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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

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  • #16
    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
    tipp für die zukunft:
    1) lesen
    2) verstehen
    3) DANN kommentieren
    es geht nämlich überhaupt nicht ums abstellen des autos auf dem parkplatz in der kehre.
    ....der Typ braucht wohl etwas Taschengeld für seine Kinderschar ,
    sonst wäre er wohl darauf gekommen seine Wiese sichtbar abzugrenzen

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    • #17
      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

      Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
      Wenn das wirklich ein öffentlicher Parkplatz ist, dann kann er dich Schaßtrommeln! Zahle am Besten gar nichts, weil du im Recht bist! Hast du schon einen Anwalt kontaktiert?
      es geht ja nicht um`s Parken, wenn ich das richtig verstehe, sondern um das Betreten von privatem Grund. (weshalb privater Grund "ruht" und diese "Ruhe" gestört wird ist ja jedem klar)
      So eine Unverschämtheit!
      kommt auf den Standpunkt drauf an..

      Ich hätte es auch nicht gerne, wenn unzählige Tourengeher meinen Privatgrund betreten würden.
      Hier macht es wohl die Masse.
      Lese ich weiterhin den Artikel der Naturfreunde Linz, dann reicht es aus, dort ein Schild hin zu stellen, dass das Betreten meines Grundes nicht gestattet ist.

      Schon zahlt man u.U. wieder

      Solche Fälle gibt es auch bei uns, z.B. am Dobratsch (Heiligengeist), Magdalensberg usw...
      Muss man eben drauf achten!

      Einen ganz besonderen Fall haben wir in Klagenfurt:

      Ein Arzt hat eine Räumlichkeit für seine Praxis angemietet.. aber der vor dem Haus befindliche Parkplatz gehört der Vermieterin (Privatperson).
      Jeder der dort auch nur kurz drüber fährt, wird notiert und wegen Störung belangt.
      Kannst nix gegen machen, selbst der Arzt ist machtlos

      Für die Frau ist das eine unerschöpfliche Einnahmequelle, die sie weidlich nutzt
      Zuletzt geändert von moerf; 22.04.2009, 12:15.
      mit bestem Gruß, moerf :)

      Kommentar


      • #18
        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

        Also ich war in der Karwoche am Warscheneck und bin wieder über die Zellerschneise runtergefahren - da war sehr deutlich ein Umleitungsweg ausgeschildert um dieser besagten Wiese auszuweichen. Da war auch sehr deutlich zu lesen, dass hier mit Besitzstörungsklage zu rechnen ist (ich glaub das Schild war vom ÖAV aufgestellt)

        Natürlich finde ich das überhaupt nicht OK was der Bauer da macht, da er ja nicht wirklich einen Schaden davon hat, wenn jemand bei ausreichender Schneelage über seine Wiese abfährt.

        Kommentar


        • #19
          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

          Zitat von pablito Beitrag anzeigen
          Dann sollte man eine massive Negativwerbung für diesen Biobauernhof machen....
          Bei allem Ärger eine Strafrechtlich äußerst ungeschickte Formulierung!

          Kommentar


          • #20
            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

            Zitat von siddhartha1980 Beitrag anzeigen
            Öffentlicher Parkplatz
            und seit ihr jetzt vorbei am verbotsschild über den zaun geklettert oder nicht?

            Kommentar


            • #21
              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
              tipp für die zukunft:
              1) lesen
              2) verstehen
              3) DANN kommentieren
              es geht nämlich überhaupt nicht ums abstellen des autos auf dem parkplatz in der kehre.

              Wenn mir wer so kommt, dann bekomme ich das Geimpfte!

              Zu Punkt 3

              Warum fotografiert man dann das Autokennzeichen?

              Kommentar


              • #22
                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                kommentare von leuten, die die tour nicht kennen, sind sowieso nicht ernst zu nehmen.
                es handelt sich um ein winziges "hangerl" am anfang / ende der tour - hinter dem hof beginnt ein waldweg etc. - ob man die 10 schwünge noch macht oder nicht ist für die tour völlig egal

                der bauer will, dass man am rand des hanges am markierten wanderweg bleibt. und er will auch keinen riesigen zaun hinstellen.
                die tafeln stehen seit jahren (die hab ich persönlich jedes mal dort gesehen)
                dort gehen nicht 10 leute am tag - sondern an manchen tagen ist der parkplatz vollgestopft und rundherum die straßenränder zugeparkt

                ich verstehe wirklich überhaupt nicht, wo das problem liegt, wenn man die paar meter am rand des "hanges" aufsteigt und abfährt. mir war das noch nie ein problem.

                auf einer wiese, über die hunderte leute den ganzen winter lang drüberrennen und permanent den schnee verdichten, bleibt der schnee auch mal ein paar wochen länger liegen als rundherum = ertragsverlust
                dazu kommt, dass die leute ja bei schlechter schneelage auch noch drüberfahren und dann kann er jedes 2. jahr nachsäen = ertragsverlust und kosten für samen und arbeit.

