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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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"Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten"

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  • "Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten"

    Jetzt im Herbst besonders aktuell. Haltet Ihr Euch daran und kehrt um? Oder ignoriert Ihr solche Schilder? Seid Ihr schon mal aufgehalten worden? Oder gar zum Umkehren "gezwungen" worden?
    LG, Eli

  • #2
    AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

    hi-i fahr(bike)immer bis auf sicht--bzw. rufweite an die arbeiter heran,gebe dann ein freundliches handzeichen mit einem freundlichen gruss und werde dann eigentlich immer ohne probleme vorbeigelotst-muss sagen,dass ich damit immer vorzüglich ausgekommen bin!
    "Sieger zweifeln nicht - Zweifler siegen nicht!"

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    • #3
      AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

      Mach ich ebenso! In sicherer Entfernung anhalten, geduldig warten, dann helfen sie dir sogar noch über die Baumstämme!

      Erik

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      • #4
        AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

        scheint also - wieder einmal - nur eine "Versicherungssache" zu sein. D.h. wenn etwas passiert, ist der Grundbesitzer nicht verantwortlich zu machen, weil er den Weg ja gesperrt hat.
        Mir ist es einmal beim Langlaufen passiert, daß ich Forstarbeiter getroffen hab, da war es auch so, daß sie gemeint haben, ich soll kurz warten, bis der Baum gefallen ist, den sie gerade in Arbeit hatten. Hat nicht lang gedauert, mußte zwar dann abschnallen, aber es war kein Problem, weiterzugehen.
        LG, Eli

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        • #5
          AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

          [QUOTE=alice58]scheint also - wieder einmal - nur eine "Versicherungssache" zu sein. D.h. wenn etwas passiert, ist der Grundbesitzer nicht verantwortlich zu machen, weil er den Weg ja gesperrt hat.

          Hi Eli - nicht "nur " Versicherungssache - grundsätzlich ist " Gesperrt" ein rechtlich klarer Begriff -
          wenn bei uns in steilem Gelände ein Weg gebaut wird und dabei Steine locker werden - die können wie auch bereits ent - astete Bäume mehrere hundert Höhenmeter runtersausen - die erschlagen ALLES - ohne dass man einen Forstarbeiter vorher sieht - ich hab da schon einiges gesehen
          Lg.Egon

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          • #6
            AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

            Da magst Du schon recht haben - kommt halt auf die Situation an. Das blöde ist halt nur - ich bin schon seit zwei Stunden unterwegs, die HÜtte noch 1 1/2 Std. vor mir - und dann ist ohne jede Vorankündigung der markierte Wanderweg auf 200 m gesperrt. Und jetzt soll ich umdrehen und wieder nach Hause gehen?
            LG, Eli

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            • #7
              AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

              Zitat von alice58
              Da magst Du schon recht haben - kommt halt auf die Situation an. Das blöde ist halt nur - ich bin schon seit zwei Stunden unterwegs, die HÜtte noch 1 1/2 Std. vor mir - und dann ist ohne jede Vorankündigung der markierte Wanderweg auf 200 m gesperrt. Und jetzt soll ich umdrehen und wieder nach Hause gehen?

              und hinterher erfährst Du , dass "sie" übers Wochenende vergessen haben die Tafel wegzutun -
              aber es ist ganz gleich wie im Straßenverkehr - Du kannst Dich beschwerden ( beim Salzamt oder wo )hinterher
              aber ein Nichtbefolgen von Beschränkungen .......

              ( no risk no fun --- aber bitte beruft Euch ja nicht auf mich !! )
              Lg.Egon

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              • #8
                AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

                Manchmal ist sogar "Methode" dahinter.
                Ich kenne bei uns ein paar Mountainbikerouten, bei denen prinzipiell solche Tafeln aufgestellt werden - und dann einfach "vergessen" wurden... Der "Schilder"wald in manchen Wäldern grenzt teilweise schon sehr bizarr an "Schilda"...
                Natürlich gibt es auch berechtigte Sperrgebiete,denn Forstarbeiter können auch nicht jede Minute nachschauen, ob irgendwo ein Wanderer oder Radlfahrer daherkommt.
                Wie Erik schreibt: Freundlichkeit und Geduld wirkt Wunder - "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus"!

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                • #9
                  AW: &quot;Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten Verboten&quot;

                  Wer am 622/655er von Furthof auf den Türnitzer Höger will, hat bis 12.11. Pech gehabt. Dort wird ziemlich gewerkt. Auch an Sonn- und Feiertagen !
                  Am 26.10. leidvoll erfahren, da ein entsprechendes Hinweisschild nur unten angebracht war...
                  Zayataler Schienentaxi Asparn an der Zaya - Mistelbach Interspar
                  - www.landesbahn.at - www.weinvierteldraisine.at

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