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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Dobratsch, 2166m, Gailtaler Alpen (1572)

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  • #16
    AW: Rateberg (1572)

    Zitat von deconstruct
    Wir befinden uns in Vorarlberg? Der Berg ist niedriger als 2100m?
    Ich antworte einmal an Renés Stelle:
    Weder noch!
    Nicht in Vorarlberg und höher als 2100 Meter.

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    • #17
      AW: Rateberg (1572)

      Bundesland Salzburg?
      Niedriger als 2300m?

      Rajiv
      Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
      dann wollt ich jubeln laut,
      mir ist es nicht ums Elfenbein,
      nur um die dicke Haut.

      Kommentar


      • #18
        AW: Rateberg (1572)

        Zitat von Rajiv
        Bundesland Salzburg?
        Niedriger als 2300m?
        Nein - Ja.

        Kommentar


        • #19
          AW: Rateberg (1572)

          folglich ist der gesuchte Gipfel in Kärnten ?
          www.kfc-online.de

          Kommentar


          • #20
            AW: Rateberg (1572)

            Zitat von Marc74
            folglich ist der gesuchte Gipfel in Kärnten ?

            Kommentar


            • #21
              AW: Rateberg (1572)

              gemessen an der HQS kann es dann nur der sein, den man von einer Hütte erreicht, die auch "Stahlhelm" -Hütte heißen könnte
              www.kfc-online.de

              Kommentar


              • #22
                AW: Rateberg (1572)

                Zitat von Marc74
                gemessen an der HQS kann es dann nur der sein, den man von einer Hütte erreicht, die auch "Stahlhelm" -Hütte heißen könnte
                Ich fürchte, da bist du noch in einer falschen Gebirgsgruppe Kärntens auf der Suche.
                Renés erster Zweitausender ist - wenn man will bzw. muss - mit wesentlich weniger Anstrengung zu erreichen.

                Wenn man den Namen des Berges bei den google-Bildern eingibt, findet man rasch auch das Ratefoto.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rateberg (1572)

                  Zitat von Wolfgang A
                  Wenn man den Namen des Berges bei den google-Bildern eingibt, findet man rasch auch das Ratefoto.
                  Hihi, und drunter sind gleich ein paar Fotos von mir.....
                  snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rateberg (1572)


                    jetzt habe ich den Gipfel gefunden....erstaunlich....diese Perspektive ist mir eher unbekannt, obwohl ich auch schon (fast) oben war

                    Allerdings kenne ich den Gipfel mit einer anderen Höhenquersumme....
                    www.kfc-online.de

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rateberg (1572)

                      Zitat von Marc74

                      jetzt habe ich den Gipfel gefunden....erstaunlich....diese Perspektive ist mir eher unbekannt, obwohl ich auch schon (fast) oben war

                      Allerdings kenne ich den Gipfel mit einer anderen Höhenquersumme....
                      Das Gute ist, wenn man immer ein Gipfelkreuz drübermalt, kann man die
                      die Zuckerstangenberge einstellen

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                      • #26
                        AW: Rateberg (1572)

                        Hmm, interessant. Bin zwar außer als Kleinkind nie über die betroffene Autobahn gefahren, aber mich wundert, dass dieser Berg so lange ungelöst blieb. Man müßte ja eigentlich schon fast von der Autobahn aus eine fast identische Perspektive auf den Rateberg haben, wenn man von Italien kommt.
                        Allerdings ist die Höhenquersumme, die ich der AMap entnehmen kann 15, nicht 16. Der Berg hat noch einen zweiten Namen, der nach der östlich gelegenen Stadt benannt ist.
                        lg deconstruct

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                        • #27
                          AW: Rateberg (1572)

                          Zitat von deconstruct
                          Hmm, interessant. Bin zwar außer als Kleinkind nie über die betroffene Autobahn gefahren, aber mich wundert, dass dieser Berg so lange ungelöst blieb. Man müßte ja eigentlich schon fast von der Autobahn aus eine fast identische Perspektive auf den Rateberg haben, wenn man von Italien kommt.
                          Allerdings ist die Höhenquersumme, die ich der AMap entnehmen kann 15, nicht 16. Der Berg hat noch einen zweiten Namen, der nach der östlich gelegenen Stadt benannt ist.
                          mich hat es auch gewundert, schließlich konnte ich von meiner
                          Ferienwohnung am Wörthersee ja nicht so viele Berge sehen, und am
                          Rateberg muß man von Rosenheim aus vorbei

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                          • #28
                            AW: Rateberg (1572)

                            Zitat von deconstruct
                            Hmm, interessant. Bin zwar außer als Kleinkind nie über die betroffene Autobahn gefahren, aber mich wundert, dass dieser Berg so lange ungelöst blieb. Man müßte ja eigentlich schon fast von der Autobahn aus eine fast identische Perspektive auf den Rateberg haben, wenn man von Italien kommt.
                            Allerdings ist die Höhenquersumme, die ich der AMap entnehmen kann 15, nicht 16. Der Berg hat noch einen zweiten Namen, der nach der östlich gelegenen Stadt benannt ist.
                            Wie lange wir hier noch weiter fachsimpeln können, ohne den Namen des gesuchten Berges herzuschreiben?
                            Da passt alles. Bloß bei der Quersumme komme ich nach der AMap Fly in allen Maßstäben weiterhin auf 15: zweimal sechs plus zwei plus eins.

                            Die Frage wiederum, mit welchem Namen man den Berg benennt, könnte in dieser Region schnell politisch werden. Aus solchen Diskussionen sollten sich Moderatoren tunlichst heraus halten...

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                            • #29
                              AW: Rateberg (1572)

                              Servus Rene,

                              jetzt bin ich auch mit von der Partie:
                              Die leistungsstärkste und mit 167m die zweithöchste UKW- und TV-Sendeanlage in Österreich steht in 2115 m Seehöhe ...
                              In meinem Autoatlas hat er xy66m Höhe.

                              Liebe Grüße
                              Fuzzy

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                              • #30
                                AW: Rateberg (1572)

                                Zitat von Wolfgang A
                                Bloß bei der Quersumme komme ich nach der AMap Fly in allen Maßstäben weiterhin auf 15: zweimal sechs plus zwei plus eins.
                                ähem, lieber Wolfgang, ich glaube, du warst derjenige, der zunächst Quersumme 16 ins Spiel gebracht hat ( Antwort # 13 )


                                Zitat von Wolfgang A
                                Die Frage wiederum, mit welchem Namen man den Berg benennt, könnte in dieser Region schnell politisch werden. Aus solchen Diskussionen sollten sich Moderatoren tunlichst heraus halten...
                                da ich kein Moderator bin, schreibe ich beide Namen hin

                                Dobratsch, 2166 m, Gailtaler Alpen


                                heisst auch Villacher Alpe
                                www.kfc-online.de

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