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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Befristetes Sperrgebiet

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  • Befristetes Sperrgebiet

    Hallo Bergkameraden,


    wielange kann ein befristetes Speergebiet im Wald aufrecht erhalten werden? Es betrifft privates Waldgelände aber es geht ein makierter Wanderweg durch, und dieses befristete Schild steht seit Oktober 03. Wer genemigt solches und wer kontrolliert die Dauer?

  • #2
    hallo seppi!

    Finde jetzt leider mein Fortsrechtbücherl im Moment nit, aber dunkel kann ich mich erinnern:

    Wenn der Forstbetrieb auf Nummer sicher gehen will (zwecks Haftungsfragen, etc) sollte er normalerweise ein Zusatztaferl
    (Sperre von ..... bis .....) anbringen.
    Weißt du den Grund für das Befristete fortstliche Sperrgebiet?
    (Holzschlägerung- Bringung?)

    Also wenn das Taferl schon seit Oktober da steht und weit und breit keine Schlägerung mehr in Sicht is (und auch keine Zusatztafel) is die Tafel wertlos...


    lg
    Joker

    PS: im Zweifelsfall aufmerksam und freundlich und umfallenden Bäumen ausweichen

    Kommentar


    • #3
      Speergebiet

      Hallo Joker!

      Es handelt sich um ein Jagdliches begrentztes Speergebiet, mit dem Zusatz Durchgang und Betreten verboten

      Kommentar


      • #4
        Lieber Joker !

        Dein Forums-Kennbild ist gleichzeitig ein Gratis-Test,
        ob man schwindelfrei ist !

        Hallo Seppi !
        Gilt das Sperrgebiet auch für Speere ?
        Oder ist es tatsächlich ein Waldgebiet, wo man nur mit Speeren hineindarf ?
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #5
          hallo seppi,
          die sperrgebiete werden von der bezirkshauptmannschaft verordnet.
          am besten du fragst einmal dort an.

          oder du ignorierst es und gehst einfach durch
          daxy
          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

          asti, asti bandar ko bakaro!
          Langsam, langsam fang den Affen!
          Indisches Sprichwort

          Kommentar


          • #6
            @daxy:
            Tststs,
            also Frau Doktor, wenn das der Oberjägermeister hört ...
            Liebe Grüße, Herbert
            Zuletzt geändert von blackpanther; 07.06.2004, 13:00.
            [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

            Kommentar


            • #7
              VORSICHT - Humor nicht erwünscht

              Original geschrieben von Willy
              Hallo Seppi !
              Gilt das Sperrgebiet auch für Speere ?
              Oder ist es tatsächlich ein Waldgebiet, wo man nur mit Speeren hineindarf ?
              Lieber Willy,

              nimm dich in Acht !!

              Ich habe mir einmal erlaubt, in ähnlicher Form humoristisch auf ein Posting zu antworten.
              Na mehr hab ich nicht gebraucht.

              Ich wurde einerseits beschimpft, und auch von einem Moderator entsprechend belehrt, dass man sowas nicht tut - jemanden öffentlich bloßstellen. Von der Beschimpfung bis heute keine Entschuldigung !!
              Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

              Kommentar


              • #8
                zum jagdlichen Sperrgebiet mal kurz ein Auszug aus dem steirischem Jagdgesetz:

                § 51
                Wildschutzgebiete


                (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des
                Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten
                Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und
                dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut-
                und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes nach Anhörung des
                Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und
                Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine
                die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu
                beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum
                Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung
                von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch
                den Menschen unerläßlich ist.
                (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen
                Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der
                örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich
                üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht
                betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen
                sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der
                Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die
                kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung
                zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.
                (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit
                Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die
                Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre
                ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu
                entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in
                der "Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" auch an
                den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der
                betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen
                und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.
                (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und
                Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.

                lg
                joker

                Kommentar


                • #9
                  Meines Wissens nach gilt das Sperrgebiet nur, wenn eine zeitliche Beschränkung draufsteht, da gabs mal in Berg&Steigen oder AV-Zeitschrift eine Diskussion drüber. Ansonsten sind die Schilder so ernst zu nehmen wie die Zeckengefahr, Tollwutgebiet und neuerdings im Wienerwald die bissigen Eichkatzeln

                  Kommentar


                  • #10
                    Sperrgegiet

                    Danke Bergkameraden,

                    jetzt kenn ich mich aus.

