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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Und es wird wie so oft sein, dass der Inländer greifbar ist und zahlt der Ausländer aber schon wieder lange zu Hause ist und uns die lange Nase zeigt.
    Ich glaube, das ist eher ein Schweizer Problem. Innerhalb der EU - fast alle, die in Österreich in den Bergen unterwegs sind, sind EU-Bürger - ist es dann doch wesentlich einfacher die Leute zu greifen.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Deichjodler Beitrag anzeigen
    Was die Einstellung zum Risiko betrifft, gebe ich Dir recht. Ich halte aber gerade eine sinnvolle Beurteilung durch Andere für nicht möglich. Eine Art Gefahrenkomission, die festlegt, welche Touren bei welchen Bedingungen gegangen werden dürfen, wäre der Tod des kreativen Bergsteigens. Wenn die Tour nicht im Katalog ist, zahlt die Versicherung auch nicht für die Rettung. Eine gruselige Vorstellung, die ich aber leider für nicht komplett abwegig halte, da das Interesse der Versicherer naturgemäß in diese Richtung geht.

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  • Deichjodler
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall sollte jemand, der sich ganz offensichtlich leichtsinnig in Gefahr gebracht hat, zahlen müssen. Wer dann darüber entscheidet, ob das Verhalten leichtsinnig war oder nicht, ist eine andere Geschichte...
    Was die Einstellung zum Risiko betrifft, gebe ich Dir recht. Ich halte aber gerade eine sinnvolle Beurteilung durch Andere für nicht möglich. Eine Art Gefahrenkomission, die festlegt, welche Touren bei welchen Bedingungen gegangen werden dürfen, wäre der Tod des kreativen Bergsteigens. Wenn die Tour nicht im Katalog ist, zahlt die Versicherung auch nicht für die Rettung. Eine gruselige Vorstellung, die ich aber leider für nicht komplett abwegig halte, da das Interesse der Versicherer naturgemäß in diese Richtung geht.

    Diese Entwicklung finde ich überaus bedenklich. In solchen Fällen wären Strafen durchaus angezeigt.
    Bloß nicht - siehe oben! Der verantwortungslose Umgang mit Gefahren und das blinde Vertrauen in die Bergrettung regen mich auch auf. Aber Strafen sind meiner Meinung nach der falsche Weg. Mir ist die Freiheit wichtig, mich unnötig in Gefahr begeben zu können, wenn ich das möchte (was beim Bergsteigen fast zwangsläufig der Fall ist). Und was dem Einen unverantwortlich erscheint, meint der Andere voll im Griff zu haben - diese Diskussion hatten wir hier ja schon öfter.

    Letzten Endes wird es so weit kommen müssen, dass Retter wegen zu hoher Risiken einen Einsatz verweigern.
    Erst dann werden bei manchen die Alarmglocken klingeln...
    Das halte ich für den besseren Weg der "Erziehung" verglichen mit Strafen, ganz unproblematisch ist das aber auch nicht.

    Das zu Grunde liegende Problem ist meiner Ansicht nach, dass mancher Tourist einen Bergweg oder einen Klettersteig benutzt wie eine Achterbahn: Einsteigen und Spaß haben; alpine Vereine, Gemeinden und Bergrettung garantieren die Sicherheit.

    Diese Entwicklung zu bremsen, ist wichtig, keine Frage. Aber mit Verhaltensregeln treffen wir eher die Leute, die ihre eigenen Wege abseits der Herden gehen. Eine alternative Lösung habe ich allerdings auch nicht anzubieten, ein Rückbau der Infrastruktur scheint unrealistisch.

    Lasst und weiter diskutieren, vielleicht fällt uns noch was ein.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Versicherungen für Bergungen im alpinen Gelände sind verhältnismäßig günstig und eigentlich im Vergleich mit den anderen für´s Bergsteigen getätigten Ausgaben lächerlich gering, also so glaube ich nicht das Thema. Bedenklich erscheint mir der moralische Umgang damit, oft erscheinen die Umstände unter denen Touren unternommen werden so als würde eine etwaige Rettung von vornherein einkalkuliert. Nun ich denke bei jeder Rettungsaktion, ob aus der Luft oder mit am "Boden" ist eine gewisse Portion an Risiko für die beteiligten Mannschaften dabei. Vielleicht sollte mancheiner daran denken, wenn er zu fragwürdigen Zeiten und Verhältnissen ein Unternehmen in an persönlichen Grenze unternimmt.

    l.g. Reini

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von BCM Beitrag anzeigen
    Wenn ich bei einer Radltour auf einer öffentlichen Straße einen Köpfler in den Straßengraben mache und es kommt der Hubschrauber, zahlt die Krankenkasse.
    Wenn ich den Köpfler beim Wandern auf der hohen Wand mache, zahle ich selber. Oder meine Versicherung.

