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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Unfallversicherung und OEAV ...

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  • gelding
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von traminer Beitrag anzeigen
    ... Desewgen zu den Naturfreunden zu wechseln ist schier dumm. Die Naturfreunde haben vielleicht in diesem speziellen Fall einen besseren Versicherungsschutz, sind aber in den anderen Leistungen definiftv spürbar schlechter.

    lg MS
    Was "dumm" ist, mag dahingestellt sein. Erheblich beschränkt finde ich es zu glauben, dass sich eine der größten österreichischen Versicherungen von solch geschickter Argumentation wie der Deinen blenden lässt: Die Fahrt muss Tourcharakter haben, sprich mit entsprechender Ausrüstung vollzogen und zeitlich so angesetzt sein. Im übrigen ist es genau der Punkt, dass ich, ohne Information seitens des ÖAV, nicht mehr bei meinen Freizeitfahrten versichert bin. Das ist sogar rechtswidrig! Denn was eine "Tour" ist, bestimmt die Versicherung. Nicht der Geschädigte. Im Extremfall fällt da nur noch ein Alpencross darunter - weil mal eben auf den Semmering ... das ist doch keine Tour.

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  • traminer
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Bei einem Unfall ist es wichtig zu sagen, dass man eine Tour gemacht hat. Das ist ausschlaggebend, ob die Versicherung einsteigt. Wenn man sagt, man hat nur einen MTB - Ausflug gemacht, ist das schon zu spät. Es ist egal ob diese Tour auch nur 2 km lang war und beim Bäcker endete, der einem gerade über den Weg gelaufen ist. Es ist eben ausschlaggebend, dass man eine MTB - Tour gemacht hat.
    Desewgen zu den Naturfreunden zu wechseln ist schier dumm. Die Naturfreunde haben vielleicht in diesem speziellen Fall einen besseren Versicherungsschutz, sind aber in den anderen Leistungen definiftv spürbar schlechter.

    lg MS

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  • alpendohle
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von gelding Beitrag anzeigen
    Das glaube ich nicht, das hat man mir sinngemäß gesagt: Freizeitradfahrten mit dem Mountainbike, die keinen Tourcharakter haben -und das definiere ich jetzt mal ab mindestens 2 Stunden aufwärts- sind nicht mehr versichert. Und eine Fahrt zum Bäcker, auch wenn es eine lange ist, hat ja wohl keinen Tourcharakter? Soll auch so sein: Jedenfalls wäre das früher in jedem Fall versichert gewesen und heute eben nicht mehr. Einschränkung der Leistung für´s gleich Geld ... Klasse, das hätte ich halt von dem Verein nicht erwartet.
    Ich versteh die Fragestellung nach wie vor nicht ganz - ich hör immer "versichert sein" usw. aber was du konkret damit meinst versteh ich nicht.

    Welche Leistung würdest du dir denn von der Versicherung überhaupt erwarten? Was heißt in diesem Zusammenhang "versichert sein"?

    Bergung/Rettungstransport? Ärztliche Leistung/Heilbehandlung? Rückholung aus dem Ausland?

    Zumindest bei den ersten zwei Punkten gibts für mich keine Frage - da ist ja gar keine Zusatzversicherung nötig, solang du freizeitmäßig auf der Straße unterwegs bist. Und wenn du eine Tour ins Gebirge machst und der Hubschrauber kommen muß, dann greift ja eh die ÖAV-Versicherung, weils ja dann eine (Berg-)Tour ist.

    Also nochmal ... worauf willst du denn bei der Fahrt zum Bäcker versichert sein, bzw. was ist das (Kosten)Risiko, gegen das du dich versichern willst (und das nicht ohnehin durch die gesetzl. Krankenversicherung abgedeckt ist).

    Mir hingegen ist eine kleine Lücke aufgefallen. Angenommen ich fahre samt Rad nach Kroatien und quartiere mich dort in einer netten Pension ein. Dann fahre ich mit dem Rad von der Pension zum Bäcker und habe einen Unfall. Natürlich wird man mich in Kroatien behandeln, die Kosten übernimmt ja auch meine GKK. ABER den Anspruch auf Rückholung im Ambulanzjet oder Überführung am "letzten Wege" habe ich dann nicht mehr. Wäre ich hingegen von eben dieser Pension ins Velebit-Gebirge gefahren, hätte das schon Tourcharakter, und der Schutz würde greifen.

    Wenn das alles so stimmt, ist das tatsächlich eine gewisse Verschlechterung der Leistung. Allerdings fühle ich mich nicht besonders getäuscht, denn die ÖAV-Versicherung gilt für Vereinstätigkeiten, und das sind in meinem Verständnis nun mal (breiten)sportliche Tätigkeiten mit zumindest gewissem Bergbezug.

