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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Erfahrung nach Unfällen, was tun?

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  • Erfahrung nach Unfällen, was tun?

    Meinen Sohn (17) hat ein Auto erwischt. Er geht über eine Kreuzung, ein Auto biegt rechts ab, fährt ihm über den Fuß, beim anschließenden Sturz ein paar Bandln im Knie eingerissen, der Fuß tut natürlich auch weh.

    Polizei, Rettung, alles dabei.

    Der Schaden hält sich in Grenzen, aber 5 Wochen Schiene tragen, kein Tanzkurs, kein Eishockey, kein Sport - aber leichte Schmerzen. Und außerdem fährt er jetzt mit seiner Klasse für 3 Wochen nach Amerika - wird auch nicht lustig werden.

    Was muss man jetzt machen, warten bis von der Polizei eine Vorladung kommt, bis sich eine Versicherung meldet, selber aktiv werden - aber wo, bei wem, wie?
    Verschuldungsfrage, wer klärt das?
    Wie sieht das mit Schmerzensgeld aus? Das würde ich ihm schon gönnen.

    Wäre für ein paar Tipps dankbar

    Erik

    PS: Wegen Verschuldungsfrage: es war eine T-Kreuzung, d.h. die Straße auf der mein Sohn ging hat auf der gegenüberliegenden Seite keine Fortsetzung. Der Autofahrer musste also einbiegen - links oder rechts, dabei hat er meinen Sohn erwischt, der über die Querstraße ging.
    Gilt hier auch die Regel "Fußgänger haben Vorrang gegenüber Einbiegern" - meine Fahrschule ist scho a bissl her.
    Zuletzt geändert von Erik; 02.05.2007, 19:09.

  • #2
    AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

    M.E. haben Fußgänger nur auf Zebrastreifen Vorrang (dort aber absoluten). Ist die Identität des Autofahrers bekannt? Seine Versicherung (+ Polizzennr) auch? Wenn ja, würde ich mich an diese wenden. Aber wahrsch. macht das eh die Polizei. Frag am ehesten dort mal nach.
    Gute Besserung dem Jungen! Das ist ein Sch..., vor Amerika!
    LG, Eli

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    • #3
      AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

      hallo eli

      meines erachtens hat der schwächere immer vorrang, wahrscheinlich wird dem fussgänger in diesem falle dem sohn von erik eine teilschuld zur last gelegt, ausser ein gutachter sagt das der autofahrer zu schnell unterwegs war, was aber bei einer kurve oder einbiegung in eine andere strasse nicht leicht möglich ist....... ich würde es auf einen zivilprozess ankommen lassen.


      lg othmar
      Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

      make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

      Kommentar


      • #4
        AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

        Also erst mal würde ich bei der Polizei anrufen und den Polizeibericht besorgen. Gleichzeitig die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung informieren.
        Aber ohne Anwalt zahlen die nichts, bei unklarer Rechtslage erst recht nicht.
        Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich nicht lange überlegen. Ansonsten würde ich die vermutlich die Sache sein lassen, wenn der Ausgang ungewiss ist.
        Bei den Bergen ist es so: Je höher man steigt, umso weiter ist die Sicht; bei den Menschen ist es oft umgekehrt (Otto Baumgartner-Amstad)

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        • #5
          AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

          @Othmar: Das kommt sehr auf die Situation an. Als Autofahrer bin ich nicht verpflichtet, abseits von Zebrastreifen jeden Fußgänger rüberzulassen. Aber natürlich darf ich ihn nicht "niederführen", wenn er schon auf der Fahrbahn ist.
          Andererseits darf kein Fußgänger völlig überraschend und zu knapp vor einem Auto auf die Fahrbahn treten (auch nicht auf einem Zebrastreifen).
          Es ist also "aus der Ferne", ohne ganz genaue Umstände zu kennen, nicht zu sagen, wer da im Recht war oder nicht, ob Teilschuld oder nicht, etc. Das ist ja oft auch für die Polizei nur schwer möglich, wenn es keine Zeugen gibt. Klar behauptet jeder was anderes.
          LG, Eli

          Kommentar


          • #6
            AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

            Hallo Erik,

            zunächst mal Deinem Kleinen gute Besserung

            Sei froh, dass das nicht in Stuttgart passiert ist, da haben Autofahrer nämlich immer Recht. Ansonsten: Ohne Zivilklage keine Chance. Und wenn es durchgeht, dann hoffe ich, dass die Schmerzensgeldsätze bei Euch etwas höher ausfallen als den in .de üblichen symbolischen Betrag.

