunden oder der Bezirk Vöcklabruck beteiligt.

    Vom Gelände her schließe ich den Hohen Dachstein etc. aus, über den die Grenze zur Steiermark verläuft,
    und gehe daher davon aus, dass der Gipfel sich an der Grenze OÖ - Salzburg erhebt.
    Steht die Rastbank nach dieser Einteilung in den Salzkammergut-Bergen (Gruppe 17a)?
    deine Zusammenfassung ist soweit richtig.
    Den Hohen Dachstein kannst du getrost ausschließen
    Auch das mit der Grenze OÖ - Sbg. ist richtig.
    Und ja, wenn du die AV-Einteilung meinst, steht die Bank in den Salzkammergutlern.

    ​​​​​​​LG

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  • Wolfgang A.
    antwortet
    Seeehr langsam komme ich der Lösung dieses Rätsels vielleicht doch noch näher.

    Also: Die Rastbank steht knapp im Bundesland Salzburg.
    An ihr vorbei kann man einen Gipfel erreichen, über den die Grenze zwischen Oberösterreich und einem weiteren Bundesland führt.
    In OÖ ist entweder der Bezirk Gmunden oder der Bezirk Vöcklabruck beteiligt.

    Vom Gelände her schließe ich den Hohen Dachstein etc. aus, über den die Grenze zur Steiermark verläuft,
    und gehe daher davon aus, dass der Gipfel sich an der Grenze OÖ - Salzburg erhebt.

    Steht die Rastbank nach dieser Einteilung in den Salzkammergut-Bergen (Gruppe 17a)?

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Grias di Wolfgang,

    das hier
    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
    Ich versuche zusammenzufassen, was schon feststeht:
    Die Bank steht im Salzkammergut,
    knapp außerhalb von Oberösterreich,
    im Anstieg zu einem auffälligen Gipfel knapp innerhalb von Oberösterreich.
    ist großteils korrekt. Der Gipfel steht in OÖ, ja, aber auch noch in einem anderen Bundesland...

    Steht die Bank im Bundesland Salzburg?
    Salzburg ist richtig.

    LG

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  • Wolfgang A.
    antwortet
    Ich versuche zusammenzufassen, was schon feststeht:
    Die Bank steht im Salzkammergut,
    knapp außerhalb von Oberösterreich,
    im Anstieg zu einem auffälligen Gipfel knapp innerhalb von Oberösterreich.

    Steht die Bank im Bundesland Salzburg?

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Hallo "Taucheranzug"

    damit
    Zitat von Neopren Beitrag anzeigen
    Ich denke das dies das Bankerl auf dem Wanderweg zur "Katrin" (Bad Ischl) sein kann. Steht im oberen Bereich des Berges.
    bin ich nicht einverstanden.

    LG

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