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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Sperrstunde im Wald

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  • Sperrstunde im Wald

    In manchen bewaldeten Teilen (v.a. Steiermark) Österreichs finden sich mehr und mehr Tafeln, die ein Betreten des Forstes in der Nacht (zwischen Sonnenunter und -aufgang) verbieten. Ist das rechtlich haltbar?

  • #2
    AW: Sperrstunde im Wald

    Zitat von 2fast4u
    Ist das rechtlich haltbar?
    Ganz kurz gesagt: Nein.

    Schöne Zusammenfassung

    Kommentar


    • #3
      AW: Sperrstunde im Wald

      Danke für den interessanten Link! Insbesondere der Hinweis, daß "befristetes jagdliches/forstliches Sperrgebiet" nur für den Wald selbst, ABER NICHT für Straßen, Forststraßen, markierte Wege und Jagdsteige(!) gilt! D.h. mit Vorsicht, weil ja wirklich gearbeitet werden kann und davon Gefahr ausgehen kann, weitergehen!
      LG, Eli

      Kommentar


      • #4
        AW: Sperrstunde im Wald

        aber wenn die schilder so (s.u.) aufgestellt sind, fragt man sich schon ob sie für den wald rundherum oder den weg gelten. trotzdem faktum: ungültig da die zeitabgabe auch das datum umfassen muss.

        servus, andré
        http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

        Kommentar


        • #5
          AW: Sperrstunde im Wald

          Zitat von 2fast4u
          In manchen bewaldeten Teilen (v.a. Steiermark) Österreichs finden sich mehr und mehr Tafeln, die ein Betreten des Forstes in der Nacht (zwischen Sonnenunter und -aufgang) verbieten. Ist das rechtlich haltbar?
          Gilt das nicht hauptsächlich nur für Mountainbiker z.b bei der Alpentour?? Ich hab für Wanderer sowas noch nicht entdeckt bitte um Beispiele wo du das gesehn hast.

          Kommentar


          • #6
            AW: Sperrstunde im Wald

            danke für den guten link, leider ist im artikel des alenvereins nur die rede von kärnten und landesverordnungen. gelten diese im rest von österreich genau so?
            ich habe im raum innsbruck übrigens schon des öfteren diese gelben tafeln als sperre einer forststraße gesehen, waren auch richtig aufgestellt mit zeitangaben und die straße wurde zusätzlich mit bändern versperrt. ist das dann auch ungültig? die straße war dann wirklich von holzarbeiten gefährdet...

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            • #7
              AW: Sperrstunde im Wald

              das ist so ein thema wie das leidige zelteln im bereich der oberen waldgrenze. da hier ganz offensichlich das privatrecht (eigentum) mit der wegefreiheit (bundesgesetz!) aneinanderprallen UND die bezirksbehörden und -gerichte schlichten, hat immer der mit dem meisten geld unnd der der den höchsten druck ausüben kann, die besseren karten.

              eine einheitliche regelung wäre hier wünschenswert. ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass die sperren korrekt angeschrieben sein müssen (uhrzeit+datum), das ist aber so gut wie nie der fall.

              ich glaube man sollte die jagd- und die forstwirschaftsbezogenen "verbote" unterscheiden. die ersten sind ein relikt aus der zeit des adels, die zweiten durchaus begründet. so wie beim waldschlägern gewirtschaftet wird, sollte man sich wirklich fern halten. nicht irritieren lassen sollte man sich dabei von wochentagen, privatwaldbesitzer schlägern auch gerne sonntags.

              dass sie anschliessend die wege absichtlich nicht freiräumen, schliesst wieder den kreis der ganzen problematik.
              servus, andré
              http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

              Kommentar


              • #8
                AW: Sperrstunde im Wald

                Zitat von a666

                dass sie anschliessend die wege absichtlich nicht freiräumen, schliesst wieder den kreis der ganzen problematik.


