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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?

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  • Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Ich wollte morgen auf den großen Ebenstein gehen, jetzt habe ich aber gelesen das die Sonnschienhütte wegen Jagdsperre geschlossen ist,
    bedeutet das auch das Wandern in dieser Zeit dort verboten ist?
    Vielen Dank um Auskunft
    LG Robert

  • #2
    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Zitat von da Rosi Beitrag anzeigen
    Ich wollte morgen auf den großen Ebenstein gehen, jetzt habe ich aber gelesen das die Sonnschienhütte wegen Jagdsperre geschlossen ist,
    bedeutet das auch das Wandern in dieser Zeit dort verboten ist?
    Meines Wissens nein, nur die Hütte hat geschlossen, Wandern ist erlaubt.
    (Aber vielleicht besser farbenfrohe Bekleidung wählen, nicht alle Gewehrträger verfügen über optimale Sehkraft )

    lg
    Norbert
    Meine Touren in Europa
    ... in Italien
    Meine Touren in Südamerika
    Blumen und anderes

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    • #3
      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

      Das heißt wohl, dass der Pächter der Hütte sich mit dem Jagdberechtigten geeinigt hat, die Hütte in der Zeit nicht zu bewirtschaften. Für eine AV Hütte der Kategorie I ist das mE fast schon ein bissl bedenklich.

      Es gibt im Steiermärkischen Jagdgesetz "Wildschutzgebiete", aber generelle "Jagdliche Sperrgebiete" gibts schon seit ca. den späten 70ern nicht mehr. Was nicht heißt, dass die Tafeln nicht verkauft werden, natürlich. Probieren wird man's ja noch dürfen.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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      • #4
        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

        Zitat von da Rosi Beitrag anzeigen
        Ich wollte morgen auf den großen Ebenstein gehen, jetzt habe ich aber gelesen das die Sonnschienhütte wegen Jagdsperre geschlossen ist,
        bedeutet das auch das Wandern in dieser Zeit dort verboten ist?
        Vielen Dank um Auskunft
        LG Robert
        ob verboten oder nicht ist für mich da immer zweitrangig.
        Aber a Jaga, der nach drei Halbe Most auf ois schiaßt, was sich bewegt, macht mir mehr wesentlich mehr Sorgen

        mfg, RADES
        Mountainbikeregion Granitland

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        • #5
          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

          Bedenkenäußerer hin oder her - Tatsache ist, dass die meisten eh nirgends raufgehen wenn es keine Hütte oder kein Gipfelkreuz gibt.


          Das das ewige abbauen der Gipfelkreuze in der Jagdzeit am Hochschwab aber mit der Zeit etwas mühsam wurde, hat man sich einfach darauf geeinigt die Hütten zuzusperren - bleiben wenigstens die Schnitzelfresser daheim.
          Zuletzt geändert von Gamsi; 25.09.2009, 14:29. Grund: Wieder ein Tierkadaverfoto vom Bergsteirer!!
          La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
          [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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          • #6
            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            Es gibt im Steiermärkischen Jagdgesetz "Wildschutzgebiete", aber generelle "Jagdliche Sperrgebiete" gibts schon seit ca. den späten 70ern nicht mehr. Was nicht heißt, dass die Tafeln nicht verkauft werden, natürlich. Probieren wird man's ja noch dürfen.
            In der Steiermark gibts das schon noch, guckt´st du

            http://www.oeav-wiener-lehrer.at/Hinteralmhaus.htm.

            In diesem wunderschönen Wandergebiet fliegen im September die Kugeln umadum wie woanders die Fliegen um die Kuhschöberl.
            Zuletzt geändert von alpinfredi; 25.09.2009, 10:55.
            [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
            Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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            • #7
              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

              na bitte, irgendwann muss ja für das gamsgulasch gesorgt werden, damit die wiener besucher versorgt werden können.

              wer solche sperren missachtet - puuuh, kann schon sein, dass er dann als tk-gulasch in der nächsten wandersaison einem ehemaligen kameraden vorgesetzt wird...

              steiermark im herbst - da gibts nur eines:
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #8
                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
                In der Steiermark gibts das schon noch ...
                Gemeint war, nix für ungut, die Rechtgrundlage. Ich bin kein Steirer, und das Steirische Landesrecht gehört Vorsichtig gesagt nicht zu meinen Spezialgebieten, aber auf den ersten Blick scheint das Sterische Jagdgesetz das nicht herzugeben.

