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Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

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  • Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

    Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt!

    Der Fall Kuno Kaserer hat die Südtiroler Bergführer fünf Jahre lang verunsichert. Kaserer war in zweiter Instanz verurteilt worden, im Schnalstal fahrlässig eine Lawine ausgelöst zu haben. Der OGH in Rom hat das Urteil bestätigt.


    Lawine ausgelöst:
    Der Oberste Gerichtshof in Rom hat nun in letzter Instanz das Urteil, acht Monate Haft auf Bewährung, bestätigt. Die Bergführer fragen sich nun, ob sie nach Unglücken in den Bergen künftig als Verbrecher dastehen werden.

    Bergführer Kaserer aus Partschins ist für aufregende Extremabfahrten bekannt. Vor fünf Jahren hatte Kaserer im Schnalstal bei einer Skiabfahrt in einer Felsrinne eine Lawine ausgelöst. Die Schneemassen stürzten auf die darunter liegende, zu dem Zeitpunkt gesperrte Schmugglerpiste. Verletzt wurde niemand.

    Bei der Suche nach möglichen Verschütteten wurden Kaserer die Handschellen angelegt. Zwei Tage saß er in Untersuchungshaft.

    Bergführer Kuno Kaserer: " Es war ein psychischer Schlag."

    Rechtlich komplizierter Sachverhalt:
    Dann baute sich ein rechtlich komplizierter Sachverhalt zusammen. Vom Bezirksgericht in Schlanders wurde Kaserer in erster Instanz freigesprochen. Der Richter berief sich auf Expertengutachten. Die sagten aus, dass Kaserer den Lawinenabgang nicht vorhersehen konnte.

    Ganz anders das Berufungsgericht:
    Die Experten waren nicht angehört worden, der Hausverstand hätte dem Bergführer sagen müssen, dass es gefährlich ist, befand der Richter. Acht Monate auf Bewährung und die Prozesskosten von rund 40.000 Euro wurden Kaserer aufgebrummt. Dieses Urteil wurde nun vom Kassationsgericht bestätigt.

    Selbstverantwortung jedes Einzelnen:
    Eine Lawinentafel, die damals auch an der Zufahrt zum Felshang stand, gilt international als Hinweisschild. Der Richter machte daraus ein Verbotsschild - zum Nachteil Kaserers.

    Michael Larcher aus Innsbruck, Sicherheitsbeauftrager im Oesterreichischen Alpenverein, zeigte sich in Bozen enttäuscht über das Urteil und appelliert einmal mehr an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen in den Bergen.

    Risikobereitschaft:
    Michael Larcher, OeAV-Sicherheitsbeauftrager: "Die Risikobereitschaft gehört zur Grundausstattung und gehört auch dazu, wenn wir in der Freizeit unterwegs sind, um uns zu erholen und Abenteuer zu suchen. Dafür müssen wir die Fähigkeit entwickeln und diese Selbstverantwortung mehr in den Mittelpunkt stellen."


    Berg kein rechtsfreier Raum:
    Dass der Berg nicht als rechtsfreier Raum gelten kann, das sehen die Bergführer ein. Dass Gerichte aber das Chaos in der Natur bändigen wollen, dafür gibt es bei Kuno Kaserer und bei seinen Bergführer-Kollegen nur Kopfschütteln.

    Quelle: orf.at
    Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

  • #2
    AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

    die sache scheint blöd gelaufen zu sein, man muss es aber im kontext sehen, in italien gibt es zz. hetzige diskussionen übers schifahren, sicherheit etc. so haben sie ja letztes jahr die strikte helmpflicht für unter 14-jährige auf schipisten eingeführt. abgesehen davon, ist die italiensiche rechtssprechung in der regel kaum nach österreich oder deutschland übertragbar (und das ist politsch betrachtet gut so).

    aber die sache mit der überfahrenen lawinenwarntafel würde bei uns mit ziemlicher sicherheit ähnlich gehandhabt werden, vielleicht keine handschellen, aber eine saftige rechnung.
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #3
      AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

