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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

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  • Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

    Quelle: ORF


    Der Prozess gegen einen Tiroler Bergführer hat am Donnerstag in Bonneville begonnen. Am 24. Juni war ein Niederösterreicher am Mont Blanc in den Tod gestürzt. Der Bergführer soll mitschuld gewesen sein.

    Wegen fahrlässiger Tötung beantragte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor Gericht eine Geldstrafe von 3.500 Euro. Der angeklagte Tiroler Bergführer plädierte auf nicht schuldig. Der Staatsanwalt wirft dem 38-Jährigen vor, den abgestürzten Niederösterreicher in einer besonders gefährlichen Passage alleingelassen zu haben. Außerdem sei er nicht wie vorgesehen mit zwei Kunden unterwegs gewesen, sondern mit drei. Der Verunglückte habe mit Atemschwierigkeiten zu kämpfen gehabt und sollte eigentlich zurückbleiben, bis die restliche Gruppe zu ihm stoßen sollte, wurde vor Gericht erörtert. Allerdings machte sich der Mann offenbar auf eigene Faust auf den Weg und verunglückte in einer besonders schwierigen Passage.

    Bergführer wollte den Mann später holen

    Der Bergführer hätte davon ausgehen müssen, dass der Mann nicht allein zurückbleiben werde, argumentierte der Staatsanwalt. Der Angeklagte wies dies zurück: Er sei nie davon ausgegangen, dass der 49-Jährige nicht auf ihn hören würde. Er verwies auch darauf, dass die Angehörigen des Toten keine Klage gegen ihn eingebracht hätten.

    Ideale Bedingungen

    Das Unglück hatte sich am 24. Juni im Bereich des Couloir du Gouter in einer Höhe von 3.700 Metern ereignet. An dem Tag hätten ideale Bedingungen geherrscht, hatte der Alpinist, der mit insgesamt drei Bergsteigern unterwegs war, im Vorfeld der APA erklärt. Die Spur über das Grande Couloir sei „gut wie selten“ gewesen. Gegen 9.00 Uhr habe die Gruppe die erste flache Schulter nach dem Couloir erreicht und setzte den Aufstieg zur Gouter Hütte auf 3.817 Meter Seehöhe fort.
    49-Jähriger wollte eine Pause

    Nach rund einer halben Stunde und in etwa 200 Höhenmeter von der Hütte entfernt machten die Alpinisten auf einem relativ großen, flachen Platz am Aufstiegsweg Halt. Dort habe der 49-Jährige eine längere Pause einlegen wollen. Weil er aber die anderen nicht bei ihrem Gipfelgang behindern wollte, habe der Niederösterreicher vorgeschlagen, dass die Gruppe ohne ihn zur Hütte aufsteigen solle, erklärte der Bergführer: „Ich habe schließlich eingewilligt, die beiden anderen zur Hütte zu bringen und ihn eine Stunde später abzuholen.“
    Mann wollte keine Last für die Gruppe sein

    Der 49-Jährige soll sich aber nicht daran gehalten haben und nach einer Viertelstunde begonnen haben, selbstständig nachzusteigen, schilderte der 38-Jährige. Dabei sei er aus unbekannter Ursache gestürzt und rutschte zunächst rund 40 Meter über ein Schneefeld ab, ehe er etwa 400 Meter abstürzte. Der Tiroler alarmierte sofort die Rettungskräfte, für den Mann kam aber jede Hilfe zu spät. Der 38-Jährige wurde daraufhin von der Alpinpolizei in Chamonix vernommen. Mit einem Urteil ist in diesem Prozess erst am 5. Jänner zu rechnen.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

    Habe den Artikel auch gelesen, bin gespannt was die Gerichte entscheiden.
    LG
    der 31.12.

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    • #3
      AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

      Ich kenne den französischen Code Pénal nicht gut genug, aber da wäre -- den beschriebenen Sachverhalt als gegeben unterstellend -- wohl nicht viel Verschulden des Bergführers gegeben.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #4
        AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        Ich kenne den französischen Code Pénal nicht gut genug, aber da wäre -- den beschriebenen Sachverhalt als gegeben unterstellend -- wohl nicht viel Verschulden des Bergführers gegeben.
        Ist denn der Code Pénal überhaupt relevant in diesem Fall? Wenn ein Österreicher eine Straftat gegen einen anderen Österreicher im Ausland begeht, kommt doch unser StGB zur Geltung.
        Bitte um Korrektur, falls ich mich irre.
        "Bergsteigen ist mehr als Sport.
        Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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        • #5
          AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

          Du irrst.
          www.chri-leitinger.at
          https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

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          • #6
            AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

            Zitat von Christian13 Beitrag anzeigen
            Du irrst.
            Tolle Antwort! Wie meinst du das?
            § 64 (1) Z7 StGB existiert...warum kommt der hier nicht zur Anwendung?
            "Bergsteigen ist mehr als Sport.
            Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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            • #7
              AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

              Nein, es gilt in aller Regel das Recht des Tatortes. Es gibt Ausnahmen (zB Verbechen die von allen oder manchen Staaten bestraft werden, unabhängig vom Ort der Tat, etwa Piraterie oder div. Drogendelikte), und grenzüberschreitende Sachverhalte können problematisch sein, auch ist es wohl uU möglich die Gerichtsbarkeit an den gemeinsamen Heimatstaatvon Täter und Opfer abzutreten, aber eine Tat in Frankreich ist primär einmal von französischen Gerichten nach französischem Recht zu beurteilen.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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              • #8
                AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

                Alles klar?
                www.chri-leitinger.at
                https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

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                • #9
                  AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

                  "Der Bergführer hätte davon ausgehen müssen, dass der Mann nicht allein zurückbleiben werde"

                  autsch...wenn sowas durchkommt dann sollte man sich in frankreich davor hüten in eine garantenstellung zu kommen...

                  was kommt als nächstes?
                  "der bergführer(/erfahrenste der gruppe) hätte wissen müssen dass der nordseitige felsdurchsetzte steilhang für seine gäste(begleiter) unwiederstehlich sein wird und diese darum seine eindringlichen warnungen und seine weniger gefährliche abfahrtsroute ignorieren würden"

                  aber jetzt mal im ernst: wie schaut das in österreich aus wenn ein gast der nicht auf die anweisungen des bergführers hört im zuge dessen verunglückt?
                  kann das vertragsverhältnis noch auf der tour wirksam gekündigt werden?

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                  • #10
                    AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

                    soweit ich weiß, ist bereits einmal ein österreichischer Bergführer verurteilt worden, obwohl der Gast seine ausdrückliche Andordnung nicht befoglt hat und zu Tode gekommen ist.....
                    Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                    asti, asti bandar ko bakaro!
                    Langsam, langsam fang den Affen!
                    Indisches Sprichwort

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                    • #11
                      AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

                      Vertragsauflösung: Alles was nicht schriftlich ist, ist vor Gericht von eher geringem Wert.
                      Für schwindelerregende Aufgaben: www.seil-biggel.de - wieder online im neuen Gesicht!

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                      • #12
                        AW: Österr. Bergführer vor Gericht in Frankreich

                        Es wäre wohl eher besser gewesen man hätte ihn wieder nach unten gebracht und hätte dann auf die Tour verzichtet.
                        Nur wer hinaufsteigt, wir das Unten von oben sehen!

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