Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Klettersteigunfall Ottenalm

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Klettersteigunfall Ottenalm

    Unten stehend unser Bericht von diesem Verhandlungstag. Interessant dürfte es in Zukunft vor allem für Bergführer und Instruktoren werden...

    http://www.bergsteigen.at/de/bericht.aspx?ID=14880

  • #2
    AW: Klettersteigunfall Ottenalm

    Hallo,

    ich finde es schon wahnsinn, wie so eine Verhandlung überhaupt stattfinden kann, wenn doch eindeutig geklärt ist, dass es sich um einen nicht vorhersehbaren Materialfehler handelt.
    Die einzigen, die man wenn überhaupt, in die Verantwortung nehmen könnte wären doch die Hersteller.
    Was ist nur aus der Eigenverantwortung der Bergsteiger geworden? Jeder versucht nur die Verantwortung auf andere abzuwälzen, dabei ist doch hoffentlich allen klar, dass bei Risikosportarten wie Bergsteigen immer eine gewisse Gefahr besteht und in die begebe ich mich doch ganz bewusst! Dann hinterher zu versuchen das jemand anderem in die Schuhe zu schieben finde ich absolut unwürdig.

    Mein volles Beileid natürlich dem Mann und seinen Eltern, Verwandten, Bekannten etc. !

    Ciao Tom
    Deine Berge - Tourenplanung, Hütten, Touren, Gipfel, Karten, Koordinaten-Umrechner

    Kommentar


    • #3
      AW: Klettersteigunfall Ottenalm

      Zitat von megatom Beitrag anzeigen
      Was ist nur aus der Eigenverantwortung der Bergsteiger geworden? Jeder versucht nur die Verantwortung auf andere abzuwälzen, dabei ist doch hoffentlich allen klar, dass bei Risikosportarten wie Bergsteigen immer eine gewisse Gefahr besteht und in die begebe ich mich doch ganz bewusst! Dann hinterher zu versuchen das jemand anderem in die Schuhe zu schieben finde ich absolut unwürdig.
      Dasrum ging es ja nicht. Es handelt sich um einen Strafprozess! Das Urteil geht ja auch klar in die Richtung, dass hier die Eigenverantwortung gefordert war.

      Dass sich die Jurisdiktion in einem so aufgeblasenen Rechtssystem, wie wir es heute vorfinden, mehr eingesetzt wird, als sie müsste, steht wohl auf einem anderen Blatt. Natürlich könnten viel mehr Sachen zivilrechtlich und gar außer(staats)gerichtlich behandelt werden.
      Zuletzt geändert von beigl; 13.06.2013, 11:14.
      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

      Kommentar


      • #4
        AW: Klettersteigunfall Ottenalm

        Das wirklich interessante an dem Urteil für mich ist die Tatsache das für einen schwächeren Begleichter eine Seilsicherung gefordert wurde, wobei wer hat am Klettersteig ein Seil mit? Bisher war ja die Sicherung eben mit KS-Set.

        Bedeutet dies, daß jeder der über die notwendige Seiltechnik verfügt nicht mehr mit "Schwächeren" auf einen Klettersteig gehen kann ohne im Fall des Falles mit einer Klage rechnen zu müssen? Und dies vor allem wegen einer Beschreibung (einem Standardsatz der wie ich annehmen darf ebenfalls auf Rechtssicherheit abzielt) bei bergsteigen.at?

        Darf in Zukunft bei Führern nur noch stehen "mit fachgerechter Ausrüstung"?

        Kommentar


        • #5
          AW: Klettersteigunfall Ottenalm

          Zitat von megatom Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich finde es schon wahnsinn, wie so eine Verhandlung überhaupt stattfinden kann, wenn doch eindeutig geklärt ist, dass es sich um einen nicht vorhersehbaren Materialfehler handelt.
          ....

          Mein volles Beileid natürlich dem Mann und seinen Eltern, Verwandten, Bekannten etc. !

          Ciao Tom
          Den letzten Satz unterstütze ich voll und ganz!

          Zum Rest ist zu sagen, dass der Sturz nicht passiert wäre, wenn der Verunfallte nicht (fiktiv) zu dieser Tour überredet worden wäre.
          Es geht nicht um den Tod, sondern um den Unfall. Das könnte man dem Angeklagten zur Last legen, nicht aber, dass das KS-Set gerissen ist.
          Im konkreten Fall wurde logischerweise ein Urteil gefällt, das auf die Unkenntnis des Angeklagten Rücksicht nimmt. Es wurde niemand überredet, sondern gemeinsam entschieden.
          Aber grundsätzlich ist der "Führer aus Gefälligkeit" (leider) immer öfters in den Schlagzeilen und vor dem Richter.
          "Bergsteigen ist mehr als Sport.
          Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

          Kommentar


          • #6
            AW: Klettersteigunfall Ottenalm

            Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
            Bedeutet dies, daß jeder der über die notwendige Seiltechnik verfügt nicht mehr mit "Schwächeren" auf einen Klettersteig gehen kann ohne im Fall des Falles mit einer Klage rechnen zu müssen?
            ANklage! Zivilrechtlich klagen kann dich auch wer, wenn ihm am Klettersteig mit dir der Fingernagel abbricht...

