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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Stacheldraht im Wald

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  • Egon
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Jeder der Schwammersuchend im Wald Kreuz und Quer läuft kennt alte Stacheldrahtzäune zur Genüge und weiß dass das es viele Jahre dauert bis er verrottet - und es ist fast unmöglich das Zeug restlos und rückstandsfrei zu entfernen - früher hat man halt den Stacheldraht verwendet

    Zusätzlich sind aber auch Bierflaschen (teilweise Scherben ), Dosen als Fallen die von von "Naturliebhabern" dort hinterlassen wurden an denen man sich verletzen kann - ist da auch der Waldbesitzer schuld ????

    Für Schäden mit Kriegsdelikte ist als Rechtsnachfoger der Staat haftbar

    Ich finde solche Urteile nicht gut - denn die Waldbesitzer werden sich auf ihre Art wehren und künftig alle Wege die nicht ausdrücklich markiert sind sperren

    Diese Richter sind aus Wien noch nie hinausgekommen und daher völlig realitätsfremd

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  • winst
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    na servas.

    ...


    ich hab kurz überlegt, den feinen menschen zur sprache zu stellen oder gar anzuzeigen, aber der wirbel wars mir dann nicht wert.

    btw: spätere befahrer sagten mir dann, dass im jahr drauf nur mehr der dünne in kopfhöhe gespannt war.
    Boah... ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen, aber da droht eine Mindeststrafe von 1 Jahr (wenn es minderschwer wäre, dann 6 Monate). Ich finde: zurecht.

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  • Guru
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Komischerweise muß sich immer jemand auf einen spektakulären Prozess einlassen, um auf eine Problematik aufmerksam zu machen. Offenbar reicht es nicht, zum Zuständigen zu gehen und auf eine Gefahrenquelle aufmerksam zu machen.
    Die Waldbesitzer können das freie Wegerecht nicht direkt verhindern, so ist ihnen vermutlich jedes subversive Mittel recht.
    Da der Waldbesitzer im konkreten Fall der Bund ist, wirds wohl eher die hierzulande übliche Schlamperei gewesen sein.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von kärntner1 Beitrag anzeigen
    Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
    Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

    Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
    Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

    Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
    ja, das problem kenn ich. gilt auch für viele gebiete in den westalpen zwischen f und i.

    kriegsrelikte sind ein anderes problem.
    von so relativ harmlosen wie korrodierenden stacheldraht, den man haufenweise eben auch bei uns vorfindet bis hin zu wesentlich anderen kalibern wie minen, zb im velebitgebirge in hr.

    zur haftung: sicher ist es aus der sicht des betroffenen aua, wenn man sich an einem stacheldraht aus dem ww 1 "verwundet". dafür den grundbesitzer oder den wegehalter haftbar zu machen, mag in den meisten fällen übertrieben erscheinen.
    als verfechter der eigenverantwortung seh ich das besonders streng. ausnahmefälle, also situationen, wo eine haftung gerechtfertigt erscheint, wird es sicher geben.
    im sinne der üblichen zumutbarkeitskriterien wird sich jedoch kaum eine haftung des grundeigentümers begründen lassen können, scheint es nämlich nicht zumutbar, hunderte ha nach kriegsrelikten abzusuchen und selbige zu entfernen.

    der steigerrichter/wegehalter sollte halt schauen, dass das glump nicht unmittelbar am weg herumliegt. das wird im regelfalle eh nimmer der fall sein.

    eine gefahrenfreie welt werden wir nie schaffen können, und ich finde es auch ungerecht, für die hinterlassenschaften anderer herangezogen zu werden.


    minen sind eine riesensauerei. sie zerstören ganze landstriche für jahrzehnte und noch länger (je nach bauart und klima). generationen können gewisse gebiete nimmer nutzen. die aufräumkosten sind im regelfall höher als der militärische nutzen im kriegsfall davor.
    die rechtslage bei minen kenn ich nicht, ich denk er eine oder andere im forum kann hier ggf was beitragen. zu bedenken ist hier sicher, dass der errichter der gefahrenquelle als rechtssubjekt oft nimmer existiert (staat ist untergegangen, frage der rechtsnachfolge....)

    aber hier gleiten wir schön langsam ab vom thema.

    sind wir froh, dass wir in einem land leben, in dem nur noch biologisch abbaubare tellerminen unserer pfade säumen.

