Ankündigung

Einklappen
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

    Zitat von Harry_R Beitrag anzeigen
    @Rajasingh: Naja um 13h war ich bei der Halserhütte, da warst Du schon "außer Sichtweite". Aber etwas später, so gegen 14h habe ich zwei Wanderer vom Steineck zum Sandlerkogel gehen gesehen, die könntest Du vorher getroffen haben.
    Ein Ehepaar aus Großlobming: Die beiden gingen vom Lachtalhaus zum Großen Hansl (in 4,5 h Stunden) und wieder zurück - und sie machen das jedes Jahr als Saisonauftakt.
    "Auch nicht schlampig!", hab' ich dazu gemeint...

    Have fun,
    R

    Kommentar


    • #17
      AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

      Schöne Bilder.... nur 17kg Gepäck für eine Nacht? ist das nicht etwas hoch?
      grüße
      "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

      Kommentar


      • #18
        AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

        Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
        Schöne Bilder.... nur 17kg Gepäck für eine Nacht? ist das nicht etwas hoch?
        grüße
        Da könntest du auch gleich fragen, ob eine Übernachtung bei einer Tour mit knapp 1.200hm überhaupt notwendig ist?
        lampi
        ________________________________________
        Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

        Kommentar


        • #19
          AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

          Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
          Da könntest du auch gleich fragen, ob eine Übernachtung bei einer Tour mit knapp 1.200hm überhaupt notwendig ist?
          Nein, das versteh ich voll und ich will heuer auch auf einigen Gipfel schlafen... mich würd nur interessieren, was alles mitgenommen wurde! den 17kg für eine Nacht find ich hoch, vielleicht täusch ich mich auch da!
          "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

          Kommentar


          • #20
            AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

            Zitat von qilin Beitrag anzeigen
            Im neuen 'Bergauf' das gestern gekommen ist, steht eine Übersicht,
            wo in Österreich man 'wild' zelten darf und wo nicht (z.B. in Kärnten
            und in Tirol )
            Hast Du ein genaueres Zitat? Würde mich interessieren, danke
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

            Kommentar


            • #21
              AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

              OK, ich habs gefunden, hab im Heft Nr. 2 gesucht. Hier die Quelle: Bergauf Nr. 3/2009, S. 32ff. Meine Meinung: Eine Menge Allgemeinplätze ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht [1]", "Müll wieder mit ins Tal nehmen"), ansonsten rechtlich nichts Neues, in einigen Fällen mE schlicht falsch.

              Die Behauptung, dass Biwakieren immer ein "Notfallbiwak" sein muss ist mE nicht zulässig. Das Tiroler Campinggesetz zB erlaubt ausdrücklich "... das Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes ... im hochalpinen Gelände (Biwakieren)". Kein Wort im Gesetz davon dass dies "primär als Notfallmaßnahme gesehen wird". Eine Einschränkung des Biwakbegriffs auf ein echtes, ungeplantes "Notfallbiwak" ist mE schon deswegen nicht zulässig, weil letzteres im Sinne eines übergesetzlichen Notstandes immer zulässig ist, und im Prinzip einer gesonderten Erlaubnis gar nicht bedarf.

              Auch Kärnten kennt eine Ausnahme "für das alpine Biwakieren". Dass in Salzburg eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich sein soll, ist in dieser Allgemeinheit nicht korrekt, sonden trifft nur auf "Landschaftsschutzgebiete" zu. Ansonsten gibt § 14a des Salzburger Campingplatzgesetzes gibt der "Gemeindevertretung ... [falls Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit von Menschen, des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, der Fremdenverkehrswirtschaft oder des Schutzes des Naturhaushaltes sowie des Landschafts- und Ortsbildes erheblich verletzt werden]" vielmehr die bloße Möglichkeit "durch Verordnung bestimmen, dass Zelte... nur an bestimmten Orten aufgestellt oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden ... dürfen." Wo das nicht passiert ist, ist Zelten im Prinzip zulässig.

              Auch in Vorarlberg ist das "Kampieren außerhalb von Campingplätzen" nach § 14 grundsätzlich zulässig, wiederum mit einer Ermächtigung für den Bürgermeister bzw die Gemeindevertretung dies im Einzelfall bzw durch Verordnung generell zu untersagen. Der Rückgriff auf das Voralberger Straßengesetz erscheint einigermaßen bizarr.

              Das Niederösterreichische NaturschutzG kennt Einschränkungen wiederum nur für Wohnwägen und Wohnmobile ("[Das] Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von ... genehmigten Campingplätzen [ist verboten].") aber nicht für das Zelten an sich.

