Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

    Hallo Miteinander,

    der Vollmond und das Bedürfnis nach körperlicher Betätigung trieben mich gestern Abend zum Stuhleck, um mal wieder ein Nachtskitour zu machen. Geplanter Startpunkt war der hinterste Parkplatz (P4 glaube ich). Ich parkte mich gegen 20h ein (am nahezu leeren Parkplatz, verdächtig ...) und war gerade dabei in meine Schuhe zu schlüpfen als schon der Kontrolldienst der Liftgesellschaft erschien und mich darauf aufmerksam machte, das ab 17.00 das Halten/Parken verboten ist und das Aufsteigen über die Piste auch. Zugleich wurde mir ein Bußgeld von EUR 75,00 verordnet. Die Dame war durchaus freundlich und verständnisvoll im Ton, aber hart in der Sache. Ob das Bußgeld tatsächlich exekutiert wird, bleibt abzuwarten. Eine Verwarnung für Ersttäter sollte es doch auch mal tun. Sie meinte sie hätte Verständnis für uns Tourengeher, müsse aber die Vorschriften exekutieren und sie hätte heute schon einige andere Tourengeher ebenfalls verwiesen und aber heuer werde auch gestraft. Ich wollte keinen Ärger und eine sinnlose Diskussion und bin dann auf den Semmering und 2x auf den Hirschenkogel, hab halt am Liechtensteinhaus konsumiert. Die Romantik auf der Flutlichtpiste ist enden wollend und a bissl kurz ist es auch (außer man geht noch öfter hintereinander rauf) - aber besser als nichts!

    Diskutiert wurde das Thema schon ausführlich denke ich, wollte euch nur ein Update zur aktuellen Lage (zumindest bei Vollmond) geben.

    LG

    Flo

  • #2
    AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

    Stuhleck kann sich das erlauben ! Es hat sowieso viel zu viele Besucher ! Es wundert mich, dass das Schigebiet trotzt saftigen Liftpreise so überlaufen ist.

    Kommentar


    • #3
      75 euro sind aber schon heftig...

      Kommentar


      • #4
        AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

        Die Sperrung am Stuhleck besteht schon länger. Aber 75 Euro sind wirklich ein wenig übertrieben, da stimme ich dir zu.

        Ich habe vor einiger Zeit mal bei dem Liftbetreiber bezüglich Sperren angefragt und folgende Info bekommen:
        "Unsere Pisten sind von 17.00h bis 8.30h gesperrt, ausgenommen Nachtpiste.
        Das Benützen der Pisten in der Zeit von 8.30h bis 17.00h durch Tourengeher wird von uns „geduldet“.
        Die Nachtpiste E ist leider nur 750m lang und daher, denken wir, für Turnskigeher nicht geeignet."


        Nur als Tip: Wer eine Nachtskitour am Stuhleck gehen will, kann auch vom Pfaffensattel zum Alois-Günther-Haus aufsteigen. Der neue Wirt Roland Hummer freut sich sicherlich über Gäste und man betritt so die Pisten des Skigebiets Stuhleck nicht:
        http://www.nachtskitouren.de/touren/stuhleck.php

        Kommentar


        • #5
          AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

          Die Probleme mit der Betriebsleitung am Stuhleck sind eh bekannt.
          Und, dass vieles was gemacht oder angedroht wird illegal ist auch.....

          Beispiel:
          Die Parkplätze sind nur für Liftgäste!
          Die Parkplätze sind von 8:00 - 17:00 Uhr geöffnet,
          ausgenommen für Gäste der Nachtpiste!
          Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt!

          http://www.stuhleck.com/html/D/parkplaetze.asp?pass=x

          Was viele nicht wissen: Das Abschleppen eines Autos von einem Privatparkplatz ist meistens unzulässig

          http://www.wienerzeitung.at/nachrich...zur-Klage.html

          Was gerade am Stuhleck der Grund für die überzogene Hetze gegen die Skitourengeher ist weiss ich auch nicht.
          Die immer wieder vorgeschobenen "Sicherheitsbedenken" können es sicherlich nicht sein.
          Zuletzt geändert von bergsteirer; 17.01.2014, 15:42.
          La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
          [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

          Kommentar


          • #6
            AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

            Also das ist wirklich überzogen! Kann mich noch gut an eine Gemeinderatssitzung vor ein paar Jahren erinnern,
            als der Liftbetreiber gerne ein Tourengehverbot durchsetzen wollte. Ging damals nicht durch, da sonst die Gemeinde dafür zu sorgen hätte.
            Die Liftgesellschaft setzt da mehr auf Abschreckung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn nicht einbezahlt wird, Probleme entstehen.
            Die Dame kenne ich (Leider) hatte als einheimischer auch schon Probleme mit dieser Furie.....

            Kommentar


            • #7
              AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

              Ein Kontrolldienst kann so ein Bußgeld einfach verordnen und kassieren?
              Lg. helmut55

              Kommentar


              • #8
                AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.