    Ein extremes Beispiel wäre zu Fuß von der Pension in Kroatien zum Bäcker zu gehen, und dann von der Versicherung die Rückholung zu verlangen, mit dem Argument, das war ja so weit, das ist ja schon "Wandern". Und genauso wie nicht jedes Gehen eben "Wandern" ist, ist nicht jedes Radfahren auch gleich eine "Tour". Schade nur daß die Grenzen so schwammig definiert sind, ein paar konkrete Dinge zur Abgrenzung könnten nicht schaden.

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  • gelding
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
    warum glaubst du, dass das keine mtb tpur wäre??
    nur weil ich im zuge einer tour was einkaufe bewirkt ds sicher nicht, dass ich keine tour mache...
    Das glaube ich nicht, das hat man mir sinngemäß gesagt: Freizeitradfahrten mit dem Mountainbike, die keinen Tourcharakter haben -und das definiere ich jetzt mal ab mindestens 2 Stunden aufwärts- sind nicht mehr versichert. Und eine Fahrt zum Bäcker, auch wenn es eine lange ist, hat ja wohl keinen Tourcharakter? Soll auch so sein: Jedenfalls wäre das früher in jedem Fall versichert gewesen und heute eben nicht mehr. Einschränkung der Leistung für´s gleich Geld ... Klasse, das hätte ich halt von dem Verein nicht erwartet.

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  • glazi81
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
    geh bitte, wirf mal einen kurzen blick in die statuten vom oeav und von den naturfreunden.
    da bleiben eigentlich keine fragen offen.
    aber du kannst gern den gegenbeweis antraten und mir das naheverhältnis des oeav zu einer partei belegen.
    war jetzt auf allgemeine politische färbungg gemeint und was im "generellen" Allgemeinwissen den jeweiligen verändert an parteien zugeordnet wird. und nicht auf das was in statuten steht, da alpenverein meist mit der einen farbe assoziiert wird und naturfreunde mit einem anderen. Mein kommentar war ganz allgemein zu verstehen, tschuldigung wenns mancher auf statuten bezieht. du kommst halt nirgends, so schad es auch ist, um irgendeine politische färbung herum. ich bin auch in einem bestimmtem sportverein drinnen und nicht weil der halt ein askö verein ist sondern weil mir der sport spass macht und es der verein ist zu dem ich distanzmäßig nur 5 minuten gehen muss.

    ich bin nur der meinung, daß man bei so was bitte die politik heraus lasst. wenn jemand den verein wechselt weil der andere bessere bedingunen bietet, dann lasst ihn doch und fangts nicht zu politisieren an.

    als grund warum mir natufreunde sympatischer sind: aus familieren hintergründen und ich bis jetzt keinen grund gefunden hab was zu ändern
    Zuletzt geändert von glazi81; 10.05.2008, 23:19.

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  • nikst4
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    geh bitte, wirf mal einen kurzen blick in die statuten vom oeav und von den naturfreunden.
    da bleiben eigentlich keine fragen offen.
    aber du kannst gern den gegenbeweis antraten und mir das naheverhältnis des oeav zu einer partei belegen.

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  • glazi81
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    und der OEAV ist nicht politisch???
    wenn man nach politik geht, kannst jeden verein politisch einordnen, aus spass gibts ja auch nicht die askoe, union etc sportvereine, steckt ja auch die politik drinnen
    demnach darfst eh nirgendst mehr beitreten wenn keine politik dabei sein soll

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  • nikst4
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von gelding Beitrag anzeigen

    @Ich z.B. fahre an einem Samstag eine Runde um den See und dann eben auf der Rückfahrt zum Bäcker über einen Singletrail, Gesamtdauer schätzungsweise 1 Stunde, ca. 200 - 250 HM und hätte einen Unfall: Da wäre ich nun über den ÖAV nicht mehr versichert, weil es defintiv keine Mountainbiketour wäre. Wenn das für euch okay, ist, soll es so sein. Für mich nicht.

    warum glaubst du, dass das keine mtb tpur wäre??
    nur weil ich im zuge einer tour was einkaufe bewirkt ds sicher nicht, dass ich keine tour mache...

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  • Il Cinghiale
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    steht auch gleich auf deren homepage

    Die Bundesorganisation ist organisatorische und politische Drehscheibe...

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  • Il Cinghiale
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Pol hintergrund. Habs erst jetzts gelesesn.

    AV: Statzung §2 Zweck (3) Der Verein ist parteipolitisch neutral und unabhängig.

