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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

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  • #31
    AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

    wenn sie den gipsgraben ohne tourengeher haben wollen, versteh ich das
    da hab ich schon beim runterfahren mit den kindern angst gehabt und bin hinter ihnen pflugbogen gefahren als "noch lebender schutzschild"

    dort oben ist es aber wirklich SEHR eigenartig. und vor allem ist dort tatsächlich die frage, wie sie argumentieren könnten. da würd ich direkt bei der liftgesellschaft anrufen.

    einen zustieg vor der hintersteineralm kann die schröcksnaglAG SICHER nicht verbieten. und auch nicht verhindern. und da können sie auch nix klagen. dort gehen die leut fast seit jahrhunderten
    runter gehts oft schnell.

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    • #32
      AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

      Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
      wenn sie den gipsgraben ohne tourengeher haben wollen, versteh ich das
      da hab ich schon beim runterfahren mit den kindern angst gehabt und bin hinter ihnen pflugbogen gefahren als "noch lebender schutzschild"

      dort oben ist es aber wirklich SEHR eigenartig. und vor allem ist dort tatsächlich die frage, wie sie argumentieren könnten. da würd ich direkt bei der liftgesellschaft anrufen.

      einen zustieg vor der hintersteineralm kann die schröcksnaglAG SICHER nicht verbieten. und auch nicht verhindern. und da können sie auch nix klagen. dort gehen die leut fast seit jahrhunderten

      ja, ich kenn den Gipsgraben auch, sowohl von der Abfahrt als auch vom Aufstieg - aber genau dort sehe ich es wieder als fragwürdig aus dem Blickfeld der Seilbahn, da ja genau dort entlang ein markierter Weg verläuft.
      lampi
      ________________________________________
      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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      • #33
        AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

        Ja, lampi9, der Gipsgraben -mit markiertem Wanderweg- ist im Winter noch ungeklärt, las ich hier... ich pers.fürchte aber, dass ein Streit zu ungunsten der Nutzung als Wanderweges ausgehen würde, zu stark sind die Interessen der Nutzung als Schipiste, d.h.eine Schi-/Schneeschuh-/zu Fuss-Tourer-Sperre im fraglichen Zeitraum heranzieht...

        Zur Anhaltung bei den Almhütten: Vielleicht war es derselbe, noch Frustrierte, der uns schon vor etlichen Jahren, als er noch dem OÖ-Land diente (sozus."beamtet"), beim Runterfahren (!) anhielt, weil wir Rucksäcke hatten (damals galt ein Rucksackerl am Pistenfahrer ja als unschick): "Habt's a Liftkarte?", und unsere einzige Reaktion war: "Nein" und weiterfahren

        Übrigens: Nicht weit vom Deinem Ort des Geschehens, aber schon in der
        Steiermark (im untersten Teil der Kitzspitz-Südabfahrt, kurz vor der Bundesstraße) gibt es einen Grundbesitzer, der eine kleine, leicht übersehbare Verbotstafel aufgestellt hat, und alle, die über seine mit Weide-E-Zaun (!) eingezäunte Wiese fahren filmt, dann auch das Auto und
        reihenweise erfolgreich auf Besitzstörung klagt! Also Vorsicht dort, und am Straßenrand runterkratzen!

        lg snowfox
        Zuletzt geändert von snowfox; 01.12.2008, 00:31.

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        • #34
          AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

          Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
          Dass das begehen mit Skiern dem zu-Fuß-gehen gleichzusetzen ist weiß ich, da es ja im Forstgesetz auch so drin steht.
          Und was macht man dann, wenn man eine Brezn reißt und zurückraufgehen muß, um die Schi zu holen?
          Brauchst eh nur do auffi

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          • #35
            AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

            Ich hab' mich in der Zwischenzeit schlauer gemacht.

            Einige Fakten:

            Wald muss mindestens 1000 m2 groß und durchschnittlich 10 m breit sein um als solcher zu gelten.

            Ehemalige Waldflächen, also Rodungen bleiben vorerst Wald.

            Nach 15 Jahren ohne Bewaldung und anderweitige Nutzung erlischt der Waldstatus. Das bedeutet, eine durch den Wald neu angelegte Schipiste gilt 15 Jahre als Wald, danach als unbewaldete Fläche, auf welche das Forstgesetz nicht mehr anwendbar ist. Die Größe der unbewaldeten Fläche ist dabei völlig unerheblich. Schipisten müssen allerdings mindestens ca. 4 m breit sein, da für sie wohl die Präparierung mit einem entsprechenden Gerät erforderlich ist.

