Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Ist das Ende der Freiheit beim Schitourengehen erreicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Ist das Ende der Freiheit beim Schitourengehen erreicht?

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    Wieviel zahlst Du für eine Bergekostenversicherung im Jahr? wer zahlt den Rest wenn die Rechnung kommt?
    Das gleiche gilt bei einer Unfallversicherung....

    tch
    Echt jetzt? Was soll das denn werden?
    Wollen wir diskutieren, ob die Versicherungsmathematiker die voraussichtlich anfallenden Kosten korrekt auf die voraussichtliche Anzahl der Versicherungskunden aufgeteilt haben? Oder meinst Du, ich soll im Fall des Falles die Unfallkosten lieber selber tragen, bevor ich die Versicherungsleistung in Anspruch nehme, zum Wohle der Versicherungsgesellschaft? Oder glaubst Du, dass es irgendeine medizinische Leistung, Bergung, Hubschrauberflug etc. um sonst gibt? Die Rechnung kommt immer! Ohne Versicherung zahlst Du das aus der eigenen Tasche, den Kostenanteil der die Versicherungsleistung übersteigt sowieso. Oder meinst Du man vor dem Versorgen erst mal klären soll, ob es sich nicht doch um einen versicherungs-, mittel- und obdachlosen Bergsteiger handelt, von dem nach einem Unfall, ggf. nichts zu holen ist und dann halt den Rettungseinsatz abbrechen? Oder meinst Du, dass es Freaks gibt, die sich regelmäßig kopfüber irgendwo runterwerfen, um sich an den Unfallfolgen und Notfallleistungen zu erfreuen?
    Ich weiß nicht worauf du hinauswillst!
    Zuletzt geändert von SnowClimber; 06.03.2015, 10:13.

    Kommentar


    • #32
      @snow climber: +1

      Kommentar


      • #33
        AW: Ist das Ende der Freiheit beim Schitourengehen erreicht?

        Zitat von tch Beitrag anzeigen
        Der Thread ist geil... sieht man doch deutlich worum es dem einzelnen geht....
        Jeder kann seine persönliche Freiheit natürlich mißbrauchen. Doch alles reglementieren, weil Einzelne sich falsch verhalten? Und werden genau die, die man damit erreichen will, sich an solche Regeln halten? Wohl kaum.

        Das ist wie beim Autofahren. Erwiesenermaßen verursachen Fahrer unter 25 Jahren weit überdurchschnittlich viele Verkehrsunfälle. Soll man also dieser Gruppe das Autofahren verbieten?

        Solche Verbote fordern gewisse Leute nur heraus. Aktuell wird in Deutschland der Fall von zwei Gafitti-Sprayern diskutiert, die in Singpur einsitzen und zu Stockhieben verurteilt wurden. Singapur ist wegen seiner drakonischen Strafen ein Hotspot der Sprayer-Szene. Wer sich da traut, ist der King.

        Natürlich sind manche Äußerungen hier überzogen - der Untergang des Abendlands steht mit oder ohne Verbot nicht unmittelbar bevor. Es ist halt wieder mal ein Aufregerthema, weil erneut was reglementiert werden soll. Wir lassen es uns in D/AT ohnehin gefallen, daß unser Leben stark reglementiert wird. Schaut mal in die USA, wie da die Emotionen über Obama-Care hochschießen. Da wird man gezwungen, eine Krankenversicherung abzuschließe, um im Krankheitsfall nicht elend verrecken zu müssen. Unglaublich!

        Kommentar


        • #34
          AW: Ist das Ende der Freiheit beim Schitourengehen erreicht?

          Ich hab das eher so verstanden, daß tch befürchtet, die Versicherungen würden zunehmend als Lizenz zum Hirnausschalten mißverstanden.

