Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wegefreiheit für Mountainbiker

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    [QUOTE=MuM.Koeppl;922107]
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Deiner Logik folgend müßte man das Autofahren dort ganz verbieten, weil schon wer mit 200 statt mit 100 gefahren ist.
    Aber wie schon zum Rauchverbot geschrieben - es macht überhaupt keinen Sinn Regelungen zu treffen, die nicht vernünftig handhabbar sind. Selbst Forststraßen gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen, breiten und Qualitäten, bis hin zu Rückegassen. Ein BRD-Bundesland fordert zum Fahren eine Mindestbreite von 1,5 m. Wo sind die zu messen? Im Durchschnitt? An der engsten Stelle? Vorher alles abgehen und nachsehen ob....... alles Käse, das gibt nur sinnlose Diskussionen.
    QUOTE]

    Im konkreten Beispiel von bahunepatti sollte einfaches Fair Play ausreichen:
    Nur geeignete Wege befahren.
    Fahre nicht querfeldein, um Erosionsschäden zu vermeiden. Benütze nur geeignete Straßen und Wege und respektiere lokale Sperrungen und Regelungen, um Konflikten mit Grundeigentümern, Wegehaltern und anderen Naturnutzern vorzubeugen.
    Ja und genau hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Was geeignete Wege sind, ist nicht konkret definiert und wird in der Regel nur durch das eigene Können bestimmt, bzw. eingeschränkt.
    Aber mit der Einhaltung der "Fair Play" Regeln kann man eigentlich nie was verkehrt machen.
    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      zu MuM.Koeppl: danke für Deine Zeilen,genau DAS ist es doch,was alle Diskussionen erst ausgelöst hat und diese (vielleicht) nie enden lässt :
      die Vernunft jedes Einzelnen,und das (unter Anderem) daraus entstehende sinnvolle Miteinander von Mensch und Natur,klingt sehr naiv-ist jedoch ,angewandt,eine gut funktionierende Lösung.

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Wieder hat Dr. Gürtler, der streitbarer Jagdpächter am Muckenkogel, eine MountainbikerIn auf frischer Tat ertappt, während er mit seinem Jäger gerade auf der "ORTUNG EINES BRUNFTHIRSCHEN" war.
          >> KLAGE AUF UNTERLASSUNG
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            so schaut´s aus ...

            1-P1070526.JPG

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Na wenn das der Herr Sigl sagt, werden wir natürlich folgen.
              Protest abgesagt, alle nach Hause gehn.

              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Gibt's schon einen Termin für die nächste Trutzpartie ?

                Hab den 'Rudi' noch so konsiliant in Erinnerung bei der Barbara Karlich (Mitte 2015) und jetzt das !

                Streitwert 15,000.- haha ..... Hirsch kostet so ca. 2.-/Kilo wenn man den Leichnam verscherbelt ...... Hirsche in der Brunft haben offensichtlich so um die 7,500 kg !

                Immer das blöde Argument man möge den Grundbesitzer fragen .... Vorschlag: Schreiben wir doch 100 Grundbesitzer an und fragen wir - bin ziemlich sicher dass zumindest 98 NEIN retour kommen !

                1) ÖBF
                2) Meyr-Mellnhof (die Salzburger Linie)
                3) Meyr-Mellnhof ( Die Steirer)
                4) Esterhazy
                5) Montecuccoli
                6) Die Wegegemeinschaft Riesachtal
                7) Liechtenstein
                8) Coy
                9) Gemeinde Wien
                10) ..... usw.

                Toi,Toi,Toi !
                Zuletzt geändert von w56; 28.02.2016, 23:45.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  War es gestern schon ein bissal spät...

                  Ich glaub jetzt zwar nicht, dass die Familien Croy und Mayr-Melnhof sich grämen werden, da sie deinen Beitrag vermutlich eh nicht lesen. Wenn du allerdings ernst genommen werden möchtest, solltest du dich schon um die richtige Namensschreibung bemühen.

                  Zum zweiten - den Begriff Leichnam gibt es im Tierreich nicht und wäre in dem Zusammenhang ohnehin das falsche Wort.
                  Zuletzt geändert von feiN; 29.02.2016, 10:20.
                  It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                  Norbert

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    allzu...
                    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                    ... ernst genommen werden ...
                    ...darf unsere Thema auch nicht
                    legal biken - auch in Österreich:
                    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                    www.upmove.eu/legalbiken

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                      War es gestern schon ein bissal spät...

                      Ich glaub jetzt zwar nicht, dass die Familien Croy und Mayr-Melnhof sich grämen werden, da sie deinen Beitrag vermutlich eh nicht lesen. Wenn du allerdings ernst genommen werden möchtest, solltest du dich schon um die richtige Namensschreibung bemühen.

                      Zum zweiten - den Begriff Leichnam gibt es im Tierreich nicht und wäre in dem Zusammenhang ohnehin das falsche Wort.
                      Durch den Einbau von ein paar falsch geschriebenen Namen und die Verwendung eines fachlich deplatzierten Begriffes gibt es klarerweise Repliken ..... damit bleibt das Thema unter "Aktuelles und Diskussionen" immer weit vorne und es gibt immer wieder Aufrufe ! Genau so funktioniert Lobbying - Geiz ist geil oder es ist halt verdammt hart der Beste zu sein, dafür sicherlich fein so zu sein !

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Im NÖ-Kurier am 29.2.2016:

                        Hier zum Nachlesen
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Auch wenn es für die geklagte Radlerin unangenehme Folgen hat, muss man diesem selbsternannten Tierschützer (per Abschuss) in dunkelgrün ja direkt dankbar sein, dass er die ganze Lächerlichkeit seiner Behauptungen (nicht er mit seinem lärmenden und abgasproduzierenden Geländewagen, sondern der/die Radfahrer/in beunruhigt die Wildtiere) ins Rampenlicht rückt und das Thema so wieder zumindest über Monate in der Presse vertrteten sein wird. Seine Jagdkollegen werden es ihm danken - die Radler auf jeden Fall

                          Geradezu kabarettreif ist ja auch seine Aussage, er wollte mit dem Auto die "Ortung eines Brunfthirschen" vornehmen
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zwei Dinge sind dabei noch sehr eigenartig - Die Brunftzeit ist beim Rothirsch Mitte September bis Ende Oktober (max. Mitte November) und darüber hinaus ist seit 1.1. Schonzeit für Hirsche!

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Der Vorfall war vorigen Herbst(22.9).
                              Nach längerem Schriftverkehr (siehe Download bei Artikel) kommt er jetzt zur Verhandlung.
                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Trek-Bycicles Chef fordert aktive Teilnahme der Bikeindustrie an der Interessenvertretung der Mountainbiker!

                                Dazu präsentiert er vier Fragen, an denen sich jedes Unternehmen der Branche hinsichtlich ihres diesbezüglichen Engagements prüfen soll. Wir wollen hier die Frage 2 besonders herausstreichen:

                                Frage 2:
                                "Würden lokale oder nationale Fahrrad-Interessensvertretungen bestätigen, dass ihre Firma deren Anstrengungen unterstützt?"

                                ...

                                http://www.bicycleretailer.com/inter...?#.Vtf_1ZzhBhE
                                Zuletzt geändert von AndiPS; 03.03.2016, 10:26.
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X