AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Die Problematik ist in diesem Fall, dass die Anningerstrasse für MTB freigegeben ist weil sie eine ideale Trainingsstrecke ist, zugleich aber auch seit Jahrzehnten ein Wandergebiet ist, welches vor allem gerne von Familien und Pensionisten besucht wird. Ein Biker der das Gebiet kennt, wird diese Strasse zum Wochenende meiden wenn er nur einen Funken Verstand hat. Mir kommt aber auch vor dass wochentags am späten Nachmittag und frühen Abend schon weniger Wanderer dort unterwegs sind, denn dann fahren Massen in grenzwertigem Tempo diese Strecke runter.
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Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
wie du schon sagst - rauf/runtergehen. quasi 2 fahrstreifen. ganz egal ob als radlfahrer oder wanderer ärgere ich mich wenn andere (als gruppe oder wie auch immer) den ganzen für weg für sich beanspruchen. ich seh das so: ein 'fahrstreifen' geht rauf, einer runter.Zitat von alex.m Beitrag anzeigenWarum soll eine Gruppe gezwungen sein im Gänsemarsch rauf/runterzugehen
natürlich ist jeder für sich sein eigener mittelpunkt der welt - man kann aber auch auf andere bzw. entgegenkommende rücksicht nehmen (selbst wenn es radfahrer sind, die sind manchmal auch menschen
).
nur wollen das mit der rücksichtnahme und dem nicht-allein-auf-derwelt-sein meiner erfahrung nach vor allem gruppen (mit oder ohne liebesprodukten oder liebes-ersatz-produkten) selten wahrhaben
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Das Linksgehen ist nur sinnvoll weil auf der Freilandstraße die Autos bis zu 100 km/h fahren und insbesondere in der Nacht der Fußgänger ein unbeleuchtetes "Hindernis" darstellt. Auf einer Forststraße gilt das nicht.Zitat von sammy Beitrag anzeigenFindes Du es nicht g´scheid, Sinnvolles auch da anzuwenden wo es nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist ????
Warum soll ein Liebespaar nicht Hand-in-Hand raufgehen, 5 Jahre später mit dem Produkt ihrer Liebe als Dreierreihe? Warum soll eine Gruppe gezwungen sein im Gänsemarsch rauf/runterzugehen, nur weil einer mit seinem Hintern auf einem 5.000 € Karbonrahmen glaubt er hätte da irgendwelche Rechte? Ich rede hier von Wanderwegen und Forststraßen mit Fahrverbot. Bei freigegebenen Biker-Strecken ist es für den Wanderer sicher sinnvoll einen anderen Weg zu suchen. Dort sollen sich aber dann die Biker "schleichen".
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
kann es sein, dass das nur für den Osten des Landes gilt?Zitat von pivo Beitrag anzeigenseltsamer weise ist in ö de stimmung gegen radler
bin öfters im Rofan/Karwendel/Chiemgau unterwegs, und da empfinde ich das völlig anders.
Wenn ich mir anschau, was die Wirte alles mache, dass Radler kommen: Radlständer, Kompressorschläuche, sogar "Akkuwechselstation" auf der Falkenhütte...
mich hat da auch noch nie jemand angeraunzt (oder ich habs nimmer g'hört
)
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Ich halte es ja für unverantwortlich am Anninger mit freilaufenden Kindern (noch dazu mit 6) ohne Diplomkrankenschwester und Bergführer rumzulaufen.
Da brauch ma unbedingt a Gesetz um solchen Leichtsinn zu unterbinden...
Es ist immer wieder erfrischend, wenn im "Bergsteiger"-Forum der Ruf nach Regulierung laut wird - klar, es darf nicht sein was nicht ausdrücklichst erlaubt ist...
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
das nennt sich eigenverantwortung und ist dem österreicher fremd.Zitat von sammy Beitrag anzeigenFindes Du es nicht g´scheid, Sinnvolles auch da anzuwenden wo es nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist ????
mir gefallen diese diskussionen ausserordentlich, der unterhaltungswert ist enorm.
um jetzt aber mal was konstruktives zu sagen:
- wenn ich zu fuss auf einer forststraße bin, die für mtb-verkehr freigegeben ist und auch entsprechend häufig benutzt wird, gehe ich davon aus, dass andere personen, namentlich jene, die fahren, schneller unterwegs sind, als ich. als alpinist würde ich das wie eine objektive gefahr (steinschlag, lawine) einstufen, und mich entsprechend verhalten.