            Zur Sache: Seilsicherung von Schwächeren am Klettersteig ist denke ich schon Standard. Fraglich ist eher, ab wann du eine Garantenstellung einnehmen musst. Was sagen die Bergjuristen?

            Zitat von kärntner1 Beitrag anzeigen
            Es geht nicht um den Tod, sondern um den Unfall.
            Nein, es geht um fahrlässige Tötung, und sonst nichts. Ein Unfall wird nicht strafrechtlich verfolgt, nur fahrlässige Tötung oder Körperverletzung.
            Zuletzt geändert von beigl; 13.06.2013, 12:56.
            Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

            Kommentar


            • #7
              AW: Klettersteigunfall Ottenalm

              Ich bin ja auch nur Hobbyjurist, und weiß auch nichts über die ganz aktuellen Entwickklungen, aber in diesem Artikel in bergundsteigen 2007 wird die Kombination von Verhaltensweisen, die "zur haftungsverschärfenden Qualifikation eines Bergsportlers als 'Tourenführer aus Gefälligkeit' führt", gut zusammengefasst:
              "- Willentlich die Führung übernehmen,
              - zu einer Tour überreden,
              - Schwierigkeiten oder Gefahren verharmlosen oder verheimlichen,
              - Ausrüstung versprechen und dann nicht zur Verfügung stellen,
              - gerechtfertigtes Vertrauen erwecken und
              - das Unterlassen einer notwendigen Aufklärung
              ".
              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

              Kommentar


              • #8
                AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                Zitat von beigl Beitrag anzeigen

                Nein, es geht um fahrlässige Tötung, und sonst nichts. Ein Unfall wird nicht strafrechtlich verfolgt, nur fahrlässige Tötung oder Körperverletzung.
                Ich hatte gehofft, durch meine einfache Formulierung weitere Missverständnisse zu vermeiden.
                Megatom hat gefragt, warum der Kletterpartner überhaupt strafrechtlich verfolgt wird, wenn doch seiner Meinung nach die Schuld beim Klettersteigset-Hersteller liegt.
                In diesem Verfahren ging es klarerweise um fl. Tötung, da jemand zu Tode gekommen ist. Wäre das Opfer verletzt, ginge es um fl. KV, so wie du richtig gesagt hast. Dass sich das Verfahren aber gegen den Kletterpartner und nicht gegen den Hersteller richtet, ist auf den Unfall zurückzuführen, den der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch seine Stellung als "Führer aus Gefälligkeit" verschuldet hat.
                "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

                Kommentar


                • #9
                  AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                  Ah, verstehe. Da war ich wohl wieder mal zu oberg'scheit.
                  Zuletzt geändert von beigl; 13.06.2013, 15:37.
                  Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                    Zur Sache: Seilsicherung von Schwächeren am Klettersteig ist denke ich schon Standard. Fraglich ist eher, ab wann du eine Garantenstellung einnehmen musst. Was sagen die Bergjuristen?
                    Ich habe selten bis gar nie jemanden am KS gesehen der mit Sicherungsseil herumhantiert hat. Das dies ein Standard sein soll stell ich hier mal in Frage. Nebenbei wette ich das viele die Klettersteige gehen von der Seiltechnik keine Ahnung haben!

                    Die Frage - ab wann Garantenstellung - würde mich auch sehr interessieren.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                      Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
                      Ich habe selten bis gar nie jemanden am KS gesehen der mit Sicherungsseil herumhantiert hat. Das dies ein Standard sein soll stell ich hier mal in Frage.
                      Also z.B. bei den Topos auf bergsteigen.at wird das überall empfohlen.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                        Den Hinweis mit dem Sicherungsseil habe ich dort auch schon gesehen.
                        Mir stellt sich allerdings eher die Frage: Was bitteschön haben Anfänger und/oder Kinder in einem D-E Klettersteig zu suchen?
                        Richtig: GARNICHTS!
                        Wenn man sich daran halten würde hätte sich dann auch ganz schnell die Frage erledigt, ob man so etwas nun öfter sieht...
                        Denn im Ernst, der Stau der dadurch entstehen würde, wäre ja für nachfolgende Kletterer ein Alptraum ..
                        Deine Berge - Tourenplanung, Hütten, Touren, Gipfel, Karten, Koordinaten-Umrechner

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Klettersteigunfall Ottenalm

                          Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                          Also z.B. bei den Topos auf bergsteigen.at wird das überall empfohlen.
                          Das ist einer der Punkte die ich gemeint habe, ist das was auf bergsteigen.at (bzw. andere Publikationen) steht als Rechtsverbindlich anzusehen?
                          In der Praxis macht das so gut wie keiner, ich denke das ist einfach ein Standardsatz um halbwegs sicher zu sein das nicht einer Klagt und meint "auf bergsteigen.at stand nichts von Schutzausrüstung"

                          Beim Teufelsbadstubensteig - wohlbekannt - ist unter Ausrüstung folgendes vermerkt: Komplette Klettersteigausrüstung, unbedingt Steinschlaghelm, evtl. Sicherungsseil für den nur teilweise versicherten Abstiegsweg

                          Warst du mal dort? Da sind die wenigsten mit Klettersteigausrüstung unterwegs, die meisten grad einmal mit Helm - von Seil red ich da gar nicht!
                          Und weil die das jetzt so schreiben muss es so gemacht werden da man sonst vorm Kadi steht? (wenn was passiert)

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X