          Und ganz unrecht hat er da ja nicht. Betrifft nicht nur die Versicherungen sondern auch die ganze Sicherheitsausrüstung vom Handy bis zum Airbag.
          Wenn ich mir da manch aktuelle Posts nur hier im Forum anschau, beschleicht mich das Gefühl, manche wollen Darwin überprüfen.

          Ich halte vom hier diskutierten Verbot ab LWS XY ja auch nichts. Und jeder sollte das Recht haben zu scheitern, solange er niemand andern dabei mitnimmt.
          Aber eine Regreßmöglichkeit im Fall von grober Fahrläßigkeit würde bei manchen vielleicht nicht schaden.

          Leute sind eben am ehesten übers Geldbörserl erziehbar, ist ein alter Hut.

          Zitat von SnowClimber Beitrag anzeigen
          ... Oder meinst Du, dass es Freaks gibt, die sich regelmäßig kopfüber irgendwo runterwerfen, um sich an den Unfallfolgen und Notfallleistungen zu erfreuen? ...
          Stell die Frage anders.

          10 Leute stehen oben vor einem Hang. Der Hang hat 35 Grad, LWS 3, Hang leeseitig. In den Tagen zuvor gab es ~20cm Neuschnee. Tagsüber vielleicht -5°, nachts kälter. Herrliche Schneeverhältnisse. Eine Umfahrung würde 1 Stunde kosten.

          Nun 2 Möglichkeiten:

          1.) alle sind vorbildlich ausgerüstet. Handy, Mehrkanalpieps (sogar geübt), Schaufel, Sonde, Airbag. Bergekostenversicherung haben alle. Wieviele fahren in den Hang?

          2.) Handy hat keiner, Pieps genausowenig, auch keinen Airbag. Auch keine Versicherung. Nur Begeisterung für die Berge und an guadn Schmäh. Wieviele fahren in den Hang?

          Die Chance, daß im Fall 1 deutlich mehr fahren als im Fall 2, weil hier die Folgen bei einer Lawine fataler wären, sehe ich als groß.
          Und dazu brauchts keine Freaks, die ganz normale Psychologie, der wir alle unterliegen, reicht da schon. Stichwort Risikokompensation.

          lG
          BCM
          Zuletzt geändert von BCM; 06.03.2015, 11:26.
          Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

          Kommentar


          • #35
            AW: Ist das Ende der Freiheit beim Schitourengehen erreicht?

            Zitat von SnowClimber Beitrag anzeigen
            Echt jetzt? Was soll das denn werden?
            Wollen wir diskutieren, ob die Versicherungsmathematiker die voraussichtlich anfallenden Kosten korrekt auf die voraussichtliche Anzahl der Versicherungskunden aufgeteilt haben? Oder meinst Du, ich soll im Fall des Falles die Unfallkosten lieber selber tragen, bevor ich die Versicherungsleistung in Anspruch nehme, zum Wohle der Versicherungsgesellschaft? Oder glaubst Du, dass es irgendeine medizinische Leistung, Bergung, Hubschrauberflug etc. um sonst gibt? Die Rechnung kommt immer! Ohne Versicherung zahlst Du das aus der eigenen Tasche, den Kostenanteil der die Versicherungsleistung übersteigt sowieso. Oder meinst Du man vor dem Versorgen erst mal klären soll, ob es sich nicht doch um einen versicherungs-, mittel- und obdachlosen Bergsteiger handelt, von dem nach einem Unfall, ggf. nichts zu holen ist und dann halt den Rettungseinsatz abbrechen? Oder meinst Du, dass es Freaks gibt, die sich regelmäßig kopfüber irgendwo runterwerfen, um sich an den Unfallfolgen und Notfallleistungen zu erfreuen?
            Ich weiß nicht worauf du hinauswillst!

            Deine Frage war......Wo zahlt denn da bitte "die Gesellschaft"?

            Die Gesellschaft zahlt immer, leider auchfür solche die ein Brett vor dem Kopf haben

            tch

            Kommentar

            Lädt...
            X