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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Stornogebühr auf Hütten

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  • #16
    AW: Stornogebühr auf Hütten

    Zitat von janky Beitrag anzeigen
    guckst du in die hüttenordnung. vorauskasse bzw stornogbühren sind zulässig- ist auch gut so.
    Kannst Du mir das in der Hüttenordnung zeigen, bitte? In einem Hotel im Tal mag das ja angehen (und ist auch da regelmäßig nicht zu 100% zulässig), aber auf eienr Berghütte? Die man wegen des Wetters oder anderer Umstände nicht mehr erreicht? Oder, so wie hier: man möchte noch eine Nacht bleiben, überlegt es sich dann aber rechtzeitig doch noch anders? Welcher Schaden ist denn dem Wirt hier entstanden?

    Die Hütten-Wirtsleute dürfen Vorausbestellungen für maximal 75% der Schlafplätze entgegennehmen.
    Genau, am besten ist es ohne Vorbestellung aufzutauchen, dann erspart man sich Diskussionen.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

    Kommentar


    • #17
      AW: Stornogebühr auf Hütten

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      Welcher Schaden ist denn dem Wirt hier entstanden?

      Genau, am besten ist es ohne Vorbestellung aufzutauchen, dann erspart man sich Diskussionen.
      Und genau aus diesem Grund werde ich auch nicht mehr vorbestellen und es ist kein Wunder wenn auf manchen Hütten die Leute ausbleiben und sich der Wirt auf diese Weise bereichert.
      Obwohl die Wangenitzseehütte gut ausgelastet erscheint, hätte man das nicht notwendig, dachte ich zumindest.

      helmut55
      Lg. helmut55

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      • #18
        AW: Stornogebühr auf Hütten

        Zitat von pablito Beitrag anzeigen
        Für alle die die Dr. J. Mehrlhütte nicht kennen, sie liegt an einer asphaltierten Straße, die man u.a. vom Ort Kremsbrücke erreicht.

        Servus!

        Die Mehrl-Hütte entpuppt sich immer mehr als nicht zu besuchende Hütte. War seinerzeit öfters da. Aber jetzt ist sie auf gar keinen Fall mehr zu empfehlen. Auch beim Essen hapert es gewaltig.



        Ich mache nur noch einen weiten Bogen um diese Hütte.

        lg
        Martin

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        • #19
          AW: Stornogebühr auf Hütten

          Zitat von Patervan Beitrag anzeigen
          Servus!

          Die Mehrl-Hütte entpuppt sich immer mehr als nicht zu besuchende Hütte. War seinerzeit öfters da. Aber jetzt ist sie auf gar keinen Fall mehr zu empfehlen. Auch beim Essen hapert es gewaltig.



          Ich mache nur noch einen weiten Bogen um diese Hütte.

          lg
          Martin

          Wundert mich,dass so viele negative Meldungen hier sind,im Gästebuch dieser Hütte sind die Eintragungen positiver.

          Kommentar


          • #20
            AW: Stornogebühr auf Hütten

            Zitat von Landleben Beitrag anzeigen
            Wundert mich,dass so viele negative Meldungen hier sind,im Gästebuch dieser Hütte sind die Eintragungen positiver.

            Wird wohl so sein, dass es in dieser Hütte für andere wunderbar gepasst hat. Für mich ist es jedoch klar. Keinen Besuch mehr.

            Kommentar


            • #21
              AW: Stornogebühr auf Hütten

              Hi,
              auf der Rothornhütte bat man uns bis 14 Uhr Bescheid zu geben, falls wir die reservierte zweite Nacht in Anspruch nehmen wollen, falls wir später absagen würden, werde man uns Stornogeb. in Form von einmal HP berechnen.
              Ich finde es ok, wenn es offen gehandhabt wird, zumal es Wochenende war, gutes Wetter und der Laden drohte rappelvoll zu werden.
              Wir kamen eh früh genug runter, um ins wesentlich komfortablere Trifthotel abzusteigen.
              Auf der Domhütte gab uns die Angestellte auf zweimaliges Nachfragen sogar bis zur Rückkehr vom Gipfel am Nachmittag Zeit, uns zu entscheiden. Als wir uns dann entschieden abzusteigen (der gefühlt längste Abstieg der Welt...), wurden ich von der Wirtin echt übel angemacht, musste aber nichts zahlen. Ich werde dort allerdings auch nie wieder nächtigen. Die neuen Wirtsleute sind keine Bereicherung für die ehemals echt urige Hütte.
              LG
              Bergzicke

