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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Unterberg - Tourengeherkarten

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  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

    @Marcus:
    Noch einmal zur Klarstellung, - es beraubt dich auf der Gerlitzen niemand des Wegerechtes! Hab ich ja schon geschrieben. Du darfst deinen Wanderweg rauf und auch wieder runtergehen, ganz ohne Gebühr (und das ist ja der Unterschied zum Unterberg!). Wennst skifahren willst (und damit mein ich nicht auf einem Wegerl mit Ski runterrutschen oder mich durch dichten Wald quälen) musst aber zahlen wie alle anderen auch. Darin kann ich nix Böses erblicken, - es geschieht ja freiwillig. Wogegen ich eine PARKgebühr (!) von 5,- pro Person (!) und Drehkreuze für den Zutritt wie am Unterberg als echte Abzocke empfinde! Weil dort kann ich ja gar nicht anders wenn ich auf den Berg rauf will!

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    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

      Zitat von Artis Beitrag anzeigen
      ... es beraubt dich auf der Gerlitzen niemand des Wegerechtes ...
      Mich beraubt auf der Gerlitzen auf keine Fall jemand - weil ich dort ja nie hinkomme...

      Trotzdem bezweifel ich auch diesem Fall sehr, das eine "Tourengeher-Maut", so wie auf der Hompage "vorgeschagen", rechtlich haltbar bzw. durchsetzbar ist. Wer mit Ski am Rande der Pisten aufsteigt, der muss fast sicher in Wirklichkeit NICHT zahlen, weil dort schon das Forstgesetz gilt - und für die eine oder andere Pistenüberquerung gibt's ein Wegerecht.
      Wo man dann genau auch ohne Ticket abfahren darf und wo möglicherweise nicht, das kann ich als Ortsunkundiger nicht beurteilen - ist aber sicher auch auf der Gerlitzen eine spannende Frage.

      Eine "Parkgebühr" am Unterberg hingegen wird - so wie sonst auch fast überall - haltbar sein, wenn sie entsprechend angelegt ist, eine Tourengeher-Maut ebenfalls nicht.

      LG,
      M
      Zuletzt geändert von MarcusW; 03.12.2014, 15:44.

      Kommentar


      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

        Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
        Eine "Parkgebühr" am Unterberg hingegen wird - so wie sonst auch fast überall - haltbar sein, wenn sie entsprechend angelegt ist, eine Tourengeher-Maut ebenfalls nicht.
        LG,
        M
        ich bin kein Jurist, aber eine Parkgebühr gilt für das Fahrzeug und nicht für die Insassen, da ist die Rechtsgrundlage für mich fraglich. Ich bin ja kein Auto und stell mich auch dort nicht ab. Und am Unterberg geht's ja um den Zutritt mittels Drehkreuz für die Personen! Egal womit sie dort hingelangen. Parkplätze kann man mittels Schranken zum an und abfahren versehen, - aber den Zutritt für Fußgeher?

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        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

          Zitat von Artis Beitrag anzeigen
          ...eine Parkgebühr gilt für das Fahrzeug und nicht für die Insassen, da ist die Rechtsgrundlage für mich fraglich...
          Das hab' ich vorhin mit "entsprechend angelegt ..." gemeint.

          Für Parkflächen gilt allerdings das Forstgesetz fast nie und ein Wegerecht kann dort auch meist niemand geltend machen. Somit hat ein Grundeigentümer oder Pächter hier deutlich mehr "Gestaltungsfreiraum" bei der Form der "Bewirtschaftung".

          Im übrigen halte ich 7000+ Hits bei diesem Thema hier auch schon für einen kleinen "Erfolg"!
          Zuletzt geändert von MarcusW; 03.12.2014, 16:06.

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          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

            Bitte die Parkgebühr am Unterberg gilt inzwischen für ein Auto (bis 5 Personen = € 5) siehe Antwort 148 !!! Sonst wird hier um des "Kaisers Bart" diskutiert.
            LG
            der 31.12.
            Zuletzt geändert von slunecka; 03.12.2014, 16:50.

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            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

              Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
              Bitte die Parkgebühr am Unterberg gilt inzwischen für ein Auto (bis 5 Personen = € 5) siehe Antwort 148 !!! Sonst wird hier um des "Kaisers Bart" diskutiert.
              LG
              der 31.12.
              Aber nur, wenn man keine Schneeschuhe oder Tourenski mithat, oder gibt's schon wieder was Neues?

