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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    OK, falls die aktion Wirkung zeigt, werden wir uns darum auch kümmern!
    Danke, bike&ski - sehr aufmerksam, danke für die Mitarbeit
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      OK, falls die Aktion Wirkung zeigt, werden wir uns darum auch kümmern!
      Danke, bike&ski - sehr aufmerksam, danke für die Mitarbeit
      Zuletzt geändert von AndiPS; 04.12.2014, 06:30.
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        bzw. sollte es auf "Kraftfahrzeuge" geändert werden (der § umfasst zwar Fahrräder, aber keine zweispurigen Fahrzeuge)

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Die Änderung wird ganz so nicht durchgehen können, weil man dann ja querfeldein abseits von Wegen auch fahren dürfte. Da müsste wohl noch eine Einschränkung auf "geeignete Wege" (denkbare Formulierung) ergänzt werden.

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            FrieRadler


            Helmut Friessenbichler (aka "Fri") berichtete schon einige Male von seinen Radtouren und den damit verbundenen Abenteuern mit Polizei, Grundbesitzern und Politikern.

            Hier ist eine neue Episode: Bundeskanzler kann nix machen!
            Zuletzt geändert von AndiPS; 04.12.2014, 20:23.
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Ich denke, darüber besteht eh Einigkeit, dass es auf "Wege" eingeschränkt sein soll, egal ob z.B. im Wald oder über der Baumgrenze. Im Wald gilt ohnehin die Einschränkung durch das Forstgesetz.

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                Simon einer jener Mountainbiker der am Muckenkogel vom Jagdpächter auf Besitzstörung und Unterlassung verklagt wurde berichtet.

                Liebe Leute!

                Mein Name ist Simon Tischhart und ich bin einer der Beklagten des Mountainbikerprozesses. Aufgrund einiger Ungerechtigkeiten, die zurzeit am Muckenkogel stattfinden und weiterer Anzeigen gegen mich und andere, möchte ich in aller Öffentlichkeit einige Dinge dazu sagen.

                hier weiter lesen...
                Zuletzt geändert von AndiPS; 06.12.2014, 10:56.
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                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                  Helmut Friessenbichler (aka "Frie") berichtete schon einige Male von seinen Radtouren und den damit verbundenen Abenteuern mit Polizei, Grundbesitzern und Politikern. Heute hat er einen Brief bekommen, den er uns nicht vorenthalten will:

                  Der Peter Kalteis,Bgm.Weinburg/Pielachtel, Ehrenvorsitzender Naturfreunde NÖ, ist nicht nur ein hervorragender Bergsteiger (8000er Mann), sondern auch einer, der Mut hat und sich etwas zu sagen traut. Den folgenden Brief hat er nicht nur mir geschrieben, sondern auch dem Herrn Bundeskanzler, dem Generalsekretär der Naturfreunde und einigen Landtagsabgeordneten seiner eigenen Partei:


                  Liebe Freunde!

                  Ich versuche das möglichst freundlich zu formulieren, aber wie könnte ich das treffender sagen als "ich habe die Schnauze voll".
                  weiter hier...
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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Sehr treffende Worte. Kann mich 100 % anschließen. Danke!

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                      Helmut Friessenbichler (aka "Frie") berichtete schon einige Male von seinen Radtouren und den damit verbundenen Abenteuern mit Polizei, Grundbesitzern und Politikern. Er wollte uns vor Weihnachten noch einen versöhnlichen Kommentar ins Magazin schreiben, leider ist der Muckenkogel gekommnen:

                      Ich bin in Wilhelmsburg zu Hause, rund 15 Kilometer vom „Brennpunkt“ Muckenkogel entfernt. Und ich erzähle euch nun etwas über diesen Berg: Der Muckenkogel mit der Hinteralm ist der erste richtige Berg vor der 50.000 Einwohner zählenden Stadt St. Pölten. Auf seinen Gipfel führt ein Sessellift, der sich grad so am Leben erhalten kann – vielleicht auch nur deswegen, weil der Abbau des Liftes zu teuer kommt.
                      weiter hier...
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                        Wildkameras - ausschließlich zum Zweck der Wildbeobachtung !

                        Es fragt sich nun, um welches jagdbare Wild es sich hierbei handelt.

                        Wo? Muckenkogel
                        Wer? Gürtler

                        Bei der Datenkommision wurden zumindest einige Wildkameras gemeldet, dies aber mit obigen Zusatz.
                        Das die Bilder dann auch als Beweismaterial bei Verwaltungsanzeige und Exekution verwendet worden sind ist eine andere Sache.

                        Folgende Fragen stellen sich hiermit schon sehr eindringlich:
                        Warum muss es Wildkameras überhaupt geben?
                        Welches Wild treibt sich vorzugsweise auf Forststrassen herum?
                        Warum müssen wir uns das gefallen lassen?
                        Warum schaut das Stift Lilienfeld nicht nur zu, sondern zeigt über eigene Forstbeauftragte Mountainbiker ebenfalls an?

                        Für alle die immer noch meinen, man kann sich alles auf lokaler Ebene ausmachen.
                        Denkt mal drüber nach. Dr. Gürtler ist nicht der einzige der alle Möglichkeiten ausnutzt um gegen erholungssuchende Mountainbiker vorzugehen.

                        Darum mach mit bei #legalbiken auch in Österreich.

                        www.upmove.eu/legalbiken
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                          Bei der Datenkommision wurden zumindest einige Wildkameras gemeldet, dies aber mit obigen Zusatz.
                          Das die Bilder dann auch als Beweismaterial bei Verwaltungsanzeige und Exekution verwendet worden sind ist eine andere Sache.
                          Das ist aus Datenschzutzrecht sicher nicht unproblematisch. Einfach mal unverbindlich bei der Datenschutzbehörde anfragen; im Extremfall muss man dann aber uU selbst den Errichter gerichlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Finde es schon arg, dass da mit "Wildkameras" einfach Leute ohne Wissen gefilmt werden! Darf man eigentlich illegal aufgehängte Kameras dann auch illegal entfernen auch?

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                würde sagen: eher nein!
                                aber diese sache ist sicher hier noch nicht zu ende - wir halten euch wie immer am laufeneden!

                                seit ihr schon alle registriert?
                                hier könnt ihr zeigen, dass ihr gegen diese umtriebe seit!

                                www.upmove.eu/legalbiken
                                Zuletzt geändert von AndiPS; 17.12.2014, 06:04.
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

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