              Das einzige Bundesland in dem Zelten im Grünland schlechthin verboten ist, ist Wien. Da wird's aber auch mit dem "alpinen Biwakieren" nichts werden. Im Wald ist Zelten und Lagern sowieso nur mit Zustimmung des Eigentümers gestattet.

              Hier gibts übrigens das PDF zum Selberlesen.

              [1] Wenn ich das schon höre... Frag mal einen Juristen zum Thema "entschuldbarer Rechtsirrtum".
              Zuletzt geändert von ingmar; 17.06.2009, 14:38.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

              Kommentar


              • #22
                AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                Das einzige Bundesland in dem Zelten im Grünland schlechthin verboten ist, ist Wien. Da wird's aber auch mit dem "alpinen Biwakieren" nichts werden.
                He, he, he - als Wiener muss ich Einspruch erheben!!!

                Der Kahlenberg ist mindestens so überlaufen wie der Großglockner - wenn da kein alpines Feeling aufkommt.....

                LG
                Schelli
                "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                  Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
                  Schöne Bilder.... nur 17kg Gepäck für eine Nacht? ist das nicht etwas hoch?
                  grüße
                  Naja, da waren 1kg Bier dabei, 500g Essen zuviel, 1.5l Wasser zuviel(von insg. 5), und ca 1kg Wäsche zuviel (aber das wußte ich vorher nicht, üblicherweise bin ich verschwitzter, und ziehe mich um).

                  Kann man also mit gut 13kg ohne Probleme durchkommen. Und 13kg ist quasi nix, ich hab die 17kg kaum gespürt, im Winter bin ich Schlimmeres gewohnt, da gehts fast nicht unter 20kg
                  Schöne Grüße, Harry

                  http://www.rottensteiners.info

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Auch Kärnten kennt eine Ausnahme "für das alpine Biwakieren".
                    In welchem § von welchem Landesgesetz hast du denn das gefunden?

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Das einzige Bundesland in dem Zelten im Grünland schlechthin verboten ist, ist Wien.
                    Ich suche auch hier der den passenden § im betreffenden Gesetzestext. Vorschläge?

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                      Zitat von chrisly Beitrag anzeigen
                      In welchem § von welchem Landesgesetz hast du denn das gefunden?
                      Kärntner Naturschutzgesetz v. 2002, §15:
                      Zelten und Abstellen von Wohnwagen
                      (1) In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von
                      behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang
                      mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie
                      Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen
                      abzustellen.
                      (2) Das Verbot des Abs 1 gilt nicht für das alpine Biwakieren,
                      das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem
                      ruhenden Verkehr dienen, sowie für Baustelleneinrichtungen.


                      Das würde in Kärnten auch bedeuten, dass nicht mal ein Notfall der mich zum Biwak zwingt vorliegen muss. Biwakieren im Zuge einer alpinen Unternehmung ist also immer erlaubt (andere Gesetze wie das Forstgesetz müssen dennoch beachtet werden)

                      Zitat von chrisly Beitrag anzeigen
                      Ich suche auch hier der den passenden § im betreffenden Gesetzestext. Vorschläge?
                      Das mit Wien ist ganz einfach erklärt, denn auf Fremden Grund und Boden ist dir mal grundsätzlich sowieso alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Da es in Wien (und davon gehe ich jetzt mal ganz frech aus) kein Ödland oberhalb der Baumgrenze gibt, gibt es dort höchstens Wald der frei betreten werden darf. Und im Wald ist es ausdrücklich verboten zu Campen (ForstG. §33)
                      Zuletzt geändert von LampisBerge; 18.06.2009, 08:07.
                      lampi
                      ________________________________________
                      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                        Zitat von chrisly Beitrag anzeigen
                        In welchem § von welchem Landesgesetz hast du denn das gefunden?
                        Kärntner Naturschutzgesetz 2002, § 15:

                        "Zelten und Abstellen von Wohnwagen

                        (1) In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen.

                        (2) Das Verbot des Abs 1 gilt nicht für das alpine Biwakieren, das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem ruhenden Verkehr dienen, sowie für Baustelleneinrichtungen."

                        Ich suche auch hier der den passenden § im betreffenden Gesetzestext. Vorschläge?
                        Wiener Naturschutzgesetz, § 17 (2) Z. 2:

                        "Im Grünland ist verboten: [...]

                        2. das Campieren, das Aufstellen und Benützen von Wohnwägen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen, ausgenommen auf Zeltplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden genutzten Flächen, wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten."

