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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

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  • Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

    Hallo liebe Bergfreunde,
    ich gehe ab Juni für ein Jahr für ein Studium in die Schweiz. In Deutschland läuft in der Zeit meine deutsche Krankenversicherung weiter und in der Schweiz werde ich eine schweizerische Unfall- und Krankenversicherung bekommen (wurde mir versprochen). Jetzt frage ich mich, ob es eine Versicherung für einen Kranken-Rücktransport gibt, dass ich im Fall eines Notfalls nach Deutschland geflogen werden könnte. Ich möchte dort gerne mit dem Bergsteigen anfangen und die bekannten Alpen bezwingen.Die Angebote, die ich gefunden habe, sind immer Gesamtpakete für Krankenversicherung inkl. Rücktransport, aber nicht ausschließlich Rücktransport. Hat jemand einen Tipp für mich?

    Vielen Dank.
    *"The Quotable Climber - Literary, Humourous, Inspirational, and Fearful Moments in Climbing"

  • #2
    AW: Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

    Mitgliedschaft beim Alpenverein beinhaltet Versicherung für Krankenrücktransport, ebenso der Schutzbrief bei ÖAMTC-Mitgliedschaft (nehme an das ist beim ADAC ähnlich).
    LG
    Artis

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    • #3
      AW: Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

      Daran habe ich auch gedacht, in dem Fall würde ich mich aber informieren, was wirklich gedeckt ist. Er lebt in dieser Zeit ja in der Schweiz. Und er ist dort krankenversichert. Wieso sollte die Versicherung einen Transport in ein anderes Land finanzieren? Kommt wahrscheinlich auf den Hauptwohnsitz an.

      Wenn ich in AT lebe und in der Schweiz einen Unfall habe, ist das ja etwas anderes.
      Aber wie gesagt, das wäre zu erfragen.

      lG
      BCM
      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

      Kommentar


      • #4
        AW: Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

        Zitat von BCM Beitrag anzeigen
        Er lebt in dieser Zeit ja in der Schweiz. Und er ist dort krankenversichert. Wieso sollte die Versicherung einen Transport in ein anderes Land finanzieren?
        das dürfte der knackpunkt sein...

        Kommentar


        • #5
          AW: Kranken-Rücktransport-Versicherung oder ähnliches im Notfall?

          Zitat von Tagwach Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Bergfreunde,
          ich gehe ab Juni für ein Jahr für ein Studium in die Schweiz. In Deutschland läuft in der Zeit meine deutsche Krankenversicherung weiter und in der Schweiz werde ich eine schweizerische Unfall- und Krankenversicherung bekommen (wurde mir versprochen).
          Bei einem Auslandstudienjahr bleibt im allgemeinen der Hauptwohnsitz im Heimatland erhalten. Auch die Krankenversicherung läuft dort normal weiter (schreibt er ja), sofern er an der Heimatuni immatrikuliert ist. Die Versicherung im Studienland beschränkt sich meist auf eine reine Unfallversicherung, weil die normalerweise auch bei Studenten, Praktikanten, Au-Pairs usw. Pflicht ist, eine zusätzliche Krankenversicherung wäre ja - vor allem im europäischen Raum - gar nicht notwendig. Lediglich eine Zusatzversicherung für Mehrkosten (eben etwa Krankenrücktransport). Weiss allerdings nicht genau, wie das die Schweiz als Nicht-EU-Land handhabt, Liechtenstein hat ein internationales Abkommen, aber die Eidgenossen?
          Am besten bei den Schweizern direkt erkundigen.
          LG
          Artis

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