Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • beigl
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    also ich geb keine 50 % her , verdien aber doch etwas darüber.
    Des Erwirtschafteten, nicht des Bruttogehalts. Der Trick mit den sog. "Dienstgeberbeiträgen", der eine andere Geschichte ist.

    Einen Kommentar schreiben:


  • lado
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    Klar, so wie's wahrscheinlich immer notwendiger wird, dass man schon bei 3000 brutto mehr als 50% des Erwirtschafteten an den Staat abliefern muss. Oder bereits 1250 brutto verdienen muss, um nicht unter die Armutsgrenze zu rutschen.

    Aber das ist eine andere Geschichte.

    also ich geb keine 50 % her , verdien aber doch etwas darüber. aber das stimmt, es ist eine andere geschichte

    Einen Kommentar schreiben:


  • beigl
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    wahrscheinlich wieder dies immer notwendiger
    Klar, so wie's wahrscheinlich immer notwendiger wird, dass man schon bei 3000 brutto mehr als 50% des Erwirtschafteten an den Staat abliefern muss. Oder bereits 1250 brutto verdienen muss, um nicht unter die Armutsgrenze zu rutschen.

    Aber das ist eine andere Geschichte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • lado
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    Der Staat gibt wohl den Trend vor, und der wird immer restriktiver.
    wahrscheinlich wieder dies immer notwendiger

    Einen Kommentar schreiben:


  • lado
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Ich bemühe mich wirklich, Dich zu verstehen, aber es fällt mir schwer.
    ich habs schon etwas früher aufgegeben

    Einen Kommentar schreiben:


  • beigl
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Früher hat man auf den Berghütten immer geraucht, jetzt weils der Staat so will, raucht keiner mehr.
    Aber nicht doch. Auf den AV-Hütten ist das Rauchen verboten, weil es der Eigentümer so will.
    Na ja, so gaaanz voneinander zu trennen ist das wohl nicht. Der Staat gibt wohl den Trend vor, und der wird immer restriktiver.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ingmar
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von Kater58 Beitrag anzeigen
    Früher hat man auf den Berghütten immer geraucht
    Ja, früher war überhaupt alles besser. nicht wahr? Ich bin jedenfalls froh, dass die Selbstverständlichkeit immer, überall und ungefragt die Atemluft anderer zu verpesten dahin ist.

    jetzt weils der Staat so will, raucht keiner mehr.
    Aber nicht doch. Auf den AV-Hütten ist das Rauchen verboten, weil es der Eigentümer so will.

    Zitat von Kater58 Beitrag anzeigen
    AV-Essen um 10,--, welcher Statut ist das bei 7,--, oder besser gesagt, was willst Du um 3,--Euro mehr?
    Also gibts keine Preissteigerung (vielleicht nur bei Dir), aber die Aufwandskosten für eine Hütte wäre eher höher zu bewerten.
    Ich bemühe mich wirklich, Dich zu verstehen, aber es fällt mir schwer.
    Zuletzt geändert von ingmar; 22.08.2012, 17:13.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kater58
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Hallo.
    AV-Essen um 10,--, welcher Statut ist das bei 7,--, oder besser gesagt, was willst Du um 3,--Euro mehr?
    Also gibts keine Preissteigerung (vielleicht nur bei Dir), aber die Aufwandskosten für eine Hütte wäre eher höher zu bewerten.

    lg.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kater58
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Hallo. Früher hat man auf den Berghütten immer geraucht, jetzt weils der Staat so will, raucht keiner mehr.
    Wieviele Verbote wirds noch geben, damit der Staat oder "einzelne" zufrieden sind.

    mfg

    Einen Kommentar schreiben:


  • lado
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen

    Es zwingt Dich ja niemand dazu, sie zu verwenden. Ich greife bei meinen Ausflügen mit zwei kleinen Kindern gerne auf derlei vorhandene Infratsruktur zurück.

    um nicht zu sagen, die hütte ist quasi das ziel der tour. als sologeher wäre es mir auch egal

    Einen Kommentar schreiben:


  • janky
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Gebe Ingmar heute mal recht, das AV-Essen darf 7,-- nicht übersteigen....Kenne bei uns keine Hütte, wo es eines unter 7,-- gibt ... ich sag es ja, der anscheinend große Wurf "Hüttenordnung neu" ist und bleibt ein Rohrkrepierer, für beide Seiten, Gast und Wirt.