- umgekehrt, sollte ich mit dem mtb mal eine forststraße runterfahren müssen (was sehr selten vorkommt), über welche eine beliebte wanderung führt, gehe ich davon aus, dass dort menschen unterwegs sind, die langsamer sind als ich und eventuell nicht so denken wie oben dargestellt. diese betrachte ich aus der sicht des radfahrers einerseits wie eine objektive gefahr (wildwechsel) und verhalte mich entsprechend. ausserdem gebietet das rücksichtnahmegebot ohnehin, dass entsprechendes verhalten an den tag gelegt wird.
ich weiss, vielen bikerkollegen ist das nicht ganz klar. in finale ligure hab ich da mal einen kollegen aus dem norden fast massakriert, als er - auf einem schmalen wanderweg, der auch von bikern genutzt wird - mir mit 50 sachen entgegengebrettert ist, als ich das bike bergan schob. btw: er musste mangels fahrtechnik absteigen. in die macchia. die folgende erörterung des geschehens endete fast mit einer tätlichkeit. er sah sein fehlverhalten nicht ein. oder doch, als trotz der protektoren dann dennoch das weite suchte?
seltsamer weise ist in ö de stimmung gegen radler (auch bedingt durch gewisse intellenzmedien) etwas anders als in vielen ländern. ich merke das dabei, dass man öfters schon mit weniger netten kommentaren bedacht wird, wenn man sein bike den berg rauf trägt. hier ist die einzige gefahr für einen entgegekommenden wanderer die da: ich dreh mich um, um zu fragen, was er denn sagte. wer weiss, wie man ein bike trägt, versteht, was ich meine
.
und noch was, liebe wanderkollegen (auch ich wandere öfters bitte!), diese verhaltenweise ist völlig unangebracht: verschreckt auf die seite hüpfen, so an die 3 meter die böschung rauf, wenn sich von unten kommend auf einer sausteilen, aber breiten passage ein biker mit letzter kraft mehr gegen das umfallen wehrt als er sich nähert...
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Findes Du es nicht g´scheid, Sinnvolles auch da anzuwenden wo es nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist ????Zitat von alex.m Beitrag anzeigenDas Linksgeh-Gebot gilt ausschließlich für Freilandstraßen (die mit Tempolimit 100 km/h) und das ist der Teil der Straße zwischen einem Ortsende-Schild und der nächsten Ortstafel. Forststraßen gehören da nicht dazu.
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Nachdem ich hier so viele Probleme lese,kann ich nur sagen, Selig sind die Beklopften, .... .... ....!
Seit ich mein Radl mehr trage als fahre, habe ich seltsame Blicke erhalten,sowohl von Bikern als auch von Wanderern und Jägern.
Und auf den Almhütten wo ich bei meinen Touren oft vorbeikomme, erhalte ich echte Aufmerksamkeit geschenkt.
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
jetzt schreibst da aber ein bisserl einen schaß, mit einer ordentlichen portion theatralik!Zitat von chfrey Beitrag anzeigenWenn allerdings ein Wahnsinniger auf meine Familie zurast und mir ist so ein Fall bekannt, wenn auch nicht am Anninger, ist es legitim dass ich meine Familie und mich in geeigneter Form schütze. Ob der Stecken dabei die richtige Wahl ist, sei dahingestellt. Aber §en zu reiten hilft mir am Grab meiner Hinterbliebenen nicht weiter.
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigenGriass Eich!
Gilt für Fußgänger keine STVO wenn sie sich auf Forststraßen bewegen?
Diese Frage stelle ich mir seit Sonntag, 9. Juni 2013(nicht wirklich ernsthaft, aber wer weiß):
Aber nie im Leben würde ich mich über so eine Begegnung richtig ärgern. Schöne Tage sollen genutzt werden. Und nicht zerraunzt werden.
Nix fia unguat und Fair Play am Berg
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Radler
Dein Beitrag trifft´s
Ich bin sehr oft wandernd unterwegs, ärgere mich manchmal über Biker die ohne auf sich aufmerksam zu machen an mir vorbeizischen.
Ich bin sehr oft bikend unterwegs, ärgere mich manchmal über Wanderer die absichtlich nicht ausweichen oder mich beschimpfen.