              Kommentar


              • #22
                AW: Stornogebühr auf Hütten

                gukt mal da : http://www.alpenverein.at/portal/Hue...8.pdf?navid=15 und ned nur des lesen was den hüttenwirt betrifft....

                was die vorauszahlung/storno anbelangt, wenn mann/frau sich eher abmelden würden, würden manche kollegen dies nicht machen. es ist nämlich nicht lustig wen 15 halbpensionen nicht erscheinen, obwohl sie am tag davor nochmals bestätigt haben....... von wegen es entsteht kein schaden, aber wenn es halt die jammerer im forum selbst betrifft nimmt man es mit hüo halt nicht mehr so genau und jammert drauf los.... was das zeug hält, aber wehe der wirt...... .

                lg vom berg
                janky

                PS: die ganze hüttenordnung lesen.......

                Kommentar


                • #23
                  AW: Stornogebühr auf Hütten

                  Zitat von janky Beitrag anzeigen
                  gukt mal da : http://www.alpenverein.at/portal/Hue...8.pdf?navid=15 und ned nur des lesen was den hüttenwirt betrifft....
                  Mach's uns ein bissl leichter, und tu das was man in einer Dikussion halt tut: zitier die entsprechende Stelle statts aufs gesamte Dokument zu verweisen. Danke.

                  es ist nämlich nicht lustig wen 15 halbpensionen nicht erscheinen, obwohl sie am tag davor nochmals bestätigt haben...
                  Es geht hier ja gar nicht um Halbpension, sondern um einen schlichten Lagerplatz.

                  ... nimmt man es mit hüo halt nicht mehr so genau
                  Noch einmal: genaues Zitat, bitte.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • #24
                    AW: Stornogebühr auf Hütten

                    Zitat von janky Beitrag anzeigen

                    was die vorauszahlung/storno anbelangt, wenn mann/frau sich eher abmelden würden, würden manche kollegen dies nicht machen. es ist nämlich nicht lustig wen 15 halbpensionen nicht erscheinen, obwohl sie am tag davor nochmals bestätigt haben.......
                    wie schon von ingmar erwähnt, geht es nicht um halbpensionen, sondern um genau 1 lager und nicht mal die decke brauchens zusammenlegen.
                    bei reservierung einer halbpension würde ich sowieso rechzeitig absagen.
                    bei reservierungen könnens halt nichts verlangen, da habens immerhin keine daten,
                    aber in meinem fall habens schon rechtzeitig die tür zugesperrt, damit ich ihnen nicht entkomme.

                    helmut55
                    Lg. helmut55

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                    • #25
                      AW: Stornogebühr auf Hütten

                      2. Anspruch auf Schlafplätze
                      2.1
                      Die Hütten-Wirtsleute dürfen Vorausbestellungen für maximal 75% der Schlafplätze
                      entgegennehmen. Die Einhebung einer Vorauszahlung, deren Höhe einvernehmlich
                      zwischen der Sektion und den Wirtsleuten festzulegen ist, ist gemäß der
                      Tarifordnung zulässig.

                      beim oeav gelesen.....und zum zweiten mal zitiert......

                      lt hüo, guckst du oben, kann ich für jede reservierung egal ob halbpension oder oder selbstversorger.....diese einheben, wenn ich dies mit dem verpächter abspreche...... . in zeiten wo ganze gruppen gleichzeitig auf drei unterkünften buchen und je nach verfassung und belieben irgendwo nächtigen finde ich diesen usus gerechtfertigt...... . wenn im klingelbeutel nicht wehtut wird manch klingelbeutelbesitzer unverschämt, auch solche die auf hütten reservieren und einfach nicht daherkommen.... .

                      lg
                      vom berg
                      janky

                      ns: was hemiut 55 da wiederfahren ist werde ich nicht kommentieren nur ER weiss wie es sich wirklich zugetragen hat..........

