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Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

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  • Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

    Hallo,

    in den SN fand ich heute diesen Beitrag, der für uns interessant sein könnte:

    http://www.salzburg.com/epaper/PHP-Files/showclust.php?Ref=DText/p$9p5z6euf~7k~yj70aqcf9&PageRef=DSArchiv/2ueiu5mxaaj_2i0f0*0b8fv&Clip=48,180,170,384

    LG
    Rona

  • #2
    AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

    Hallo Rona,
    ich persönlich finde die Argumentation der Gerichte nachvollziehbar.
    Andernfalls wären Sektionsveranstaltungen nicht mehr durchführbar.
    Wenn an die Eigenverantwortung appelliert würde, gäbe es beispielsweise keine Ausreden mehr betreffs der Haftung beim Mountainbiken und die Waldbesitzer müssten dazu stehen, daß sie einfach niemanden haben wollen auf ihren Forstwegen seit sie gegen die Wegefreiheit nichts mehr unternehmen können.
    Es liegt doch zuallererst in meinem eigenen Interesse, daß mir nichts passiert und drum passe ich halt auf. Und wenn ich einen Fehler mache und ich erleide dadurch eine Verletzung ist es die Konsequenz meines eigenen Halndelns, auch wenn sie weh tut.
    Du schaust ja sicher auch, daß Dir nix passiert.
    Einen schönen Tag bei diesem wunderbaren Wetter wünscht
    Eric

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    • #3
      AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

      Eine Stimme der Vernunft, könnte man sagen. Oder auch: allein die Klagsführung erscheint schon frivol. Und 10.000 Schmerzengeld? Keine Ahnung welche Verletzung sie letzlich davon getragen hat (immerhin sind sie noch weitergerodelt, wenn ich das recht verstehe), erscheint aber ebenfalls massiv überhöht.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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      • #4
        AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

        die begründung is absolut nachvollziehbar. immerhin endlich wieder einmal ein zeichen, dass in ö doch noch nicht "amerikanische verhältnisse" herrschen.

        ich kenne nicht das verletzungsbild der klägerin und kann daher keine folgerung über die angemessenheitder höhe des begehrens hinsichtlich des schmerzengeldes abgeben.
        die fortsetzung der fahrt spricht jedoch eher für eine eher leichte verletzung, zumindest für eine ohne dauerfolgen; im lichte der div. höchstgerichtlichen entscheidungen muss für den zuspruch von € 10.000 schmerzengeld schon eher eine "anständige" verletzung vorliegen, ohne hier ins detail gehen zu wollen.
        so gesehen schein nicht nur die schmerzengeldforderung, sondern darüber hinaus auch die klagsführung insgesamt ein wenig kess. aber probieren darf man ja. aber es kann halt schon sein, dass nix draus wird...
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

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        • #5
          AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

          Ich bin zwar kein Mediziner, aber :
          Vermutlich liegt hier ein irreparabler Hirnschaden vor, der aber vermutlich schon vor dem Sportunfall vorhanden war. In diesem Fall wäre es eventuell sinnvoller, die Haftung durch Gewährleistung beim Erzeuger (Vater, Mutter) geltend zu machen.
          Edit: und vielleicht gilt die in diesem Fall länger als 2 Jahre.
          Zuletzt geändert von daKoarl; 22.09.2009, 10:50. Grund: Ergänzung
          ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
          Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
          Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

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          • #6
            AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

            da Koarl hat mit seiner Meinung völlig recht,auch muss man sich fragen,welch toller Rechtsberater die Klägerin zur Klage riet,nach dem Motto meine Kasse stimmt immer!!

            LG.Thei.

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            • #7
              AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

              Die gute Frau musste offenbar die bis jetzt gezahlten Prämien ihrer Rechtsschutzversicherung wieder einbringen ...

              Spass beiseite - hoffentlich nicht das letzte Urteil in die Richtung von mehr Eigenverantwortung .

              Christoph

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              • #8
                AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

                leider gibt es immer wieder Leute, die meinen, man muss jeden Freizeitsport, der geplant wird abschaffen.

                Wer nichts unternimmt, dem passiert auch nichts (es sei denn die die Decke fällt einem auf dem Kopf...)

                Wo kommen wir da noch hin? Alles absichern, die Gesetze noch schärfer (über die schon ein jeder schimpft)

                Nachdem sie die 10.000 EUR selber gezahlt hat, kann sie die Klage nochmal in aller Ruhe überdenken.

                gruß

                Beni
                Wo ein Ziel, da auch ein Weg

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                • #9
                  AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

                  Zitat von on Mount Beitrag anzeigen
                  Wo kommen wir da noch hin? Alles absichern, die Gesetze noch schärfer
                  Ja, sicher: die Natur abschaffen, jede Unsicherheit verbieten (auch die Heisenberg´sche Unschärferelation) und jegliche Verantwortung abgeben.

                  Aber im Ernst: gottseidank hat das Gericht der Klage nicht stattgegeben, es wäre sonst ein Schritt in Richtung "Amtliche Verdummung" gewesen.
                  Brauchst eh nur do auffi

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