      Zitat von a666
      aber die sache mit der überfahrenen lawinenwarntafel würde bei uns mit ziemlicher sicherheit ähnlich gehandhabt werden, vielleicht keine handschellen, aber eine saftige rechnung.
      Also das sehe ich keinesfalls so.
      Eine Lawinenwarntafel (die mit der Hand) ist wie schon angemerkt eine reine Hinweistafel (die oft auch im Sommer gar nicht entfernt wird), im Gegensatz zur "Abfahrt gesperrt"-Tafel, die ähnlich aussieht wie eine Fahrverbotstafel auf der Straße.
      Das Urteil ist einfach lächerlich, und offenbar von Leuten gefällt worden, die von der Materie keine Ahnung haben (und laut dem Bericht oben auch die Experten nicht gehört haben).
      Tiefschneekurse der Alpenvereine fahren laufend in solche Hänge ein, wo die Lawinenhinweistafeln stehen, und ich sehe nichts bedenkliches dabei (solang jemand dabei ist, der sich auskennt).
      Wenn ich das bis zum Ende durchdenke, müßte ich eigentlich sofort verhaftet werden, ich habe in meinem Leben sicher schon 10 oder 15 Lawinen ausgelöst (einmal sogar gemeinsam mit einem Diplomschilehrer in St.Johann im Rahmen einer Firmenveranstaltung). Offenbar hatte ich Glück, daß keine davon über eine (sogar gesperrte!) Piste gegangen ist, so wie in dem Fall oben.
      LG, bp
      Zuletzt geändert von blackpanther; 24.11.2005, 18:53.
      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

      Kommentar


      • #4
        AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

        @plackpanter

        ich finde es nicht verantwortungsvoll wenn jemand zehn lawienen (ich denke Du meinst richtige lawinen, nicht einen schneerutsch) ausgelöst hat und das auch noch offen kunttun muss!!! ich glaube es wäre zum vorteil aller, wenn Du uns mitteilen würdest wann und wo Du gedenkst auf tour zu gehen, damit wir dieses gebiet meiden können!!! Und ansonsten musst Du Dir mal überlegen wiso Du so heufig lawienen auslöst!!

        lg

        gmpf

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        • #5
          AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

          Zitat von gmpf
          ich finde es nicht verantwortungsvoll wenn jemand zehn lawienen (ich denke Du meinst richtige lawinen, nicht einen schneerutsch) ausgelöst hat und das auch noch offen kunttun muss!!! ich glaube es wäre zum vorteil aller, wenn Du uns mitteilen würdest wann und wo Du gedenkst auf tour zu gehen, damit wir dieses gebiet meiden können!!! Und ansonsten musst Du Dir mal überlegen wiso Du so heufig lawienen auslöst!!
          Hmm,
          was ist ein Schneerutsch, was eine Lawine? Und wegen was kann man verurteilt werden, und wer bestimmt das? Der inkompetente Richter?
          Ich hab das bewußt so geschrieben, und freue mich daß die Reaktion so schnell kommt.
          Natürlich sind das, was ich ausgelöst habe in den letzten 25 Jahren auf Schitouren, in meinen Augen nur Schneerutsche gewesen (auf jeden Fall bestimmt keine Großlawinen).
          Nur wie willst du das ausjudizieren?
          Als ich einmal die Privatries hinaufging, fuhr von oben jemand ein und löste einen "Schneerutsch" aus. Wenn dieser nicht 3 Meter neben mir vorbei gegangen wäre, sondern mich getroffen hätte, wäre ich mit Sicherheit mitgerissen worden. Das ist aber in manchen Touren ein unvermeidbares Problem, und das was ich als "Restrisiko" betrachte, und es würde mir niemals einfallen, dem oben Einfahrenden einen Vorwurf zu machen.
          Das dürfte aber nicht gängige Ansicht sein, denn schuld sind in der heutigen Zeit immer die anderen, und die werden prinzipiell mal geklagt.
          Wenn wir nun beginnen, auf Schitouren immer das Gesetzbuch im Rucksack haben zu müssen, dann wird es wirklich Zeit, in eine vernünftigere Gegend auszuwandern.
          LG, bp
          [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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          • #6
            AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