                offensichtlich sind viele leute erst dann zufrieden, wenn man ihnen eine mauer hinstellt, damit sie am weg bleiben.

                dass ein befahren von wiesen meist kein problem ist, ist auch ganz klar: normalerweise gehen/fahren nämlich nicht hunderte auf einer strecke.
                a
                runter gehts oft schnell.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                  Zitat von moerf Beitrag anzeigen
                  es geht ja nicht um`s Parken, wenn ich das richtig verstehe, sondern um das Betreten von privatem Grund. (weshalb privater Grund "ruht" und diese "Ruhe" gestört wird ist ja jedem klar)kommt auf den Standpunkt drauf an..

                  Ich hätte es auch nicht gerne, wenn unzählige Tourengeher meinen Privatgrund betreten würden.
                  Hier macht es wohl die Masse.
                  Lese ich weiterhin den Artikel der Naturfreunde Linz, dann reicht es aus, dort ein Schild hin zu stellen, dass das Betreten meines Grundes nicht gestattet ist.

                  Es geht aber aus diesem konkreten Fall nicht hervor, wo ein solches Schild stehen sollte?

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                    Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
                    Wenn mir wer so kommt, dann bekomme ich das Geimpfte! Warum fotografiert man dann das Autokennzeichen?
                    a) was ist "das geimpfte"?
                    b) wo kann man das bekommen?
                    c) die frage nach dem photo ist eine kleine denksportaufgabe für den nachmittag.
                    runter gehts oft schnell.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                      Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
                      Es geht aber aus diesem konkreten Fall nicht hervor, wo ein solches Schild stehen sollte?
                      @sockenwilly,
                      ist doch unerheblich, wo wann und wie ein Schild steht.

                      Grundsätzlich sollte es Jedem klar sein, dass wenn er sich nicht auf seinem eigenen Grund befindet, Ärger drohen kann.

                      Die Ausführungen von @renoldna sind da so etwas von verständlich wie nur was.

                      Wenn das Betreten im Randbereich gestattet ohnehin ist.. welche Fragen bleiben dann noch offen?

                      Kann man nur noch drüber witzeln, mit wie vielen Schwüngen über die offenen Fläche man sich Ärger einhandelt

                      Nå, mir is eh wuascht
                      mit bestem Gruß, moerf :)

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                      • #26
                        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                        Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
                        Es geht aber aus diesem konkreten Fall nicht hervor, wo ein solches Schild stehen sollte?
                        über die frage, ob die wiese eindeutig erkennbar als privatgrund gekennzeichnet ist oder nicht, werden die naturfreunde mit dem bauern (bzw. deren rechtsvertreter) anscheinend vor gericht verhandeln.

                        ich hab die schilder dort noch jedes mal gesehen.

                        aber klar: wenn sehr dichter nebel ist - der könnte auch in den köpfen der tourengeher wohnen - oder wenn die wanderer so laut singen, dass die schilder vor schreck umfallen - ich erinnere an die trompeten von jericho - ist alles ganz anders.
                        runter gehts oft schnell.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                          Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
                          Bei allem Ärger eine Strafrechtlich äußerst ungeschickte Formulierung!
                          Sag bloß... Strafrecht ist ja ein leidlich abgegrenztes Rechtsgebiet, welche Norm siehst Du da konkret verletzt?
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                            Grundsätzlich sollte es Jedem klar sein, dass wenn er sich nicht auf seinem eigenen Grund befindet, Ärger drohen kann.
                            Da kann man theoretisch nicht einmal mehr Schwammerl suchen gehen, ohne daß man angezeigt wird?

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                              Im Wald gilt auf alle Fälle, dass man diesen betreten und sich zu Erholungszwecken darin aufhalten darf. Außerhab des Waldes gelten zT landesrechtliche oder andere Bestimmungen.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                              • #30
                                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                                Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
                                Da kann man theoretisch nicht einmal mehr Schwammerl suchen gehen, ohne daß man angezeigt wird?
                                ich glaub, du bist neu im wald.

                                rechtsgrundlage für freies betretungsrecht des waldes incl. einschränkungen (aufforstungen, befristete sperren etc.) ist das forstgesetz von 1975, wobei die für heute wohl bedeutendste novellierung aus 1987 stammt. dagegen laufen manche noch immer mit allen möglichen tricks und nur (bundes)landweit gültigen (?) verordnungen an.

                                dazu gibts hier im gipfeltreffen berge an threads, auch googeln kann helfen

                                MERKE: a wald is ka wiesn net.

                                die schwammerl / beerenfrage ist tatsächlich in manchen gegenden ein problem. die erlaubnis, den wald zu betreten, beinhaltet nämlich nicht, dass man dort alles mitnehmen darf.
                                Zuletzt geändert von renoldna; 22.04.2009, 15:02.
                                runter gehts oft schnell.

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