    LG vom Joch

    Janky

    Einen Kommentar schreiben:


  • ingmar
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von Guru Beitrag anzeigen
    Berghütten sind in vielen Fällen angenehme Einrichtungen, im Prinzip aber nicht wirklich notwendig.
    Was ist das schon, "wirklich notwendig"? Es gibt sie nun aber einmal, und man sollte versuchen daraus den größten Nutzen für die Allgemeinheit zu ziehen.

    Zitat von Guru Beitrag anzeigen
    Im Internetzeitalter ist man schnell darüber informiert, wo was wie gehandhabt wird. Danach kann man auch seine eigenen Vorlieben richten.
    Ja und nein. Es kann aber in diesem Zusammenhang auch bedeuten sein Freizeitverhalten an einer lautstarken und, ganz konkret, stinkenden Minderheit zu orientieren. Dazu bin ich prinzipiell eigentlich nicht bereit.

    Und wenn ich unbedingt dringend auf den Berg daneben will, dann mach ichs ohne Hütte.
    Es zwingt Dich ja niemand dazu, sie zu verwenden. Ich greife bei meinen Ausflügen mit zwei kleinen Kindern gerne auf derlei vorhandene Infratsruktur zurück.

    Schon klar, rauchen ist ungesund und auch für die schädlich, die nur im gleichen Raum sind.
    Genau.

    Aber muß man dann justament gerade dort hingehen, wo man weiß, daß es so gehandhabt wird und sich dann darüber beschweren?
    Ja, weil es dort verboten ist, nach AV-Hüttenordnung und Gewerbeordnung. Ich bin nicht bereit, das jedes Mal neu diskutieren zu müssen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Guru
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Berghütten sind in vielen Fällen angenehme Einrichtungen, im Prinzip aber nicht wirklich notwendig.
    Es hat halt jeder so seine Vorlieben. Im Internetzeitalter ist man schnell darüber informiert, wo was wie gehandhabt wird. Danach kann man auch seine eigenen Vorlieben richten. Wo mich was stört, da geh ich halt nicht hin. Und wenn ich unbedingt dringend auf den Berg daneben will, dann mach ichs ohne Hütte. Wenn das zu weit ist, muß ich halt trainieren, biwakieren oder verzichten.
    Warum muß man überallhin seine gesteigerten Talansprüche mitnehmen?
    Schon klar, rauchen ist ungesund und auch für die schädlich, die nur im gleichen Raum sind. Aber muß man dann justament gerade dort hingehen, wo man weiß, daß es so gehandhabt wird und sich dann darüber beschweren?
    Wenn mans vorher nicht gewußt hat - im Gebirge kann wesentlich Schlimmeres passieren, als ein paar Atemzüge rauchige Luft oder schlechtes teures Essen. Dann geht man halt nicht nochmal hin.

    Und wenn die Wirte mal unfreundlich sind, dann liegt das oft daran, daß an schönen Wochenenden immer mehr Leute den Anspruch auf 5 Sterne Service anmelden, sich auch sonst wie Idioten benehmen und sich über jede Kleinigkeit beschweren.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ingmar
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    Ja stimmt, wie kam ich auf die 7 Euro?
    Weil's in der Tarifordnung so drin steht, nehme ich an:

    Für mindestens ein "Bergsteigeressen" zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 20% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 7,00 €. Das Bergsteigeressen ist auf der Speisekarte auszuweisen. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge.

    Einen Kommentar schreiben:


  • beigl
    antwortet
    AW: Rauchverbot in Alpenvereinshütten, anscheinend nicht auf allen

    Zitat von janky Beitrag anzeigen
    Hüttenordnung lässt grüßen....... Bergsteigeressen muss 20% billiger sein als das gleiche Gericht für Non-Members, AV-Getränk muss um 40% billiger als die gleiche Menge Bier...
    Ja stimmt, wie kam ich auf die 7 Euro?

    Ah du bist der Hüttenwirt der Freiburger Hütte? Sehr schön, dann lerne ich dich nächstes Jahr auf meinem Nordalpenweitwanderwegsfinale ja mal kennen.

    Und dein Essen.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X