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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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schuldfrage beim kraxeln

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  • #16
    AW: schuldfrage beim kraxeln


    Anscheinend bereitest Du Dich mental schon auf unsere gemeinsamen Alpinabenteuer vor... Keine Angst, wenn etwas passiert und es kommt zu einer Klärung der Verschuldensfrage bin auf jeden Fall eher ich an der Reihe. Wegen der größeren/längeren Erfahrung.

    Aber zur Sache:
    Es ist leider nicht von Anfang an klar, wie das gehandhabt wird. Auckenthaler & Hofer geben allerdings in ihrem Buch "Klettern und Recht" (Manz-Verlag) einen recht guten Überblick. Ich bring Dir das Buch zum nächsten Kraxelevent (morgen?) mit.

    Kommentar


    • #17
      AW: schuldfrage beim kraxeln

      Zitat von Matthias1 Beitrag anzeigen
      ... Keine Angst, wenn etwas passiert und es kommt zu einer Klärung der Verschuldensfrage bin auf jeden Fall eher ich an der Reihe. Wegen der größeren/längeren Erfahrung.
      heuer hab ich aber schon weit mehr gemacht als du
      und mit deinem alter kannst dich schon bald auf demenz ausreden
      tu was du willst, aber tu was!!!

      Kommentar


      • #18
        AW: schuldfrage beim kraxeln

        Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
        heuer hab ich aber schon weit mehr gemacht als du
        Klettern im Grazer Bergland = Nasen bohren

        Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
        und mit deinem alter kannst dich schon bald auf demenz ausreden

        Na warte!
        Morgen darfst Deinen Lieblings-7er am Spitz vorsteigen. Und damit es nicht zu einfach ist, wird nur mobil gesichert!
        (Ich pack' gleich die Keile und Friends mit ein.)

        Kommentar


        • #19
          AW: schuldfrage beim kraxeln

          Hätte wär einen Beispielvertrag bei Hand den ich weniger erfahrenen Partnern bzw. deren Erziehungsberechtigten zum unterschreiben geb bevor ich mit ihnen klettern geh?

          Kommentar


          • #20
            AW: schuldfrage beim kraxeln

            @ Pablito:

            Hab mich sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und hoffe daher doch fundierte Antworten geben zu können.

            Das Buch Auckenthaler/Hofer "Klettern und Recht" ist ein netter Überblick über das Thema, jedoch gibt es über detaillierte Frage wegen der Kürze wenig Antworten.

            Zum Thema: Für eine Haftung benötigst du einen Schaden, Kausalität, Rechtwidrigkeit sowie ein Verschulden.

            Die Rechtswidrigkeit stellt die größte Herausforderung dar, weil es keine geschriebenen Regeln wie etwa die StVO gibt. Es werden die "Normen" des Kletterns herangezogen und wenn diese verletzt werden kann es eine Haftung geben. Werden die Normen jedoch beiderseitig "absichtlich" verletzt, zB man einigt sich zum gehen am kurzen Seil ohne Sicherungsmöglichkeiten (beiden ist die Gefahr eines Totalabsturzes bewusst) handen wiederum beide auf eigene Gefahr und es kann daher keine Haftung geben.

            Bez. der Auskunft von Ermacora bin ich mir nicht sicher ob er jedem eine Antwort auf eine rethorische Frage gibt, weil er ja selber als Anwalt tätig ist und seine Zeit sicher sar geäit ist.

            Kommentar


            • #21
              AW: schuldfrage beim kraxeln

              schon recht lange aus, ein mir gut bekannter bergführer, ein absoluter topmann, sollte einen gast durch eine bekannte klassische route sechsten grades führen; beim zustieg über brüchiges schrofengelände, so im zweiten grad stürzte der gast tödlich ab, sie waren unangeseilt unterwegs; der gast war schon oft gemeinsam mit diesem führer auf tour; ob es nun überhaupt zu einer anklage kam oder ein verfahren mit einem freispruch endete kann ich nicht mehr sagen, jedenfalls war man damals der ansicht, einem gast für eine derartige route ist der seilfreie zustieg im schrofengelände zumutbar! vielleicht paßt´s da dazu, war irgendwann in den achzigern.....

              l.g. allerseits....und dass euch sowas erspart bleibt!
              .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

              Kommentar


              • #22
                AW: schuldfrage beim kraxeln

                Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                @ Pablito:

                Hab mich sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und hoffe daher doch fundierte Antworten geben zu können.

