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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinentod: Bedingte Haft für Wanderführerin

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  • Lawinentod: Bedingte Haft für Wanderführerin

    Quelle: ORF

    Zehn Monate Haft auf Bewährung plus 2.000 Euro Teilschmerzensgeld: Das ist das Urteil gegen eine Wanderführerin, die im Frühling 2012 bei Neukirchen (Pinzgau) mit ihrer Gruppe in eine große Nassschneelawine geriet. Ein Deutscher wurde dabei getötet.
    Zwei Verfehlungen der 47 Jahren alten Pinzgauerin führten Dienstag zu dieser Verurteilung durch eine Richterin des Landesgerichtes: Zu später Start bei dieser Wanderung an einem Frühlingstag mit steigender Lawinengefahr und zu geringe Sicherheitsabstände der einzelnen Teilnehmer in dem Unfallgebiet unter einem Steilhang.

    Nicht rechtskräftig

    Bei dem Lawinenabgang nahe Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) vor einem Jahr verstarb ein Teilnehmer der Wandergruppe, die auf Schneeschuhen unterwegs war. Der Wanderführerin - die keine staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin ist - drohten bei dem Verfahren bis zu drei Jahre Haft. Bewährungsstrafe und die 2.000 Euro Teilschmerzensgeld für Angehörige des Toten sind noch nicht rechtskräftig. Die Frau erbat sich Bedenkzeit, und der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab.

    Ein Toter

    Tödlich endete die nun bei Gericht verhandelte Tour für einen Teilnehmer aus Deutschland, während die anderen Opfer bei einem raschen Großeinsatz von Flug- und Bergrettern sowie Alpinpolizisten lebend ausgegraben werden konnten.

    Der Frau wurden von der Staatsanwaltschaft drei rechtliche Verfehlungen vorgeworfen.
    Erstens sei die 14-köpfige Gruppe, bestehend aus Deutschen und Schweizern, unzureichend ausgerüstet gewesen. Die Angeklagte habe für die Gruppe keine Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS), Schaufeln und Sonden dabeigehabt.
    Warum keine Notausrüstung für die Gruppe?

    Nur die Beschuldigte selbst hatte eine Notfallausrüstung dabei, ein Schneeschuhwanderer aus der Schweiz trug noch eine Schaufel bei sich. Warum nicht alle Teilnehmer mit einer Notfallausrüstung ausgestattet waren, fragte am Dienstag die Richterin bei dem Prozess. „Weil wir als Wanderführer eigentlich nur dort unterwegs sein sollen, wo wir diese nicht brauchen“, antwortete die 47-jährige Beschuldigte mit leiser Stimme.

    Außerdem wurde der Frau von der Anklage vorgeworfen, zu spät mit der Gruppe aufgebrochen zu sein. Obwohl der Lawinenlagebericht vor steigender Lawinengefahr im Tagesverlauf warnte, sei sie erst um 10.30 Uhr gestartet.
    Prominenter Verteidiger: „Sie bekennt sich schuldig“

    Drittens wurde der Wanderführerin vorgeworfen, dass sie die Teilnehmer nicht einzeln über den lawinengefährdeten Hang im Dürnbachtal bei Neukirchen gehen ließ. Der Hang gelte ohnehin als Einzugsgebiet von Lawinen. Damals hatte sich 200 Meter oberhalb der Gruppe eine große Nassschneelawine gelöst. Die Frau sowie sechs der Gäste wurden bis zu zwei Meter tief verschüttet, wobei der 40 Jahre alte Deutsche ums Leben kam.

    Die Wanderführerin stand Dienstag wegen des Verdachtes der fahrlässigen Gemeingefährdung und der Körperverletzung vor Gericht. Ihr Verteidiger ist Andreas Ermacora - auch auf Alpinunfälle spezialisierter Anwalt aus Innsbruck, Alpinist und ehrenamtlicher Präsident des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV): „Die Angeklagte hat sich im Sinn des Strafantrages schuldig bekannt, weil sie im Nachhinein festgestellt hat, dass sie einer Fehleinschätzung unterlegen ist. Deswegen geht die Verurteilung grundsätzlich in Ordnung. Die Angeklagte wäre selbst fast ums Leben gekommen, war teilverschüttet, wurde zuerst ausgegraben, hat sich dann selbst befreit und an der Bergung der übrigen Teilnehmer mitgewirkt.“
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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