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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

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  • ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

    Hallo zusammen,
    wir haben in unserer Familie zwei Airbagrucksäcke der Firma ABS (3 Jahre alt), und wollten mal wieder eine Testauslösung vornehmen.
    Bei einem der beiden Rucksäcke hat das leider nicht geklappt!
    Die Treibladung im Auslösegriff ist nicht losgegangen.
    Nach dem Ziehen des Griffs gab’s nur ein „Klack“ und die rote Banderole am Andockstift wurde sichtbar, es gab aber keine Zündung. Ein weiteres herausziehen des Griffs ist auch mit viel Kraft nicht möglich.
    Das hinterlässt nun doch das etwas ungute Gefühl, dass so etwas auch in einem Ernstfall passieren kann.
    Der Rucksack wird nun zur Kontrolle an ABS geschickt.

    Mich würde allerdings interessieren ob ihr auch schon die Erfahrung gemacht habt, dass ein Lawinenairbag nicht ausgelöst hat. Ich möchte mir gern ein Bild machen ob es sich hier um den sprichwörtlichen „Einzelfall“ handelt, oder ob so etwas doch öfters vorkommt.

    Grüße
    Robert

  • #2
    AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

    Das klingt nicht nach der großen Rückrufaktion vom letzten Jahr: https://www.abs-airbag.com/de/service/recall/
    Die Griffe/Auslöseeinheiten haben auch ein Ablaufdatum. 3 Jahre soweit ich weiß.
    Und gabs nicht bzgl. den Griffen vor 1-2 Jahren auch nen Rückruf?

    Allgemein natürlich ein ungutes Gefühl sowas...

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    • #3
      AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

      Waren hier nicht die Funkauslösungen von einer Rückrufaktion betroffen, oder täusche ich mich da ?!
      Für mich machte damals bei meiner Kaufentscheidung die pyrotechnische Auslösung auch keinen sehr vertrauenserweckenden Eindruck. Schon allein wegen dem Ablaufdatum.
      Deshalb fiel bei mir die Entscheidung auf Mammut.
      Der Vorteil bei Mammut, man kann das System einfach mal so auslösen ohne das was passiert. Die Einheit "scharf" machen ohne Kartusche und am Griff ziehen. Macht es "klack" ist alles in Ordnung
      Gott sei Dank wurde der Mangel bei einer Testauslösung festgestellt und man kann auf den Defekt reagieren.

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      • #4
        AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

        Generell empfehle ich einmal alle 3 Jahre eine Probeauslösung vorzunehmen,
        sowohl bei Mammut als auch bei ABS Systemen.
        Die Auslösung wird mit den alten Patronen und Auslösegriffen vorgenommen und dann eben
        gegen neue Kartusche und Auslösegriff ausgetauscht wird.
        Bei Mammut kostet es ca 5 Euro, bei ABS muss man eben Griff und Patrone wechseln, kostet 25 Euro derzeit.
        www.schwanda.at

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        • #5
          AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

          Meinen Rucksack hab ich noch im letzten Jahrtausend gekauft. Hatte ihn voriges Jahr beim Hersteller wegen der Rückrufaktion wegen verschmutzter Gasflaschen.
          Ich mache alle 2 Jahre eine Probeauslösung, erst jetzt wieder gemacht. Funktioniert alles noch bestens, auch die Ballons sind trotz des Alters noch tadellos und halten den Druck noch mehrere Stunden.
          Deswegen verwende ich ihn noch weiterhin, obwohl es sicher viele Leute gibt, die meinen, dass ich so ein betagtes Modell wohl besser wegschmeißen sollte. Bin halt Einer, der das Zeug so lange verwendet, bis es wirklich hin ist. Also bis meine Hosen Löcher kriegen und das Auto kein Pickerl mehr.

          LG Hans
          Nach uns die Sintflut.

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          • #6
            AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

            Hello,

            habe noch das alte Modell vom ABS Rucksack, gebraucht gekauft sehr viel unterwegs damit und hab nach ca. 6/7 Jahren eine versehentliche Testauslösung gemacht ... alles perfekt funktioniert, die neue Patrone die ja dann fällig war ist mittlerweile auch schon 3 jahre drin.

            Trocken und sauber gelagert und bei der Patrone das Gewicht kontrolliert , die Airbags ausgepackt Sichtkontrolle und wieder Zusammengelegt und verstaut - mehr Wartung war nicht !

            Ich denke ein fehlerhaftes Auslösen wird eher selten sein .

            Also keine Panik ....

            Gruss Chris

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            • #7
              AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

              Zitat von rookie Beitrag anzeigen
              Trocken und sauber gelagert und bei der Patrone das Gewicht kontrolliert , die Airbags ausgepackt Sichtkontrolle und wieder Zusammengelegt und verstaut - mehr Wartung war nicht !
              Besonders darauf achten, dass die Gaspatrone wirklich ganz reingeschraubt ist, das könnte eine Fehlerquelle sein. Also aufpassen, dass das Gewinde sauber ist und etliche Umdrehungen leichtgängig reingeschraubt werden können.

              LG Hans
              Nach uns die Sintflut.

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              • #8
                AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

                Ich habe den Rucksack vom Händler zurückerhalten, er hat ihn nicht an den Hersteller geschickt sondern nach Rücksprache nur einen neuen Auslösegriff angesteckt und ausgelöst, was diesmal reibungslos funktionierte.
                Das Problem war definitiv nur der Auslösegriff, welcher nicht gezündet hat.
                Der Händler will den defekten Griff nun an ABS schicken, ich glaube eher nicht dass ich nochmal was dazu hören werde...
                Es bleibt allerdings ein etwas ungutes Gefühl, da ich nun weiß dass so ein Auslösegriff auch mal nicht funktionieren kann.

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                • #9
                  AW: ABS Airbagrucksack: Testauslösung fehlgeschlagen

                  Ich hatte das Problem auch schon mal.
                  Ursache war allerdings die Einschubhülse, wo der Griff befestigt wird. Dort kann es schon mal zu Korrossionsrückständen kommen und dann etwas klemmen. Also immer gut ölen, das Silikon ist nicht umsonst im Lieferumfang enthalten. Folgende Testauslösungen waren in weiterer Folge auch problemlos.

                  mfg, RADES
                  Mountainbikeregion Granitland

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