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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

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  • #16
    AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

    Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
    Selbst wenn der Gurt zehn Jahre gelagert hätte, würde niemals ein Problem damit auftreten (das gab es meines Wissens in den letzten 30-40 Jahren auch nicht). Was soll denn auch mit dem Gurt so weltbewegend schlimmes passieren? Macht ihr euch bei euren Auto-Sicherheitsgurten (gleiches Material, aber reale schädliche Einflüsse) auch so viele Gedanken? Ich wage mal die These aufzustellen, daß der Gurt selbst nach 30 oder 40 Jahren Lagerung noch immer jeder vorgesehenen Belastung anstandslos widersteht, weil er extrem überdimensioniert ist.
    Es geht ja eher ums Prinzip, dass es sich eher um Abverkaufsware handelt. Die sollte nicht um den UVP rausgehen...

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    • #17
      AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

      Es geht ja eher ums Prinzip, dass es sich eher um Abverkaufsware handelt. Die sollte nicht um den UVP rausgehen...
      Das ist ein Anspruchsdenken, das ich so nicht teile. Eine Ware wird zu einem bestimmten Preis angeboten, und der Kunde befindet, daß ihm die Ware den Preis wert ist. Warum Kunden heutzutage gleich "auf die Barrikaden gehen" müssen, wenn sie im Nachhinein feststellen, daß sie den Artikel woanders zu anderen Konditionen bekommen hätte, kann ich nicht nachvollziehen. Denn wüßten sie von den anderen Konditionen nichts, wären sie glücklich und zufrieden mit ihrem neuen Erwerb.

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      • #18
        AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

        Eines möchte ich schon festhalten.
        Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn jemand mit einer Gruppe unterwegs ist und die Verantwortung hat und dann aus welchen Grund auch immer ein veralteter Gurt dabei ist und damit passiert ein Unfall dann möchte ich nicht in seiner Haut stecken. Was heut die Versicherungen und auch das Gericht alles untersuchen damit ja ein Schuldiger gefunden wird. Es heißt ja ohne Gebrauch ca. 10 Jahre Lagerung und dann ausscheiden, bei Benützung entsprechend kürzer. Glaubt ihr ein Richter wird sagen die Sicherheit ist in 30-40 Jahren auch gegeben?
        Also ich finde es vollkommen korrekt das du den Gurt umgetauscht hast. Ich würde es auch tun.

        Lg Der Wandersmann

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        • #19
          AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

          Soweit ich weiß sondert man einen Gurt nach Abnutzungserscheinungen aus, nicht nach einem festen Zeitraum. Die Angaben der Hersteller sind eher der Haftungsbeschränkung geschuldet. Nichts desto trotz würde ich den Gurt auch tauschen, sofern ich da irgendwelche Bedenken hätte, man mag ja seinem Zeugs vertrauen.
          Und hingehn und reden schadet eh nie. In diesem Fall scheint es ja auch problemlos gewesen zu sein..

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          • #20
            AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

            Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
            Das ist ein Anspruchsdenken, das ich so nicht teile.
            Das ist Dir natürlich unbenommen.

            Eine Ware wird zu einem bestimmten Preis angeboten, und der Kunde befindet, daß ihm die Ware den Preis wert ist.
            Das stimmt nur dann, wenn der Kunde im Vorfeld genau weiß, was er bekommt. Wenn das Produktionsjahr gut sichtbar ausgewiesen ist: Kein Problem. Andernfalls muss man aber nicht unbedingt damit rechnen, dass das Produkt schon ein paar Jahre im Regal liegt. Hier kann man durchaus auch eine Warn- bzw Aufklärungspflicht des Händlers argumentieren; im Ergebnis wäre das dann ein veranlasster Irrtum, der zur Vertragsaufhebung berechtigt.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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            • #21
              AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

              Das stimmt nur dann, wenn der Kunde im Vorfeld genau weiß, was er bekommt. Wenn das Produktionsjahr gut sichtbar ausgewiesen ist: Kein Problem.
              Das ist es bei PSA grundsätzlich, also besteht kein Problem. Und Warnvorschrift... naja, man kann´s auch überdramatisieren. Wie kommst du eigentlich darauf?
              [...]der zur Vertragsaufhebung berechtigt.
              Nö, das ist reine Kulanz, weil Kunden ja heutzutage sofort mit "ich habe das Recht!!!" und "Rezension!" und "Verbraucherschutz!" auf die Barrikaden gehen oder sofort versuchen, preisliche Vorteile für sich rauszuschlagen. Man glaubt nicht, mit was man sich im Verkauf alles rumschlagen muß, da sind so seltsame Dinge wie "Klettergurt-Verfallsdatum" noch harmlos. Da gibt man meistens lieber schnell klein bei, um die Sache schnell abzuwickeln und Ruhe zu haben, damit man sich wieder auf das Wesendliche konzentrieren kann. PSA ist eigentlich vom Umtausch ausgeschlossen, nur so nebenbei...
              Zuletzt geändert von Thomas F; 19.01.2015, 19:56.