            Zitat von blackpanther
            Hmm,
            was ist ein Schneerutsch, was eine Lawine? Und wegen was kann man verurteilt werden, und wer bestimmt das? Der inkompetente Richter?
            Ich hab das bewußt so geschrieben, und freue mich daß die Reaktion so schnell kommt.
            LG, bp
            Mit der Fesststellung "der inkompetente Richter" tust du dir nichts Gutes. Der Richter urteilt nach der Gesetzeslage, er ist auch für Gerechtigkeit nicht zuständig.

            Für mich prallen da zwei Welten aufeinander:

            Zum Einen die Nutzung der Freiheit in der Natur mit allen Auswüchsen bis zu kurzzeitigen hirnlosen Trendsportarten und

            zum Anderen der vermehrte Willen des Beamtenaparates, inklusive Parlament als Zuträger, der alles und jedes REGELN möchte. Musterbeispiel: die gekrümmte Gurke der EU!

            Auf der Strecke bleibt die Erziehung zur Eigenverantwortung un das Einschalten des Hausverstandes.
            Liebe Grüße Gerhard



            Zum Sterben zu jung
            Zum Arbeiten zu alt
            Zum Wandern und Reisen top fit

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            • #7
              AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

              restrisiko hin oder her, ich würde nie in einen hang einfahren in dem sich jemand befindet und ich mir denken kann dass dieser hang nicht haltet. das ist verantwortungslos!!! lawine denke ich ist alles das was jemanden begraben kann

              lg

              gmpf

              Kommentar


              • #8
                AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                Zitat von blackpanther
                Also das sehe ich keinesfalls so.
                Eine Lawinenwarntafel (die mit der Hand) ist wie schon angemerkt eine reine Hinweistafel (die oft auch im Sommer gar nicht entfernt wird), im Gegensatz zur "Abfahrt gesperrt"-Tafel, die ähnlich aussieht wie eine Fahrverbotstafel auf der Straße.
                stimmt schon. aber ich denke halt doch dass man sich rechtlich darauf berufen kann. diese schilder stehen nämlich nicht nur dort wo es schigebiete gibt, hier unten ein beispiel aus Hall in Tirol (das schild ist ausgebleicht...). das ist unterhalb des Fallbach, hier donnern im winter einbrocken runter.

                servus, andré
                http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                • #9
                  AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                  Zitat von blackpanther
                  Hmm,
                  Als ich einmal die Privatries hinaufging, fuhr von oben jemand ein und löste einen "Schneerutsch" aus. Wenn dieser nicht 3 Meter neben mir vorbei gegangen wäre, sondern mich getroffen hätte, wäre ich mit Sicherheit mitgerissen worden. Das ist aber in manchen Touren ein unvermeidbares Problem, und das was ich als "Restrisiko" betrachte, und es würde mir niemals einfallen, dem oben Einfahrenden einen Vorwurf zu machen.
                  Nun gut, aber was ist wenn Du nun schön brav Deine Vorsichtsmaßnahmen einhältst (Entlastungsabstände etc.) und dann oberhalb von Dir fünf "wilde Hunde", die sich nichts sch.. und KEINE Vorsicht walten lassen, Dich dann mit einer Lawine oder von mir aus einem Lawienchen wirklich zuschütten?
                  Ich glaube nicht, daß mir das taugen würde...