                Quelle: www.falschparker.com

                Kommentar


                • #9
                  AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                  Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                  Die Probleme mit der Betriebsleitung am Stuhleck sind eh bekannt.
                  Und, dass vieles was gemacht oder angedroht wird illegal ist auch.....

                  Beispiel:
                  Die Parkplätze sind nur für Liftgäste!
                  Die Parkplätze sind von 8:00 - 17:00 Uhr geöffnet,
                  ausgenommen für Gäste der Nachtpiste!
                  Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt!

                  http://www.stuhleck.com/html/D/parkplaetze.asp?pass=x

                  Was viele nicht wissen: Das Abschleppen eines Autos von einem Privatparkplatz ist meistens unzulässig

                  http://www.wienerzeitung.at/nachrich...zur-Klage.html

                  Was gerade am Stuhleck der Grund für die überzogene Hetze gegen die Skitourengeher ist weiss ich auch nicht.
                  Die immer wieder vorgeschobenen "Sicherheitsbedenken" können es sicherlich nicht sein.
                  Zitat von Sepp Tirltop Beitrag anzeigen
                  Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                  Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.

                  Quelle: www.falschparker.com

                  Und was ändert das - sollte es sich herausstellen, dass abschleppen etwas problematisch ist. Dann gibt es halt Besitzstörungsklagen.

                  Kostet auch 250 Euro - Aufwand für den Anwalt - Null.
                  It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                  Norbert

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                    Soll das heißen, dass die nach 17:00 Uhr beim leeren und nicht abgesperrten Parkplatz auf "Kundschaft" warten und kassieren wollen, gleich nachdem du den Motor abgestellt hast?

                    So nicht

                    Bußgeld im Sinne eines Strafzettels, wie man ihn vom Falschparken in der Stadt kennt, dürfen die nicht ausstellen.
                    Meist wird auf Privatgrund mit Besitzstörungsklage gedroht und die 75€ sind dazu da, dass es nicht soweit kommt und vor Gericht landet.
                    Für viele Anwälte sind diese Droh-Gebühren tägliches Geschäft, wie man auch den Medien immer wieder entnehmen kann.
                    Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich persönlich vom Bezahlen abraten.
                    "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                    Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                      Zitat von Sepp Tirltop Beitrag anzeigen
                      Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                      Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.
                      Was die Firma Tomann einmal nicht daran gehindert hat, mich mal ein halbes Jahr lang mit Inkassobüros zu bombardieren, was mir noch jahrelang ohne mein Wissen und völlig widerrechtlich einen schwarzen Punkt bei den Kreditschutzdienstleistern beschert hat. Obwohl Tomann längst eingelenkt hatte.

                      Obwohl mein Auto zu dem Zeitpunkt schon verkauft war und nur noch nicht umgemeldet, das nebenbei.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                        Hallo zusammen,

                        im Grunde ist doch einfach bedenklich und erschütterlich, dass AUSSCHLIESSLICH der wirtschaftliche Faktor und das Geld im Vordergrund steht und es kein nebeneinander auskommen mehr gibt. Dass in unseren Breiten die Liftbetreiber etwas unterbelichtet sind steht ausser Diskussion denn zB in der DachsteinTauern Region zahlst du als Tourengeher einfach wenn du eine Piste benützt, was auch fair ist.
                        Ich denke dass hier über kurz od lang sowieso nur unseren östlichen od nördlichen Nachbarn hier sein werden denn in Zeiten SocialMedialPlattformen kann man solche Dinge und deren ehrlich peinlichen Verhalten perfekt a la Pyramiden Lauffeuer verteilen - wobei DAS - längst bekannt ist. Naja - a bissl weiter fahren und unser Geld einfach anderswo investieren aber dafür mit gutem Gewissen !!

                        In diesem Sinn,
                        Schönes Wochenende und uns allen hoffentlich bald ein paar Flocken Schnee, damit wir den hellen Liftbetreibern in unseren Breiten nicht länger "zur Last" fallen oder ihren Deckungsbeitrag durch Strafen mitfinanzieren!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                          Na servus! Also das mit Pistentourengeher keine freude haben is ma bekannt, seh ich auch ein wenn jemand zickzack die piste aufsteigt bei vollem betrieb! aber in der nacht wo ich keinen behindere ! 75 Euro kassieren ! Na prack

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                            Zitat von Flo Beitrag anzeigen
                            Zugleich wurde mir ein Bußgeld von EUR 75,00 verordnet.
                            Mich würde interessieren was Dir die Dame in die Hand gedrückt hat.

                            lG Martin
                            Weinviertelradler

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                              wer so an notstand hat, dass es unbedingt der kuahberg da sein muss:

                              vom pfaffensattel rauf, owi ins liftgebiet pledern, evtl notdurft verrichten (art/konsistenz und größe bleibt jedem selber überlassen) , wiederauffellen, oben einkehren, runter.

                              für begegnungen mit evtl aufsichtspersonal empfehle ich eine gscheide lampe (lupine oder magicshine) und dem organ kurz in die augen zu sehen - die damit gewonnene zeit reicht locker, um die hintere seite des berges wieder zu erreichen.
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X