    Beides Freizeitunfall. Beides Sportunfall.

    Die Logik dahinter entzieht sich meiner.
    Beim Radelunfall auf einer öffentlichen Straße genügt zur "Bergung" im Allgemeinen ein Rettungsauto. Der Hubinger wird da nur dann gerufen, wenn der Lufttransport aus medizinischer Sicht nötig ist.

    Am Berg kommst in der Regel mit dem Rettungsauto nicht zum Verunfallten - dort ist die vom Ausübenden selbst gewählte Unmöglichkeit der vorgenannten Standard - Bergungsmethode bereits der Grund für den Hubschraubereinsatz.

    Dadurch sind die beiden Fälle auch nicht miteinander vergleichbar.

    LG Michael

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Und es wird wie so oft sein, dass der Inländer greifbar ist und zahlt der Ausländer aber schon wieder lange zu Hause ist und uns die lange Nase zeigt.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Auf jeden Fall sollte jemand, der sich ganz offensichtlich leichtsinnig in Gefahr gebracht hat, zahlen müssen. Wer dann darüber entscheidet, ob das Verhalten leichtsinnig war oder nicht, ist eine andere Geschichte...

    Jedoch - wieder kann man sich halt dagegen versichern und danach munter weitermachen mit der Einstellung:
    "Wenn etwas schief geht, holen die uns schon raus!"
    Und hier zeigt sich die wesentlich ernstere, nicht pekuniäre Seite dieses Themas:
    Durch leichtsinnige Aktionen, mangelhafteste Planung, krasse Selbstüberschätzung entstehen immer mehr Bergrettungseinsätze, bei denen sich die Retter selbst in große Gefahr bringen.
    Der letzte krasse Fall dieser Art (Seewand-Klettersteig, bei ärgstem Sauwetter eingestiegen) wird vielen noch in Erinnerung sein.
    Diese Entwicklung finde ich überaus bedenklich. In solchen Fällen wären Strafen durchaus angezeigt.
    Letzten Endes wird es so weit kommen müssen, dass Retter wegen zu hoher Risiken einen Einsatz verweigern.
    Erst dann werden bei manchen die Alarmglocken klingeln...

    LG

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  • BCM
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Die Rechtslage ist gleich an mehreren Stellen, räusper, schwer zu verstehen.

    Wenn ich bei einer Radltour auf einer öffentlichen Straße einen Köpfler in den Straßengraben mache und es kommt der Hubschrauber, zahlt die Krankenkasse.
    Wenn ich den Köpfler beim Wandern auf der hohen Wand mache, zahle ich selber. Oder meine Versicherung.

    Beides Freizeitunfall. Beides Sportunfall.

    Die Logik dahinter entzieht sich meiner.

    Wobei ich Argumente für beides erkenne. Selbst zahlen resp. öffentliche Hand zahlt.
    Nur sollte es dann aber bei vergleichbaren Situationen auch gleich behandelt werden.

    Die Situation in der Schweiz halte ich auch für suboptimal, bringt sie doch die Ärzte in eine bedenkliche Situation.
    Da wäre es wesentlich unverfänglicher, wenn schon selber zahlen, dann alle. Egal, ob verletzt oder nicht.

    lG
    BCM

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  • Gert P.
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Ich dachte, bei uns in Österreich muss man bei einem Alpinunfall seit einiger Zeit (seit der gelbe Hubschrauber kommt)ohnehin immer zahlen? Ich habe zumindest sehr rasch eine Rechnung bekommen. dafür hat man dann ja eine Versicherung (AV, Bergrettung, Kreditkarte etc)

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für diese Klarstellung!
    Im übrigen habe ich einmal gehört, dass wenn man bei einen Bergunfall nicht den Alpinen Notruf oder eben Euro Notruf wählt, sondern die Polizei anruft, dann auch der Fall mit der Alpinpolizei eintritt. Ist da was dran?
    Nein.