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  • Bergfritz
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    ... es macht keinen Unterschied ob ich über einen Stacheldraht oder über einen Ast den ich nicht sehe, stolpere.
    Sorry, aber da bin ich absolut anderer Ansicht! Wenn ich schon stolpere, dann schon 10x (vielleicht sogar 100x) lieber über einen Ast als über einen rostigen Stacheldraht!

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  • kärntner1
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    na servas.

    ich bin mir sicher, das zeug wird halt einfach liegengelassen. irgendwann gewinnt eh die korrosion.
    Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
    Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

    Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
    Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

    Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
    Zuletzt geändert von Bassist; 01.02.2012, 10:06. Grund: fehlende eckige Klammer für Zitatfunktion ergänzt

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  • bernhardw
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    das verwenden von stacheldraht als koppelbegrenzung ist nach dem tierschutzgesetz schon seit ca. 2005 verboten. meines wissens (wir haben uns als nullerwerbslandwirte mit ein paar pferden und eseln ein bissl informiert) ist mittlerweile auch die verwendung von draht nicht mehr erlaubt.

    standard sind weisse strombänder, die -im gegensatz zu draht- bei einem durch den zaun laufenden viech (fluchttier!) oder wild abreissen und somit kaum verletzungen verursachen können. oder massive holzzäune. streng genommen wollen's eigentlich beides in kombination.

    das mit dem drahtverbot dürfte sich noch nicht ganz so rumgesprochen haben, aber stacheldraht wird "in friedlicher absicht" eigentlich eh nimmer verwendet. nur mehr im stellungskrieg und zur bikerabwehr.#

    bernhard

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  • pivo
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
    Das Ergebnis kann dann so aussehen (is eh noch "relativ gut" ausgegangen ):
    na servas.

    ich bin mir sicher, das zeug wird halt einfach liegengelassen. irgendwann gewinnt eh die korrosion.

    dazu noch ein gschichterl, hat zwar nix mit liegengelassenen stacheligen verkabelungen zu tun, sondern eher mit dem vorsätzlichen errichten einer falle:

    ausnahmsweise mal nicht steiermark, sondern salzburger land. der letzte teil der schönen trailabfahrt führt durch einen hohlweg, welcher zu einem gehöft leitet. der hohlweg ist gegenüber der umgebung ca 1,5m vertieft. waldrand, ca 25m vorm gehöft.
    wohlgemerkt, markierter wanderweg.
    wegen der hofnähe fahren wir schritttempo, wie immer, um keine tiere aufzuschrecken.
    ratsch machts einmal, irgendwer oder was wollte mich zurückhalten.
    ratsch ein zweites mal fast zugleich, um den dämpfer wickelt sich ein stacheldraht.

    der nette landwirt hat eine bikerfalle errichtet. in brusthöhe (aus der sicht des bikers) ein dünner, selbst bei besten lichtverhältnissen auch für fussgänger kaum bemerkbarer (stachelloser) draht. und etwas unter lenkerhöhe einen stacheldraht, der im dunkel des hohlweges auch nur schwerst erkennbar ist.

    passiert ist nix. dank meiner bewegten masse hab ich beide drähte aus der verankerung gerissen. vll hat er aus fairness ja auch eine sollbruchstelle bei der verankerung eingebaut. ein unsicherer fahrer hätte aber sicher einen köpfler gemacht.

