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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
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- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

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  • Bedeutungslos
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Wenn die Sektion schon seit Jahr(zehnt)en kein Interesse hat(te),
    diese beiden Hütten

    - Clara- und Essener Hütte -
    optimal zu verbinden, dann hat sie einen Klopfer !
    Den hat sie eh.
    Zuletzt geändert von Bedeutungslos; 31.03.2010, 00:11.

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  • Willy
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Doch jetzt sag` ich`s schonungslos und frei ,
    denn ich sehe nicht ein, dass ich mich immer und immer wieder beherrschen soll :

    Wenn die Sektion schon seit Jahr(zehnt)en kein Interesse hat(te),
    diese beiden Hütten

    - Clara- und Essener Hütte -
    optimal zu verbinden, dann hat sie einen Klopfer ![/CENTER]
    Zuletzt geändert von Bassist; 31.03.2010, 08:55. Grund: teilweise Löschung wegen zusammenhangloser Anspielungen

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  • Olli W.
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung sollten jetzt nur mehr Leute weiterschreiben (dürfen),
    die ...
    Meine Meinung Willy!
    Aber wieso willst du dich bedeckt halten?
    Mittlerweile bin ich ja auch nur Alpen-ADAC-Nutzer wie du. Aber man sollte von den Statuten seines Klubs schon ein wenig Ahnung haben. Du wirst doch auch nicht rein zufällig Mitglied in der *** oder sogar der ***, oder?
    Ein paar ernste Fragen stehen im Raum, ist aber wohl eher das Forum für "in welchem Schuh bekomm ich keine Blasen" oder "ich muß alle Viertelstunde pinkeln, komm ich so auf einen Achttausender". Schade.

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  • Bedeutungslos
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung sollten jetzt nur mehr Leute weiterschreiben (dürfen),
    die zehn Osttiroler persönlich sehr gut kennen und mit einigen sogar per Du sind.
    Und drittens mindestens 10 Essener Sektionsvertreter kennen. Ist ja schließlich eine Essener-Osttiroler-Angelegenheit.
    Wobei: "Osttiroler" ist doch ein bißchen zu weit gefaßt, es betrifft ja eigentlich nur das Virgental.

    PS: Die aufgeworfene Frage betrifft eigentlich das Grundsatzprogramm des
    DAV und damit zumindest ALLE DAV-Mitglieder.

    PPS: Wenn nur noch ausgewiesene Kenner der jeweiligen Materie ihre Meinung kundtun dürften, wäre dieses Forum hier ziemlich leer.

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  • Willy
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Meiner Meinung sollten jetzt nur mehr Leute weiterschreiben (dürfen),
    die zehn Osttiroler persönlich sehr gut kennen und mit einigen sogar per Du sind.

    Und 2. :

    Die schon einmal wenigstens fünfhundert Meter
    auf diesem derzeit diskutierten Wegabschnitt gegangen sind !

    Alle anderen sollten (sich) besser . . . . . . ( eh scho wiss`n, nämlich : )

    Warum ?

    Ich diskutiere auch nicht mit,
    wenn es darum geht, ob North oder South Dakota die interessanteren ( = besuchenswerteren ) Bars hat.
    Zuletzt geändert von Willy; 29.03.2010, 23:50.

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  • Bedeutungslos
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Naja, ich denke, dann werden die Grundeigentümer - sofern sie nicht gefragt wurden - die Sache nach guter, alter Sitte regeln.

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  • Olli W.
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Bedeutungslos Beitrag anzeigen
    Hast Du schon eine Antwort erhalten? Der DAV müßte es ja wissen.
    Bisher habe ich keine Antwort von irgendeinem der Alpenvereine. Und mal ehrlich, die hochfeinen Herrschaften aus München werden wohl auch nicht antworten. Wenn sie über die Verbindung Clarahütte / ERos-Hütte entschieden hätten, insbesondere wenn positiv, wäre es ein Leichtes zu antworten. Also kann ich davon ausgehen, daß sie gar nicht gefragt wurden. Die Macher der Sektion Essen, allem voran dieser opportune Hüttenwart, scheinen einfach nach Gutsherrenart im Virgental aktiv zu werden, ohne irgendjemanden nach einer Erlaubnis gefragt zu haben. Der Typ weiß aber vielleicht gar nicht mal von den Spielregeln seines eigen Klubs.
    Ich bin von den Socken, in Osttirol kann man offensichtlich tun und lassen, was man will! Ich bin gespannt, ob die Einheimischen so mit sich umspringen lassen.