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Stornogebühr auf Hütten

                        Hier geht es ja nicht um Gruppen sondern um eine person, die keinerlei kosten verursacht hat.
                        Am besten Biwakieren, dann hat man den Hüttenstress nicht.
                        __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________
                        Wenn du den Kopf bewahrst, ob rings die Massen ihn verlieren und sagen du bist schuld.
                        Wenn du dir vertraust, da alle an dir zweifeln und du ihr wanken mit Verständnis siehst.
                        Wenn du jede unerbittliche Minute mit 60 sinnvollen Sekunden füllst,
                        dann ist dein die Erde mit allem Guten und was noch mehr mein Sohn, du bist ein Mann.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Stornogebühr auf Hütten

                          Zitat von janky Beitrag anzeigen
                          Die Hütten-Wirtsleute dürfen Vorausbestellungen für maximal 75% der Schlafplätze entgegennehmen. Die Einhebung einer Vorauszahlung, deren Höhe einvernehmlich zwischen der Sektion und den Wirtsleuten festzulegen ist, ist gemäß der Tarifordnung zulässig.
                          Also gut, jetzt wissen wir immerhin auf welchen Abschnitt du dich beziehst.

                          kann ich für jede reservierung egal ob halbpension oder oder selbstversorger.....diese einheben, wenn ich dies mit dem verpächter abspreche
                          Du kannst eine Vorauszahlung einheben, ja. Inwiefern diese bei Nichtinanspruchnahme rückzuerstatten ist, steht auf einem aneren Blatt. Insbesonders ergibt dich dadurch aber nach keiner Lesart das automatische Recht bei bloßen Reservierungen (dh ohne Vorauszahlung) eine Stornogebühr zu erheben.

                          in zeiten wo ganze gruppen gleichzeitig auf drei unterkünften buchen und je nach verfassung und belieben irgendwo nächtigen
                          Du übertreibst ein bissl. Was sag' ich, du übertreibst maßlos.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Stornogebühr auf Hütten

                            Zitat von The.Watcher1983 Beitrag anzeigen
                            Hier geht es ja nicht um Gruppen sondern um eine person, die keinerlei kosten verursacht hat. Am besten Biwakieren, dann hat man den Hüttenstress nicht.
                            Ja, oder eben einfach unangemeldet auf der Matte stehen. Kann ich als Einzelgänger bzw in kleinen Gruppen ohnehin nur empfehlen.
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Stornogebühr auf Hütten

                              @janky:
                              wo steht in deinen zitaten etwas von stornogebühren?

                              vorauszahlungen, um die reservierung zu bestätigen haben damit nichts zu tun.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Stornogebühr auf Hütten

                                In der Schweiz wurde bereits vor einigen Jahren eine Stornogebühr von 20 Franken eingeführt.

                                Inwieweit die tatsächlich von einem nicht anwesenden Gast, der nur dem telefonisch buchstabiertem Namen nach bekannt ist, eingetrieben wird kann man nur mutmaßen.

                                Hatte jedenfalls auch schon die o.g. Situation:
                                2x Ü+HP reserviert; die geplante zweite Tagestour ab der Hütte wäre von den Verhältnissen her nicht gegangen und ich habe deshalb mittags nach der ersten Tour den Wirt gefragt, ob wir kostenlos stornieren können -- der bestand empört auf seiner Taxe für Ü und (!) HP. Wir sind dann der Hütte geblieben und wurden gewahr dass diese auch an diesem Abend mehr als ausgebucht war. D.h. eigentlich hätte es keinen Grund für irgendwelche Stornogebühren gegeben und schon garnicht für die HP...

                                Gruß, Martin

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