    § 6 Aufnahme (1) Vereine mit Bindungen oder Bestrebungen parteipolitischer oder konfessioneller Art dürfen nicht aufgenommenwerden.

    Naturfreudne bekennen sich lt Satzungen zum Demokr Sozialismus.
    § muss ich selber suchen. steht aber auch im Wiki. darum auch immer das "internationale" gedudle

    Wo steht dass naturfreunde haftpflicht haben?
    Wenn dann erst kürzlich.

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  • gelding
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    @pivo: so ist es.

    @ bergpeter et al:
    Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass sportliche Freizeitunfälle nun nicht mehr versichert sind - und das für viele doch ein Beweggrund war, bei allen sportlichen Aktivitäten versichert zu sein. Und -um bei meinem unglückseligen Beispiel des Bäckers zu bleiben -: Ich z.B. fahre an einem Samstag eine Runde um den See und dann eben auf der Rückfahrt zum Bäcker über einen Singletrail, Gesamtdauer schätzungsweise 1 Stunde, ca. 200 - 250 HM und hätte einen Unfall: Da wäre ich nun über den ÖAV nicht mehr versichert, weil es defintiv keine Mountainbiketour wäre. Wenn das für euch okay, ist, soll es so sein. Für mich nicht.

    @steinbock und nikst4: Thx - das werde ich mir nochmals in Ruhe ansehen. Politische Farben mag ich eigentlich in der Natur nicht sehen. ;-(
    Zuletzt geändert von gelding; 09.05.2008, 10:36.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Soll sein, aber die Fahrt zur Arbeit ist ja eh über deine Krankenversicherung abgedeckt, die dir allmonatlich (bei unselbständiger Beschäftigung) abgezogen wird.
    das kann man so nicht sagen; erstens, aber das wurde eh schon festgestellt, ist hiefür die auva zuständig; zweitens, und da wär ich vorsichtig, muss man die definition des weges zur arbeit eng interpretieren. etwaige umwege im zuge einer bikerunde zählen sicher nicht dazu und ist der verunfallte dann nicht versichert!
    also da wär ich vorsichtig...

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  • nikst4
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von gelding Beitrag anzeigen
    Was meinst Du mit politischem Hintergrund? Ich habe da leider nichts gefunden (auch gerne per PM)?


    kurz und knapp: roter verein.

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  • Steinbock
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von gelding Beitrag anzeigen
    Was meinst Du mit politischem Hintergrund? Ich habe da leider nichts gefunden (auch gerne per PM)?
    Jede Sektion der alleinregierenden Partei in Wien macht Werbung für die Naturfreunde, und in deren Kalender steht beim 1. Mai "Tag der Arbeit, Maiaufmarsch" (wahrscheinlich sind auch Unfälle bei selbigem versichert, also nix wie hin ). Und frag einmal einen Funktionär besagter Partei, als was er die Naturfreunde sieht. Freundschaft.

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  • alpendohle
    antwortet
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Ich glaub da gab es ein (inzwischen ja schon zT aufgeklärtes) Mißverständnis.

    Die Versicherung vom ÖAV versteh ich nicht als allgemeine "Unfallversicherung" (was immer jeder einzelne darunter verstehen darf), sondern vor allem als Bergekostenversicherung.

    Warum? Rettungstransporte sind in Ö nämlich nicht im unwegsamen Gelände abgedeckt - wenn die Rettung kommt, ok, wenn nicht, zB weils in 3000m Höhe ist und keine Straße hinführt, dann muß man die Mehrkosten selber zahlen (Hubschrauber). Daher ist eine Bergekostenversicherung sehr sehr sinnvoll.


    Bitte beachten: Die Krankenbehandlung bei Freizeitunfällen ist durch die gesetzliche (Pflicht-) Krankenversicherung abgedeckt! Mag sein, daß auf der Webseite der AUVA steht, sie sei nur für Arbeitsunfälle etc. zuständig, ja, das stimmt, aber lasst euch davon nicht irritieren, in diesem Fall ist die GKK, BVA, SVA wasauchimmer zuständig! Daher wird man im KH auch gefragt, obs ein Arbeitsunfall oder Freizeitunfall war. Das heißt, wer einen Mountainbike-Unfall auf der Fahrt zum Bäcker hat, hat sehr wohl Anspruch auf Heilbehandlung!!!! Bitte das ist ein Grundpfeiler des sozialen Netzes.

    Es sind jedoch keine Folgeschäden versichert, also nur die unmittelbare Heilbehandlung. Bei einem Arbeitsunfall ist das anders, da greift der erweiterte Schutz der AUVA.

    Ich empfehle help.gv.at, sozialversicherung.at, auva.at

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