                Das Buch Auckenthaler/Hofer "Klettern und Recht" ist ein netter Überblick über das Thema, jedoch gibt es über detaillierte Frage wegen der Kürze wenig Antworten.

                Zum Thema: Für eine Haftung benötigst du einen Schaden, Kausalität, Rechtwidrigkeit sowie ein Verschulden.

                Die Rechtswidrigkeit stellt die größte Herausforderung dar, weil es keine geschriebenen Regeln wie etwa die StVO gibt. Es werden die "Normen" des Kletterns herangezogen und wenn diese verletzt werden kann es eine Haftung geben. Werden die Normen jedoch beiderseitig "absichtlich" verletzt, zB man einigt sich zum gehen am kurzen Seil ohne Sicherungsmöglichkeiten (beiden ist die Gefahr eines Totalabsturzes bewusst) handen wiederum beide auf eigene Gefahr und es kann daher keine Haftung geben.

                Bez. der Auskunft von Ermacora bin ich mir nicht sicher ob er jedem eine Antwort auf eine rethorische Frage gibt, weil er ja selber als Anwalt tätig ist und seine Zeit sicher sar geäit ist.
                Interessant wäre neben dem Zivilrecht (Schmerzengeld) auch die strafrechliche Beurteilung. Die steht ja meist am Beginn, vor den zivilrechtlichen Ansprüchen. Konkret: Fahrlässige Körperverletzung.
                Die Prüfungspunkte sind ident, also Sorgfaltswidirgkeit, Kausalität, Zurechnung des Erfolgs, Risikozusammenhang usw.
                Anhand der allgemein gehaltenen Infos und Hintergründe im ersten Posting kann man das hier nur subjektiv beurteilen.
                Man müsste die örtlichen Gegebenheiten kennen, die Erfahrung der Beiden und so weiter.

                Beste Grüße!
                "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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                • #23
                  AW: schuldfrage beim kraxeln

                  @Pingus:

                  Einen Beispielvertrag gibt´s nicht. Es handelt sich hier nicht um eine vertragliche sondern um eine deliktische Haftung, von der man sich nicht freizeichnen kann.

                  Bezüglich der strafrechtlichen Seite kann ich leider nicht helfen, da ich mich nur mit der zivilrechtlichen Seite auseinandergesetzt habe.

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                  • #24
                    AW: schuldfrage beim kraxeln

                    Hallo Sebastian1986!
                    Ich habe mich im Rahmen meiner Dissertation mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wäre sehr an
                    deiner Arbeit interessiert. Kann dir natürlich auch meine schicken.
                    Peter

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: schuldfrage beim kraxeln

                      Zitat von bubi Beitrag anzeigen
                      Ich habe mich im Rahmen meiner Dissertation mit diesem Thema auseinandergesetzt.
                      Titel?

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: schuldfrage beim kraxeln

                        Zivilrechtliche Probleme im Klettersport

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: schuldfrage beim kraxeln

                          Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
                          @steinscheisser: wenn mein seilpartner gleichviel oder mehr erfahrung hat werde wohl ich nicht als 'führer aus gefälligkeit' gelten?
                          denke nicht, aber WER beurteilt dann und WIE, wer von den beiden der "erfahrenere" war?

                          Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                          Sonst teile ich auch dein Unbehagen; wer keinen verbindlichen Vertrag eingeht (z.B ein Bergführer) und wer nicht aus Vorsatz handelt (von fahrlässiger Gefährdung bis Mord) sollte nicht belangt werden. Berge sind nur in den allerseltensten Fällen Schauplätze von Verbrechen.
                          sehe ich auch so, nur leider findet der "Hausverstand" - so hab ich das Gefühl - in juristischen Sachen wenig Anwendung ...
                          Bierinduziertes Brainstorming
                          setxkbmap -option ctrl:nocaps

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                          • #28
                            AW: schuldfrage beim kraxeln

                            Zitat von bubi Beitrag anzeigen
                            Zivilrechtliche Probleme im Klettersport
                            Wo kann man diese lesen/ausborgen? Uni Graz? Resowi Zentrum?
                            "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                            Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: schuldfrage beim kraxeln

                              Uni Wien.
                              Ich kann dir aber gern die Arbeit als pdf schicken.

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                              • #30
                                AW: schuldfrage beim kraxeln

                                hallo,
                                ich hätte auch interesse an der arbeit, sicher sehr interessant...

                                Kommentar

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