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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gschnitztal: Zehn Stunden unter Lawine überlebt (12.04.2015)

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  • Gschnitztal: Zehn Stunden unter Lawine überlebt (12.04.2015)

    Zehn Stunden unter Lawine überlebt
    Quelle: orf-tirol

    Ein tödliches Lawinenunglück hat sich am Sonntag im hinteren Gschnitztal ereignet. Ein Deutscher kam dabei ums Leben, sein österreichischer Begleiter hat stundenlang unter den Schneemassen überlebt. Er war bei der Bergung sogar ansprechbar.
    Gegen 18.35 Uhr ging über die Leitstelle Tirol die Meldung über zwei vermisste Tourengeher im Bereich Gschnitztal ein. Nachdem die Sportler zur vereinbarten Zeit zu Mittag nicht zu Hause waren und auch telefonisch nicht erreichbar waren, schlug der Vater eines Vermissten Alarm. Dieser konnte keine näheren Angaben über die Tour machen. Eine aufwendige Suchaktion wurde eingeleitet.

    Suche war erfolgreich

    Mit dem Polizeihubschrauber „Libelle“ wurde das gesamte Gschnitztal nach Lawinen abgesucht. Die Besatzung des Helikopters flog sämtliche Gipfel in diesem Bereich ab und kontrollierte die dortigen Gipfelbücher - ohne Erfolg. Kurz vor Abbruch der Suche stieß die Mannschaft des Polizeihubschraubers doch auf einen frischen Lawinenkegel in rund 1.900 Meter Seehöhe im Bereich der Sandesalm der „Gargglerin“.

    Die Lawine hatte ein Ausmaß von ca. 400 Meter Länge und 200 Meter Breite. Der Flugretter der Polizei konnte schließlich das Signal eines Lawinenverschüttetensuchgeräts orten. „Dass diese mächtige Nassschneelawine jemand überleben könnte, damit haben wir zu diesem Zeitpunkt nicht gerechnet“, sagte Hubschrauberpilot Helmut Metzler.

    Ein Vermisster tot
    Einer der beiden Tourengeher - ein 27-jähriger, in Innsbruck wohnhafter Deutscher - konnte nur noch tot geborgen werden. Sein Kamerad, ein 23-jähriger, ebenfalls in Innsbruck lebender Oberösterreicher, wurde beim Sondieren des Lawinenkegels entdeckt. Nach Kontakt mit dem Suchgerät hörte der Flugretter der Polizei sogar Hilferufe. Es sei wie ein Wunder gewesen, dass nach so langer Zeit unter den Schneemassen noch Lebenszeichen festgestellt werden konnten, berichtete Metzler weiter.

    Der Oberösterreicher konnte stark unterkühlt gerettet werden

    Nach zehn Stunden konnte der Verschüttete lebend und ansprechbar geborgen und gerettet werden. Er war rund eineinhalb Meter tief verschüttet. Mit rund 29 Grad Körpertemperatur wurde er in die Innsbrucker Klinik geflogen. Der 23-Jährige wird wahrscheinlich noch am Montag die Intensivstation verlassen und auf eine Beobachtungsstation verlegt werden. Sein Zustand sei „völlig stabil“, sagte Kliniksprecher Johannes Schwamberger der APA. Derzeit werde vor allem die Unterkühlung behandelt, meinte der Sprecher.

    Experte spricht von Wunder

    Die Überlebenschance in einer Lawinen nach einer Verschüttungsdauer von 15 bis 20 Minuten sinke steil, sagte der Alpinmediziner Hermann Brugger. Im Fall des 23-jährigen Tourengehers spricht er von einem Wunder - mehr dazu in Langes Überleben in Lawine grenzt an Wunder.


    Ergänzend der allgemeinere Beitrag zur Überlebenschance Verschütteter
    Langes Überleben in Lawine grenzt an Wunder
    Quelle: orf-tirol

    Die Chance, in einer Lawinen zu überleben, sinke nach 15 bis 20 Minuten rapid, erklärt der Alpinmediziner Hermann Brugger. Bei einer Unterkühlung auf 29 Grad wie im Fall des Verschütteten im Gschnitztal seien Lebensfunktionen bedroht, erläutert der Intensivmediziner Peter Paal.
    Die Wahrscheinlichkeit, so lange unter den Schneemassen zu überleben, ist äußerst gering, sagte der Leiter des Instituts für Alpine Notfallmedizin an der EURAC in Bozen, Hermann Brugger, im Gespräch mit der APA. Im Fall des 23-jährigen Tourengehers, der im Gschnitztal bis zu zehn Stunden überlebt haben soll, spricht er von einem Wunder – mehr dazu in Zehn Stunden unter Lawine überlebt. Nach 15 bis 20 Minunten nehme die Überlebenschance von über 90 auf knapp über 30 Prozent ab, erklärte Brugger. Dann gebe es eine sogenannte Plateauphase, in der die Überlebenswahrscheinlichkeit auf etwa gleichem Niveau bleibe, und nach 35 Minuten sinke sie erneut.

    Sauerstoffzufuhr entscheidet
    Der wichtigste Faktor für das Überleben ist die Sauerstoffzufuhr, erläuterte der Experte: „Es braucht eine Verbindung zur Außenwelt.“ Dabei sei aber nicht entscheidend, ob die Verbindung zur Oberfläche bestehe. Auch Höhlen unterhalb des Verschütteten könnten die Sauerstoffversorgung sicherstellen. Dies sei etwa von der Mikrotopografie des Geländes abhängig, so der Wissenschafter: „Aber auch wenn der Schnee nach unten hin lockerer wird, kann das Überleben eine Zeit lang gesichert werden.“

    Das Problem bei einer abgeschlossenen Atemhöhle sei das Kohlendioxid (CO2). Durch die Rückatmung der ausgeatmeten, CO2-hältigen Luft trete rasch Bewusstlosigkeit ein, erklärte Brugger. Zudem kühle der Körper wesentlich schneller ab - und zwar bis zu neun Grad pro Stunde. „Dann kommt es rasch zur Unterkühlung“, veranschaulichte der Experte. Unter 32 Grad komme es zu Herzrhythmusstörungen und in weiterer Folge zum Herzstillstand.