            Ganz blöd und für Schipistenerrichter ausnutzbar ist auch der Umstand, dass durch Unterbrechung einer ursprünglich geschlossenen Waldfläche mittels Nichtwaldflächen, die nun entstandenen einzelnen Teilflächen jede für sich den Erfordernissen eines Waldes genügen müssen. Es könnten also bei geschickter und reichlicher Anlage von Schipisten, ganze Waldgebiete ihren Status als solche verlieren.

            Zum Wald zählen eindeutig auch die Forststraßen, selbst dann, wenn sie gar nicht durch einen Wald führen.

            Unklar und auch nicht ausjudiziert ist, wo der Rand des Waldes anzunehmen ist. Denkbar ist, dass er an den Stämmen der Bäume endet, genauso ist es aber in Ordnung anzunehmen, dass er sich bis zu den äußersten Rändern der Kronentraufe erstreckt. Das ist für die Begehung einer Schipiste außerordentlich bedeutsam, ist es doch wesentlich ob man im Wald an den Stämmen schabend entlangschleichen oder im Geradenoch-Wald frei unter den Ästen wandeln darf.

            Also weiterhin viel Spaß beim Schipistentouren!
            Zuletzt geändert von philomont; 01.12.2008, 23:46. Grund: Eine Ergänzung
            Be Edenistic!

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            • #36
              AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

              @philomont

              danke schon mal für deine Recherche zu dem Thema!

              Ich kann also mal folgendes Zusammenfassen:

              -Begehen von markierten Wanderrouten mit Skiern sollte eigentlich nirgends zu verbieten sein, nicht im Wald und nicht auf der Piste. Markierte Wanderrouten sind wahrscheinlich auch älter als jede Piste womit auf diese Wege ein Ersitzungsrecht angewendet werden kann.

              -Pisten die groß genug sind können zum Problem werden, da Sie ja nach 15 Jahren (wie Philomont beschrieben hat) nicht mehr als Wald gelten und der Besitzer somit jederzeit eine Betretung verbieten kann, auch ohne ausdrückliches Verbot!!

              -Forstwege sind immer frei zu begehen.

              -Oberhalb der Baumgrenze ist mit Ausnahme von bewirtschafteten Flächen grundsätzliches alles frei begehbar (auch abseits von Wegen)



              Zitat von philomont Beitrag anzeigen
              Also weiterhin viel Spaß beim Schipistentouren!
              Danke! - Glücklicherweise kann ja in einer Demokratie nach wie vor jeder selber entscheiden was Ihm Spaß macht...
              Zuletzt geändert von LampisBerge; 02.12.2008, 07:40.
              lampi
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              • #37
                AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                Markierte Wanderrouten sind wahrscheinlich auch älter als jede Piste womit auf diese Wege ein Ersitzungsrecht angewendet werden kann
                Das ist etwas problematisch, ein Ersitzungrecht benötigt 30 Jahre Ersitzung bevor es wirksam wird. Leider ist es aber nun so, dass im Wald seit dem 1.1.1976 ein Weg nicht mehr ersessen werden kann, da er ja sowieso schon im Forstgesetz verankert ist. Das bedeutet, dass die Ersitzung schon davor stattfinden musste, also vom 1.1.1946 bis zum 31.12.1975.

                Das erlaubte Begehen einer Nichtwald-Schipiste hingegen, sollte wiederum durch 30-jährige Begehung ersessen werden können.
                Zuletzt geändert von philomont; 02.12.2008, 10:06.
                Be Edenistic!

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                • #38
                  AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                  Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                  ....Glücklicherweise kann ja in einer Demokratie nach wie vor jeder selber entscheiden was Ihm Spaß macht...
                  Bist Du dir da wirklich so sicher?
                  Zuletzt geändert von Schadbär; 02.12.2008, 10:33.
                  How many years can a mountain exist,
                  Before it's washed to the sea?
                  Yes, 'n' how many years can some people exist,
                  Before they're allowed to be free?
                  (Bob Dylan)

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                  • #39
                    AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                    Zitat von Schadbär Beitrag anzeigen
                    Bist Du dir da wirklich so sicher?
                    Ja, da bin ich mir ganz sicher, dass sich jeder selber aussuchen kann, was Ihm Spaß macht - dass er es auch ausführen kann hab ich nicht behauptet und steht auf einem anderen Blatt...
                    lampi
                    ________________________________________
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                    • #40
                      AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Ja, da bin ich mir ganz sicher, dass sich jeder selber aussuchen kann, was Ihm Spaß macht - dass er es auch ausführen kann hab ich nicht behauptet und steht auf einem anderen Blatt...
                      ich bezog mich auf das "...Glücklicherweise kann ja in einer Demokratie..."