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  • Bedeutungslos
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
    DAV, ÖAV und AVS habe ich um Stellungnahme gebeten.
    Hast Du schon eine Antwort erhalten? Der DAV müßte es ja wissen. Ich zitiere aus der Arbeitsgebietsordnung:

    "Neue Wege, einschließlich der Weitwanderwege und ihrer Markierung
    sowie Klettersteige dürfen von den Sektionen nur angelegt werden, wenn der Verbandsrat vorher seine Einwilligung erteilt hat. Diese darf nur gegeben werden, wenn die Notwendigkeit unter Anlegung strengster Maßstäbe festgestellt wird, die Finanzierung der entstehenden Kosten gesichert und die Einwilligung der betroffenen Grundeigentümer nachgewiesen ist."

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  • Olli W.
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Eine interessante Frage nach dem Warum.

    Als ehemaliges Mitglied der Sektion Essen erstellte ich in einem "Struktur- und Planungsausschuß" ein Kletter- und Wanderkonzept für das dortige Arbeitsgebiet. Bestandteil dieses Konzeptes war u.a. die "Legalisierung" des Alpenkönigweges.
    Die von Teilen der Mitglieder als fachkundig angesehenen Hüttenwarte, Eckhard Held und Norbert Brauksiepe, taten diese Idee letzten Endes als völlig hirnrissig ab(vermutlich weil ihnen nicht das Naheliegende einfiel). Der Weg müsse im jetzigen Zustand bleiben, damit die örtlichen Bergführer weiterhin hier eine Einnahmensquelle haben, hieß es von diesen Verhinderern. Darüber hinaus wäre es geradezu unmöglich, die Agrargemeinschaften, die Nationalparkverwaltung, die Gemeinde und die entsprechenden Stellen der Hauptvereine zu Einwilligungen zu diesem Projekt zu bewegen. Das wahre Problem dürfte aber eher darin gelegen haben, daß die hohen Herrschaften sich dabei zu wenig geehrt gefühlt hätten und in ihrer Eitelkeit gekratzt fühlten. Nun ja, es gilt der Prophet halt bekanntlich im eigenen Lande nichts. Da also nicht gewollt, war in diesem Punkt mein Engagement entsprechend gleich null.
    Das diese Einwilligungen nun tatsächlich geklärt sind, wage ich bei dem inaktiven Haufen in Essen stark zu bezweifeln. Da wird wohl einfach gemacht, entgegen den eigenen Statuten.

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  • Apollon74
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Ich weiß zwar auch nicht mehr als Ihr, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Sektion Essen im Arbeitsaufruf vielleicht etwas ungenau ausgedrückt hat, denn irgendwie erscheint es mir, unabhängig davon, ob es schon eine Alternativroute gibt oder nicht, reichlich unsinnig, den Verbindungsweg zur E.-R.-Hütte direkt über den Gipfel des Mullwitzkogels (Wiesbauer-Spitze) zu führen.
    Was ich mir allerdings vorstellen könnte und auch sinnvoll fände, wäre, den neuen Weg zum Mullwitzkogel, der ja zuerst Richtung Hohe Grube verläuft, bevor er ostwärts zum Mullwitzkogel schwenkt, eben bis zur Hohen Grube zur verlängern (an dieser Stelle gibt es sogar schon Wegweiser zur Hohen Grube), wo er dann auf den Alpenkönigsweg träfe (Pfadspuren des Alpenkönigswegs sind übrigens in AMap eingezeichnet; neuer Weg zum Mullwitzkogel leider noch nicht. Dieser zweigt vom Normalweg zur Clarahütte ungefähr beim Reggenbach Richtung Hohe Grube ab). Von da an könnte die Route entlang des Alpenkönigswegs Richtung Rostocker Eck und E.-R.-Hütte führen, und der Alpenkönigsweg müsste nur noch ausreichend markiert und heikle Stellen versichert werden. Das hätte den Vorteil, dass nur ein kurzes Stück neuer Weg bis in die Hohe Grube angelegt werden müsste, da ein Großteil des Anstiegs zur Hohen Grube durch den neuen Weg ja schon vorhanden ist, und der problematische Teil der Alpenkönigroute von der Hohen Grube direkt zur Clarahütte wohl relativ unkritisch umgangen wird. Zudem würde der restliche Teil des Alpenkönigwegs dann endlich ordentlich markiert und gesichert.
    Wie gesagt, ich weiß auch nicht, was die Sektion Essen genau vorhat, aber diese Lösung wäre für mich am naheliegendsten.
    Und es wäre ja auch nicht ungewöhnlich, wenn der Homepage-Ersteller das geplante Projekt selber nicht im Detail kennt und sich dadruch etwas undeutlich bis falsch ausdrückt .

