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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Experten der Lawinenkommission haften

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
    Schuld sind meines Erachtens die Richter, welche offensichtlich sinnlose Urteile fällen...
    Vielleicht sollte man diese Superjuristen mit der Gutachtenserstellung beauftragen und dann natürlich sofort einsperren ..:-(
    Manchmal denke ich echt, die Welt geht an so sinnlosen Urteilen zugrunde.
    Das hat ja schon mit der Führung aus Gefälligkeit begonnen, geht über Wegehaftungen, aber seltsamerweise findet das OLG Graz, dass ein Weg, der nachweislich seit 150 Jahren besteht, markiert war, kein Wegebrecht besitzt, weil der damalige Waldbesitzer ein Spezi war, der mit ihnen studiert hat...
    soweit die " Rechtsprechung"...
    wenn man nicht weinen müsste, müsste man lachen
    Na bumm! Also nicht der Komet sondern Urteile werden die Welt in Abgrund reissen! Ob ein Urteil als sinnlos empfunden wird oder nicht ist ebenso wie der Begriff der Gerechtigkeit Ergebnis subjektiver Einschätzung. Gerichte werden grundsätzlich nur tätig wenn jemand Klage erhebt oder der Staatsanwalt Strafantrag einbringt. Womit sich Gerichte zu beschäftigen haben, füllt TV-Serien, hat also zumindest teilweise Unterhaltungswert.

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    sicher sind Richter, Staatsanwälte und......Menschen, keine Frage, drum sollte man ihnen halt auch ein bisserl auf die Finger schauen!
    Das ist durch die Prozessordnungen gewährleistet. Kontrolle darf aber nur durch unabhängige Einrichtungen erfolgen, sonst droht ein "auf die Finger klopfen".
    Mir graut etwa vor dem Gedanken, dass es part of the game wäre einen unliebsamen Kadi, also gleichsam eine Kröte in die Wüste oder gar in den Häfen zu scheuchen.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    sicher sind Richter, Staatsanwälte und......Menschen, keine Frage, drum sollte man ihnen halt auch ein bisserl auf die Finger schauen!

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  • kärntner1
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Richter sind erstens auch nur Menschen.
    Wenn sich von uns jemand verletzt und dann aufgrund von "Wegehaftung" Schmerzengeld & Schadenersatz bekommt, sagt ja auch keiner nein danke.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    naja, ich denke Daxy meint da mehrere, natürlich nicht alle Urteile und können die von einem einzigen Richter stammen?

    als könnte es mit demr Plural passen!
    Das sind jetzt aber schon sehr viele Konjunktive. Ich möchte auch nicht davon ausgehen oder darüber spekulieren, ob bzw. dass Daxy etwas anderes meint als sie schreibt.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    naja, ich denke Daxy meint da mehrere, natürlich nicht alle Urteile und können die von einem einzigen Richter stammen?

    als könnte es mit demr Plural passen!

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Daxy empfindet einzelne Urteile als sinnlos, damit steht sie keineswegs alleine da, also das hat mit einer Pauschalverurteilung der Richter rein überhaupt nichts zu tun!
    Aha........

    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
    Schuld sind meines Erachtens die Richter, welche offensichtlich sinnlose Urteile fällen...

    Ich lese da zweimal Plural oder irre ich mich?

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Daxy empfindet einzelne Urteile als sinnlos, damit steht sie keineswegs alleine da, also das hat mit einer Pauschalverurteilung der Richter rein überhaupt nichts zu tun!

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
    Manchmal denke ich echt, die Welt geht an so sinnlosen Urteilen zugrunde.
    Wenn die Welt an etwas zu Grunde geht, dann wohl eher an dem Umstand, dass sich immer wieder Leute finden, die ohne Kenntnis der Umstände und ohne irgendeiner Argumentation andere - in dem Fall Richter - idealerweise gleich pauschal verurteilen.

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  • Ecki
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
    Schuld sind meines Erachtens die Richter, welche offensichtlich sinnlose Urteile fällen...
    Vielleicht sollte man diese Superjuristen mit der Gutachtenserstellung beauftragen und dann natürlich sofort einsperren ..:-(
    Manchmal denke ich echt, die Welt geht an so sinnlosen Urteilen zugrunde.
    Das hat ja schon mit der Führung aus Gefälligkeit begonnen, geht über Wegehaftungen, aber seltsamerweise findet das OLG Graz, dass ein Weg, der nachweislich seit 150 Jahren besteht, markiert war, kein Wegebrecht besitzt, weil der damalige Waldbesitzer ein Spezi war, der mit ihnen studiert hat...
    soweit die " Rechtsprechung"...
    wenn man nicht weinen müsste, müsste man lachen
    Daxi:
    Eine der besten Antworten seit langem in diesem Forum! So gut hätt ich es nicht ausdrücken können.
    Danke!