                Dass man's, wie gesagt, trotzdem versucht, und sich dadurch sicher auch Wanderer abschrecken lassen: geschenkt.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                  Jagdsperre bedeutet,daß der Berggeher die Forststraßen und markierten Wege nicht verlassen darf.Ich kenne einige steierische Jäger recht gut und weiß,daß sie auch das Begehen der Wege verhindern möchten,aber sie dürfen es nicht,so kommt es des des öfteren zu Drohungen,wer sich einschüchtern lässt,ist selber Schuld!

                  LG.Thei.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                    Zitat von Thei Beitrag anzeigen
                    Jagdsperre bedeutet,daß der Berggeher die Forststraßen und markierten Wege nicht verlassen darf.
                    Selbst für ein Wegegebot ("Verlassen der markierten und gekennzeichneten Wege ist verboten") kenne ich keine Rechtgrundlage.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                      Zitat von Thei Beitrag anzeigen
                      Jagdsperre bedeutet,daß der Berggeher die Forststraßen und markierten Wege nicht verlassen darf.Ich kenne einige steierische Jäger recht gut und weiß,daß sie auch das Begehen der Wege verhindern möchten,aber sie dürfen es nicht,so kommt es des des öfteren zu Drohungen,wer sich einschüchtern lässt,ist selber Schuld!

                      LG.Thei.
                      nicht nur in stmk auch in K!

                      letzhin hat mich ein jaga, der bis 2m neben seinem jagdsitz= gezimmerte holzhütte unmittelbar neben der forststrasse um 17 uhr angeschnautz ich dürfe nicht auf der forststrasse gehen " denn es sei jadszeit"

                      konnte mir gerade noch verkeifen zu zagen, ob eine gams einen orangen anorak anhat und er mich deswegen für eine gams halte...
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
                      Langsam, langsam fang den Affen!
                      Indisches Sprichwort

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                      • #12
                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                        na bitte, irgendwann muss ja für das gamsgulasch gesorgt werden, damit die wiener besucher versorgt werden können.
                        gedacht hab ich mir's irgendwie schon lange dass die Wiener die eigentlichen Auslöser für die Jagd sein könnten

                        aber jetzt wo Du's schreibst fällt es mir wie Schuppen von den Augen und alles wird ganz klar

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                          Hallo ingmar!
                          Schau mal unter (Schitouren und Recht nach)Details)
                          Beschrenkung der sog.Wegefreiheit im Wald (1--5) und weitere Details.Dort ist es recht deutlich beschrieben,wie es in des einzelnen Bundesländern in Österreich ist.

                          LG.Thei.

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                          • #14
                            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                            @daxy: Im Kärntner Jagdgesetz sind zwar ausnahmsweise Sperren vorgesehen, dies aber nur "aus außerordentlichen Gründen" und "im örtlich und zeitlich unbedingt erforderlichen Ausmaß".

                            Und es gilt: "... dass [das gesperrte Gebiet] ... abseits von den zur allgemeinen Benutzung bestimmten Straßen und Wegen einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege ... nicht betreten" werden darf.

                            Überhaupt "darf die forstrechtliche Wegefreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden".
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                              Zitat von Thei Beitrag anzeigen
                              Schau mal unter (Schitouren und Recht nach)Details)
                              Beschrenkung der sog.Wegefreiheit im Wald (1--5) und weitere Details.
                              Kenne ich, ist aber veraltet. Ich halte mich lieber an den geltenden Gesetzestext.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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