              Kommentar


              • #22
                AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                Nein, nein, da hat der Ingmar grds schon recht. Fraglich ist hier aber, ob überhaupt eine Qualitätsminderung aufgrund des Alters vorliegt (Wo sind die "Sachverständigen") bzw ob ich als Kunde darauf vertrauen darf, dass es sich um das jeweilig neueste Modell handelt...
                Auch wenn ich in diesem Fall an die Kulanz des Verkäufers appellieren würde, heißt das nicht, dass eine Irrtumsanfechtung undenkbar wäre...
                ...für mich nur schwer vorstellbar...
                Zuletzt geändert von horridoh; 19.01.2015, 22:59.

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                • #23
                  AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                  Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
                  Selbst wenn der Gurt zehn Jahre gelagert hätte, würde niemals ein Problem damit auftreten (das gab es meines Wissens in den letzten 30-40 Jahren auch nicht). Was soll denn auch mit dem Gurt so weltbewegend schlimmes passieren? Macht ihr euch bei euren Auto-Sicherheitsgurten (gleiches Material, aber reale schädliche Einflüsse) auch so viele Gedanken? Ich wage mal die These aufzustellen, daß der Gurt selbst nach 30 oder 40 Jahren Lagerung noch immer jeder vorgesehenen Belastung anstandslos widersteht, weil er extrem überdimensioniert ist.
                  In den USA kam es vor einigen Jahren zu einem Bruch des Gurts (Einbindeschlaufe ?) beim Abseilen mit Todesfolge. Das war ein vielbenutzter alter Gurt. Angeblich war ein neuer per Post unterwegs.
                  Definitiv sollte man nach 20 Jahren einen Gurt nicht mehr benutzen!

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                  • #24
                    AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                    Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
                    Ich wage mal die These aufzustellen, daß der Gurt selbst nach 30 oder 40 Jahren Lagerung noch immer jeder vorgesehenen Belastung anstandslos widersteht,....
                    Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
                    Man glaubt nicht, mit was man sich im Verkauf alles rumschlagen muß, da sind so seltsame Dinge wie "Klettergurt-Verfallsdatum" noch harmlos. Da gibt man meistens lieber schnell klein bei, um die Sache schnell abzuwickeln und Ruhe zu haben, damit man sich wieder auf das Wesendliche konzentrieren kann. PSA ist eigentlich vom Umtausch ausgeschlossen, nur so nebenbei...

                    Manche Beiträge hier sind schon sehr an der Grenze zum Kabarett...nur so nebenbei.
                    Zuletzt geändert von bergsteirer; 20.01.2015, 07:33.
                    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                    • #25
                      AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                      Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                      Manche Beiträge hier sind schon sehr an der Grenze zum Kabarett...nur so nebenbei.
                      und noch dazu gratis, dieses Kabarett

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                        Zitat von Thomas F Beitrag anzeigen
                        Das ist es bei PSA grundsätzlich, also besteht kein Problem.
                        Was immer "PSA" genau ist ...

                        Und Warnvorschrift... naja, man kann´s auch überdramatisieren. Wie kommst du eigentlich darauf?
                        Ständige Rechtsprechung. Jeden Händler trifft grundsätzlich die Pflicht zur Kontrolle der gehandelten Ware und zur notwendigen Aufklärung. Wer im Einzelhandel originalverpackte Ware zum vollen Preis kauft darf idR davon ausgehen, dass diese "neu" ist. Nur wenn der Kunde weiß, dass dem ausnahmsweise nicht so ist, kann man davon ausgehen dass diese Tatsache bei der Preisbildung mitentscheidend war. Ansonsten steht eine Anfechtung wegen Irrtum (§ 871 ABGB) zumindest im Raum; das ist dann mitnichten Kulanz. Alternativ wäre auch ein Gewähleistungsmangel (die Sache hat eine ihr beigelegte Eigenschaft nicht) denkbar.

                        PSA ist eigentlich vom Umtausch ausgeschlossen, nur so nebenbei...
                        Es gibt kein Recht auf Umtausch, aber das steht ja hier auch nicht zur Debatte. Wie gesagt, bei Ersatzteilen gibts dazu einiges an Judikatur ("neue", aber jahrelang gelagerte Ersatzteile), und da auch Seile und Gurte mit der Zeit nicht besser werden kann man hier durchaus Parallelen sehen.
                        Zuletzt geändert von ingmar; 20.01.2015, 11:13.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #27
                          AW: Vom Fachhändler ungewollt 4 Jahre alten Klettergurt gekauft - macht Reklamation Sinn?

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Was immer "PSA" genau ist ...
                          Vermutlich meint er persönliche Schutzausrüstung.
                          Ist aber die falsche Verwendung des Begriffes, da das Arbeitnehmerschutzgesetz in diesem Fall nicht zur Anwendung zu bringen ist.

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Es gibt kein Recht auf Umtausch, aber das steht ja hier auch nicht zur Debatte. ...
                          Genau, kein Umtasch sondern Rückabwicklung.
                          Zuletzt geändert von bergsteirer; 20.01.2015, 11:23.
                          La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                          [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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