Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

    Natürlich ist die Eingriffsintensität eine andere (dann aber auch die Länge des Streckennetzes), aber direkte rechtliche Auswirkungen für die Qualifikation hat das mE nicht. Wenn die Betreiber von Skipisten Eintrittsgelder verlangen könnten, würden sie das an manchen Orten schon längst tun ...
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

    Kommentar


    • #17
      AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

      Der Betreiber einer Piste haftet für deren Sicherheit (Lawinen, Steilheit, Absturzgefahren sichern, Unebenheiten ausgleichen etc) .
      Tourengeher benutzen Pisten in den meisten Fällen aufgrund der Lawinensicherheit oder/und des mangelnden skifahrerischen Könnens.
      Diese Sicherheitsgewähr ist eine (kostenintensive) Leistung des Betreibers.

      An dieser Stelle nochmals danke an alle freiwilligen und ehrenamtlichen Wegeerhalter in den Alpen!
      Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

      Kommentar


      • #18
        AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

        Zitat von lalo Beitrag anzeigen
        Skipisten sind freie Natur?
        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        Klar, was sonst?
        Also wenn im Talbereich die Wiese im Sommer landwirtschaftlich genutzt wird (bzw. landwirtschaftlich gewidmet ist und dadurch auch nicht betreten werden darf) und der Bauer sie im Winter nur an den Pistenbetreiber verpachtet dann wird sie sicher nicht zur "freien Natur". Den Fall vom klagewütigen Bauern gegen Skitourengeher bzw Abfahrer hatten wir ja schon.
        Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

        Kommentar


        • #19
          AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

          Zitat von lalo Beitrag anzeigen
          Der Betreiber einer Piste haftet für deren Sicherheit (Lawinen, Steilheit, Absturzgefahren sichern, Unebenheiten ausgleichen etc) .
          Nicht uneingeschränkt. Gegenüber den normalen Skifahrern gibt es eine Vertragshaftung )mit Umkehr der Beweislast!), aber nachdem mit den Tourengehern kein Vertrag besteht bleibt es hier bei der viel weniger strengen (im Ergebnis nur bei min. grober Fahrlässigkeit) Wegehalterhaftung.

          Im Ergebnis durchaus nicht unbillig.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

          Kommentar


          • #20
            AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

            Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
            ... landwirtschaftlich gewidmet ist und dadurch auch nicht betreten werden darf ...
            Das ist in dieser Generalität schon fragwürdig, und kommt stark auf die Verhältnis und Lokalität an. Dass man über ein Feld in voller Blüte nicht drüber latscht, versteht sich von selbst. Dass man aber zB beim Wandern eine Weide nicht überqueren dürfte, wird schon recht selten der Fall sein, und erst recht beim Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke.

            ... und der Bauer sie im Winter nur an den Pistenbetreiber verpachtet
            Die zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle. Ob die Schiabfahrt nun verpachtet oder (gar nicht selten) nur ersessen ist, dem Betreiber der Liftanlagen oder wem auch immer gehört, macht überhaupt keinen Unterschied.

            Den Fall vom klagewütigen Bauern gegen Skitourengeher bzw Abfahrer hatten wir ja schon.
            Der hat aber mW versucht alle von seiner Wiese zu vertreiben, nicht nur die nicht-zahlende Kundschaft ...
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

            Kommentar


            • #21
              AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

              Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
              es ist halt ein tourenboom ausgebrochen und man hat erkannt, dass auch in den skigebieten damit geld verdient werden kann...ich glaub, das ist nur der anfang einer entwicklung, die mir ein wenig unheimlich ist (stichwort: skitourengebiet mit eintrittskarte) ... halte ich in mäßig erfolgreichen skigebieten durchaus für vorstellbar...
              Ich sah das bisher ähnlich, wobei ich mir inzwischen nicht mehr so sicher bin. Wenn man sich mal den Skitourenboom der letzten Jahre ansieht - und dieser ist imo ungebrochen - dann kann einem schon etwas bang werden ob der Auswirkungen auf die Akzeptanz der Tourengeher im allgemeinen.
              Daher bin ich inzwischen eher dafür es auf einen Versuch ankommen zu lassen, und zu schauen was die Liftbetreiber an kostenpflichtigen Angeboten für Tourengeher auf die Beine stellen. Nicht das ich das Ganze dann nutzen würde, aber ich freue mich (ja ich gebs zu aus Egoismus) über jeden Tourengeher der deshalb vom freien Gelände fern bleibt.

              Und wenn ich so sehe aus welchen Gründen in meinem Umfeld auf Tourenschi umgestiegen wird, dann geht es den meisten nur um die Bewegung und viele davon (glaube ich) würden auf quasi vorgekaute "Produkte" der Liftbetreiber abfahren. Wieso auch nicht, braucht man sich nicht um Routenwahl, Lawinen, Zeitplanung etc. scheren, sondern kann bequem eine Schitour "konsumieren".

              Was aber nicht heißen soll, dass Liftbetreiber bei bisher "normalen" Skitouren anfangen dürfen abzukassieren. Was ich meine sind kostenpflichtige Angebote an Tourengeher um Pisten, oder einen Teil davon in bestehenden Schigebieten zu nutzen. Durch z.B. eine eigene Aufsteigsspur um nicht mit den normalen Schifahren in Konflikt zu kommen.

              Das ist zumindest meine Meinung und ich hoffe die kommt jetzt nicht egoistisch rüber. Natürlich gestehe ich jedem Tourengehr zu sich genauso wie ich frei im Gelände zu bewegen.

              Kommentar


              • #22
                AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

                Was nix koscht, des ka au it guat sei!
                Diese Weisheit aus dem schwäbischen Familienteil haben viele meiner großstädtischen Bekannten verinnerlicht.
                Unter der Woche hier in München für ein Schweinegeld zum Badminton, Hallenhampeln, in Assitoaster und Muckibude, am Wochenende den so gestählten Körper dann per Seilbahn zum Ski- oder Gleitschirmsport auf die Berge geschaukelt.
                Die würden auch für eine speziell angelegte, beschriftete und vielleicht beleuchtete Aufstiegsspur gern zahlen. Es muß nur anständig beworben und verkauft werden.

                Und die Idee ist gar nicht mal so schlecht. Genauso wie meine Arbeit bezahlt werden soll zahl ich auch gern für eine gute, sichere Infrastruktur. Und dazu gehört eben ein schneefreier Parkplatz am Abend und eine gebügelte Piste über die ich in der Nacht relativ gefahrlos runterkomme.
                Und für einen kleinen Obulus leg ich dem Liftbetreiber eine vernünftige Aufstiegsspur durch den Wald an
                Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

                Kommentar


                • #23
                  AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  Nicht uneingeschränkt. Gegenüber den normalen Skifahrern gibt es eine Vertragshaftung )mit Umkehr der Beweislast!), aber nachdem mit den Tourengehern kein Vertrag besteht bleibt es hier bei der viel weniger strengen (im Ergebnis nur bei min. grober Fahrlässigkeit) Wegehalterhaftung.

                  Im Ergebnis durchaus nicht unbillig.
                  Wobei dann, wenn kassiert wird, ja ein Vertrag geschlossen wird. Würde dann die kassierende Liftgesellschaft nicht wie bei Pistenfahrern haften?

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Alle Jahre wieder: Gebühren für Pistentourengeher diskutiert

                    Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
                    Wobei dann, wenn kassiert wird, ja ein Vertrag geschlossen wird. Würde dann die kassierende Liftgesellschaft nicht wie bei Pistenfahrern haften?
                    Genau.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X