Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

    Hallo,

    ich habe eine grundsätzliche Frage, welche mich schon öfters beschäftigt hat seit dem ich im Alpinen klettern bin.

    Wie schaut es eigentlich mit dem rechtlichen Aspekt bezüglich dem Setzen von fixen Sicherungspunkten bzw. dem Sanieren von Routen aus bzw. in wie weit hat der Besitzer (wer auch immer das ist) Möglichkeiten dagegen vorzugehen (Besitzstörungsklage?) oder es von vornherein zu verbieten?

    Was ist rechtlich möglich für den Fall einer alpinen (evtl. klassische), d.h. hin und wieder begangenen Kletterroute, wenn man:

    a.) mobile oder semimobile Sicherungsmittel anbringt und dort lässt wie zB. Sanduhrschlingen aus dicker Reepschnur, geschlagene Haken oder Klemmis, die man (offiziell) halt nicht mehr raus bringt, etc.

    b.) Anbringen von Bohr/Klebehaken zur Sanierung einer alten klassischen alpinen Route oder zum Anbringen von Abseilstellen.

    c.) Jetzt ganz extrem: Anbringen von Bohr/Klebehaken zur Neuerschließung von unbestiegenen Routen (entweder im Zuge der Erstbegehung oder zur Erschließung f. andere Kletterer)

    d.) Anbringen von Routen- oder Gipfelbücher, zB. bei alten klassischen, aber selten begangenen Routen oder auch selten bestiegenen (Neben-)gipfeln. Sowas kann man ja z.B. per Steinmann erledigen ohne irgend etwas zu beschädigen, die Frage ist ob man überhaupt was zurücklassen darf.

    lg becan

  • #2
    AW: Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

    schau unter bergundsteigen.at da findest einiges drüber

    Kommentar


    • #3
      AW: Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

      die antworten auf deine fragen sind so komplex, dass sie den rahmen eines posts hier überschreiten.
      verweise auf einschlägige literatur wie "bergsport und forstgesetz" (zeinhofer, 2008) und "trendsportarten und wegefreiheit" (hinteregger, 2005), beide im verlag österreich erschienen und auch einem nicht-juristisch vorgebildeten leser verständlich.

      ganz kurz, und daher nicht genau formuliert:
      alles was unter mobile sicherungsmittel fällt (auch normalhaken) ist vom grundeigentümer zu dulden (fällt unter die legalsevitut des §33 forstg, bzw ober/außerhalb des waldes in div. landesg bzw gewohnheitsrecht). bohrhaken werden zzt geduldet, wenn sie nicht organisiert und in übermäßiger dichte, vor allem routendichte gesetzt werden (vgl. ogh im schildkar-beschluss). das anlegen eines klettergartens mit einer gewissen (hier bewusst nicht näher angeführten routendichte) mit bohrhaken ist nicht vom betretungsrecht des § 33 forstg gedeckt.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • #4
        AW: Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

        Zitat von pivo Beitrag anzeigen
        die antworten auf deine fragen sind so komplex, dass sie den rahmen eines posts hier überschreiten.
        Eine einfache Antwort hätt ich:
        Zitat von becan
        Klemmis, die man (offiziell) halt nicht mehr raus bringt, etc.
        wird der mitnehmen, der sie rausbringt.

        Kommentar


        • #5
          AW: Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

          Pivo hat deine Frage eigentlich beantwortet. (Das ist auch mein Wissensstand.)



          Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
          Eine einfache Antwort hätt ich:
          wird der mitnehmen, der sie rausbringt.
          Auch bei KK gibt's ehrliche Finder. http://www.gipfeltreffen.at/showthre...mmkeil+gefunde
          ----

          Kommentar


          • #6
            AW: Rechtliches zu Sanierungen, Bohrhaken, etc.

            Danke für die Antworten!

            Muss ich zumindest kein schlechtes Gewissen haben, falls mal ein Klemmkeil nicht mehr raus geht

            Kommentar

            Lädt...
            X