Aber nie würde ich auf die Idee kommen einem Wanderer der nicht zur Seite geht mein Radl über den Schädl zu hauen.
Wieso kommen dann Wanderer auf die Idee einem Biker den Wanderstecken in den Speichen zu platzieren was zum Sturz führt ?
Wieso kommen dann Wanderer auf die Idee Äste und Bäume über genehmigte Bikestrecken zu legen - damits ja einen Biker aufhaut ?
Wieso kommen Wahnsinnige auf die Idee Nagelbretter auszulegen oder Stahlseile über den Weg zu spannen - damits einen Biker wirft ?
Irgendwie kommt mir vor sind immer die Radler Schuld - manchesmal auch wirklich ! aber viele Wanderer sollten auch die Schuld bei sich selbst suchen !
So - übermorgen fahr ich mit dem Bike auf die Pretul - es werden auch viele Wanderer dort unterwegs sein - ich werde mich so verhalten dass sich kein Wanderer gestört oder verängstigt fühlt - so hatte ich noch nie Probleme mit ihnen (außer einigen Betonschädeln), ganz im Gegenteil -
ein Gruß - eine kurze Plauderei - oder einfach nach dem Weg gefragt -
Seid fair zueinander - geniesst die wenigen schönen Sommertag - ärgert euch in der Stadt und nicht am Berg.
Schönes sonniges Wochenende !
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
@lado
"mich wundert, dass es die menschheit noch immer nicht geschafft hat, sich auszurotten"
Afair gibt es hiezu ein Zitat eines gscheiden Menschen (weiß leider nicht mehr, wer das war->zitiere sinngemäß),
nämlich dass wenn die Menschheit auch nur 1mm schlechter wäre, dann würde es sie gar nicht mehr geben.
Korrektur/Nachtrag 11:48
Das Zitat stammt von Schopenhauer und lautet:
"Wäre sie (die Welt) aber noch ein wenig schlechter, so könnte sie schon nicht mehr bestehen"Zuletzt geändert von Piccol; 14.06.2013, 11:50. Grund: Weil ich die fehlende Info mittlerweilen dergoogelt habe
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Das Linksgeh-Gebot gilt ausschließlich für Freilandstraßen (die mit Tempolimit 100 km/h) und das ist der Teil der Straße zwischen einem Ortsende-Schild und der nächsten Ortstafel. Forststraßen gehören da nicht dazu.Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigenFalls es Wanderer gibt welche Straßenverkehrsregeln nicht kennen:
Auch Fußgänger müssen sich im Straßenverkehr an die Verkehrsregeln halten. Welche Regeln sie besonders beachten müssen, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier die wichtigsten Regeln (§ 25) auf einen Blick:
• Fußgänger müssen grundsätzlich Gehwege benutzen.
• Ist kein Gehweg vorhanden ist und müssen sind sie deshalb gezwungen, die Straße zu benutzen, müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen
• Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie, wenn möglich, am linken Fahrbahnrand gehen. Nur so können sie herannahende Fahrzeuge und mögliche Gefahren erkennen.
Daneben gilt ja auch der Vertrauensgrundsatz,- und eigentlich sollten Kinder von der Erwachsenen gut behütet werden.
Manchmal denk ich mir für manche Wanderer ist es kein Unterschied ob sie in einer wilden Horde schwammerlsuchend im Wald herumirren,- oder auf einer Forststrasse herumschwirren
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
ohne alles gelesen zu haben... es wird ja schon vorgekommen sein...
jeder sollte auf sich selbst achten und auch auf alle (Kinder, erwachsene....) und wenn ich nicht weiß was auf mich zukommt hinter der nexten kurve etc, dann hab ich mich so zu verhalten das ich jerderzeit alles im griff hab egal ob zufuß mit dem rad oder mit dem auto. blöd g'schaut hätt auch der mtbler wenn ihm ein traktor entgegenkommt
Aber lach ma weiter: mtb gegen wanderer, klettersteig geher gegen kletterer, schitourengeher gegen schneeschuhwanderer.....
i lach nur mehr über blöde kommentare, denk mir meinen teil und bin hoffentlich dort unterwegs wo mir das nicht passiert...
MFGZuletzt geändert von harry2501; 13.06.2013, 20:54.
