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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Historische Grenzsteine zwischen Findenigkofel und Lanzenpaß, Karnischer Hauptkamm

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  • Historische Grenzsteine zwischen Findenigkofel und Lanzenpaß, Karnischer Hauptkamm

    Eine grenzwertige Autowanderung am Karnischen Hauptkamm

    Vor mehr als hundert Jahren wurde - mit der Abtrennung des Kanaltales von Österreich - die Staatsgrenze östlich des Findenigkofels nach Norden auf den Karnischen Hauptkamm verschoben, wo sie nun bis zum Achomitzer Berg exakt der kontinentalen Wasserscheide zwischen Schwarzem und Adriatischem Meer folgt. Aber die alten Grenzsteine, die von 1867 bis 1919 die österreichisch-italienische Grenze markierten, sind zwischen Findenigkofel und Lanzenpaß noch heute vorhanden.


    Moderne und historische Grenzsteine an der österreichisch-italienischen Grenze unterscheiden sich in zwei wesentlichen Punkten: Erstere sind relativ klein gehalten (abgesehen von solchen, die den Beginn eines neuen Grenzabschnittes markieren) und relativ dicht gesetzt, während letztere überdimensioniert sind, aber dafür nur an äußerst markanten Punkten stehen. Diese niedrige „Grenzsteindichte“ hatte zur Folge, daß auf der „Specialkarte“ der k.k.-Monarchie im Maßstab 1:25000 tatsächlich jeder einzelne Grenzstein eingezeichnet wurde. Ausgestattet mit einer solchen, die ich aus dem Archiv des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) bezogen hatte, machte ich mich auf die Suche nach diesen 60 cm hohen Kalksteinquadern mit quadratischem Grundriß (40 cm x 40 cm), die auch 60 cm ins Erdreich hineinragen und sogar eine unterirdische Verankerung besitzen. Eine heutige Tabacco-Wanderkarte zum Vergleich erleichterte mir dabei die Lokalisierung.

    Bereits in Pontafel/Pontebba passiert man bei der Anreise die zwei weithin bekannten, noch größeren Grenzsteine auf der Südost-Seite der Brücke über den Pontebbana Bach (Torrente Pontebbana). Die asphaltierte Straße von dort auf den Lanzenpaß (Passo del Canzon di Lanza, 1552 m) wird fast jährlich durch Naturgewalten beschädigt und zumeist nur notdürftig in Stand gesetzt. Aus Haftungsgründen sieht man sich daher oft sehr bald mit einem Fahrverbotsschild konfrontiert, so auch im Frühsommer 2021. Wer vorsichtig fährt und die schadhaften Stellen im Schrittempo passiert, schafft es aber in aller Regel (so wie der Autor) bis zur Paßhöhe. Bis dorthin bildete der erwähnte Bach eine Naturgrenze zwischen den beiden Nationen.

    Etwas nordwestlich des einladenden Almgasthauses auf der Lanzen Alpe muß einst der Grenzstein 13 gestanden sein. Heute steht er jedenfalls südlich davon, und ziert - zusammen mit dem Grenzstein 12A - die Einfahrt des Alpini-Schutzhauses (eine Art kleine Hochgebirgs-Kaserne). Auch letzterer, der auf der k.k.-Specialkarte überhaupt nicht zu finden und mit der eingravierten Jahreszahl 1904 der jüngste von allen ist, dürfte leicht versetzt worden sein. Sein Nachbar datiert hingegen von 1887.

    Und weiter geht die (Auto)Fahrt auf der anderen Seite der Paßhöhe bergab bis zu einer markanten S-Kurve auf ca. 1500 m Seehöhe. Hier zweigt unbeschildert linkerhand ein schlechter Karrenweg ab, auf dem man in ca. 10 min Fußmarsch leicht fallend zu einer völlig flachen „Märchenwiese“ am Fuße des Monte Zermula gelangt. Dieses wohl nur Einheimischen bekannte Kleinod steht jener im Kärntner Bodental jedenfalls um nichts nach! Tische und Bänke laden auf dem gut zwei Fußballfelder großen Plateau zum Verweilen ein. Im Nahbereich des Nordeckes, vermutlich im steinigen Wald, sollte der Grenzstein 14 aufhältig sein. Sollte, denn es ist der einzige, der unauffindbar blieb...