    LGE

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  • daxy
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Schuld sind meines Erachtens die Richter, welche offensichtlich sinnlose Urteile fällen...
    Vielleicht sollte man diese Superjuristen mit der Gutachtenserstellung beauftragen und dann natürlich sofort einsperren ..:-(
    Manchmal denke ich echt, die Welt geht an so sinnlosen Urteilen zugrunde.
    Das hat ja schon mit der Führung aus Gefälligkeit begonnen, geht über Wegehaftungen, aber seltsamerweise findet das OLG Graz, dass ein Weg, der nachweislich seit 150 Jahren besteht, markiert war, kein Wegebrecht besitzt, weil der damalige Waldbesitzer ein Spezi war, der mit ihnen studiert hat...
    soweit die " Rechtsprechung"...
    wenn man nicht weinen müsste, müsste man lachen

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  • Kieni
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Zitat von pingus Beitrag anzeigen
    Wenn in Ö. jemals jemand einer LaKo verurteilt wird könnens Versicherungen beauftragen oder ihren Wintertourismus abschreiben weil sich das keiner mehr gibt.
    Sollte man glauben. In der Schweiz gab es bereits rechtskräftige Verurteilungen...trotzdem ist und bleibt die Lawinenkommission auch dort freiwillig.

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  • pingus
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Die LaKo ist vielerorts auch die "Versicherung" der Hoteliers und setzt sich i.d.R aus freiwilligen lokalen Bergrettern und Bergführern zusammen.
    Der Druck auf die LaKo Wege freizugeben ist z.T. beträchtlich, die Verantwortung ebenso und das persönliche Risiko (z.B. Haftung, Befahren von gefährlichen Hängen) das diese Freiwilligen auf sich nehmen gewaltig.
    Wenn in Ö. jemals jemand einer LaKo verurteilt wird könnens Versicherungen beauftragen oder ihren Wintertourismus abschreiben weil sich das keiner mehr gibt.

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  • leichti
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Im Normalfall sollten die absoluten Experten Pisten- und Straßensperren veranlassen. Da (vor Allem auf Pisten) Geld gezahlt wurde muss für die Sicherheit gesorgt werden. Wenn es zu Fehleinschätzungen kommt muss natürlich die Möglichkeit der Haftung bestehen, es ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe!

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  • kärntner1
    antwortet
    AW: Experten der Lawinenkommission haften

    Folgender Absatz in diesem Artikel gehört auch zitiert:

    "Die Richter in Österreich würden aber einiges berücksichtigen. Sie seien sich der wichtigen und schwierigen Aufgabe der Lawinenkommissionen bewusst. Sie würden Kommissionsmitglieder auch nur verurteilen, wenn die Gerichts-Sachverständigen eklatante und gravierende Fehler finden.

    [...]

    Freisprüche gab es laut Scheil selbst wenn eine Lawine Tote gefordert hatte. Wenn, dann würden in Österreich nahezu ausschließlich Geldstrafen verhängt, sagt Scheil. Dass sich Freiwillige durch das italienische Urteil oder ähnliche Strafen in Österreich von einer Arbeit in einer Lawinenkommision abschrecken lassen, glaubt der Innsbrucker Strafrechtsprofessor dennoch nicht. Denn, seines Wissens nach seien in Österreich dazu noch keine Freiheitsstrafen verhängt worden."
    Zuletzt geändert von kärntner1; 28.10.2012, 21:15.

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  • Grabenresi
    hat ein Thema erstellt Experten der Lawinenkommission haften.

    Experten der Lawinenkommission haften

    Quelle
    Aber auch Lawinenkommissionsmitgliedern drohen bei falschen Expertisen strafrechtliche Sanktionen. So habe es schon mehrere Verfahren gegen Mitglieder von Lawinenkommissionen gegeben, wenn Pisten oder Straßen freigegeben wurden und danach trotzdem Lawinen abgegangen seien, sagt Strafrechtsprofessor Andreas Scheil.
    Problem: fehlendes Fachwissen
    Gefährlich sei auch, wenn sich Leute zur Arbeit in einer Lawinenkommission hinreissen lassen, die dazu nicht ausreichend ausgebildet sind und denen das nötige Fachwissen fehlt. Strafrechtlich nenne man dies: Einlassungsfahrlässigkeit.
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