            Beste Grüße, Lamл[tm]
            Touren && Kurse
            Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
            Hi-Lite Sardinien
            Disc Laimer

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            • #7
              AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

              nicht ärgern,
              bei körperverletzung sofort zum anwalt gehen,
              die eigene verletzung beziehungsweise die verletzung
              deines sohnes ist belastend genug.
              als beschädigter rennt man meistens gegen eine mauer,
              das kostet nur zeit und nerven die du besser für deinen
              sohn brauchst.

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              • #8
                AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                Du bist ja echt nicht vom Glück verfolgt...

                Wenn Polizei dabei war gibt es einen Unfallbericht, und da steht z.B. in .de ein "Unfallbeteiligter 1" und ein "Unfallbeteiligter 2" drin, wobei (ohne das das jetzt rechtswirksam wäre) Nr.1 aus Sicht des protokollierenden Polizisten der Hauptverursacher ist.
                Könnte man zur Chancenabwägung für eine zivilrechtliche Klage heranziehen.

                Gute Besserung für Deinen Schützling,
                Martin

                Kommentar


                • #9
                  AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                  Im Falle einer Verletzung und der Aufnahme des Unfalles durch die Behörde - und die liegt ja vor - kommt es automatisch zu einer Anzeige. Es wird dann die strafrechtliche Verschuldensfrage geklärt.

                  Somit können dann, je nach Ausgang des Verfahrens, weitere Schritte unternommen werden. Vorher schon mit Schadensersatz und Schmerzensgeld zu spekulieren, ist mMn zu früh.
                  Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                    Einmal Danke für die vielen Antworten.

                    Ich war jetzt einmal bei der Polizei, den Unfall hat das Unfallkommando aufgenommen, aber der Bericht ist noch nicht im Kommisariat angekommen - naja, wäre ja auch zu viel verlangt innerhalb 2 Wochen.
                    Aber eine Bestätigung habe ich: "fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr" - klingt ja nicht so schlecht für den Junior.

                    Den weiteren Verlauf übernimmt die Polizei, das Ganze geht dann ans Gericht, es wird/kann zu einer Verhandlung kommen.
                    Auch Schmerzensgeld geht über Gericht, dazu muss noch die Verletzung durch einen Amtsarzt festgestellt werden.

                    Also werden wir einmal warten.



                    Zur rechtlichen Situation: so ist es passiert:
                    ----------------------------------
                    Lerchenfelderstr.
                    ......................../ ->x
                    ----------- ....../..---------------
                    ..............!.......A..!
                    ..............!...........!
                    ..............!...........!
                    ............Lange Gasse

                    Also meiner Meinung nach haben abbiegende Autofahrer Fußgängern Vorrang zu lassen.

                    Erik

                    PS: das klappt so nicht, wieso werden da alle Blanks geschluckt - Ihr müsst Euch halt alle Punkte wegdenken
                    Zuletzt geändert von Erik; 03.05.2007, 09:52.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                      Zuerst einmal gute Besserung an deinen Sohn.

                      Zitat von Erik
                      Zur rechtlichen Situation: so ist es passiert:
                      ----------------------------------
                      Lerchenfelderstr.
                      ......................../ ->x
                      ----------- ....../..---------------
                      ..............!.......A..!
                      ..............!...........!
                      ..............!...........!
                      ............Lange Gasse
                      Anhand dieser Skizze wäre dein Sohn nicht über eine Kreuzung gegangen, sondern hätte eine Straße gequert. Übrigens, bis jetzt habe nicht herauslesen können, ob dort überhaupt ein Schutzweg besteht.
                      Wenn nicht, würde ich schon sagen, dass ein Fußgänger nicht ohne genau zu schauen, eine Straße queren sollte.

                      Zwar Off Topic:
                      Bin selbst beruflich viel auf der Straße unterwegs, vor allem im Stadtgebiet.
                      Ein Horror dabei sind die Radfahrer und besonders die Fußgänger, beide bewegen sich auf der Straße wie die blindn Hendln.
                      Jeden Tag gibt es so mindestens eine Notbremsung.
                      Ohne "Mitdenken" für die Füßgänger und Radfahrer ginge es auf keinen Fall gut.

                      Sorry, aber dass mußte auch einmal gesagt werden.

                      lg, spirit
                      Zuletzt geändert von Spirit; 03.05.2007, 14:06.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                        Zitat von Spirit
                        Zwar Off Topic:
                        Bin selbst beruflich viel auf der Straße unterwegs, vor allem im Stadtgebiet.
                        Ein Horror dabei sind die Radfahrer und besonders die Fußgänger, beide bewegen sich auf der Straße wie die blindn Hendln.
                        Jeden Tag gibt es so mindestens eine Notbremsung.
                        Ohne "Mitdenken" für die Füßgänger und Radfahrer ginge es auf keinen Fall gut.

