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Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

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  • Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

    von Sesselliften die Trasse runterfahren ist dies erlaubt eigentlich??

  • #2
    AW: Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

    hallo,
    wenn es sich dabei um keine markierte piste oder route handelt ist es nicht erlaubt - Forstgesetz.
    lg Toni

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    • #3
      AW: Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

      Zitat von konix
      hallo,
      wenn es sich dabei um keine markierte piste oder route handelt ist es nicht erlaubt - Forstgesetz.
      Dazu hätte ich aber dann eine Frage:
      Wie regelt dieses Forstgesetz das Tourengehen ?
      Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

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      • #4
        AW: Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

        aus dem rechtsinforamtionssystem des bundes rauskopiert:

        Forstgesetz

        § 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2
        und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort
        aufhalten.
        (2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:
        a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den
        Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7
        verfügt hat,
        b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie
        Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze,
        Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von
        Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres
        Gefährdungsbereiches,
        c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese
        unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von
        drei Metern noch nicht erreicht hat.
        (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei
        Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des
        Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener
        Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das
        Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur
        auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet.
        Schilanglaufen ohne
        Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine
        darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die
        Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des
        Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte
        Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als
        erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im
        Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

        lg toni

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        • #5
          AW: Sehe immer wieder Schifahrer unterhalb...

          Zitat von konix
          Schilanglaufen ohne
          Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet;
          Danke für DIESE Information. Darüber hatte ich mir eigentlich nie Gedanken gemacht. Bin allerdings so gut wie nie weglos unterwegs gewesen (nur auf Forstwegen oder markierten Wegen), daher wahrsch. auch nicht wirklich relevant.
          LG, Eli

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