              Kommentar


              • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                Bitte die Parkgebühr am Unterberg gilt inzwischen für ein Auto (bis 5 Personen = € 5) siehe Antwort 148 !!! Sonst wird hier um des "Kaisers Bart" diskutiert.
                LG
                der 31.12.
                Das ist definitiv FALSCH - bitte die HP genau lesen
                Siehe Preise / Tageskarte / Tourengeher,Schneeschuhgeher ...(Parkplatzgebühr) / Button i - Information: Der Erwerb ... usw.... Parkplatzgebühr pro Person und Tag

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                • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                  Weiter unten heißt es aber "Sonstiges - Parkplatzgebühr pro PKW" 5 €, mit dem Hinweis "inkludiert für Fußgeher bis zu 5 Zutrittskarten". Daher ja auch die Frage von Artis, was denn einen Fußgänger mit Schneeschuhen von einem ohne unterscheidt ... insgesamt sollte die HP das mE deutlicher kommunizieren.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                    mit Sportgerät - Tarife von "oben" (Tageskarte)
                    ohne Sportgerät - Tarife von "unten" (sontiges)

                    Auskunft nach tel. Rückfrage vor ca. 10 Tagen bei einem Herrn P.

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                    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                      Absolut logisch & dementsprechend gehört das Gesetz auch entsprechend abgewandelt. Anno dazumal wurde dieser Wahn anscheinend nicht berücksichtigt / war nicht absehbar.

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                      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                        Inzwischen 190 Antworten ..... in etwa derselben Zeit ist der Schriftsatz ans zuständige Gericht geschrieben !

                        Die Chuzpe gehört ausjudiziert !

                        Bei allem Verständnis für die Probleme des Betreibers des Schigebiets, aber jetzt wirds skurril .... es werden Wanderwege, die man sehr wohl per pedes, per Schneeschuhe, per Tourenschi **BEGEHEN** darf (siehe Forstgesetz) mit einer präparierten Piste überzogen - sicher nicht auf Veranlassung der Wanderer, Schneeschuhgeher und Tourenschifahrer - und nachher verlangt der Pistenbetreiber dann "Eintrittsgeld" ....

                        Parkplatzgebühr, Scheisshäuselgebühr ist OK, "Eintrittsgeld" gehört gerichtlich abgestellt !

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                        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                          Zitat von w56 Beitrag anzeigen
                          "Eintrittsgeld" gehört gerichtlich abgestellt !
                          Zunächst einmal: Als Tourengeher ganz einfach NICHT zahlen!!!

                          Sollte es heuer JEMALS überhaupt Schnee am Unterberg geben, veranstalten wir am besten eine Gemmeinschftsskitour mit besonders vielen nicht-zahlenden Teilnehmern, falls die "Betreiber" bis dahin den Maut-Unfug noch nicht abgestllt haben - Anreise per Mietbus, so dass auch keine Parkgebühr fällig wird...

                          (P.S.: Möglicherweise reicht das dann sogar für eine Schlagzeile in HEUTE in der Art von "Raubritter am Unterberg!" )

                          (P.P.S: Schneeschuh-Geher sind bei einer Gemeinschaftstour natürlich auch herzlich willkommen - immerhin führt ja sogar der Weitwanderweg 04 mitten durch das Gebiet...)
                          Zuletzt geändert von MarcusW; 04.12.2014, 13:33.

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                          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                            Ganz kann ich mich euren Heiligen Krieg nicht anschließen. Ich hab damals zum Tourengehen begonnen, weil ich von den überfüllten Pisten wegwollte. Und Schneeschuhgehen ist, machen wir uns nichts vor, ohnehin ein Irrweg
                            It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                            Norbert

                            Kommentar


                            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              ". Daher ja auch die Frage von Artis, was denn einen Fußgänger mit Schneeschuhen von einem ohne unterscheidt ...
                              DAS habe ich auch schon mehrfach gefragt - aber leider bis jetzt noch immer keine Antwort erhalten!!
                              LG, Eli

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                              • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                                Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                                Ganz kann ich mich euren Heiligen Krieg nicht anschließen. Ich hab damals zum Tourengehen begonnen, weil ich von den überfüllten Pisten wegwollte. Und Schneeschuhgehen ist, machen wir uns nichts vor, ohnehin ein Irrweg
                                Österreich ist ein FREIES Land - d.h. jeder darf sich seine (Irr-)Wege selber aussuchen ...

                                Von Krieg kann aber ganz sicher nicht Rede sein, wenn wir einfach darauf bestehen, dass die Rechtslage beachtet wird!
                                Es geht hier um das Prinzip der Betretungsfreiheit im Wald sowie der Beachtung bestehnder Wegrechte außerhalb desselben - und insofern um WEIT MEHR als um das unbedeutende Ski(-Touren)-Gebiet Unterberg.

                                Auch wenn man als Skitourengeher versucht, Pisten weitgehend zu vermeiden, so ist genau das in ziemlich vielen Regionen NICHT vollständig MÖGLCIH - und hier liegt die eigentliche Bedeutung der ganzen Angelegenheit, österreich-weit! (Beispiele dazu weiter oben.)

                                LG,
                                M

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