                        Sorry, aber dass mußte auch einmal gesagt werden.

                        lg, spirit
                        Wie unterschiedlich doch die Wahrnehmungen sind... Nach meiner Erfahrung sind die meisten blinden Hendln Fußgänger und Autofahrer, mit Meinesgleichen (Radfahrer) hab ich nur selten Probleme.

                        Zurück zum Fall: Dein Sohn ist Privatbeteiligter im Strafverfahren. Entweder wird ihm dort Schmerzengeld zugestanden, oder (was oft passiert) er wird mit seinen Schadenersatzansprüchen nach dem Prozess auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Soweit ich informiert bin (Studium+Gerichtsjahr sind schon ein Zeiterl her) gibt es für leichte Schmerzen 100 Euro pro Tag (mittlere 200, starke 300). Ich würde aber auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
                        Alles Gute.

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                        • #13
                          AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                          Zitat von Spirit
                          Anhand dieser Skizze wäre dein Sohn nicht über eine Kreuzung gegangen, sondern hätte eine Straße gequert.
                          Ist Kreuzung wirklich nur wenn sich 2 Straßen "kreuzen", zählt eine "Kreuzung" wie die beschriebene nur als "Halbkreuzung", als "Einmündung", keine Ahnung wie das in der Stvo steht.
                          Zitat von Spirit
                          Übrigens, bis jetzt habe nicht herauslesen können, ob dort überhaupt ein Schutzweg besteht..
                          Natürlich nicht, sonst wär ja eh alles klar
                          Zitat von Spirit
                          Wenn nicht, würde ich schon sagen, dass ein Fußgänger nicht ohne genau zu schauen, eine Straße queren sollte.
                          Geschaut hat er ja, der Autofahrer ist auch -fast- stehengeblieben, hat aber dann doch Gas gegeben.
                          Mein Sohn hat sich auch nur mit einem ordentlichen Rückwärtssprung retten können, sonst wäre wahrscheinlich mehr passiert.
                          Zitat von Spirit
                          Ein Horror dabei sind die Radfahrer und besonders die Fußgänger, beide bewegen sich auf der Straße wie die blindn Hendln.
                          Also über die Lerchenfelderstr. geht kein Mensch blind, nicht wenn er die Gegend kennt.

                          Zitat von Steinbock
                          Wie unterschiedlich doch die Wahrnehmungen sind... Nach meiner Erfahrung sind die meisten blinden Hendln Fußgänger und Autofahrer, mit Meinesgleichen (Radfahrer) hab ich nur selten Probleme.

                          Ist auch meine Erfahrung - obwohl es besser wird, die täglichen Notbremsungen haben sich auf wöchentliche reduziert.
                          Und dass der Autofahrer meinen Sohn mit seinen neongrünen Haaren nicht gesehen hat spricht eigentlich auch gegen ihn.

                          Erik

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                            Zitat von Erik
                            Und dass der Autofahrer meinen Sohn mit seinen neongrünen Haaren nicht gesehen hat spricht eigentlich auch gegen ihn.

                            Erik
                            Wahrscheinlich hat er ihn für eine wandelnde Leuchtreklame gehalten.

                            Zum Vorrangproblem hab ich auch noch nachgesehen: Vorm Zebrastreifen muss ich anhalten, wenn ein Fußgänger die Fahrbahn betreten will (§ 9 Abs 2 StVO). Beim Abbiegen (wurscht ob links oder rechts) muss ich anhalten, wenn ein Fußgänger sich schon auf der Fahrbahn befindet (§ 13 Abs 4 StVO). Ganz allgemein hab ich mich so zu verhalten, dass ich niemanden gefährde.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Erfahrung nach Unfällen, was tun?

                              Zitat von Steinbock
                              Wahrscheinlich hat er ihn für eine wandelnde Leuchtreklame gehalten. .
                              Aber auch so was darf man nicht niederführen!

                              Zitat von Steinbock
                              Beim Abbiegen (wurscht ob links oder rechts) muss ich anhalten, wenn ein Fußgänger sich schon auf der Fahrbahn befindet (§ 13 Abs 4 StVO). Ganz allgemein hab ich mich so zu verhalten, dass ich niemanden gefährde.
                              Warten wir die Verhandlung ab, wird Aussage gegen Aussage stehen, Zeugen gibt es leider keine, die haben erst hingesehen als mein Sohn schrie, dass der Autofahrer von seinem Fuß runterfahren soll.

                              Danke für die Infos
                              Erik

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