AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Aja, nochwas: Auf der Turnauer Alm kann man während der "Jagdsperre" ebenfalls nicht mehr übernachten, die Almwirtschaft hat zu denselben Zeiten geschlossen wie die Sonnschienalm.
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Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von mountainrescue Beitrag anzeigenEin Anruf beim Hüttenpächter (Dietmar Hirschegger/+43/664/5112474) und die Frage ist geklärt!Auf dieser Seite findest du die Informationen
Wir haben die Tour in die Abschnitte Seewiesen - Schiestlhaus (N) - Präbichl aufgeteilt, und waren daher mittags auf der Sonnschienalm. Der Raum ist offen, und wird auch immer wieder aufgesucht (2 Betten, Ofen, Brennholz, Geschirr, Kerzen, Decken, Schlafsäcke).
By the way, es gibt andere Quellen, in denen steht, dass man einen AV Schlüssel braucht. Das stimmt ganz sicher nicht, da in der (prinzipiell absperrbaren) WR Türe kein AV Schloss verbaut wurde.
Danke für Deine Mühe!
Cheers,
-c.dax
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigenOK, ich hätt's nicht so globalisieren sollen. In NÖ betrifft's mich quasi nicht und in meinen Haupteinsatzgebieten (OÖ+Stmk.) gibt's eben keine Sperre für eine Jagd - da bin auch bestens im Bild über die jeweiligen Jagdgesetze...
Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigenBtw, hab mit gerade die von dir zitierte nö. Jagdverordnung angeschaut. Kannst du bitte auch anführen unter welchen Kriterien eine solche Sperre, in der die in §34 angeführte Tafel dann zur Anwendung kommt, zustandekommt (und ich rede nicht von einer Ruhezone, Wildschutzgatter, Fütterung, etc...). Meiner Meinung nach ist es selbst nach nö. JagdG nur möglich im Rahmen einer Treibjagd ein Gebiet gänzlich zu sperren. Auch bei Wildschutzgebieten besteht lediglich ein Wegegebot und keine Totalsperre.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...I_2012069.html
Soweit ich es auch die Schnelle überblicke, dürftest du schon recht haben (habe ich auch nicht angezweifelt), die Sperre im Wortlaut betrifft Gebiete "abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden".
Mich persönlich betrifft das mit den "umfriedeten Eigenjagdgebieten", da mein Morchelsammelplatz in so einem ist.
Ist aber seeehr flach, daher eher kein Gipfeltreffen möglich dort.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Das umfriedete Eigenjagdgebiet nach §34 ist nichts anders als ein eingezäuntes Jagdgehege. Die sind flächenmäßig im Zunehmen.... Wie die Bezirkhauptzmannschaften das handhaben (Ausgestaltung Betretungsrecht zu betimmten Tageszeiten,oder auch nicht)dürfte im Detail wieder unterschiedlich sein, da sich Waldflächen auch auf Basis des Forstgesetzes einzäunen lassen kann der einzelne Waldbesitzer sicher kreativ sein ...
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zwei Dinge sollten nicht verwechselt werden:
Das (befristete) "jagdliche Sperrgebiet" nach den jeweiligen Jagdgesetzen (Österreich leistet sich eines pro Bundesland) und eine eventuelle zivilrechtliche Vereinbarung, wie sie alex.m bereits hier angesprochen hat.
Wieso das?
Viele Berghütten stehen nicht auf Eigengrund der alpinen Vereine, sondern auf Fremdgrund. Soetwas nennt man "Superädifkat" oder früher auch "Luftkeusche". Dabei gestattet der Grundeigentümer z.B. einem alpinen Verein die Errichtung einer Hütte - in der Regel mit einem Pachtvertrag. Und in diesem stehen u.A. die Bedingungen, fallweise eben auch, dass der Hüttenbetreiber die Hütte in einer festgelegten Zeit aus jagdlichen Gründen geschlossen halten muss.
Auf Wanderer wirkt sich das heutzutage natürlich nicht aus - außer dass sie sich ein Jausensackerl einpacken sollten.
Früher war das anders - da gab`s die Legalservitut des im Forstgesetz normierten freien Betretens nicht und so mancher Grundeigentümer hat tatsächlich ganze Berge zur Jagdsaison einfach gesperrt. Z.B am Göller war das auch so.
LG Michael
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von beigl Beitrag anzeigenWie kommst du nur auf sowas?
