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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

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  • Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

    Servus,

    ich hab ein paar Fragen bezüglich Eisausrüstung im Flugzeuggepäck. Ich gehe mal davon aus, dass Eisgeräte im Handgepäck eher nicht so sinnvoll sind, aber wie sieht es im normalen Gepäck aus? Hat das jemand schonmal gemacht und gab es da irgendwelche Probleme so unter dem Motto verbotene Waffen/Gegenstände etc.. Wurde euer Koffer in dem sich Eis-/Kletterausrüstung befand vom Flughafenpersonal geöffnet oder wurde gar etwas entwendet?

    Wie sieht es mit schweren, starren Bergstiefeln im Handgepäck oder an den Füßen aus? Letztens in Beijing wurden meine Alaska GTX mehrmals durch den Scanner gelassen und genauestens untersucht. Wenn die mir meine Schuhe abnehmen würden, wäre das fatal.

    Über ein paar Erfahrungsberichte/Erzählungen würde ich mich sehr freuen!

    Grüße,
    David

  • #2
    AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

    Mit schweren Bergschuhen sind Freunde schon problemlos geflogen -- innerhalb Europas allerdings.
    Bei manchen Zielen (Neuseeland bspw) ist es wichtig, dass diese penibel geputzt werden (inkl. Sohle). Die machen sich Sorgen bzgl. des Einschleppens von Krankheiten.

    Eisgeräte: weiß leider nix. Vielleicht steht im IATA-Flughandbuch was dazu. In diesem findet sich bspw. eine Passage zu Airbagrucksäcken.
    Mein Airbagrucksack hat bei jedem einzelnen Flug (MUC - St.Petersburg, Murmansk - St.Pete - MUC) für lustige Diskussionen gesorgt.

    Kommentar


    • #3
      AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

      Von Tourenskischuhen bis zu Schalenschuhen hatte ich schon alles mögliche an schwerem Schuhwerk im Flieger an (bzw. sofort am Sitzplatz ausgezogen).

      Steileisgeräte hatte ich noch nicht dabei, aber Pickel im aufgegeben Gepäck machen kein Problem.

      lg
      Andrea

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      • #4
        AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

        Bin mit meinen Eisgeräten im Hauptgepäck mit rd. 10 verschiedenen Fluglinien geflogen. Gab nie Probleme. Meist montiere ich die Hauen ab, allerdings aus Platzgründen im Rucksack. Bergschuhe sind ohnehin problemlos.
        Mfg
        www.chri-leitinger.at
        https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

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        • #5
          AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

          Bergschuhe sind denke ich sicher problemlos, ich würde noch direkt bei der Airline erkundigen!
          LG
          Sebastian

          samma uns ehrlich - das Leben is herrlich!

          Tourenfotos

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          • #6
            AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

            Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
            ... Vielleicht steht im IATA-Flughandbuch was dazu. In diesem findet sich bspw. eine Passage zu Airbagrucksäcken.
            Mein Airbagrucksack hat bei jedem einzelnen Flug (MUC - St.Petersburg, Murmansk - St.Pete - MUC) für lustige Diskussionen gesorgt.
            Kleiner Tip: Die Sondergenehmigung durch die IATA (eigentlich dürfte der Sache nach ein ABS-Rucksack durch Privatpersonen auf Flugreisen gar nicht transportiert werden) verpflichtet die Fluggesellschaft nicht, das auch so durchzuführen. Die Fluggesellschaft darf durchaus strengere Regeln aufstellen.

            Am besten vorher die Gesellschaft kontaktieren und die Mitnahme bestätigen lassen, die Bestätigung dann aber auch mitführen. Dann gibt es beim Checkin keine bösen Überraschungen.

            lG
            BCM
            Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

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            • #7
              AW: Eisausrüstung im Flugzeuggepäck

              Hatte bisher nie Probleme mit Pickel, Steigeisen, Skistöcken, Zeltstangen etc. im Reisegepäck.
              Fluglinien: KLM, Iberia, LAN u.a. nach Südamerika.
              Schwere Bergschuhe ziehen wir immer an, schon um sie am Zielort auch ganz sicher zu haben, und auch hier kein Problem. Erst in letzter Zeit muß ich sie bei der Sicherheitskontrolle ausziehen, und einmal wurde ich auch gefragt, warum die denn so groß seien ...

              Vorsicht mit völlig ungefährlichen Pflasterscheren etc. in einer Reiseapotheke ... die können leicht konfisziert werden!
              Unüberwindliche Probleme gab's nur einmal beim Rückflug aus Rhodos mit der CO2-Patrone einer Rettungsweste: ein wildgewordener Security-Sheriff wollte die trotz Einverständnis des Flugkapitäns (!) nicht durchgehen lassen
              In keinem Fall akzeptiert werden Gaspatronen oder Benzin im Reisegepäck ... ist ja auch irgendwie verständlich.
              Auch die Flugrichtung kann entscheidend sein:
              Beim Flug von Wien nach Luxor wurde peinlich genau auf Flüssigkeiten im Handgepäck geachtet,
              beim Rückflug hatten die meisten Passagiere 1-Liter-Mineralwasserflaschen mit ...

              lg
              Norbert
              Meine Touren in Europa
              ... in Italien
              Meine Touren in Südamerika
              Blumen und anderes

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