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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bahunepatti Beitrag anzeigen
    zum Foto oben...genau-ist mir begegnet... und leider auf der schönen Berghütte,in welcher ich gearbeitet habe,sind auf den Hüttengipfel (Schild:nicht für Biker !) so gut wie alle Radler rauf-trotz Rad-Abstellplatz ! Auch die Rückfahrt ins Tal dann gern auf reinen Wanderwegen ! Trotz Verbotsschild und guten Radlerwegen ! Schade !
    und?
    warum schade?

    hat wer schaden erlitten?
    hats weh getan?
    is was hin worden?

    jetzt erklär mir mal, was daran so böse ist, dass du jeden satz mit wut-, äh, rufzeichen enden lassen musstest.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      und?
      warum schade?

      hat wer schaden erlitten?
      hats weh getan?
      is was hin worden?

      jetzt erklär mir mal, was daran so böse ist, dass du jeden satz mit wut-, äh, rufzeichen enden lassen musstest.
      problem war ja nur, dass da günther keinen gscheiten radabstellplatz gfunden hat
      live your life - dream your dream

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Gestern veröffentlichte die Kronen Zeitung diesen Leserbrief.
        Was soll man davon halten?

        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Was mir bei der Thematik so aus der "Ferne" auffällt ist, dass sich die Diskussion immer mehr in Richtung Freigabe der Forststrassen fokusiert. Ziel sollte aber doch die generelle Wegefreiheit für MTBer sein, oder?
          Bierinduziertes Brainstorming
          setxkbmap -option ctrl:nocaps

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
            Was mir bei der Thematik so aus der "Ferne" auffällt ist, dass sich die Diskussion immer mehr in Richtung Freigabe der Forststrassen fokusiert. Ziel sollte aber doch die generelle Wegefreiheit für MTBer sein, oder?
            Richtig. Aber Österreich ist (leider) anders, hier steht man eben auf "wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass - Löungen", die man stolz als "Kompromiss" bezeichnen kann, die aber gleichzeitig neue, vermeidbare Konflikte begründen. Ein großes Vorbild dafür wäre z.B. das Rauchverbot in Gaststätten....
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Ziel von upmove ist die Freigabe von Forststraßen und Wegen.
              Ziel von AV, NF, und ALLEN anderen sind die Forststraßen.
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                Ziel von upmove ist die Freigabe von Forststraßen und Wegen.
                Ziel von AV, NF, und ALLEN anderen sind die Forststraßen.
                Beide Ziele sind natürlich unterstützenswert. Die Frage stellt sich aber schon, ob man auf biegen und brechen alles fahren muss wie das Beispiel von bahunepatti zeigt. Es liest sich schon so dass sich hier z.B. ein Hüttenwirt Gedanken über die Machbarkeit des Miteinanders gemacht hat. Leider hat er die Hütte/Tour/Berg nicht verraten.
                Ein "was mogst denn I hob ja eh nix hi gmacht" ist halt auch Einstellungssache, mit 200 durch a 100ér Beschränkung muss ja auch nicht unmittelbar etwas zerstören.
                Ps: auch in Deutschland bestehen Verbote und ist nicht alles legal fahrbar was in entsprechenden Foren als super Trail gepostet wird.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von MuM.Koeppl Beitrag anzeigen
                  Ein "was mogst denn I hob ja eh nix hi gmacht" ist halt auch Einstellungssache, mit 200 durch a 100ér Beschränkung muss ja auch nicht unmittelbar etwas zerstören.
                  Deiner Logik folgend müßte man das Autofahren dort ganz verbieten, weil schon wer mit 200 statt mit 100 gefahren ist.

                  Aber wie schon zum Rauchverbot geschrieben - es macht überhaupt keinen Sinn Regelungen zu treffen, die nicht vernünftig handhabbar sind. Selbst Forststraßen gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen, breiten und Qualitäten, bis hin zu Rückegassen. Ein BRD-Bundesland fordert zum Fahren eine Mindestbreite von 1,5 m. Wo sind die zu messen? Im Durchschnitt? An der engsten Stelle? Vorher alles abgehen und nachsehen ob....... alles Käse, das gibt nur sinnlose Diskussionen.

                  Und für NichtMTBler: Leiht euch ein MTB aus und versucht einen Weg zu fahren, der Euch überfordert. Dann wißt ihr, das man das freiwillig kein zweites Mal macht. Ist wie beim Klettern - man kanns oder ist gleich herunten.
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Folgender Bericht aus einer alten Vereinszeitung zeigt, mit welchen Widerständen Wanderer und Bergsteiger früher zu kämpfen hatten.

                    In diesem Thread vielleicht offtopic, aber ersetze...
                    Wandern durch Radfahren,
                    Wanderweg durch Forststraße
                    und 1909 durch 2016...
                    ... und man stellt fest: eigentlich hat sich gar nicht so viel geändert!