                Wenn ein Waldbesitzer um viel Geld einen Weg baut, kann er doch auch entscheiden, wann er den wieder freiräumt.
                Manchmal kann ich gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Sperrstunde im Wald

                  Zitat von hibiskus
                  Wenn ein Waldbesitzer um viel Geld einen Weg baut, kann er doch auch entscheiden, wann er den wieder freiräumt.
                  ein waldbesitzer baut NIE einen weg, den musst' mir mal vorführen! wege werden von alpenvereinEN oder tourismusverbänden gebaut, betreut, etc. forststrassen sinbd was anderes.

                  aber auch hier dumme kombinationen: fast alle wanderwege beginnen auf forststrassen.
                  servus, andré
                  http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Sperrstunde im Wald

                    Wesentlich wer bezahlt für den Weg und das sind so gut wie nie die Waldbesitzer, da die Forstwege aus Subventionsmittlen finanziert werden und damit zahlen alle Steuerzahler.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Sperrstunde im Wald

                      Zitat von duffman
                      danke für den guten link, leider ist im artikel des alenvereins nur die rede von kärnten und landesverordnungen. gelten diese im rest von österreich genau so?
                      ich habe im raum innsbruck übrigens schon des öfteren diese gelben tafeln als sperre einer forststraße gesehen, waren auch richtig aufgestellt mit zeitangaben und die straße wurde zusätzlich mit bändern versperrt. ist das dann auch ungültig? die straße war dann wirklich von holzarbeiten gefährdet...
                      duffman,

                      der erste Teil des Artikels bezieht sich auf das Forstgesetz, das ein Bundesgesetz ist.

                      Wenn ich also richtig verstehe, dann gibt es eine bundesweite Regelung, nämlich die generelle Öffnung der österreichischen Wälder unabhängig von etwaigen Eigentumsverhältnissen. Natürlich gibt es auch ein paar Ausnahmen.

                      LG
                      Schelli
                      "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                      "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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                      • #12
                        AW: Sperrstunde im Wald

                        Zitat von gerhard_l
                        Wesentlich wer bezahlt für den Weg und das sind so gut wie nie die Waldbesitzer, da die Forstwege aus Subventionsmittlen finanziert werden und damit zahlen alle Steuerzahler.

                        lol?

                        Es sind zwar hohe Förderungen möglich, allerdings trägt der Waldbesitzer immer einen Teil der Kosten selbst.
                        Manchmal kann ich gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.

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                        • #13
                          AW: Sperrstunde im Wald

                          @ schelli: meine frage bezieht sich auf den artikel, am ende der seite. dort ist nur von landesverordnungen und kärnten die rede.
                          aber wahrscheinlich hast du trotzdem recht.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Sperrstunde im Wald

                            Hi,

                            Zitat von hibiskus
                            Wenn ein Waldbesitzer um viel Geld einen Weg baut, kann er doch auch entscheiden, wann er den wieder freiräumt.
                            Wenn der Waldbesitzer für viel Geld ein Stück Wald kauf, kann er auch nicht ohne weiteres entscheiden, ob man den betreten darf oder nicht. Auch der Waldbesitzer hat sich an die Gesetze zu halten und die schließen ein bestimmtes Betretungsrecht nunmal mit ein.

                            Grüsse,
                            deconstruct
                            lg deconstruct

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Sperrstunde im Wald

                              Zitat von duffman
                              @ schelli: meine frage bezieht sich auf den artikel, am ende der seite. dort ist nur von landesverordnungen und kärnten die rede.
                              aber wahrscheinlich hast du trotzdem recht.
                              bundesgesetz geht immer vor landesgeplänkel. die landesverordnungen sind ausserdem immer nur zeitlich beschränkt.

                              wildniszonen und nationalparkregelungen unterliegen übrigens auch der bundesgesetzgebung wenn ich mich nicht ganz irre.
                              servus, andré
                              http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

                              Kommentar

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