    ich hab kurz überlegt, den feinen menschen zur sprache zu stellen oder gar anzuzeigen, aber der wirbel wars mir dann nicht wert.

    btw: spätere befahrer sagten mir dann, dass im jahr drauf nur mehr der dünne in kopfhöhe gespannt war.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Ein intakter Zaun ist in der Regel an den Stehern gut zu erkennen. Da hat er auch noch einen Zweck. Sind die Steher verfault oder umgefallen, ist der Zweck des Zaunes weggefallen, der verbleibende Stacheldraht - der uns ja nicht die Freude macht, in ein paar Jahren zu Staub zu verfallen - bleibt nicht nur als Gefahrenquelle erhalten, sondern stellt viel mehr Abfall da. Und der hat außer in dafür vorgesehenen Sammelstellen nirgendwo etwas verloren, schon gar nicht im Wald.

    Wald ist für die Gesellschaft viel zu wichtig, als ihn völlig der Willkür des Eigentümers zu überlassen. Deswegen gibt es auch einige, insbesondere im Forstgesetz niedergeschriebene Einschränkungen des Eigentumsrechtes. Ebenso ist es niemand freigestellt, seinen Wald zur Endlagerstätte für Schrott zu erklären. Und nur weil sich bei uns niemand drum schert, ist das noch lange kein Grund, dass nicht jemand mal dafür eine auf die Finger bekommt. Dass im konkreten Fall die Forderungen "etwas" überzogen sind, ist allerdings auch klar, aber ein anders Bier.

    LG Michael

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  • snowkid Joe
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    prinzipiell bin ich ein befürworter größtmöglicher eigenverantwortung.
    auch im konkreten fall.

    dazu aber meine persönliche meinung zu den stacheldrähten:
    [...]
    nirgendwo spannen landwirte soviel dreireihigen stacheldraht wie in ö.
    [...]
    und der draht bleibt halt liegen. der ankauf wird, so denk ich gefördert, das entsorgen leider nicht, denk ich.
    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
    Zäune sind leider genereller Bestandteil unserer Umwelt.
    Nachdem Alles irgendwem gehört, und der sesshafte Mensch eine grundsätzliche Neigung zum Einzäunen hat, muß man immer und überall mit einem Zaun rechnen.
    Das seh ich ganz genauso.

    Und wenn die Zäune dann nicht mehr gebraucht werden (weil halt die Almweidewirtschaft auch schon zu mühsam ist), lässt man die Zaunstempel verfaulen und die 3 Reihen Stacheldraht bleiben einfach liegen, zumidest im weidenahen Wald.
    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
    Ich bevorzuge jedenfalls liegende Stacheldrähte gegenüber gespannten. (Zu viele Hosen hat schon das zeitliche gesegnet).
    Das gemeine an der Sache ist aber, dass sich die rostigen Drähte dann farblich nicht mehr vom Waldboden abheben, und so zwischen hohem Gras und Geäst sehr leicht zu übersehen sind.

    Das Ergebnis kann dann so aussehen (is eh noch "relativ gut" ausgegangen ):
    20070916-A24a.jpg

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    dass diese unmengen an draht auch verletzungsquelle fürs wild darstellen, sei nur am rande erwähnt.
    Das stört die Viecher (angeblich) überhaupt nicht, wurde mir gesagt...

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  • Guru
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Ein Waldbesitzer kennt seinen Wald. Die mittelgroßen Waldbauern kennen ihn selber, die Großgrundbesitzer haben dafür ihr Personal.

    Der für die Gegend zuständige und im Sold der Bundesforste stehende Förster wusste selbst nichts vom Stacheldraht.
    Sowas kann mir niemand erzählen .