                    Kommentar


                    • #11
                      WEITERE SPERRGEBIETE :

                      Im Vorjahr war jeglicher Zutritt in den
                      SUNDERGRUND ( Zillertaler Alpen ) AB WIRTSHAUS IN DER AU
                      verboten !
                      Die Napfspitze ist allerdings vom Hundskehlgrund g`scheiter :
                      eine weite aber leichte Schitour ! (Die markierte Kletterei einfachst !)
                      Auch die
                      ZUFAHRTSSTRASSE BREITLAHNER - ALPENROSE
                      wäre für F a h r r ä d e r verboten !
                      ( Die Einheimischen fahren allerdings munter mit PKWs und LKWs herum ! )

                      Ich werde aber - wie im AV-Führer empfohlen - auf den Grundschartner
                      durch den Sundergrund aufsteigen.
                      Und zur Alpenrose auch ein viertes Mal mit dem Rad hinauffahren !
                      Denn oben angeführte Verbote gehören verboten, diese Sperren gesperrrt !

                      ( Schirouten aus dem "abgeschafften" Weiss-Führer "Zillertaler Alpen" )
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von Willy; 07.06.2004, 22:03.
                      TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                      Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                      Kommentar


                      • #12
                        habe auch einmal ein " nettes" erlebnis mit einem oberförster gehabt:

                        fahre mit dem fahhrad auch einer forststrasse - ein riesiger lastwagen nach dem anderen ueberholt mich - dann der oberförster mit jeep - und siehe da:
                        er ermahnt mich nicht mit dem rad auf dieser strasse zufahren, denn dier rehe könnten sich erschrecken!

                        da kann man wohl nur mehr lachen und feststellen, dass solche verbote nichts als machtausübung sind und keinen logischen grund haben.

                        daxy

                        Kommentar


                        • #13
                          Sperrgebiete

                          An diversen Sperren sind häufig auch unsere verblödeten Gesetzte schuld.
                          Wenn jemand, auf einer Forststraße mit dem Rad (auch aus eigener Blödheit) stürzt, kriegt der Straßenerhalter Ärger.

                          Es wäre vieles anders, wenn man dem Bürger einfach Eigenverantwortung überträgt.

                          Kommentar


                          • #14
                            hallo erwin,
                            schuld am verbot forststrassen zu benuetzen ist die GELDGIER!

                            urteil:
                            ein radfahrer ist mit dem MTB auf eine alm gefahren. beim bergabfahren ist zwischnezeitlich eine bruecke abgebaut worden, er stuerzte und klagte den bauern, dem die strasse gehoert.
                            er bekam von den juristen recht, der bauer musste zahlen und seither gibt es kein radfahren mehr auf forststrassen...
                            wo ist deine eigenverantwortung?
                            wenn ich mit dem rad so schnell bergab fahren, dass ich nicht rechtzeitig bremsen kann -- ist der bauer schuld! ( laut gerichtsurteil!!!!)
                            also weg mit der eigenverantwortung und her mit dem schmerzengeld, verdienstausfall, etc
                            daxy
                            Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                            asti, asti bandar ko bakaro!
                            Langsam, langsam fang den Affen!
                            Indisches Sprichwort

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                            • #15
                              Ich muß doch auch damit rechnen,

                              daß auf einer Forststraße ein querliegender (geschlägerter) Baum liegt.
                              Oder am Vortag durch eine Mure eine Brücke wegeschwemmt worden ist.

                              Und wenn ich zu schnell und vor allem zu blöd bin,
                              daß ich vor so einem Hindernis rechtzeit stehen bleibe,
                              dann sollte der- oder diejenige . . .

                              Denkt Euch was aus. ( Möglichst was Beinhartes ! )

                              Wenn so ein(e) Wappler(in) aber glaubt, einen Bauer klagen zu können,
                              dann gehört er (sie) "auf den Mond geschossen".

                              Unlängst hat ein Radfarer einen Bauern geklagt,
                              weil ihm ein Hendl in die Speichen geflattert ist.

                              Ein anderer klagte, weil ihm ein Ast auf`s Hirn gefallen ist.

                              WEGEN SOLCHER . . . . IST ES NICHT VERWUNDERLICH,
                              WENN VIELE BAUERN SAGEN :
                              "WEG VOM MEINEM GRUND ! BETRETEN VERBOTEN ! (IHR KÖNNT MICH ALLE !)"

                              ALSO WEGEN SOLCHER . . . (ich will nicht, daß dieser Artikel gelöscht wird)
                              WIRD UNS VIELLEICHT NOCH DAS SELBSTVERSTÄNDLICHSTE GENOMMEN :
                              DER FREIE ZUGANG ZUM WALD !
                              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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