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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hundsbach-Tafel

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  • Hundsbach-Tafel


    Hundsbach-3.jpg
    Hallo, werte Rechtsgelehrte!
    Diese Tafel steht am Beginn der Hundsbach-Forststraße (Kernhofer Gscheid-Ulreichsbergstraße -Zugang zur Ulreichsberg-Skiroute).
    Kann bitte jemand beurteilen, ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt (Art der Tafel). Hat diese Tafel eine rechtliche Relevanz?
    Danke für etwaige Stellungnahmen.
    Gruß alter hase

  • #2
    AW: Hundsbach-Tafel

    Also die Tafel ist recht kreativ gestaltet und offensichtlich aus Holz (Art der Tafel) gefertigt. Rechtliche Relevanz könnte sie allenfalls entwickeln wenn man sie jemand über den Schädel zieht oder jemand, dem sie nicht gehört das gute Stück beschädigt. Im Forstgesetz findet sich sicher auch der Begriff der Skiroute im Zusammenhang mit der Benützung des Waldes oder eben eines entsprechenden (zeitlichen) Verbotes. Was eine Skiroute ist oder nicht wird aber sicher nicht mit solchen Taferln festgelegt. Verbindlliche Sperren des Waldes sind Behördensache und dann auch entsprechend kundzumachen.
    Weinviertelradler

    Kommentar


    • #3
      AW: Hundsbach-Tafel

      Zitat von Alter Hase Beitrag anzeigen
      ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt
      Nein, natürlich nicht, und für eine Videoüberwachung schon gar nicht.
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #4
        AW: Hundsbach-Tafel

        Man wird doch die Autorität des "Forstgesetzes" nicht in Frage stellen...
        Ich möchte hier nur anmerken, dass auch das Schitourengehen unter den Begriff
        des "Betretens" iSd § 33 Abs 1 ForstG zu subsumieren ist (vgl. VwGH 13.11.1989, 89/10/0120).
        Zur rechtlichen Relevanz derartiger "Verbote" im Allgemeinen gibt's im Forum ohnehin genügend Threads.
        Die Kreativität der Waldbesitzer beim Entwurf von Verbotsschildern sollte jedoch mE
        in einem eigenen Thema gewürdigt werden.


        LG
        Philip
        Zuletzt geändert von horridoh; 04.04.2013, 18:21.

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        • #5
          AW: Hundsbach-Tafel

          Da hat sich anscheinend ein ganz kreativer Mensch künstlerisch betätigt. Vergiß diese Tafel einfach. Der Inhalt ist das Holz nicht wert. Irgendwie könnte es einem sogar in den Sinn kommen und an den Versuch einer Urkundenfälschung denken lassen....
          Zuletzt geändert von HAFA; 04.04.2013, 18:14.

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          • #6
            AW: Hundsbach-Tafel

            Sie könnens wohl einfach nicht lassen, wie gesagt brauchst du dir wegen sowas keine Sorgen zu machen.
            Dazu auch:
            http://www.lebensministerium.at/fors...retenwald.html

            Kommentar


            • #7
              AW: Hundsbach-Tafel

              Zitat von zappilot
              Sie können`s wohl einfach nicht lassen . . .
              Und ich sage : Zum Glück !

              Ja, zum Glück werden immer und immer wieder Verbotstafeln aufgestellt :

              verbot 1 f.jpg

              Denn erst deren Missachtung

              verbot 0 f.jpg

              gibt unserem Leben den ultimativen Kick !

              verbot 2 f.jpg

              ( )
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

              Kommentar


              • #8
                AW: Hundsbach-Tafel

                Solche Schilder erinnern an den Zugangsweg zum Goldspeicher von Dagobert Duck.
                Keine Tourenschiroute

                Kommentar


                • #9
                  AW: Hundsbach-Tafel

                  Wobei das keine Kinder Schildl taugt ma

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