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  • kokos
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zäune sind leider genereller Bestandteil unserer Umwelt.
    Nachdem Alles irgendwem gehört, und der sesshafte Mensch eine grundsätzliche Neigung zum Einzäunen hat, muß man immer und überall mit einem Zaun rechnen.
    Im Winter liegt der Stacheldraht,dem fleissigen Landwirten sei Dank, vorzugsweise unterm Schnee.
    Im Wald gelingt es ihm jedoch, geschickt die Deckung des heranwachsendes Unterholzes nutzend, unerkannt sein bescheidenes sinnloses Dasein zu fristen und letztenendes zu Staub zu zerfallen. Er verhält sich dabei völlig natürlich und kaum anders anders als ein stacheliger Igel, eine Wespe, eine Schlange, ein Nagel oder gar ein Skorpion.
    Der Stacheldraht hat sich bestimmt schon längst dass Gewohnheitsrecht erworben überall herumliegen zu dürfen.
    Und es würde mich nicht wundern, wenn Menschen die Brombeeren gering schätzen und sich mit unkontrolliert zuckenden Beinen durch den Wald bewegen, zu den Protagonisten unter den Zaunaufstellern zu zählen wären.
    Ich bevorzuge jedenfalls liegende Stacheldrähte gegenüber gespannten. (Zu viele Hosen hat schon das zeitliche gesegnet).

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  • sebastian1986
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Am Anfang steht er nicht, das Erstgericht muss eine etwaige Mitschuld treffen. Der OGH hat mal nur festgestellt, dass grundsätzlich gehaftet wird. Die Höhe und auch Mitverschulden kommt jetzt

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    Es geht hier nicht um einen Hüftschuß, sondern um Grundsätzliches!!!
    Ganz genau! Der Ast gehört zum Wald, der Stacheldraht aber nicht, sodass es zu klären gilt, ob jemand aus dessen Nichtentfernung unter Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens des Geschädigten (z.B.: nicht aufpassen) ein Vorwurf zu machen ist.

    Und jetzt abseits der §§:

    Wenn ich mich beim Wandern über ein Trumm derstess (auch mir schon passiert), dann lasse ich meine Umwelt an meiner Abneigung gegen das Rektum, das es hinterlassen hat lautstark teilhaben und die G´schicht ist erledigt.
    Aus den Urteilsfeststellungen ist ersichtlich, dass der Geschädigte eine nur leicht blutende Wunde erlitt und nunmehr vorbringt, dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Daraus erklärt sich der Streiwert von über € 40.000,--. Nach dem Vorfall vom 1.8.2009 hat der Kläger neben einigen Anwälten einen Richter am Landesgericht, drei am Oberlandesgericht und fünf am OGH mit seiner Forderung beschäftigt, viel Zeit investiert, sich vermutlich über die Erwähnten furchtbar geärgert und steht jetzt wieder am Beginn des Verfahrens. Das würde mich krank machen. Da geh´ich lieber in die Berge! Rechtsanwälte und Justiz sind dem Mann aber zu tiefstem Dank verpflichtet, so funktioniert Arbeitsplatzsicherung in der Praxis.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Stacheldraht im Wald

    prinzipiell bin ich ein befürworter größtmöglicher eigenverantwortung.
    auch im konkreten fall.

    dazu aber meine persönliche meinung zu den stacheldrähten:

    weder irgendwelche schlachtfelder am andern ende der welt, noch der balkan können unser schönes land an laufmetern von stacheldraht pro m² landesfläche überbieten.

    nirgendwo spannen landwirte soviel dreireihigen stacheldraht wie in ö.

    unsere rinder scheinen besonders schmerzunempfindlcih zu sein, denn in frankreich, italien, ch... reichen gelindere mittel, rindviecher am erwünschten ort verweilen zu lassen, bzw is es egal, ob das rindvieh den halm der nachbaralmgenossenschaft wiederkäut.

    und der draht bleibt halt liegen. der ankauf wird, so denk ich gefördert, das entsorgen leider nicht, denk ich.

    dass diese unmengen an draht auch verletzungsquelle fürs wild darstellen, sei nur am rande erwähnt.

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