    Gruß,
    Andreas

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  • Steinbock
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Manchmal kann sogar ich dem Willy recht geben.

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  • Willy
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von tauernfuchs

    Aber, wie bereits gesagt, dazu reicht der Ausbau bzw. Markierung des "Alpenkönigswegs".

    Wieso dessen Existenz von der Gemeinde Prägraten bzw. DAV
    völlig ignoriert wird, bleibt mir ein Rätsel.


    Und da stimme ich wiederum Dir zu !

    Warum hat man diese Wegverbindung
    - also Essener-Rostocker zur Clara Hütte ( diese Richtung ist problematischer ) -
    nicht von Anfang an hervorragend markiert
    und die (wenigen) kritischen ( = heiklen ) Passagen (bestens) gesichert ?

    Was soll diese Halbherzigkeit ?

    Sollte das ein simpler wie lukrativer Job für Bergführer werden ?

    clara 1 f.jpg

    Oder dachte die Gemeinde Prägraten ( = der Bürgermeister )
    schon lange an eine Besteigungsmöglichkeit dieses an sich völlig uninteressanten Gipfels ?

    Also an Mullwitz Kogel versus Wirtsbauer Spitze ?

    xxx fff.jpg

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  • Olli W.
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Mitglied bin ich im AVS wegen des Bergsports. Ich kann auch nichts dafür, daß die Alpenvereine so eine zur Schau gestellte Selbstgeißelung betreiben, dann aber inkonsequent sind.
    Was die Gasthäuser betrifft, denke ich, daß es abträglich wäre, wenn die Touristen von ihnen weggelenkt werden. Erst macht der Weg zur Wiesbauerspitze Hinterbichl für dieses Klientel interessanter (von der Gemeinde doch geschickt gemacht), und dann soll eine Hüttenverbindung das Potential wieder abgraben? So daß das zu verdienende Geld nicht in Osttirol bleibt, sondern hauptsächlich als Pacht erstmal nach Deutschland abgeführt wird?
    Für Bergwanderer, die "oben" bleiben wollen, und im Hinblick auf das wirtschaftliche Interesse der Almen dürfte eigentlich nur das Offiziellmachen des Alpenkönigwegs ein Ansatz sein. Das Ansinnen der Essener Experten, einen komplett anderen neuen Weg einzurichten, halte ich für eine Faschingsidee. Der Sprengstoff, der sich aus den wirtschaftlichen Folgen ergibt, dürfte zu dezenten Spannungen führen. Und alles, weil man sich nicht an seine eigenen Regeln hält.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Zwischen Essener-Rostocker- und Clarahütte eine solide Weg-Verbindung zu bauen,
    wäre - in welcher Variante auch immer - für mich ein mehr als sinnvolles Unterfangen !

    Diese Unterbrechungsstelle für wenig geübte Bergwanderer
    hat mir immer schon weh getan !

    Ich sage absichtlich : "Unterbrechungsstelle" !

    Denn von der Clarahütte geht`s ja problemlos weiter
    zur Neuen Reichenberg Hütte, zur Lasnitzen -, Berger See - , Lasörling - und zur Zupalseehütte.

    Was für ein großartiger Rundkurs wäre das !

    Der allerdings noch viel besser in die Gegenrichtung gegangen werden sollte !
    Stimme hier absolut zu!
    Aber, wie bereits gesagt, dazu reicht der Ausbau bzw. Markierung des "Alpenkönigswegs". Wieso dessen Existenz von der Gemeinde Prägraten bzw. DAV völlig ignoriert wird, bleibt mir ein Rätsel.
    LG

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  • sammy
    antwortet
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Ein einsames Gasthaus ist zwar eine Idylle.
    Aber wenn am Tag nur maximal zwei Wanderer aufkreuzen,
    - und dann vielleicht hauptsächlich nur ihr Mitgebrachtes verzehren -
    davon kann kein(e) Wirt(in) leben.


    und wegen dem profitgedanken eine(s)(r) wirt(es)(in) soll dann ein umsatzstarker zugang her??

    vielleicht sollte sich d(i)e(r) wirt(in) eher für eine neue lokalität entscheiden wenns nicht profitabel (genug) ist

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