    Der nächste Stein ist hingegen garantiert auffindbar und sozusagen das Highlight der Exkursion: Einen knappen Kilometer weiter parkt man vor der Gaststätte Agriturismo Al Cippo, die auf älteren Landkarten auch als Casera Valbertad bassa verzeichnet ist. Unübersehbar direkt vor dem Haus thront der Grenzstein 15 auf einem Findlingsblock, und darauf sogar noch ein Blumentopf mit Blumen! Die Gravuren am Findling zeigen auf österreichischer Seite ein Wappen und auf italienischer einen römischen(?) Jüngling. Am Grenzstein selbst ist wieder die Jahreszahl 1887 eingraviert.

    Ein blau-weißer Straßenwegweiser „Austria“ bei der Abzweigung gegenüber der Hütte läßt vermuten, daß von hier eine ordentliche Straßenverbindung zur Straniger Alm auf österreichischer Seite besteht. Sofern man über einen Geländewagen verfügt ist diese Vermutung auch zutreffend, mit einem herkömmlichen vierspurigen Kraftfahrzeug sollte man eine Befahrung allerdings nur dann wagen, wenn man sein Gefährt absolut beherrscht und zentimetergenau steuern kann. Die steilsten Passagen sind zwar betoniert, aber dazwischen handelt es sich um eine grenzwertige „Naturstraße“ der untersten Kategorie mit hoher Aufsitzer- und Räderdurchdrehgefahr...

    Bei Erreichen eines markanten Absatzes in einem kleinen Sattel am Südrand der Pittstallalm (Casera Valbertad alta) ist das Schlimmste überstanden. Man parkt hier bei einem Rastplatz (Tisch und Bänke) und gelangt in etwa 5 min zu Fuß durch Wald - zunächst auf einem Weg, dann weglos - zum „geheimsten“ der sechs Steine, der sich auf einer Kuppe befindet. Diesem nahezu perfekt erhaltenen Grenzstein 16 wurde sowohl die Jahreszahl 1887 als auch 1867(!) eingemeißelt. Dies deutet darauf hin, daß der Stein im Zuge von zwei Begehungen einmal gesetzt und das zweite Mal bestätigt wurde (oder daß man das Grenzzeichen versetzt hat).

    Auf der Rückseite des Sattels rollt man ca. 300 m hinunter und stellt das Fahrzeug noch vor der Almhütte ab - dort, wo ein mit Fahrverbot belegter Almweg zur Casera Meledis alta links abzweigt. Nach etwa 10-15minütigem Fußmarsch auf diesem erblickt man knapp links unterhalb auf einem Absatz die nächste Sehenswürdigkeit: Der Grenzstein 17 wurde neben einem bearbeiteten Findling placiert. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, daß es eigentlich zwei Findlinge sind, die durch zwei Metallklammern (je eine links und rechts) miteinander verbunden sind. Die schräge, Österreich zugewandte Seite zeigt wieder das Wappen, und die senkrechte italienische den Jüngling. Auf dem Stein selbst sind erneut beide Jahre 1867 und 1887 eingraviert. Bemerkenswert ist, daß dieses Grenzzeichen nicht exakt vermarkt wurde weil der eigentliche Grenzpunkt auf einer schwer zugänglichen Bachverzweigung darunter liegt. Somit befindet sich die gesamte dreiteilige Konstruktion auf ehemals österreichischem Staatsgebiet!

    Ziemlich genau einen Kilometer hinter der Pittstallalm erreicht die Fahrstraße schließlich den Grenzübergang, der neuerdings auf österreichischer Seite mit einem Schranken versehen wurde, der nur vom 1. Juni bis 1. Oktober geöffnet ist! Bei der Straßenteilung gleich hinter der Grenze fährt man links, und bei der nächsten kurz darauf ebenso - also nicht hinab zur Straniger Alpe sondern weiter aufwärts Richtung Waidegger Alm. Auf ca. 1750 m Seehöhe wird die Straße vom Karnischen Höhenweg (03) gekreuzt (gelbe Wegweiser) - hier wird ein letztes Mal geparkt.

    Man folgt dem „03er“ bergwärts, verläßt ihn dann aber links auf einem anderen markierten Steig Richtung Findenigkofel. Auch diesen verläßt man nach wenigen Minuten und folgt unmarkierten Steigspuren östlich der Grenzkuppe P. 1904 m in eine kleine Einkerbung am heutigen Grenzrücken. Nur wenige Schritte auf italienischer Seite, im Sattel zwischen der genannten Kuppe und der Thörlhöhe (Cima Val di Puartis), steht der Grenzstein 18, der ebenso ein 1867/1887-Doppel ist. Einheimische wissen zu berichten, daß er lange Zeit ausgegraben bzw. liegend anzutreffen war, und dann von Nostalgikern wieder eingegraben wurde.

