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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Zwei Tote beim Zugspitzlauf

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  • Robi
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Na Klasse. Die "Argumente" der Kläger waren eh abstrus...

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Sehr gut, endlich Menschen mit Verstand.

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  • ax6
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Urteil ist rechtskräftig !

    http://www.sueddeutsche.de/y5D38a/31...-Berufung.html

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Sehr positiv das hier zugunsten höherer Eigenverantwortung entschieden wurde!

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  • daxy
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    endlich einmal eine " vernüftige" entscheidung von einem juristen!

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  • Egon
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von moerf Beitrag anzeigen
    Aus der Sicht eines Nicht Juristen wohl eine eigentlich "richtige" Entscheidung.
    Aber wer kennt schon die genaue Gesetzeslage, aus der sich so manche Haftung ableiten lässt :
    Der Urteilsspruch hat sicher positive Signalwirkung
    den derzeit glaubt jeder er könnte die Schuld fürs Erste einmal auf die Anderen abschieben

    Mehr EIGENVERANTWORTUNG und nicht immer glauben
    DIE ANDEREN HÄTTEN MÜSSEN

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  • moerf
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von hosenseidl Beitrag anzeigen
    um das thema zu beenden, oder um weiter zu diskutieren ...
    http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7...rss_googlenews
    wie erwartet, ein freispruch.
    lg., michael
    Aus der Sicht eines Nicht Juristen wohl eine eigentlich "richtige" Entscheidung.
    Aber wer kennt schon die genaue Gesetzeslage, aus der sich so manche Haftung ableiten lässt :

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  • sebastian1986
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Meiner Meinung nach eine richtige Entscheidung.

    Jedem Teilnehmer steht es frei den Lauf abzubrechen oder sich warm anzuziehen. Tut er dies nicht, handelt er eigentverantwortlich und muss damit leben/sterben.

    Es sollte jedem mündigen Erwachsenen zugemutet werden können, sich zusammenzureimen, dass es auf 3000m kalt werden kann und man besser nicht mit kurzer Hose rauflaufen sollte.

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  • hosenseidl
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    um das thema zu beenden, oder um weiter zu diskutieren ...

    http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7...rss_googlenews

    wie erwartet, ein freispruch.

    lg., michael

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  • Jahn
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von moerf Beitrag anzeigen
    Hauptverhandlung soll Verantwortung klären.
    Na da bin ich mal gespannt. jetzt übernehmen die Richter die Verantwortung dafür zu entscheiden, wer die Verantwortung für sich selber hat.

    Heut zu Tage wird doch viel zu viel veranstalten und zu wenig selber unternommen. Da stand ja wohl keiner mit der Peitsche und hat die da rauf gezwungen (und ihnen womöglich vorher noch den Strickpulli abgenommen).

    Ich will nur hoffen, dass die Veranstalter davon kommen. So werden die Leute in Zukunft mal nachdenken, was sie tun. IMHO wurden die Veranstalter im Jahr vorher wegen des Abbruches zivilrechtlich wegen Regress verklagt. Da braucht man wohl nix zu zufügen.

    PS: Ich hab mal einen Fall von bösen Lungenödem erlebt. Die Frau hat den Veranstalter verklagen wollen, WEIL sie runtergeschickt wurde und die Tour abbrechen musste.

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  • Egon
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Ich bin der Meinung das jede Diskussion über diesen Vorfall ; vor Abschluss des Verfahrens ; völlig sinnlos ist .

    Diese Geldstrafe entspricht rein der Strafrechtsordnung -
    erst dann wenn das Strafrechtliche abgeschlossen ist -

    wird Zivilrechtlich über alles weitere verhandelt

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  • moerf
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    So wie ich den Bericht verstehe sind die Veranstalter eben noch nicht "verknackt". Die Hauptverhandlung kommt ja noch.

    So schaut`s aus..

    Zitat:

    "Veranstalter wurde zu Geldstrafe verurteilt
    Der deutsche Veranstalter des Zugspitzlaufs wurde am Montag wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt.

    Da der Verteidiger des Berglauf-Veranstalters gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen Berufung eingelegte, kommt es nun zu einer Hauptverhandlung.

    Hauptverhandlung soll Verantwortung klären
    Nach dem Strafbefehl soll nun in einer Hauptverhandlung geklärt werden, wer die Verantwortung für den Tod der beiden Teilnehmer und die Verletzung der neun weiteren Läufer trage."

    Zitat Ende

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  • MountainFreak1983
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Ich finde es eigentlich traurig, dass der Veranstalter verurteilt wurde, denn jeder Teilnehmer sollte ein gewisses Maß an Eigenverantwortung übernehmen, und wenn man bei solchem Wetter nur mit kurzen Hosen und einem Shirt bekleidet auf die Zugspitze läuft, darf man sich auch nicht wundern wenn es zu Problemen kommt!!

    Genau aus dieser Problematik finden einige wirklich interessante Bergläufe schon gar nicht mehr statt... Schade eigentlich!!

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  • Blödfisch
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    [QUOTE]Der deutsche Veranstalter des Zugspitzlaufs wurde am Montag wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt. [\QUOTE]

    dreizehntausendfünfhundert Euro also für 2 Menschenleben.

    Ich weiß nicht ganz was ich dazu sagen soll.

    Einerseits hätte ich mit einem Freispruch leben können, damit die Eigenverantwortung wieder zunimmt. Mir wäre es lieber, wenn die Leute ihr eigenes Hirn benutzen würden, anstatt nachher einen Sündenbock zu suchen, der schuld ist, weil er sie vor ihren eigenen Handlungen hätte beschützen sollen.

    Andererseits denke ich mir, wenn schon verurteilen, dann den Umständen entsprechend. Klärt mich auf, aber ich dachte schon irgendwie dass fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bedacht wird. Immerhin sind zwei Menschen tot, weg, für immer. Das kann man doch mit Geld nicht aufwiegen. Ach ja, und 9 Verletzte sind im Preis ja auch noch inklusive.
    Da könnten ja Leute die über ein Vermögen/Bausparvertrag/... verfügen, auf die Idee kommen, dass man das Geld ja investieren könnte um die Schwiegermutter fahrlässig zu... na eh schon wissen.
    Also, kurzum, ich find 13500€ schockierend wenig.

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  • Lampi
    antwortet
    AW: Zwei Tote beim Zugspitzlauf

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    So wie ich den Bericht verstehe sind die Veranstalter eben noch nicht "verknackt". Die Hauptverhandlung kommt ja noch.
    1. Abwarten.
    2. Ungewisse Rechtsstreitigkeiten sprechen nicht für ein Geschäftsmodell. Oder möchtest Du einen Laden aufmachen der ständig mit Anwälten zu tun hat?

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