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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Königsjodler bis 2018 genehmigt

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neue Beiträge

  • #31
    AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

    Gott sei Dank können hier alle zwischen HIN UND WIEDER und
    IMMER unterscheiden.

    Kommentar


    • #32
      AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

      Bei einem typischen "österreichischen Kompromiss" werden die Nachteile aller Lösungsvarianten kombiniert. Dieser Fall ist eine Ausnahme: Der KS bleibt erhalten, aber erst mal zeitlich befristet, damit man, wenn es irgendwann mal notwendig werden sollte, den Erfordernissen des Naturschutzes Rechnung tragen kann.

      Ich kenne den Königsjodler nur aus Berichten. Er scheint schon einen Kultstatus erreicht zu haben, dass er es verdienen würde unter Denkmalschutz gestellt zu werden. Ihn abzubauen wäre idiotisch. Wenn der KS so böse ist, warum durfte er dann überhaupt errichtet werden? Den Vorwand, dass Bergretter für ihre Ausbildung genau diesen KS brauchen, kann in einem Bergsteigerforum doch keiner ernst nehmen. Noch absurder ist die Vorstellung, dass sie ihn ausgerechnet jetzt brauchen und in Zukunft nie wieder.
      Zuletzt geändert von volki; 31.03.2010, 16:56.

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      • #33
        AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

        Zitat von EHO Beitrag anzeigen
        Und hin und wieder wird dann vergessen, daß es bei essentiellen Dingen
        wie zB Standplatzbau, Tourenplanung, Lawine, Restrisiko etc. eben
        kaum Platz für Kompromisse gibt. Und dann schaun's bled, wenn's krocht.
        Ist es nicht eher genau anders herum? Meiner Meinung nach ist Tourenplanung immer ein Kompromiss zwischen Abenteuerlust und Risikovermeidung.

        Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
        Also ich bin froh, dass meine Standplätze bisher allesamt Provisorien waren. Denn entweder hätt ich sonst schon verdammt viel Material liegenlassen, oder ich säße immer noch in der Wand.
        Für den Fall, dass sich das ändert, würde ich sagen: Grill nicht vergessen.

        Zum Thema kann ich nur sagen, ich finds erstaunlich, dass man die Genehmigung für einen Klettersteig überhaupt befristet erteilt. Was ich mich da frage: War die Befristung überhaupt ernst gemeint? D.h., wollte man wirklich die Folgen für das Naturschutzgebiet beobachten und dann erneut enstcheiden, oder war's einfach die einzige Möglichkeit, das Ding überhaupt zu genehmigen?

        P.S.: Keine Sorge, liebe Österreicher, Ihr seid nicht die einzigen, bei denen vieles provisorisch läuft. Hier in D hatten wir 40 Jahre lang sogar eine provisorische Hauptstadt.
        Tourenberichte und Sonstiges auf www.deichjodler.com

        Kommentar


        • #34
          AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

          Zitat von volki Beitrag anzeigen
          Ich kenne den Königsjodler nur aus Berichten. Er scheint schon einen Kultstatus erreicht zu haben, dass er es verdienen würde unter Denkmalschutz gestellt zu werden. Ihn abzubauen wäre idiotisch. Wenn der KS so böse ist, warum durfte er dann überhaupt errichtet werden?
          Aber genau darum geht's ja: die Errichtung wurde unter Bedingungen und Auflagen befristet erlaubt. Dazu gehörten mW Maßnahmen gegen die Erosion, Ausgleichspflanzungen etc. Das meiste davon wurde wohl nicht umgesetzt.

          Noch absurder ist die Vorstellung, dass sie ihn ausgerechnet jetzt brauchen und in Zukunft nie wieder.
          Nein, das nicht, aber den Klettersteig massiv zu bewerben und als neue Touristenattraktion zu vermarkten, das war jedenfalls nicht im Sinne des Erfinders.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

          Kommentar


          • #35
            AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

            Zitat von melanie* Beitrag anzeigen
            Es gibt so viele Wanderwege, die in Naturschutzgebieten liegen, oder andere Freizeitaktivitäten die in Naturschutzgebieten stattfinden.

            Wer zB. schon mal im Burgenland um die Lange Laake (Nationalpark) geradelt ist, weiß- dass dort trotz der sich aufhaltenden Menschen Stille herrscht, weil Regelungen getroffen wurden, zum Schutz der Natur und der Tiere.

            Nicht alle Aktivitäten in der Natur müssen verboten werden, sondern Menschen, die sich nicht umweltbewusst darin verhalten.

            Kontrolle ist gut, Verbote nicht immer notwendig
            Stimme dem zu. Naturschutz kann ja nicht automatisch absolutes Betretungs- bzw. Nutzungsverbot bedeuten (und tut es ja auch gar nicht).

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            • #36
              AW: Königsjodler bis 2018 genehmigt

              Zitat von HAH Beitrag anzeigen
              ich finds erstaunlich, dass man die Genehmigung für einen Klettersteig überhaupt befristet erteilt.
              Das finde ich auch, denn dann ist der Schaden ja schon entstanden.
              Und dass man einen Klettersteig baut und dann geheim hält, damit nicht zu viele Leute ins Naturschutzgebiet gehen kann ic hmir auch nicht vorstellen. Alo was soll(te) das Ganze.
              Aber auf das Matrashaus dürfen die Leute - oder liegt das nicht mehr im Naturschutzgebiet.

              Erik

              derdenKlettersteigkenntundihnauchwirklichgutfindet

              PS: vielleicht sind die Schmakerln wie flying Fox und Seilbrücke etwas übertrieben.

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