                  Allerdings bin ich auch skeptisch, daß so ein, meiner Meinung nach, rücksichtsloses Verhalten per Gericht verhindert werden kann.
                  Ich denke, dass nur Bewußseinsbildung für das Abschätzen der Risken etwas bringt.
                  Leben heißt, nach der Wahrheit streben und alle Hindernisse mutig überwinden.
                  . . . Swami Sivananda

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                    Zitat von tonion
                    Mit der Fesststellung "der inkompetente Richter" tust du dir nichts Gutes. Der Richter urteilt nach der Gesetzeslage, er ist auch für Gerechtigkeit nicht zuständig.
                    Moment, nicht verwechseln:
                    Mit "inkompetent" meinte ich nicht juristisch inkompetent, sondern fachspezifisch (in diesem Fall Lawinenwissen). Der Richter hat die Pflicht, Experten zu Rate zu ziehen und auf sie zu hören, da er von der Sache nichts verstehen kann. Das wurde im oben erwähnten Fall nicht gemacht, wie aus dem Artikel zu lesen ist.

                    Zitat von gmpf
                    restrisiko hin oder her, ich würde nie in einen hang einfahren in dem sich jemand befindet und ich mir denken kann dass dieser hang nicht haltet. das ist verantwortungslos!!!
                    Das sehe ich ganz genau so. Davon war aber hier auch noch in keinem einzigen Posting die Rede. Auch bei dem Fall mit dem verurteilten Bergführer war das nicht so.

                    Zitat von gmpf
                    lawine denke ich ist alles das was jemanden begraben kann
                    Also dann gibts eigentlich kaum Schneerutsche, sondern nur Lawinen. Wie man in Walter Pause's "Der Tod als Seilgefährte" nachlesen kann, wurde ein Hüttenwirt von einem Böschungsrutsch von 15 x 5 Meter Größe verschüttet, konnte sich aufgrund unglücklicher Umstände nicht befreien und kam darin um.

                    Ich möchte hier übrigens abschließend auf meinem Recht bestehen, nach Abwägung der Gegebenheiten in einen Hang einzufahren, den ich nicht als hundertprozentig sicher einstufe, solange ich niemand anderen gefährde.

                    LG, bp
                    [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                      Zitat von cruiser23
                      Ich denke, dass nur Bewußseinsbildung für das Abschätzen der Risken etwas bringt.
                      Oh, ein Wissender aus der Prinz-Eugen Strasse (zumindest nach der Signatur).
                      Da gebe ich dir sehr recht. Wenn man statt Lawinen-Hype und Sensationsberichterstattung in vernünftige Ausbildung der Touristen auch seitens der Touristenvereine, der Beherbergungsbetriebe und der Schischulen investieren würde, so wie z.B. in Kanada, und in realistische Berichterstattung, dann wäre schon viel gewonnen.

                      Om, bp
                      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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                      • #12
                        AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                        Zitat von blackpanther
                        Ich möchte hier übrigens abschließend auf meinem Recht bestehen, in einen Hang einzufahren, den ich nicht als sicher einstufe, solange ich andere gefährde.
                        ja ja wenn man Hunger hat, schreckt man vor nichts zurück

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                          Zitat von Joa
                          ja ja wenn man Hunger hat, schreckt man vor nichts zurück
                          Koane Textentstellungen nit, bitte!
                          Sunst schrecken sich noch die "gschwind mal drüber leser".

                          LG, bp
                          [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                            @plackpanter

                            also ich finde, wenn ich wo raufgehe und jemand anderes eine lawine auslöst, die knapp neben mir vorbei geht, dann ist jener hang stark lawienengefärdet und somit ist es verantwortungslos in einen solchen hang hineinzugehen!!! meistens gibt es ja genügend ausweichziele;
                            zum hüttenwirt und seinem pech ein qubikmeter schnee kann schon mal über 90 kg wiegen; also bei nur einen halben meter schnee ein ganz tolles gewicht welches ich nicht verschieben möchte

                            gruß

                            gmpf

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                              Zitat von grmpf
                              also ich finde, wenn ich wo raufgehe und jemand anderes eine lawine auslöst, die knapp neben mir vorbei geht, dann ist jener hang stark lawienengefärdet und somit ist es verantwortungslos in einen solchen hang hineinzugehen!!!
                              Jo sicher.
                              Ich werde an dich denken, wenn ich den nächsten Firnrutsch in irgendeiner Ries auslöse.
                              LG, bp
                              [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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