                        Wie lampi9 richtig schrieb ist natürlich auch das Verfügungsrecht des Eigentümers zu beachten, aber mit Ausnahme der Z. 2 (div. Gärten) ist ein Zelten auch dem Eigentümer oder einem Dritten mit dessen Einverständnis verboten. Das Zelt im eigenen Wald aufzuschlagen wäre in Wien demnach nicht zulässig.
                        Zuletzt geändert von ingmar; 18.06.2009, 08:11.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                          Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                          Das würde in Kärnten auch bedeuten, dass nicht mal ein Notfall der mich zum Biwak zwingt vorliegen muss. Biwakieren im Zuge einer alpinen Unternehmung ist also immer erlaubt (andere Gesetze wie das Forstgesetz müssen dennoch beachtet werden)
                          Richtig, im Ergebnis ist das auch in Tirol so, sogar noch deutlicher. Hier gibt es eine de facto Legaldefinition, "das Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes ... im hochalpinen Gelände". Also genau das, was man unter einem "bergsteigerischen Biwak" versteht, nicht länger als eine Nacht, rücksichtsvoll, kein offenes Feuer, ob mit oder ohne Zelt ist belanglos.

                          Ich habe übrigens den Autor des Artikels kontaktiert, er hat mir geantwortet. Er meint zwar immer noch, dass "Biwakieren" einen durch die Umstände gebotenen Anlass erfordert (eine Aufassung, die ich nicht teile), aber wenigstens zu NÖ und Salzburg hat sich die Lage etwas geklärt: bei NÖ hat er sich auf die Aussage der Landesregierung verlassen ohne selbst einen Blick ins Gesetz zu werfen, bei Salzburg hat er sich geirrt: die naturschutzrechtliche Genehmigung ist natürlich nur in Naturschutzgebieten erforderlich.

                          Das gilt übrigens für alle Bundesländer: auch wenn Zelten erlaubt sein sollte, gibt es bisweilen zahlreiche örtliche Ausnahmen wie Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete oder Verordnungen der Gemeinden.
                          Zuletzt geändert von ingmar; 18.06.2009, 08:25.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                            Im Lichte aller rechtlichen Erörterungen weiter oben und auch in anderen Threads scheint festzustehen:

                            Das Wort "biwakieren" sollte man in Österreich im Hinblick auf eigene Outdoor-Aktivitäten am besten öffentlich überhaupt nicht verwenden, wenn man ganz sicher sein will, nicht wegen Verletzung irgendeiner Rechtsnorm belangt zu werden.
                            Andererseits wird in der Praxis jedoch eine reale "Verfolgung" wegen unerlaubten Biwakierens im Ödland (oberhalb der Baumgrenze) rechtlich wohl nicht sehr aussichtsreich sein - es sei denn, man wurde zufällig von der Alpinpolizei dabei erfolgreich identifiziert.

                            Have fun,
                            R

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                              Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen
                              Das Wort "biwakieren" sollte man in Österreich im Hinblick auf eigene Outdoor-Aktivitäten am besten öffentlich überhaupt nicht verwenden, wenn man ganz sicher sein will, nicht wegen Verletzung irgendeiner Rechtsnorm belangt zu werden.
                              Ganz im Gegenteil, man sollte immer von "biwakieren" sprechen. Nicht campieren, nicht lagern, nicht zelte(l)n -- biwakieren. Das ist eigentlich fast überall erlaubt. Ein "echtes" Notfallbiwak sowieso.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Hühnerkogel (2242m) Gipfelbiwak, Wölzer Tauern 13/14.6.09

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Ganz im Gegenteil, man sollte immer von "biwakieren" sprechen. Nicht campieren, nicht lagern, nicht zelte(l)n -- biwakieren. Das ist eigentlich fast überall erlaubt. Ein "echtes" Notfallbiwak sowieso.
                                Ein "geplantes Notbiwak" gibt es nicht!
                                Alles, was nicht als unvorhergesehene und ungeplante Übernachtung im Freien qualifiziert werden kann, fällt daher unter Campieren - ganz egal wie man es nennt. Und "Campieren" ist eben in sehr vielen Fällen nicht eindeutig erlaubt...

                                Mein Punkt war aber ein anderer: VORSICHT beim Kommunizieren - ganz besonders "öffentlich", soweit man als Urheber ad personam nachvollziehbar ist. Und zwar unabhängig davon, wie man eine freiwillige Outdoor-Übernachtung nennen möchte.

                                Have fun,
                                R

                                Kommentar

                                Lädt...