                      Und bin davon ausgegeangen das Du dich dabei auf die bei uns herschende Regierungsform bezogst. Und hierbei bin ich mir eben nicht sicher. Ist aber ja jetzt geklärt.
                      Zuletzt geändert von Schadbär; 02.12.2008, 11:02.
                      How many years can a mountain exist,
                      Before it's washed to the sea?
                      Yes, 'n' how many years can some people exist,
                      Before they're allowed to be free?
                      (Bob Dylan)

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                      • #41
                        AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                        Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                        wir haben dem netten Mitarbeiter gesagt, dass wir nicht auf Ihrem Parkplatz parken, er meinte, dass sei egal. Sie können auch dafür sorgen, dass man nicht mehr bei der Hintersteineralm parken darf.


                        Eigentlich ist Fahrverbot auf de gesamten Strecke - schon ab der Pyhrnpass- Bundesstraße weg.. Beim ersten Mal hab ich meinAuto dort unten stehen lassen, bis ich dann auf die vielen parkenden Autos bei der Hintersteineralm traf...
                        Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen

                        ich hab auch das Problem nicht verstanden, da man die Skifahrer die an diesem Tag unterwegs waren an einer Hand abzählen konnte.

                        Wart Ihr auch letzten Samstag unterwegs?
                        Zu viert?
                        Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

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                        • #42
                          AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                          Zitat von lalo Beitrag anzeigen
                          Wart Ihr auch letzten Samstag unterwegs?
                          Zu viert?
                          ja, das könnten wir gewesen sein...
                          lampi
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                          • #43
                            AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                            -Forstwege sind immer frei zu begehen.
                            Dann ist diese Tafel (https://www.berge.priv.at/index.php/...geViewsIndex=1) wohl getrost zu ignorieren, oder?

                            Die Tafel steht am Weg auf den Kleinen Ringkogel (ausgehend von der Linder-Pfarrhube, Seckauer Tauern) auf einer Höhe von ca. 1300m (14°39'29.93'' Ost, 47°18'07.79'' Nord, 1312 m) zu sehen auf https://www.berge.priv.at/index.php/...2_itemId=10518 (links am Ende der roten Tracklinie).

                            lg
                            Thomas
                            Mein Tourenbuch

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                            • #44
                              AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                              Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
                              Dann ist diese Tafel (https://www.berge.priv.at/index.php/...geViewsIndex=1) wohl getrost zu ignorieren, oder?

                              Dieses Schild ist meiner Meinung nach NICHT zu befolgen!

                              Mir fällt hierzu nur folgender Absatz (§34, Abs. 3, lit. c) des Forstgesetzes von 1975 ein:
                              (3) Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die...
                              ...c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.


                              und hier dürfte wohl nirgends ein entsprechendes Wohnhaus sein...


                              PS: ich beziehe mich mit meiner Aussage auf das obere Schild (durchgestrichener Skiläufer), das Fahrverbot mit Anmerkung "Privatweg" wird auf jeden Fall Gültigkeit besitzen
                              Zuletzt geändert von LampisBerge; 02.12.2008, 21:36.
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                              • #45
                                AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                                Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
                                Dann ist diese Tafel (https://www.berge.priv.at/index.php/...geViewsIndex=1) wohl getrost zu ignorieren, oder?
                                Die Schifahrertafel welche ein Schifahrverbot nach StVO suggeriert, gibt es so wahrscheinlich gar nicht wirklich im amtlichen Sinn. Der Inhalt den sie versucht zu transportieren mag zwar im Interesse des dortigen Grundeigentümers oder Pächters liegen, ist aber leider illegal, da er dem Forstgesetz widerspricht. Gültige Verbotstafeln welche das Betreten betreffen und deren Aussehen sind exakt geregelt, sowohl nach dem Forstgesetz, als auch nach den Landesjagdesetzen, die sehen jedenfalls alle anders aus. Eine Anzeige bei der BH ist hier einen Versuch wert.

                                Die Privatstraßen-Tafel ist schön und gut, zeigt aber nur ein allgemeines Fahrverbot nach StVO an. Gehen ist aber nun mal nicht fahren. Da die Forststraße zum Wald zählt ist deren erlaubtes Betreten für jedermann gesetzlich sichergestellt und kann durch eine derartige Verbotstafel nicht aufgehoben werden, es sei denn es handelt ich um den Privatwald des Eigentümers. Ein darüber hinausgehendes Verbot ist nur durch ein befristetes forstliches Sperrgebiet oder durch ein befristetes Jagdsperrgebiet möglich. Dieses bezieht sich aber in der Regel ausdrücklich NICHT auf die Straßen. Die meisten derartigen Tafeln die man vorfindet sind übrigens nicht korrekt, und können daher oft nicht nur ignoriert sondern bei der BH zur Anzeige gebracht werden, da sie als illegale Benützungsbeschränkung aufgefasst werden könnten und dann eine Verwaltungsübertretung darstellen und somit strafbar sind.
                                Be Edenistic!

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