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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Bücher zum Begehungsrecht

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  • Bücher zum Begehungsrecht

    Wegerecht und Bergsport Buecher 1.jpg nachdem ich gerade eine grippe auskuriere und daheim herumliege..
    hab ich mir die passenede literatur zum nächsten plausch mit der jägerschaft besorgt..
    ich denke ich werde schmankerln daraus hier exzerptieren..
    Zuletzt geändert von Fleisch; 11.10.2017, 14:21.

    but i see direct lines

  • #2
    wow! die Bücher sind grandios
    Beide Autoren stehen definitiv auf unserer Seite, der Zeinhofer sogar sehr offensichtlich.Sehr übersichtlich, mit der gesamten bisherigen Rechtssprechung und allen nur erdenklichen Gesetzten zum Thema (das OÖ TourismusG war sogar mir neu). Dank an die beiden Heroen der alpinen Iudikatur.
    .
    Ich hab für mich (und Euch ) das mal so zusammengefasst.

    BERGSPORT und WEGERECHT , Mag. Ringhof 2015
    Das ist echt ein Spitzenbuch

    Generelle Errichtung eines „Weges“ (wäre genehmigungspflichtig):
    Kletterrouten sind keine Wege, Trad und Cleanrouten ganz sicher nicht, vereinzelte Bohrhakerl auch sehr sicher nicht,
    Bohrhakenleitern eventuell schon, Klettergärten sind „Anlagen“ und damit böse.


    Klettern im Wald :
    Bouldern, Clean sowieso kein Problem, Schlaghaken die entfernt werden auch nicht, Schlaghaken die bleiben sehr sehr wahrscheinlich auch nicht. (Und wenn dann entfernt man sie halt) Bohrhaken: problematisch, auch vereinzelt. Es gibt aber eine Stellungnahme der ÖBF dass bei ihnen Bohrhaken zur Eigensicherung toleriert werden. Was gar nicht geht sind das markieren von Routen, Schilder oder Beschriftungen, also alles was nach Klettergarten aussieht, weil der ist definitiv als Anlage böse.

    Klettern im Gebirge :
    das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bitte selber da nachzublättern. Auf S183 gibt’s eine super Zusammenfassung.
    Für mich gilt Oberösterreich: OÖ TourismusG§47,Abs.1,Satz1
    Das Ödland oberhalb der Baumgrenze(...)ist für den Fußwanderverkehr frei.„ Also wie vorher, clean, trad kein Problem. Wie viele Bohrhaken ist Grauzone, ein „Klettergarten“ als Anlage darf keinesfalls entstehen. Wir wissen da zwztl nach der Causa Traunstein besser Bescheid als das Buch. Interessant ist dass im Steinbruch Aschach vermutlich ein Begehungrecht ersessen wurde, dass der AV beanspruchen könnte.



    BERGSPORT und FORSTGESETZ , Dr. Zeinhofner 2008
    Das ist noch ausführlicher. Der Autor ist definitiv sowohl Jurist als auch Kletterer. Etwas zu pro und gewagt imho.

    Klettern im Wald :
    Bouldern, Clean sowieso kein Problem, Schlaghaken die entfernt werden auch nicht, Schlaghaken die bleiben sehr sehr wahrscheinlich auch nicht. (Und wenn dann entfernt man sie halt) Bohrhaken: nur vereinzelt. Es gibt eine Judikatur bei der der Grundbesitzer bei einer MSL verloren hat und auch den Rückbau nicht erzwingen konnte. Ausputzen : Das könnte bei Übermaß gefährlich werden. Heftige Ausgrabeaktionen sind risikoreich. Das Anschreiben von Routen ist rechtlich dämlich, besser nicht. Das Veröffentlichen von Routen ist kein Problem wenn man keine kommerziellen Absichten hegt. Was gar nicht geht ist alles was nach Klettergarten aussieht, weil der ist definitiv als Anlage böse, genehmigungspflichtig und kann sogar Strafen nach sich ziehen.

    Im Fazit schreibt das Buch aber dass sogar Klettergärten nach ForstG rechtlich vertretbar und das Abflexen auch den Grundeigentümer nicht gestattet ist.
    Das begründet er aber schon sehr weit hergeholt.


    Betretungsverbote werden genau beschrieben, wer wann was wieso und wie..
    Schilder ohne rechtliche Grundlagen bitte immer bei der Behörde BVB anzeigen oder überprüfen lassen (Meldung reicht, Aufforderung von Amts wegen tätig zu werden), das ist sofort Täuschung nach §108 StGB und Amtsanmassung nach §314 StGB, eine ungerechtfertigte Sperre kostet schon nach FortG 3630 Euro. Ich bin mir sogar fast sicher dass der Traunstein und auch Aschach ex lege nicht korrekt gemacht wurden. Wenn mich die mal ärgern, schick ich eine Sachverhaltsdarstellung an die BH.

    Das Buch empfiehlt auch widerrechtliche Sperren zu ignorieren und ein Feststellungsverfahren dadurch auszulösen.


    und auch interessant :
    Was kostet der Spass ?
    Betreten trotz Verbot ohne Schaden am Gelände : Maximal 7270 euro, Normbußgeld 150 Euro, Verjährung nach 6 Monaten nur mit Verlängerung 1 Jahr
    ( so viel zum Thema Postings von zwielichten Aktionen ) Das „Selbsthilferecht“ eines Eigentümers gilt nicht, er kann mir gar nichts, sondern muss die Polizei verständigen.Anhalten und Ausweis verlangen darf er auch nicht, ausser er wäre in OÖ ein "Naturschutzwart" der seine Berechtigung dafür dabei hat(unwahrscheinlich)
    .


    Zuletzt geändert von Fleisch; 13.10.2017, 05:06.

    but i see direct lines

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