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigenMich wundert nicht, dass manche Radlfahrer mit manchen Fußgängern (und umgekehrt) nicht gut auskommen.
LG Hans
mich wundert, dass es die menschheit noch immer nicht geschafft hat, sich auszurotten
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AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??
Griass Eich!
Gilt für Fußgänger keine STVO wenn sie sich auf Forststraßen bewegen?
Diese Frage stelle ich mir seit Sonntag, 9. Juni 2013(nicht wirklich ernsthaft, aber wer weiß):
Sonntag unternahm ich mit meiner Schwester, ihren beiden hübschen Kolleginnen und meinem Cousin sowie zwei weiteren Radlern, einer davon Landeshauptmann eines kleinen Bunderslandes
eine schöne leichte Genuss- Ausfahrt. Vom Parkplatz bei der Goldenen Stiege in Mödling, zur Breiten Föhre und Husarentempel über einen schönen Steig zur Burg Mödling und zurück zum Parkplatz. Wir haben dazu ca. 1 Stunde gebraucht, weil die beiden Kolleginnen meiner Schwester (bildhübsch, Alter gegen Ende 20 ), so brav geradelt sind, habe ich dann alle beim Bockerl auf ein Eis eingeladen.
So nun zum Thema:
Als wir auf der Anninger Höhenstrasse zwischen der Abzweigung zum Husarentempel und der Breiter Föhre und unterwegs waren, kamen uns laufend Wanderer entgegen. Die meisten gingen links, und beim Vorbeifahren reduzierten wir stets das Tempo. Dann kam uns aber eine größere unkoordinierte Wandergruppe mit vielen Kindern unter. Vorne einer mit sicher drei Kleinen. Breit gestreut. Von „links gehen Gefahr sehen“ keine Spur. Wir wurden natürlich langsamer. Fast hat es mich vom Radl gehaut vor lauter Schreck als der offensichtliche Gruppenführer ganz laut "Radfahrer" schrie. (Ich hab mich sogar umgedreht um zu schauen ob wir von anderen Bikern überholt werden...)
Der Politiker sagte zum Wanderer höflich und gutgemeint "Passts hoid auf...."
Der aber schrie wiederum:
"Gehts leicht laungsauma??.... Fair Play!!!!"
Ich sagte noch „Schrei ned so laut im Wald! Das is ka gute Vorbildwirkung!“
Er hörte mich offenbar nicht, oder wollte mich nicht hören.
Wir waren froh gesund und heil bei ihnen vorbeigekommen zu sein.
Der Landeshauptmann fragte mich noch was der Mann gerufen hatte, der Dialekt vermischt mit englischen Kraftausdrücken war ihm nicht geläufig.
Also ich habe noch nie gehört, dass die STVO im Wald außer Kraft gesetzt wird. 2 Autos, wahrscheinlich Förster oder Hüttenwagen fuhren langsam an uns vorbei. Beide hielten sich an die Rechtsregel.
Man fährt doch mit den Bikes in der Natur weil man ja als Biker in der Stadt seines Lebens nicht mehr sicher ist.
Falls es Wanderer gibt welche Straßenverkehrsregeln nicht kennen:
Auch Fußgänger müssen sich im Straßenverkehr an die Verkehrsregeln halten. Welche Regeln sie besonders beachten müssen, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier die wichtigsten Regeln (§ 25) auf einen Blick:
• Fußgänger müssen grundsätzlich Gehwege benutzen.
• Ist kein Gehweg vorhanden ist und müssen sind sie deshalb gezwungen, die Straße zu benutzen, müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen
• Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie, wenn möglich, am linken Fahrbahnrand gehen. Nur so können sie herannahende Fahrzeuge und mögliche Gefahren erkennen.
Daneben gilt ja auch der Vertrauensgrundsatz,- und eigentlich sollten Kinder von der Erwachsenen gut behütet werden.
Manchmal denk ich mir für manche Wanderer ist es kein Unterschied ob sie in einer wilden Horde schwammerlsuchend im Wald herumirren,- oder auf einer Forststrasse herumschwirren
Aber nie im Leben würde ich mich über so eine Begegnung richtig ärgern. Schöne Tage sollen genutzt werden. Und nicht zerraunzt werden.
Nix fia unguat und Fair Play am Berg
RadlerZuletzt geändert von GEROLSTEINER; 13.06.2013, 21:00.
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