Btw, hab mit gerade die von dir zitierte nö. Jagdverordnung angeschaut. Kannst du bitte auch anführen unter welchen Kriterien eine solche Sperre, in der die in §34 angeführte Tafel dann zur Anwendung kommt, zustandekommt (und ich rede nicht von einer Ruhezone, Wildschutzgatter, Fütterung, etc...). Meiner Meinung nach ist es selbst nach nö. JagdG nur möglich im Rahmen einer Treibjagd ein Gebiet gänzlich zu sperren. Auch bei Wildschutzgebieten besteht lediglich ein Wegegebot und keine Totalsperre.Zuletzt geändert von LampisBerge; 08.10.2013, 11:53.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von curzondax Beitrag anzeigenWeil's wiedermal so weit ist, eine Frage zum Winterraum der Sonnschienhütte: Ist der während der 'Jagdsperre' auch verriegelt? Und ist die Beschreibung des Winterraums hier in der Form noch aktuell?Auf dieser Seite findest du die Informationen
Zuletzt geändert von mountainrescue; 08.10.2013, 11:38.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Von den Naturfreunden gibt es eine neue Broschüre über das Wegerecht in Österreich (auch zum Downloaden): http://www.umwelt.naturfreunde.at/
Da werden natürlich auch die Jagdsperren erläutert.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigenEin grünes Schild mit Aufdruck "Jagdliches Sperrgebiet" findet in der österreichischen Gesetzgebung keine Verwendung
NÖ JAGDVERORDNUNG
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten, sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen, während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durchmessers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw. “Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Das oftmalige Wiederholung macht Halbes oder Falsches nicht richtiger...der Begriff des jagdl. Sperrgebiets ist ein recht graußlicher drum ist die Jägerschaft dazu übergangen Bezeichungen wie Wildhegen, Ruhzone zu nutzen... unterschied macht´s aus meiner Sicht nicht. Die AV-Kollgen haben das mal zusammegetragen- das hört sich so an:
Angelegenheiten der Jagd obliegen wie beschrieben den Ländern, daher werden die jeweili-gen jagdlichen Sperrgebiete in den Jagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer geregelt.
Burgenland: § 102 „Wildschutzgebiete“ des Burgenländischen Jagdgesetzes 2004
Kärnten: § 70 „Zeitlich und örtlich beschränkte Sperren“ des Kärntner Jagdgesetzes 2000
Niederösterreich: § 87 „Rotwildwintergatter“ sowie § 94a und 94b „Bewilligung“ und „Sper-rung von Wildschutzgebieten“ des Niederösterreichischen Jagdgesetzes 1974
Oberösterreich: § 6a „Wildgehege“ sowie 56a „Ruhezonen“ und 56b „Wildwintergatter“ des Oberösterreichischen Jagdgesetzes 1964
Salzburg: § 66 „Futterplätze, § 67 „Wildwintergatter“, § 68 Wildgehege sowie § 105-108 „Sperr- und Schutzgebiete“ des Salzburger Jagdgesetzes 1993
Steiermark: § 4 „Wildgatter“ sowie § 51 „Wildschutzgebiete“ des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986
Tirol: § 45 „Sperren“ und § 46 „Wildfütterung“ des Tiroler Jagdgesetzes 2004
Vorarlberg: § 33 „Wildruhezonen, Sperrgebiete“ sowie § 45 „Wildwintergatter“ des Vorarlber-ger Jagdgesetzes 1988
Wien: § 81 „Wildfütterung“ des Wiener Jagdgesetzes 1947
Wie der Sinowatz sagen würde is alles recht kompliziert - im zuge von Zwangsmaßnahmen besteht in manchen Ländern tatsächlich noch die Mögl. ein befristes jagdl. Sperrgebiet per Bescheid durchzuführen.
Wie dem auch sei... immer brav Grüßen...und nach Möglichkeit Konflikte vermeiden...
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von Kreg Beitrag anzeigenjagdl. Sperrgebiet - muß die Befristung zumindest hinten am Schild ersichtlich sein sein sonst ist das Schild ungültigZuletzt geändert von LampisBerge; 07.10.2013, 18:03.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
jagdl. Sperrgebiet - muß die Befristung zumindest hinten am Schild ersichtlich sein sein sonst ist das Schild ungültig - aus rechtl. Sicht. (mit Wildschutzgebiet oder so hat das gar nix zu tun)
Ich würde es aber als einen Hinweis deuten, dass sich im besagten Gebiet schwerbewaffnete Alkoholker herumtreiben,
die im Zweifel eine bunte Gore-Jacke für ein Wildschwein halten.
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Weil's wiedermal so weit ist, eine Frage zum Winterraum der Sonnschienhütte: Ist der während der 'Jagdsperre' auch verriegelt? Und ist die Beschreibung des Winterraums hier in der Form noch aktuell?
Die Sonnschienhütte ist ein Etappenendpunkt am Nord-Süd-Weg 05. So wie ich das sehe, kann man die ja unter diesen Umständen nur großräumig umgehen, wenn der WR auch nicht zur Verfügung steht.
Danke schonmal,
-cd
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Zitat von Willy Beitrag anzeigen
Das kann doch nur bedeuten, dass jegliche Jagd gesperrt ( = verboten ) ist ! .
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AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?
Das kann doch nur bedeuten, dass jegliche Jagd gesperrt ( = verboten ) ist ! .
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