                    **********

                    Ein vereiteltes Wegverbot aus "DER NATURFREUND", Heft 6, 15.Juni 1909, XIII. Jahrg.von Georg Aigner, Linz

                    [...]
                    Die Sektion Linz des Österreichischen Touristenklubs hat auf dem Großen Priel ihr Schutzhaus und ihr Arbeitsgebiet. Im eigenen Interesse und im Interesse des Fremdenverkehrs war sie gezwungen, gegen den Besitzer des Prielergutes, Herrn Bachmann, den Weg des Kampfes zu betreten, da friedliche Verhandlungen nicht zum Ziele führten. Der genannte Herr wollte den Servitutsweg, der über seine Besitzung auf den Kleinen Priel führt, absperren und die Begehung desselben von seinen Launen abhängig machen. Die Sektion Linz des Österreichischen Touristenklubs setzte sich mit der Gemeinde Hinterstoder und mit anderen berufenen Körperschaften ins Einvernehmen und versicherte sich deren Hilfe, dann wurde für den 20.September eine Trutzpartie angekündigt.
                    [...]
                    Eben waren wir im Begriff, das Prielergut zu passieren, da trat Herr Bachmann aus der Türe und fragte wohin wir wollten.
                    "Auf den Kleinen Priel", schallte es ihm entgegen.
                    "Ja, meine Herren", begann der Wegverbieter, "kommen Sie ein andermal, heute kann ich das nicht erlauben, weil ich Jagdzeit habe und da darf mir das Wild nicht verscheucht werden."
                    Nachdem er sah, daß sein Verbot nichts fruchte, erklärte er uns alle, soferne wir den Weg fortsetzen würden, wegen Besitzstörung zu klagen und erbat sich zu diesem Behufe unsere Adressen, die ihm bereitwilligst ausgefolgt wurden.
                    [...]
                    ... empor, bis wir den gewöhnlichen Weg erreichten. Hier fanden wir das erste Zeichen des Wegverbotes; auf einer frisch gestrichenen Tafel standen die Worte: "Aus Jagdrücksichten verbotener Weg".
                    [...]
                    Nun ging's über den steilen Grat empor, zuerst über Schutt, dann durch ein dichtes Geflechte von Legföhren zu einem südwestlichen Seitengrat des Kleinen Priel, über welchen wir nach kurzer Kletterei über ein Trümmerfeld von Gesteinsblöcken die grasbewachsene Spitze erreichten.
                    [...]
                    Auf demselben Wege, den wir zum Aufstieg benützten, wurde der Abstieg angetreten.
                    [...]
                    Nun ging's im raschen Tempo auf schattigem Wege zur Prielerreith, wo uns zwei unserer Gefährten, die hier zurückgeblieben waren, die Mitteilung machten, daß der Jäger über uns an seinen Herrn Bericht erstattet habe. Als wir nun an dem letzteren, der in Gesellschaft seiner Frau und ses Jägers war, vorbei wollten, teile er uns sehr aufgeregt mit, sein Jäger habe ihn benachrichtigt, daß wir durch mutwilliges Steineablassen, sowie durch Schreien und Johlen etwa 30 bis 40 Stück Gems- und Hirschwild aus seinem Jagdgebiete über die Grenze gejagt hätten. Wir waren starr vor Erstaunen ob dieser Lüge
                    [...]
                    Herr Bachmann beklagte sich auch ferner, daß wir seinen neu angelegten Reitsteig benutzt hätten. Wir wiesen des Jägers faustgroße Lüge energisch zurück und entfernten uns.
                    [...]
                    Einige Wochen waren ins Land gegangen, da bekamen sieben von den damaligen Prielbesuchern die Anklageschrift zugestellt, worin wir wegen Störung im ruhigen Besitze des Prielergutes und
                    insbesondere wegen Begehung der Wege auf den Kleinen Priel belangt wurden. Es wurde beantragt, uns das eigenmächtige Begehen der Prielerwege gerichtlich zu untersagen und uns zum Ersatze der Prozeßkosten ungeteilter Hand zu verurteilen.
                    Die Sektion Linz des Österr. Touristen-Klubs nahm die juridische Durchfechtung der ganzen Angelegenheit auf sich...
                    [...]
                    Zum Glück für unsere Taschen entschied das Gericht anders: Herr B. mußte einen Weg auf den Priel freigeben, während jedem der steitenden Teile aufgetragen wurde, die eigenen Prozeßkosten zu bezahlen.
                    [...]
                    Der Sektion Linz des Österr. Touristen-Klubs aber gebührt für ihr energisches Eintreten in Sachen dieses Wegverbotes der Dank aller Naturfreunde und Bergsteiger.

                    derNaturfreund1909.pdf

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Exzellent!
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                        Exzellent!
                        in der Tat! Nur entscheiden die Gerichte heutzutage und im Fall des Austausches Wanderer <-> Radfahrer leider in der Regel anders...

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          @baum: genial

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                            und?
                            Warum schade?

                            Hat wer schaden erlitten?
                            Hats weh getan?
                            Is was hin worden?

                            Jetzt erklär mir mal, was daran so böse ist, dass du jeden satz mit wut-, äh, rufzeichen enden lassen musstest.
                            -hä ??

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              bestraf sie ordentlich

                              bestaf.jpg

                              es gibt unterschiedliche Gelüste

                              bestraft Sie die Anderen
                              Zuletzt geändert von auon; 02.02.2016, 23:14.
                              so weit woar i no nie

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von auon Beitrag anzeigen
                                bestraf sie ordentlich

                                [ATTACH]532646[/ATTACH]

                                es gibt unterschiedliche Gelüste

                                bestraft Sie die Anderen
                                Genau! Ich bin auch für mehr Polizei auf den Wanderwegen, damit auch Polizisten/innen in gesunder Umgebung arbeiten können.
                                Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                                Kommentar

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