    Sterben an Unterkühlung
    Bei Lawinenunfällen wie jenem des 23-jährigen Tourengehers im Gschnitztal stellt die Unterkühlung ein weiteres großes Problem dar, führt der Innsbrucker Intensivmediziner Peter Paal aus. Hermann Brugger ergänzte: „Bei einer ausreichenden Sauerstoffversorgung ist die Absenkgeschwindigkeit der Körpertemperatur extrem langsam.“ Pro Stunde sinke sie dann nur um ein Zehntel Grad. „Wir hatten den Fall eines Südtirolers, der 24 Stunden unter einer Lawine war und mit einer Körpertemperatur von 35 Grad geborgen wurde“, sagte der Alpinmediziner.

    Auch die isolierende Funktion der Schneedecke spiele eine Rolle. Denn im Tiefschnee herrsche eine Temperatur von etwa Null Grad. Zudem bilde sich um den Körper eine Feuchtigkeitsschicht, die isolierend wirke. „Alles in allem herrschen im Schnee bessere Konditionen als außerhalb des Schnees“, betonte Brugger.

    Was tun mit einem Unterkühlten?
    Nach der Bergung sei es zunächst einmal wichtig, den Patienten gut zu isolieren bzw. zu stabilisieren, erläutert der Intensivmediziner Peter Paal. Dann müsse der Verschüttete möglichst schnell ins Krankenhaus gebracht werden. „Je früher, desto besser. Und zwar nicht unbedingt ins nächste, sondern ins richtige Krankenhaus“, meinte der Mediziner. Dies gelte vor allem bei Unterkühlungsopfern mit einer Körpertemperatur von unter 30 Grad Celsius. In dieser „Todeszone“ könne es nämlich zu einem plötzlichen Herzstillstand kommen. Vor der Behandlung in einem solchen „Schwerpunktkrankenhaus“ sei eine Wiedererwärmung jedenfalls ausgeschlossen.

    Langsame Erwärmung über mehrere Stunden
    Bei vorhandenem Kreislauf sei im Spital mit einer rund zwölfstündigen Phase der Wiedererwärmung zu rechnen, erläuterte der Experte. Dabei werde etwa eine Wärmedecke über den gesamten Körper des Patienten mit Ausnahme des Kopfes gezogen. Diese werde wie eine Heizdecke erwärmt. Eine mit Warmluft befüllte Luftmatratze könne ebenso zum Einsatz kommen wie „warme Infusionen“. Pro Stunde erwärme sich die Körpertemperatur des Patienten um ein bis zwei Grad. Die Erfolge der Wiedererwärmung stellen sich eigentlich immer ein, sagte der Intensivmediziner.

    Der Schockraum, in den der 23-Jährige sofort nach der Einlieferung gebracht worden war, sei eine „extrem gut aufgestellte Notfallaufnahme“ mit einem rund sechsköpfigen Team aus Anästhesie- und Unfallchirurgie-Oberärzten sowie Assistenzärzten. An den Schockraum sei zudem ein Computertomograf (CT) angeschlossen. Wenn notwendig könne der Verschüttete auch noch im Schockraum operiert werden.

    Temperatur unter 24 Grad löscht Lebensfunktion
    Generell gebe es verschiedene Stufen der Unterkühlung, erklärte Paal. Von einer „milden Unterkühlung“ spreche man zwischen 35 und 32 Grad Celsius. Patienten in diesem Bereich könnten von jedem peripheren Krankenhaus ausreichend behandelt werden. Eine „moderate Unterkühlung“ bestehe zwischen 32 und 28 Grad. Dabei seien die wichtigsten Lebensfunktionen bereits eingeschränkt. Eine „schwere Unterkühlung“ mit nur mehr sehr geringen Lebensfunktionen weisen Patienten mit einer Körpertemperatur zwischen 28 und 24 Grad auf. Unter 24 Grad herrsche eine „tiefe Unterkühlung“ mit „ausgelöschten Lebensfunktionen“ vor.

    Paal betonte, dass aber auch Unterkühlungsopfer mit einem Herzstillstand heutzutage noch durchaus gute Chancen hätten, durch den Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine ohne bleibende Schäden zu überleben. Die „tiefste jemals überlebte Temperatur“ habe übrigens eine Skitourengeherin in Norwegen vor rund 15 Jahren mit 13,7 Grad aufgewiesen. Diese war aus einer Bachrinne geborgen worden und sei bereits klinisch tot gewesen. Durch den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine sei sie aber nach rund zwei Wochen ins Leben zurückgeholt worden. Später habe sie das Krankenhaus ohne wesentliche Schäden verlassen können.

    Rekord: 48 Stunden unter Lawine überlebt
    Die Wahrscheinlichkeit, eine Verschüttung länger als zwei Stunden zu überleben, liege bei drei bis zehn Prozent. Referenz seien die im Alpenraum erhobenen Lawinenunfälle. Auf der anderen Seite sei die Wahrscheinlichkeit auch nie Null, sagte Hermann Brugger: „Die Hoffnung darf man niemals aufgeben.“ Absoluter Rekord sei der Fall einer Frau in der Lombardei, die 1974 verschüttet worden sei und 48 Stunden überlebt habe.
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