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  • Bergzicke
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Hallo,
    Ich finde die Regelung gut, die in der Schweiz gilt: Bei einer Verletzung oder Kreislaufzusammenbruch, also bei gesundheitlichen Problemen greift die Versicherung. Bei Verhauern, Selbstüberschätzung oder plötzlichem Wetterumschwung zahlt der Gerettete selbst. Dagegen kann man sich für ca 70 Euro im Jahr versichern, indem man "Rega-Gönner" wird. Ich hoffe, dass ich das nie in Anspruch nehmen muss, aber wir sind schon lange Gönner...
    LG
    Bergzicke

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
    Bei Pressemitteilungen, in denen nicht um konkrete Unfälle geht, werden die Regeln eher großzügig ausgelegt.
    Vielen Dank für diese Klarstellung!
    Im übrigen habe ich einmal gehört, dass wenn man bei einen Bergunfall nicht den Alpinen Notruf oder eben Euro Notruf wählt, sondern die Polizei anruft, dann auch der Fall mit der Alpinpolizei eintritt. Ist da was dran?

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Höchst interessant, jedoch schade, dass dieser Artikel hier, in "Pressemitteilung" zu finden ist. Somit ist eine Diskussion darüber leider wieder unmöglich, oder?
    Im Kern geht es bei den Regeln für Pressemitteilungen darum, Spekulationen über Unfallhergänge und Schuld der Beteiligten zu verhindern. Es gab beispielsweise mal einen Unfall, der einen sehr erfahrenen Forumuser betroffen hat (Das er der Verunglückte war, war nicht allgemein bekannt und von ihm offenbar nicht gewollt, sonst hätte er es schreiben können. Daher gehe ich hier nicht ins Detail). Damals gab es die aktuellen Regelungen noch nicht. Es gab viel Kritik am Verunfallten in die Richtung, dass er selbst Schuld ist, wenn er sich in Gelände begibt, dem er nicht gewachsen ist usw.. Allerdings lag kein Fehler von ihm vor, sondern ein Materialversagen.

    Bei Pressemitteilungen, in denen nicht um konkrete Unfälle geht, werden die Regeln eher großzügig ausgelegt.

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  • wegener
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Lügen und Betrug. Da das so tief in der menschlichen Natur verwurzelt ist, sollte das pauschal polizeilich untersucht werden. Solche vierstelligen Vermögenswerte provozieren ja geradezu schuldhaft den sportlichen Ehrgeiz. Bei Überführung gleich noch mal das dreifache der Bergungskosten als Strafe auferlegen. Und sicher nicht aus der romantischen Vorstellung, dass betrügerische Charaktere was lernen würden, sondern einfach als Vergeltung. Übrigens wenn immer mehr Hubschrauberrettungen auftreten ist es sinnvoll prinzipiell anteilige Bergekosten aufzuerlegen - z.B. 30 oder 50% Wer in Not ist wird mehrheitlich froh sein, wenn so ein Gerät mit Besatzung angeflogen kommt. Wenn ich mir eine Pizza bestelle muss ich auch was zahlen. Wenn ich einen Krankenwagen rufe, dafür muss ich auch eine Menge Krankenversicherung bezahlen. Manche Leute werden dann nicht einen Hubschrauber rufen, sondern lieber selbst absteigen - was ja nur wünschenswert ist, dass die Bequemlichkeit nicht so sehr gefördert wird. Und manche Leute werden ernsthaftere Tourenplanung betreiben, da sie durch die halbe Stunde nachlesen ggfs. ein paar Tausend € verdienen können. Das ist ja ein ordentlicher Stundenlohn. Jetzt könnte man einwenden dass manche Leute wegen den drohenden Kosten vielleicht eine nötige Rettung nicht oder spät auslösen. Da würde ich sagen, wer aus Geiz sein Leben auf's Spiel setzt, das ist die alleinige Entscheidung desjenigen und die Freiheit will ich ihm nicht absprechen. Jedenfalls auch hier regeln Angebot und Nachfrage den Markt über den Preis. Wenn man jetzt noch Heerscharen von Piloten, Bergrettern und Helikoptern vorhalten müsste, dass muss zwingend was am Preis geschraubt werden. Wenn wie gesagt wirklich die Gefahr des Ausuferns besteht. Oder es zahlt doch die Allgemeinheit! Wobei das auch kein absoluter Weltuntergang ist.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Höchst interessant, jedoch schade, dass dieser Artikel hier, in "Pressemitteilung" zu finden ist. Somit ist eine Diskussion darüber leider wieder unmöglich, oder?

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