    Die Verbindung zwischen den Grenzsteinen 17 und 18 stellt wieder eine Naturgrenze dar, nämlich der Marchgraben mit dem March Bach (Rio Malinfier). „March“ bedeutet laut Duden „Flurgrenze“ oder „Grenzzeichen“. Wer will, der kann auch auf dem italienischen Wanderweg Nr. 448, der Teil des Weitwanderweges „Sentiero Italia“ ist, von 17 nach 18 gelangen. Der selten begangene, nur schwach ausgeprägte Steig läßt sich in eine kleine Rundwanderung (mit Rückweg auf der Straße) integrieren.

    Damit auch die Autofahrt eine Rundtour wird, fährt man am besten über die Straniger Alm (Almgasthof) ins Gailtal hinab, dessen Talboden man wahlweise in Stranig (rechts bei einer Verzweigung) oder Goderschach (links), der Heimat von Lissis Kuhles Bauerneis (ebenfalls eine Einkehr wert), erreicht.

    Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß auch im Zollner Törl ein Fragment eines historischen Grenzsteins zu finden ist (direkt nebem dem aktuellen).


    Dank ergeht an den pensionierten Grenzspezialisten Robert Jagenbrein vom BEV für die Durchsicht des Manuskriptes samt wertvollen Ergänzungen.

    Grenzsteine, historische Landkarte#.jpg Auf der „Specialkarte“ im Maßstab 1:25000 ist jeder der Grenzsteine 13 bis 18 genau eingezeichnet, hier zusätzlich mit roten Kreisen verdeutlicht. Die rote Linie stellt die heutige Staatsgrenze dar.

    Grenzstein 12A, 13 nah (Lanzenpaß, h. Zuc della Guardia).jpg Die Einfahrt zur Schutzhütte des 8. Alpini-Regiments am Lanzenpaß wird von den Grenzsteinen 12A (links, 1904) und 13 (rechts, 1887) bewacht. Dahinter thront der wuchtige Zuc della Guardia.

    Grenzstein 14 (nicht gefunden) weit.jpg Am hinteren Rand dieser „Märchenwiese“ muß einmal der Grenzstein 14 gestanden sein, der aber heute nicht mehr auffindbar ist.

    Grenzstein 15 (Al Cippo, C.ra Valbertad bassa) 2.jpg Das weithin bekannte Grenzzeichen 15 beim Gasthof „Al Cippo“ ist auf einen Findling aufgesetzt. Hier der Blick auf die italienische Seite mit dem Jünglingsgesicht.

    Grenzstein 15 (Al Cippo, C.ra Valbertad bassa, h. M. Zermula).jpg Der Grenzstein 15 vor dem Agriturismo „Al Cippo“ leuchtet in der Morgensonne. Im Hintergrund strahlt der Monte Zermula.

    Grenzstein 16 (bei Pittstallalm) 2.jpg Der Grenzstein 16 (von 1867) auf einer einsamen Waldkuppe unweit der Pittstallalm verdient das Prädikat „geheim“. Als einziger liegt er weit abseits von Wegen.

    Grenzstein 17 (zw. Pittstallalm u. C.ra Meledis alta) 2.jpg Das Grenzzeichen 17 bei der Mündung eines Seitenbaches in den March Bach besteht aus einem bearbeiteten zweiteiligen Findling - hier die österreichische Seite mit dem Wappen - und einem Grenzstein. Links ist eine Metallklammer erkennbar, die die zwei Findlingsteile verbindet.

    Grenzstein 18 (Sattel bei Thörlhöhe, h. Findenigkofel).jpg Der höchstgelegene Grenzstein der Serie (Nr. 18) steht im Sattel neben der Thörlhöhe, nur wenige Schritte vom heutigen Grenzstein n-234 entfernt. Dahinter der Findenigkofel, an dessen Ostrücken sich der neue und alte Grenzverlauf trennen.

    Grenzsteine, Tabacco-Landkarte.jpg Und hier noch die Übertragung auf eine moderne Tabacco-Landkarte
    Zuletzt geändert von Secret Mountaineer; 17.06.2023, 18:46.
    Martin Fürnkranz
    geprüfter VAVÖ-Wanderführer
    Boecklgasse 9
    A-9020 Klagenfurt
    mobile telephone: 0664 4317477
    electronic mail: [email protected]
    website: http://www.steiner-alpen.bplaced.net
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