Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

ASFINAG vs. Bergrettung im Streit über Vignettenpflicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • tottly
    antwortet
    @gerhard:
    Sorry aber bezgl. Deiner Aufklärung muss ich Dir widersprechen! Bei dieser Diskussion geht es NICHT um die Privatfahrzeuge von Bergrettungsleuten sondern um jene Fahrzeuge die von der Bergrettung für ihre Tätigkeit finanziert und erhalten werden! Diese sind nur im Einsatzfall von Vignettenpflicht befreit, ansonsten aber nicht.
    Das Privatautos von Bergrettern keine Einsatzfahrzeuge sind sollte jedem klar sein. Die Bergrettung will dafür auch keine Befreiungen oder Freifahrtsscheine.
    Es geht um Fahrzeuge mit fix montiertem Blaulicht und ersichtlicher Kennzeichnung vergleichbar mit den Fahrzeugen des roten Kreuzes (welche übrigens meines Wissens nach eine generelle Befreiung erhalten).

    MfG

    Einen Kommentar schreiben:


  • gerhardg
    antwortet
    Zitat von Hard85 Beitrag anzeigen
    Naja, ich denke mal ein hoher dreistelliger Betrag würde der ASFINAG hier schon entgehen...
    Nochmals zur Klärung - die Asfinag stellt auch für private Fahrzeuge der Einsatzverbände uneingeschränkt Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung. Die Verbände hätten aber gerne einen Freifahrtschein den Sie nach eigenen Ermessen verteilen können. Scheinbar stellen sich führende Verbandsmitglieder die Welt ein bisserl zu einfach vor. Die Asfinag ist an entsprechende Gesetze gebunden und diese sehen derartiges schlicht und einfach nicht vor.

    Ich kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen, klingt eher nach dummer Stimmungsmache oder Inkompetenz.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Die Waldfee
    antwortet
    Was will man auch anderes erwarten von der ASFINAG.

    Einen Kommentar schreiben:


  • chfrey
    antwortet
    Pfui Teufl

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gamsi
    antwortet
    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Von einer von Freiwilligen getragenen und zu einem Teil von Spenden und Fördererbeiträgen finanzierten Organisation Autobahnbenützungsgebühren zu verlangen ist an Kleinlichkeit nicht mehr zu überbieten.
    Ist ja genauso bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an die BR - steht imho nicht auf der Liste der von der Republik anerkannten Organisationen...

    Die sollten mal Österreichweit einen Tag den Dienst verweigern, mal schauen wie schnell die neue Tourismusministerin mit dem Geld rausrückt, wenn die Pistenrutscher aus dem Norden im Schnee liegen bleiben...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hard85
    antwortet
    Naja, ich denke mal ein hoher dreistelliger Betrag würde der ASFINAG hier schon entgehen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • gerhardg
    antwortet
    Zitat von Ecki Beitrag anzeigen
    Musste ich heute leider auf ORF.at lesen:

    Die Autobahngesellschaft ASFINAG widerspricht im Streit über die Vignettenpflicht für Berg- und Wasserrettung der Salzburger Bergrettung. Deren Fahrzeuge würden nur dann als Einsatzfahrzeuge gelten, wenn sie mit Blaulicht unterwegs seien, weist die ASFINAG entsprechende Kritik der Bergrettung zurück.

    Hallo geht's noch? Haben die Herren von der Arschfinag wirklich keine Ahnung wie der Verantwortungsvolle und manchmal lebensgefährliche Job "Bergretten" funktioniert?

    LG Ecki

    Einsatzfahrzeuge sind davon ausgenommen, es geht hier immer noch um die alte Geschichte bezüglich diverser privater Fahrzeuge. Diese sind nun mal nicht als Einsatzfahrzeug erkennbar und benötigen jeweils eine eigene Genehmigung. Abseits von Jammern hat man aber mWn keinerlei Vorschläge zur Verbesserung eingebracht, die Asfinag kommt den Vereinen weit über die Gesetzlichen Vorgaben hinaus entgegen.



    Zitat von climby Beitrag anzeigen
    ...und zurück vom Einsatz sollen's dann auch mit Blaulicht fahren? Der Amtsschimmel wiehert.

    Nein, es reicht wenn die Fahrzeuge mit einem Blaulicht ausgestattet sind.
    Zuletzt geändert von gerhardg; 16.01.2018, 18:53.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Firngleiter
    antwortet
    Rechtlich hat die ASFINAG recht, denn die StVO hält in § 2 Abs 1 Z 25 fest:
    Einsatzfahrzeug: ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen (§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale.

    Von einer von Freiwilligen getragenen und zu einem Teil von Spenden und Fördererbeiträgen finanzierten Organisation Autobahnbenützungsgebühren zu verlangen ist an Kleinlichkeit nicht mehr zu überbieten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • climby
    antwortet
    ...und zurück vom Einsatz sollen's dann auch mit Blaulicht fahren? Der Amtsschimmel wiehert.

    Viele Liebe Grüße von climby

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ecki
    hat ein Thema erstellt ASFINAG vs. Bergrettung im Streit über Vignettenpflicht.

    ASFINAG vs. Bergrettung im Streit über Vignettenpflicht

    Musste ich heute leider auf ORF.at lesen:

    Die Autobahngesellschaft ASFINAG widerspricht im Streit über die Vignettenpflicht für Berg- und Wasserrettung der Salzburger Bergrettung. Deren Fahrzeuge würden nur dann als Einsatzfahrzeuge gelten, wenn sie mit Blaulicht unterwegs seien, weist die ASFINAG entsprechende Kritik der Bergrettung zurück.

    Hallo geht's noch? Haben die Herren von der Arschfinag wirklich keine Ahnung wie der Verantwortungsvolle und manchmal lebensgefährliche Job "Bergretten" funktioniert?

    LG Ecki
Lädt...
X